Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299064.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04647
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Vergabe rechtlicher Beratungsleistungen; überplanmäßige Aufwendungen nach § 79
(1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für rechtliche
Beratungsleistungen des Gesamtverfahrens für die Ausschreibung von
Investorenmodellen im Schulhausbau entsprechend dem Begründungstext und der
Anlage zu erteilen.
2. Für die technisch-wirtschaftliche Beratung für Grundschulen werden die
erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. 100.000 € als überplanmäßige Aufwendungen
nach § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement
(1.100.11.1.3.01) / Sachkonto Sachverständigen- und Gutachterleistungen
(4431 2000) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000).
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
100.000
1.100.11.1.3.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
1. Grundlage
Mit der in der Ratsversammlung am 18.01.2017 beschlossenen Vorlage VI-DS-03155-NF-02
„Alternative Beschaffung Schulhausbau – Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und
weiteres Vorgehen“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, unter Einbindung externer
Beratungsleistungen Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen.
2. Vergabeverfahren
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass externe
Beratungsleistungen durch verwaltungsinterne Erfüllung einzelner Aufgaben durch die
zuständigen Fachämter auf ein Minimum reduziert werden können. Aufgrund zunehmender
Ressourcenbindung durch die Herausforderungen im Schulhaus- und Kita-Bau insbesondere
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im AfJFB und im AGM stehen dazu aber keine ausreichenden Kapazitäten mehr zur
Verfügung.
Um ein zügiges Vergabeverfahren gewährleisten zu können, wurden die zu erbringenden
Beratungsleitungen sachlich getrennt. In separaten Vergaben ohne förmliches Verfahren und
unter Berücksichtigung der allgemeinen Vergabegrundsätze sollen damit zum einen
rechtliche und zum anderen technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen vergeben werden.
Mit dieser Vorlage soll die Vergabe und Beauftragung der rechtlichen Beratungsleistungen
für alle Ausschreibungen bestätigt werden.
Das Ergebnis des Vergabeverfahrens befindet sich in der nichtöffentlichen Anlage.
3. Finanzierung
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Haushalts- und Finanzmanagement
(1.100.11.1.3.01), Kostenart Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen (44312000).
4. Konsequenzen bei nicht vorgenommemer Auftragsvergabe
Sollte der Vergabe zur juristischen Beratung nicht zugestimmt werden, kann auch die
Vergabe für die technisch-wirtschaftliche Beratung nicht erfolgen, da beide für die
Ausschreibungsverfahren für die Investorenmodelle erforderlich sind. Die Umsetzung des
Ratsbeschlusses VI-DS-03155-NF-02 kann nicht oder nur stark zeitverzögert erfolgen. Damit
besteht das Risiko, dass die über Investorenmodelle angedachte Deckung von
Schulkapazitäten nicht rechtzeitig realisiert werden kann.
5. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage
Entsprechend § 37 Abs 1 SächsGemO ist die Anlage nicht öffentlich zu behandeln.
Die Anlage enthält Namen der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen und
Angaben zum eingegangenen Angebot. Dieses wiederum enthält Preisangaben,
Geschäftsunterlagen und somit auch geheimhaltungsbedürftige Daten. Die förmlichen
Ausschreibungsverfahren nach VOL, VOF und VOB werden durch die Vergabegremien in
nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies ist auch in der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für
Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen
ausdrücklich angeführt. In Anlehnung an diese Vorgaben ist die Nichtöffentlichkeit der
Anlage angezeigt.
6. Hinweis zum Umfang der externen Beratungsleistungen
Gemäß der Ausführungen unter Punkt 2 müssen inhaltlich mehr Beratungsleistungen
ausgeschrieben
und
beauftragt
werden,
als
ursprünglich
angedacht.
Der
Ausschreibungsprozess für alle Investorenmodelle soll durch eine mit dieser Vorlage zu
beauftragende rechtliche Beratung begleitet werden. Korrespondierend zu den
schulnetzplanerischen Bedarfen und den Ergebnissen der Markterkundung zur alternativen
Beschaffung Schulhausbau soll dann die Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen
Beratung für Investorenvorhaben für die Grundschulen erfolgen. Dadurch können
Erfahrungen bei der Durchführung dieser Verfahren gesammelt werden und in die
Beauftragung der technisch-wirtschaftlichen Beratung für die weiterführende Schulen
(Oberschule, Gymnasien) einfließen.
Mit der Vorlage VI-DS-03155-NF-02 wurden durch die Ratsversammlung zunächst Mittel für
externe Beratungsleistungen in Höhe von 150.000 € bestätigt. Für die Beauftragung der
rechtlichen Beratung für das Gesamtverfahren sind mit dem vorliegenden Angebot nunmehr
170.170,00 € erforderlich. Diese Mittel stehen zur Verfügung.
Zusätzlich werden für die technisch-wirtschaftliche Beratung für die Grundschulen die
Bereitstellung weiterer Mittel i.H.v. 100.000 € notwendig. Der daraus entstehende
Mehrbedarf soll mit dieser Vorlage bestätigt werden.
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Für die technisch-wirtschaftliche Beratung zu den weiterführenden Schulen wird zum
gegebenen Zeitpunkt den zuständigen Gremien eine gesonderte Vorlage zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage:
n. ö. Anlage
Ergebnis Vergabe
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Begründung Eilbedürftigkeit
Über die Bestätigung der Vorlage ist spätestens in der Ratsversammlung am 20.09.2017 zu
entscheiden. Aufgrund der Höhe der zu beauftragenden Leistungen ist die Ermächtigung des OBM
zur Zuschlagserteilung durch die Ratsversammlung erforderlich. Der zur Beauftragung
vorgeschlagene Bieter hat zunächst einer Verlängerung der ursprünglichen Bindefrist seines
Angebotes bis Ende September zugestimmt. Die Beauftragung der rechtlichen Beratungsleistungen
ist erforderlich, um gemeinsam auch einen verwaltungsseitigen Vorlauf für die Aufnahme der
Arbeitsfähigkeit des Gesamtberaterteams ab Vergabe der technisch-wirtschaftlichen Beratung
gewährleisten zu können. Somit kann das Verfahren zügig entsprechend der Schulbedarfe umgesetzt
werden.
Darüber hinaus erfolgt mit der Vorlage auch die jetzt erforderliche Bestätigung der überplanmäßigen
Aufwendungen für die technisch-wirtschaftliche Beratung.