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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1270579.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
19.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04057-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den SV Mölkau 04 e.V. Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Mölkau FA Sport Ratsversammlung 12.09.2017 12.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: zu 1. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen keine Mittel zur Verfügung, um die für eine sportliche Nutzung vorgesehene Fläche an der Albrechtshainer Straße bis zum Ende des ersten Quartals 2018 einzuzäunen und zu erschließen. Diese Maßnahmen für die vom Verein Mölkau 04 e.V. gewünschte und seine Entwicklung stark unterstützende Flächenerweiterung am Standort Albrechtshainer Straße kann auch der Verein als Bauherr zur Förderung beantragen und durchführen. zu 2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes im Rahmen der Investitionsförderung von Sportvereinen kann nicht schon jetzt im Vorgriff auf die Folgejahre bestätigt werden. Da der Verwaltung die finanzielle Leistungskraft und das mittelfristige Finanzierungsmodell des Vereins nicht bekannt sind, ist es zielführend, wenn der Bauherrenverein für das Projekt Bauabschnitte entwickelt, die in das jährliche Entscheidungsverfahren zur Investitionsförderung einfließen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Eine medientechnische Erschließung und Einzäunung des Geländes an der Albrechtshainer Straße bis zum Ende des 1. Quartals 2018 durch die Stadt Leipzig ist im Doppelhaushalt 2017/2018 weder geplant noch darstellbar. Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport und Sportstättenplanung, das „Sportprogramm 2024“ (VI-DS-02503), sieht grundsätzlich keinen Neubaubedarf für Sportplatzanlagen vor. Der betreffende Stadtbezirk Ost ist zwar vergleichsweise mit Sportplatzanlagenfläche unterversorgt, liegt aber zwischen den beiden vergleichsweise überversorgten Stadtbezirken Nordost und Südost. Das „Sportprogramm 2024“ legt für die nächsten Jahre den städtischen Investitionsschwerpunkt auf Maßnahmen im Bestand; bevorzugt auf traditionelle Sportstätten mit Schulsportbetrieb. Diese Sportstätten sollen prioritär in den kommenden acht Jahren über die städtische Investitionsförderung mit Vereins- und Landesbeteiligung saniert bzw. anforderungsgerecht und besser auslastbar modernisiert werden. Der Stadtrat hat mit seiner Beschlussfassung zum „Sportprogramm 2024“ dafür jährlich 1,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Angesichts der Anzahl von mehr als 100 verpachteten Sportobjekten, darunter 60 Sportplatzanlagen, ist das ein Betrag, der noch weit unter dem Antragsvolumen für Sanierungen im Bestand liegt. Für 2017 betrug das Antragsvolumen der Sportvereine für städtische Fördermittel ca. 5,1 Mio. EUR, demnach mehr als das Dreifache des zur Verfügung stehenden Budgets. Diese Entwicklung bildet sich seit vielen Jahren ab. Die Fußballer des SV Mölkau 04 e.V. hatten in den letzten Jahren einen starken Mitgliederzuwachs zu verzeichnen, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich (Tabelle). Jahr 2010 2017 Kinder 33 121 Jugendliche 10 28 Erwachsene 79 91 Gesamt 122 240 Mit dem Neubau neuer Wohnhäuser in Mölkau ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Vereinsmitgliederzahl zu rechnen. Bisher stehen dem Verein nur ein Rasengroßfeld und ein Hartplatzkleinfeld für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung. Deshalb sollte der Verein in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen städtischen Möglichkeiten dabei unterstützt werden, Schritt für Schritt die neuen Kapazitäten zu erschließen. Der Verein und das Land müssen sich allerdings angemessen beteiligen; alle Maßnahmen müssen mangels eines eigenen Haushaltsansatzes für das Projekt mit dem Investitionsfördermodell umgesetzt werden. Für Fördermittel antragsberechtigt ist der Verein allerdings nur, wenn er einen langfristigen Sportpachtvertrag mit der Stadt Leipzig abschließt. Davon nimmt der Verein derzeit Abstand. 3/3