Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1298063.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
03.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-1355-NF-3-VSP-1
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Koordinierungsstelle für private Investitionen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
12.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Die Chronologie des Antrags zeigt, dass zunächst eine Clearingstelle für unspezifische
Problemkonstellationen zwischen privaten Investoren und der Stadtverwaltung im Amt für
Wirtschaftsförderung eingerichtet werden sollte. Die Neufassung weicht in der Begründung
davon ab, da nunmehr Großprojekte des Wohnungsbaus bzw. die Entwicklung ehemaliger
großflächiger Bahnbrachen einschließlich sozialer Infrastruktur benannt werden und dadurch
eine Projektsteuerung für die Ämterkoordination begründet werden soll. An dieser
Zweckbestimmung orientiert sich der Verwaltungsstandpunkt.
Städtebauliche Großprojekte in innerstädtischen Lagen gelten wegen ihrer Komplexität
sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht als anspruchsvoll. Besonders dann, wenn
alte Nutzungen aufgegeben, neue städtebauliche Konzepte aufgesetzt und dabei die
Öffentlichkeit umfassend in den Entwicklungsprozess integriert werden soll, ist ein
geordnetes Zusammenwirken aller Akteure unabdingbar. Die Gestaltung dieses
Miteinanders wird umso anspruchsvoller, je mehr Akteure mit unterschiedlichen
Interessenlagen in einem Zeitfenster aufeinandertreffen. Dies betrifft nicht nur den
Vorhabenträger, sondern auch das Verwaltungshandeln selbst, welches für jedes Projekt der
Neujustierung und Abstimmung bedarf.
Auch die Stadtverwaltung sieht bei einer solchen Gemengelage die Anwendung
professioneller Prozesssteuerungskompetenz als unverzichtbaren Bestandteil einer
erfolgreichen Vorgehensweise bei der Verwirklichung von Projektideen. Dabei ist, wie im
Antrag aufgelistet, eine der zentralen Aufgaben der Ausgleich des privaten Engagements
und der öffentlichen Interessen im Wege der
o Organisation
o Moderation
o Mediation.
Bei der Initialisierung eines städtebaulichen Großprojektes geht es in der ersten Phase der
„Projektentwicklung“ zunächst um die Herausarbeitung der Interessenlagen der einzelnen
Akteure. Basierend auf diesen Überlegungen kann ein erster Prozess für eine konsensuale
Zusammenarbeit aufgesetzt werden.
Voraussetzungen für eine solche konsensuale Zusammenarbeit sind:
Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der Akteure
Festlegungen zu Organisation und Steuerung der Prozesse (Projektstrukturen,
Verantwortliche)
Informations- und Kommunikationsregelungen
Festlegung gemeinsamer und wechselseitiger Ziele
Festlegung wechselseitiger Aufgaben für die Zielerreichung
Kennzahlen der städtebaulichen Neuordnung
Kostenübernahmeregelungen von planungsbedingten Folgekosten
Zur Ausarbeitung dieser ersten Projektphase ist eine klassische „Projektsteuerung“, wie sie
aus dem Bauwesen bekannt ist, der falsche Ansatz, denn der oben beschriebene Prozess
bedarf umfassender Vorbereitung, Sortierarbeit und fachkundiger Diskussion und Moderation
der oftmals noch nicht abgeschlossenen Vorstellungen sowohl auf der städtischen als auch
auf der Investorenseite zur „Projektdefinition“. Die Vorstellung, mit Organisations- und
Terminplänen diesen ersten Prozess zu gestalten, wird scheitern, da erst die Ergebnisse
dieser ersten Phase, nämlich „Ziele“ und “Prozessabläufe“ gesteuert werden können.
Unbestritten ist, dass die professionelle Aufstellung auf Investorenseite während der ersten
Projektphase hilfreich ist. Dies erleichtert die strukturierte Abarbeitung der o.g. Punkte.
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Auf der Verwaltungsseite im Stadtplanungsamt hat dabei ebenfalls eine Professionalisierung
für die zügige und ämterübergreifende Bearbeitung stattgefunden. Die großen
innerstädtischen Großprojekte wie der Eutritzscher Freiladebahnhof, zukünftig der
Bayerische Bahnhof und ggf. weitere Standorte werden durch das neugeschaffene
Sachgebiet „Städtebauliche Projektentwicklung“ federführend für alle zu beteiligenden Ämter
koordiniert. Dieses Sachgebiet bietet Prozesssteuerung für Großbauvorhaben an und hat
die notwendige Expertise für diese komplexen Projekte durch erfahrene Mitarbeiter.
Das 2016 neu geschaffene Sachgebiet „Städtebauliche Projektentwicklung“ im
Stadtplanungsamt übernimmt damit für große und komplexe Planungsprozesse
ämterübergreifend
Koordinierungsleistungen, um ein kooperatives und verlässliches
Handeln zwischen Vorhabenträger und Verwaltung zu ermöglichen. Das Sachgebiet hat u.a.
folgende Koordinierungsaufgaben:
Strukturierung und Entwicklung von Prozessen und Projekten
Vorbereitung komplexer Prozesse für die einzelnen Fachämter
Information der Projektbeteiligten über die Projektabwicklung
Sicherstellung der Einbindung der einzelnen Akteure
Koordinierung von Ämterzuarbeiten
Rechtzeitige Herbeiführung von Entscheidungen.
Am Beispiel der Quartiersentwicklung von Leipzig 416 (Eutritzscher Freiladebahnhof) wurden
im Sachgebiet folgende Prozesse aufgesetzt und befinden sich in der Durcharbeitung:
Kooperative Ausarbeitung von Projektideen mit der Investorenseite
Organisation von Routineprozessen (Jour fixe in verschiedenen Kaskaden)
Schaffung schlanker, effektiver und ggf. ämterübergreifender Projektstrukturen
Gestaltung von städtebaulichen Verträgen
Einführung der kooperativen Baulandentwicklung im Einzelfall
Einrichtung einer Städtebauwerkstatt mit Gestaltungsoptionen für Ämter und
Öffentlichkeit
Kooperative Ausarbeitung der Auslobungsunterlagen
Einbindung der Öffentlichkeit in informelle Beteiligungsprozesse
Formelle und informelle Ämterbeteiligungen
Steuerung des Entwicklungsprozesses innerhalb des festgelegten
Rahmenterminplans.
Es ist vorgesehen, bedarfsorientiert und entsprechend der zugeordneten Personalstärke
weitere Projekte entsprechender Größenordnung und Komplexität durch die „Städtebauliche
Projektentwicklung“ zu koordinieren.
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