Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1270579.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
19.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04057-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau
04 e.V.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Mölkau
FA Sport
Ratsversammlung
12.09.2017
12.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
zu 1. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen keine Mittel zur Verfügung, um die für eine
sportliche Nutzung vorgesehene Fläche an der Albrechtshainer Straße bis zum Ende des
ersten Quartals 2018 einzuzäunen und zu erschließen. Diese Maßnahmen für die vom
Verein Mölkau 04 e.V. gewünschte und seine Entwicklung stark unterstützende
Flächenerweiterung am Standort Albrechtshainer Straße kann auch der Verein als Bauherr
zur Förderung beantragen und durchführen.
zu 2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes im
Rahmen der Investitionsförderung von Sportvereinen kann nicht schon jetzt im Vorgriff auf
die Folgejahre bestätigt werden. Da der Verwaltung die finanzielle Leistungskraft und das
mittelfristige Finanzierungsmodell des Vereins nicht bekannt sind, ist es zielführend, wenn
der Bauherrenverein für das Projekt Bauabschnitte entwickelt, die in das jährliche
Entscheidungsverfahren zur Investitionsförderung einfließen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Eine medientechnische Erschließung und Einzäunung des Geländes an der Albrechtshainer
Straße bis zum Ende des 1. Quartals 2018 durch die Stadt Leipzig ist im Doppelhaushalt
2017/2018 weder geplant noch darstellbar.
Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport und Sportstättenplanung, das „Sportprogramm 2024“
(VI-DS-02503), sieht grundsätzlich keinen Neubaubedarf für Sportplatzanlagen vor. Der
betreffende Stadtbezirk Ost ist zwar vergleichsweise mit Sportplatzanlagenfläche
unterversorgt, liegt aber zwischen den beiden vergleichsweise überversorgten Stadtbezirken
Nordost und Südost.
Das „Sportprogramm 2024“ legt für die nächsten Jahre den städtischen
Investitionsschwerpunkt auf Maßnahmen im Bestand; bevorzugt auf traditionelle Sportstätten
mit Schulsportbetrieb. Diese Sportstätten sollen prioritär in den kommenden acht Jahren
über die städtische Investitionsförderung mit Vereins- und Landesbeteiligung saniert bzw.
anforderungsgerecht und besser auslastbar modernisiert werden.
Der Stadtrat hat mit seiner Beschlussfassung zum „Sportprogramm 2024“ dafür jährlich 1,5
Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Angesichts der Anzahl von mehr als 100 verpachteten
Sportobjekten, darunter 60 Sportplatzanlagen, ist das ein Betrag, der noch weit unter dem
Antragsvolumen für Sanierungen im Bestand liegt. Für 2017 betrug das Antragsvolumen der
Sportvereine für städtische Fördermittel ca. 5,1 Mio. EUR, demnach mehr als das Dreifache
des zur Verfügung stehenden Budgets. Diese Entwicklung bildet sich seit vielen Jahren ab.
Die Fußballer des SV Mölkau 04 e.V. hatten in den letzten Jahren einen starken
Mitgliederzuwachs zu verzeichnen, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich (Tabelle).
Jahr
2010
2017
Kinder
33
121
Jugendliche
10
28
Erwachsene
79
91
Gesamt
122
240
Mit dem Neubau neuer Wohnhäuser in Mölkau ist in den nächsten Jahren mit einem
weiteren Anstieg der Vereinsmitgliederzahl zu rechnen. Bisher stehen dem Verein nur ein
Rasengroßfeld und ein Hartplatzkleinfeld für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur
Verfügung.
Deshalb sollte der Verein in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen städtischen
Möglichkeiten dabei unterstützt werden, Schritt für Schritt die neuen Kapazitäten zu
erschließen. Der Verein und das Land müssen sich allerdings angemessen beteiligen; alle
Maßnahmen müssen mangels eines eigenen Haushaltsansatzes für das Projekt mit dem
Investitionsfördermodell umgesetzt werden. Für Fördermittel antragsberechtigt ist der Verein
allerdings nur, wenn er einen langfristigen Sportpachtvertrag mit der Stadt Leipzig
abschließt. Davon nimmt der Verein derzeit Abstand.
3/3