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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294102.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
30.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04466-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Schwerpunkte bei der Fortschreibung des "Radverkehrsentwicklungsplanes 20102020" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau Jugendbeirat Ratsversammlung 05.09.2017 12.09.2017 13.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung x Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 (RVEP 20102020), welche aktuell für 2019 geplant ist, werden Fahrrad-Vorzugsrouten als Alternativverbindungen zu Radverkehrsführungen an Hauptstraßen mit untersucht, gegebenenfalls mit Ausweisung als Fahrradstraße. Die Attraktivität von Wegen in Parks und öffentlichen Grünanlagen für die Nutzung durch Radfahrende ist abhängig von der Wegebeschaffenheit und Qualität und sollte daher einen der Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 bilden. Zur Attraktivitätssteigerung von touristischen Radrouten wird weiterhin mit der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 eine Verknüpfung mit dem Hauptnetz Rad angestrebt, sofern für die Thematik der touristischen Radrouten eine Verlegung sinnvoll erscheint. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Die Ausweitung von Fahrrad-Vorzugsrouten parallel zu Hauptverkehrsstraßen/Magistralen stellt eine sinnvolle Ergänzung von Radverkehrsführungen an Hauptverkehrsstraßen dar, bei denen aufgrund von bestehenden Rahmenbedingungen keine Einrichtung von Radverkehrsanlagen möglich ist. Die Ausweisung dieser Routen könnte einer der Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 sein, inkl. Überprüfung der Einrichtung von Fahrradstraßen nach StVO. Da sich jedoch viele Ziele für Radfahrende entlang von Hauptverkehrsstraßen bzw. Magistralen befinden und darüber hinaus die Wegeführung entlang von Nebenstraßen sich schwierig in das Radverkehrsnetz einbinden lässt, wird auch weiterhin angestrebt, das Netz von Radverkehrsanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen zu vervollständigen, wie mit den Beschlusspunkten B3 bis B6 des RVEP 2010-2020 in 2012 beschlossen. Die Wege in Grünanlagen/Parks sind ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes der Stadt Leipzig und können von den Radfahrenden genutzt werden. Die Akzeptanz, die Sicherheit und der Fahrkomfort sind aber stark abhängig von der Wegebeschaffenheit. Daher könnte die Sanierung der Wegeführungen in Grünanlagen und Parks als einer der Schwerpunkte in die Überarbeitung des RVEP 2010-2020 in 2019 aufgenommen werden. Eine Separierung von Rad- und Fußverkehrsströmen in Grünanlagen und Parks wird aus Gründen der Flächenverfügbarkeit sowie Akzeptanz als nicht praktikabel angesehen. Eine Separation des Rad- und Fußgängerverkehrs würde darüber hinaus zu höheren Fahrgeschwindigkeiten von Radfahrenden und zu zusätzlichen Konflikten in Kreuzungsbereichen in Grünanlagen und Parks führen. Aus diesen Gründen wird diese Separation nicht angestrebt. Vielmehr sollte durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für ein aufmerksames faires Miteinander im Straßenverkehr, als auch auf den Grünwegen geworben werden. Bereits jetzt wird angestrebt, touristische Radrouten bei der Planung/Umsetzung des Hautpnetz Rad mit den Hauptradrouten des Alltagsverkehrs zu überlagern. Bei einer Überarbeitung des RVEP 2010-2020, bzw. einer Fortschreibung des SachsenNetz Rad durch den Freistaat Sachsen wird diese Überlagerung fortgesetzt. Diese Verknüpfung ist aber abhängig von der Ausrichtung der touristischen Radroute. Während bei einer Radfernwanderroute (z.B. Berlin-Leipzig) der Fokus auf einer direkten und schnellen Routenführung liegt, konzentrieren sich thematische Radrouten (z.B. Elsterradweg oder Kohle-Dampf-Licht Radroute) eher an lokalen Gegebenheiten (z.B. Fahrt entlang eines Flussverlaufs oder Verbindung von bestimmten Stationen. 4/4