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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1293975.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
18.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03716-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Deckensanierung von Göbschelwitz nach Hohenheida ( OR 0024/ 17) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Seehausen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 05.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob auf Basis des erreichten Planungsstandes im Jahr 2018 die Realisierung der Deckensanierung gemeinsam mit der Nachrüstung eines einseitigen Gehweges für die Verbindungsstraße von Göbschelwitz nach Hohenheida im Doppelhaushalt 2019/2020 eingeordnet werden kann. Dies erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, worüber erst im regulären Haushaltsplanverfahrens 2019 ff im Rahmen der FAG-Verhandlungen entschieden werden kann. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Für den Straßenabschnitt zwischen Göbschelwitz und Hohenheida (Straße „Hohe Heide) wurde im Jahr 2016 mit Mitteln aus dem Nordraumkonzept (PSP-Element: 7.0001456.700, Sachkonto: 7851 2000) eine Vorplanung erstellt, in deren Rahmen neben der Deckensanierung auch die mögliche Nachrüstung eines einseitigen Geh-/Radweges in zwei Varianten, nördlich und südlich des Straßenzuges, untersucht wurde. Die Deckensanierung der Straße „Hohe Heide“ erfolgt ohne Grunderwerb. Für die Nachrüstung der Wegeverbindung ist bei allen Varianten Grunderwerb erforderlich. Dieser liegt in Abhängigkeit von den Varianten zwischen 9.500 m² und 10.500 m². Nach gegenwärtigem Planungsstand belaufen sich die Kosten (brutto) für die Deckensanierung auf 650.000 Euro und für den Geh-/Radweg in Abhängigkeit von den Varianten auf 490.000 Euro bzw. 575.000 Euro. Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme (Deckensanierung und Wegebau) liegen damit für die Variante 1 bei 1.140.000 Euro und für die Variante 2 bei 1.225.000 Euro. Darin sind die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb mit einem Ansatz von 5 €/m² berücksichtigt. In Abhängigkeit von der Festlegung einer Vorzugsvariante und damit einer abschließenden Aussage zu den Gesamtkosten wird aufgrund der Priorität der Maßnahme die Fertigstellung der weiterführenden Planung für die Deckensanierung und den Wegebau bis Ende 2018 angestrebt. Auf dieser Grundlage könnte ab 2019 der notwendige Grunderwerb für die Wegebaumaßnahme getätigt werden, um ab 2020 eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme beginnen zu können. 3/3