Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300069.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.08.17, 12:00
Aktualisiert
30.08.17, 23:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04668
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-785/07 vom
17. Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197 „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an die Leiterin des
Amtes für Umweltschutz wird zugestimmt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stelle der Leiterin des Amtes für Umweltschutz ist mit der Vergütungsgruppe I,
Fallgruppe 1a ATV bewertet und liegt damit oberhalb der höchsten tariflich geregelten
Entgeltgruppe (EG 15 TVöD). Somit ergibt sich eine außertarifliche Vergütung (AT I). Die
Höhe dieser Vergütung wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007
festgelegt und beträgt derzeit monatlich 7.756,62 Euro.
Mit Schreiben vom 10. Februar 2017 beantragte die Leiterin des Amtes für Umweltschutz die
außertarifliche Vergütung.
Nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung entscheidet die Ratsversammlung über die
Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher
Vergütungen.
Aufgrund der außertariflichen Vergütung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr
dem TVöD, d. h. die Arbeitsbedingungen sind einzelvertraglich zu vereinbaren. Unter
Beachtung des Antrages auf außertarifliche Vergütung wird mit der Beschäftigten ein neuer
Arbeitsvertrag ab Februar 2017 geschlossen werden. Die außertarifliche Vergütung soll unter
Berücksichtigung der im neuen Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfrist sowie der bisher
geltenden Ausschlussfrist nach § 37 TVöD sechs Monate rückwirkend ab 1. August 2016
gezahlt werden.
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