Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1293975.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
18.05.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03716-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Deckensanierung von Göbschelwitz nach Hohenheida ( OR 0024/ 17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Seehausen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
05.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob auf Basis des erreichten Planungsstandes im Jahr
2018 die Realisierung der Deckensanierung gemeinsam mit der Nachrüstung eines
einseitigen Gehweges für die Verbindungsstraße von Göbschelwitz nach Hohenheida im
Doppelhaushalt 2019/2020 eingeordnet werden kann.
Dies erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, worüber erst im
regulären Haushaltsplanverfahrens 2019 ff im Rahmen der FAG-Verhandlungen entschieden
werden kann.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Für den Straßenabschnitt zwischen Göbschelwitz und Hohenheida (Straße „Hohe Heide)
wurde im Jahr 2016 mit Mitteln aus dem Nordraumkonzept (PSP-Element: 7.0001456.700,
Sachkonto: 7851 2000) eine Vorplanung erstellt, in deren Rahmen neben der Deckensanierung auch die mögliche Nachrüstung eines einseitigen Geh-/Radweges in zwei Varianten,
nördlich und südlich des Straßenzuges, untersucht wurde.
Die Deckensanierung der Straße „Hohe Heide“ erfolgt ohne Grunderwerb. Für die Nachrüstung der Wegeverbindung ist bei allen Varianten Grunderwerb erforderlich. Dieser liegt in
Abhängigkeit von den Varianten zwischen 9.500 m² und 10.500 m².
Nach gegenwärtigem Planungsstand belaufen sich die Kosten (brutto) für die Deckensanierung auf 650.000 Euro und für den Geh-/Radweg in Abhängigkeit von den Varianten
auf 490.000 Euro bzw. 575.000 Euro. Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme
(Deckensanierung und Wegebau) liegen damit für die Variante 1 bei 1.140.000 Euro und für
die Variante 2 bei 1.225.000 Euro. Darin sind die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb
mit einem Ansatz von 5 €/m² berücksichtigt.
In Abhängigkeit von der Festlegung einer Vorzugsvariante und damit einer abschließenden
Aussage zu den Gesamtkosten wird aufgrund der Priorität der Maßnahme die Fertigstellung
der weiterführenden Planung für die Deckensanierung und den Wegebau bis Ende 2018
angestrebt.
Auf dieser Grundlage könnte ab 2019 der notwendige Grunderwerb für die Wegebaumaßnahme getätigt werden, um ab 2020 eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme beginnen zu
können.
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