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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1298063.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
03.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-1355-NF-3-VSP-1 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Koordinierungsstelle für private Investitionen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 12.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Die Chronologie des Antrags zeigt, dass zunächst eine Clearingstelle für unspezifische Problemkonstellationen zwischen privaten Investoren und der Stadtverwaltung im Amt für Wirtschaftsförderung eingerichtet werden sollte. Die Neufassung weicht in der Begründung davon ab, da nunmehr Großprojekte des Wohnungsbaus bzw. die Entwicklung ehemaliger großflächiger Bahnbrachen einschließlich sozialer Infrastruktur benannt werden und dadurch eine Projektsteuerung für die Ämterkoordination begründet werden soll. An dieser Zweckbestimmung orientiert sich der Verwaltungsstandpunkt. Städtebauliche Großprojekte in innerstädtischen Lagen gelten wegen ihrer Komplexität sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht als anspruchsvoll. Besonders dann, wenn alte Nutzungen aufgegeben, neue städtebauliche Konzepte aufgesetzt und dabei die Öffentlichkeit umfassend in den Entwicklungsprozess integriert werden soll, ist ein geordnetes Zusammenwirken aller Akteure unabdingbar. Die Gestaltung dieses Miteinanders wird umso anspruchsvoller, je mehr Akteure mit unterschiedlichen Interessenlagen in einem Zeitfenster aufeinandertreffen. Dies betrifft nicht nur den Vorhabenträger, sondern auch das Verwaltungshandeln selbst, welches für jedes Projekt der Neujustierung und Abstimmung bedarf. Auch die Stadtverwaltung sieht bei einer solchen Gemengelage die Anwendung professioneller Prozesssteuerungskompetenz als unverzichtbaren Bestandteil einer erfolgreichen Vorgehensweise bei der Verwirklichung von Projektideen. Dabei ist, wie im Antrag aufgelistet, eine der zentralen Aufgaben der Ausgleich des privaten Engagements und der öffentlichen Interessen im Wege der o Organisation o Moderation o Mediation. Bei der Initialisierung eines städtebaulichen Großprojektes geht es in der ersten Phase der „Projektentwicklung“ zunächst um die Herausarbeitung der Interessenlagen der einzelnen Akteure. Basierend auf diesen Überlegungen kann ein erster Prozess für eine konsensuale Zusammenarbeit aufgesetzt werden. Voraussetzungen für eine solche konsensuale Zusammenarbeit sind:  Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der Akteure  Festlegungen zu Organisation und Steuerung der Prozesse (Projektstrukturen, Verantwortliche)  Informations- und Kommunikationsregelungen  Festlegung gemeinsamer und wechselseitiger Ziele  Festlegung wechselseitiger Aufgaben für die Zielerreichung  Kennzahlen der städtebaulichen Neuordnung  Kostenübernahmeregelungen von planungsbedingten Folgekosten Zur Ausarbeitung dieser ersten Projektphase ist eine klassische „Projektsteuerung“, wie sie aus dem Bauwesen bekannt ist, der falsche Ansatz, denn der oben beschriebene Prozess bedarf umfassender Vorbereitung, Sortierarbeit und fachkundiger Diskussion und Moderation der oftmals noch nicht abgeschlossenen Vorstellungen sowohl auf der städtischen als auch auf der Investorenseite zur „Projektdefinition“. Die Vorstellung, mit Organisations- und Terminplänen diesen ersten Prozess zu gestalten, wird scheitern, da erst die Ergebnisse dieser ersten Phase, nämlich „Ziele“ und “Prozessabläufe“ gesteuert werden können. Unbestritten ist, dass die professionelle Aufstellung auf Investorenseite während der ersten Projektphase hilfreich ist. Dies erleichtert die strukturierte Abarbeitung der o.g. Punkte. 3/4 Auf der Verwaltungsseite im Stadtplanungsamt hat dabei ebenfalls eine Professionalisierung für die zügige und ämterübergreifende Bearbeitung stattgefunden. Die großen innerstädtischen Großprojekte wie der Eutritzscher Freiladebahnhof, zukünftig der Bayerische Bahnhof und ggf. weitere Standorte werden durch das neugeschaffene Sachgebiet „Städtebauliche Projektentwicklung“ federführend für alle zu beteiligenden Ämter koordiniert. Dieses Sachgebiet bietet Prozesssteuerung für Großbauvorhaben an und hat die notwendige Expertise für diese komplexen Projekte durch erfahrene Mitarbeiter. Das 2016 neu geschaffene Sachgebiet „Städtebauliche Projektentwicklung“ im Stadtplanungsamt übernimmt damit für große und komplexe Planungsprozesse ämterübergreifend Koordinierungsleistungen, um ein kooperatives und verlässliches Handeln zwischen Vorhabenträger und Verwaltung zu ermöglichen. Das Sachgebiet hat u.a. folgende Koordinierungsaufgaben:       Strukturierung und Entwicklung von Prozessen und Projekten Vorbereitung komplexer Prozesse für die einzelnen Fachämter Information der Projektbeteiligten über die Projektabwicklung Sicherstellung der Einbindung der einzelnen Akteure Koordinierung von Ämterzuarbeiten Rechtzeitige Herbeiführung von Entscheidungen. Am Beispiel der Quartiersentwicklung von Leipzig 416 (Eutritzscher Freiladebahnhof) wurden im Sachgebiet folgende Prozesse aufgesetzt und befinden sich in der Durcharbeitung:           Kooperative Ausarbeitung von Projektideen mit der Investorenseite Organisation von Routineprozessen (Jour fixe in verschiedenen Kaskaden) Schaffung schlanker, effektiver und ggf. ämterübergreifender Projektstrukturen Gestaltung von städtebaulichen Verträgen Einführung der kooperativen Baulandentwicklung im Einzelfall Einrichtung einer Städtebauwerkstatt mit Gestaltungsoptionen für Ämter und Öffentlichkeit Kooperative Ausarbeitung der Auslobungsunterlagen Einbindung der Öffentlichkeit in informelle Beteiligungsprozesse Formelle und informelle Ämterbeteiligungen Steuerung des Entwicklungsprozesses innerhalb des festgelegten Rahmenterminplans. Es ist vorgesehen, bedarfsorientiert und entsprechend der zugeordneten Personalstärke weitere Projekte entsprechender Größenordnung und Komplexität durch die „Städtebauliche Projektentwicklung“ zu koordinieren. 4/4