Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294102.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
30.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04466-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schwerpunkte bei der Fortschreibung des "Radverkehrsentwicklungsplanes 20102020"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendbeirat
Ratsversammlung
05.09.2017
12.09.2017
13.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
x
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 (RVEP 20102020), welche aktuell für 2019 geplant ist, werden Fahrrad-Vorzugsrouten als
Alternativverbindungen zu Radverkehrsführungen an Hauptstraßen mit untersucht,
gegebenenfalls mit Ausweisung als Fahrradstraße.
Die Attraktivität von Wegen in Parks und öffentlichen Grünanlagen für die Nutzung durch
Radfahrende ist abhängig von der Wegebeschaffenheit und Qualität und sollte daher einen
der Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020
bilden.
Zur Attraktivitätssteigerung von touristischen Radrouten wird weiterhin mit der Überarbeitung
des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 eine Verknüpfung mit dem Hauptnetz Rad
angestrebt, sofern für die Thematik der touristischen Radrouten eine Verlegung sinnvoll
erscheint.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Ausweitung von Fahrrad-Vorzugsrouten parallel zu Hauptverkehrsstraßen/Magistralen
stellt eine sinnvolle Ergänzung von Radverkehrsführungen an Hauptverkehrsstraßen dar, bei
denen aufgrund von bestehenden Rahmenbedingungen keine Einrichtung von
Radverkehrsanlagen möglich ist. Die Ausweisung dieser Routen könnte einer der
Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 sein,
inkl. Überprüfung der Einrichtung von Fahrradstraßen nach StVO. Da sich jedoch viele Ziele
für Radfahrende entlang von Hauptverkehrsstraßen bzw. Magistralen befinden und darüber
hinaus die Wegeführung entlang von Nebenstraßen sich schwierig in das Radverkehrsnetz
einbinden lässt, wird auch weiterhin angestrebt, das Netz von Radverkehrsanlagen entlang
von Hauptverkehrsstraßen zu vervollständigen, wie mit den Beschlusspunkten B3 bis B6
des RVEP 2010-2020 in 2012 beschlossen.
Die Wege in Grünanlagen/Parks sind ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes der
Stadt Leipzig und können von den Radfahrenden genutzt werden. Die Akzeptanz, die
Sicherheit und der Fahrkomfort sind aber stark abhängig von der Wegebeschaffenheit.
Daher könnte die Sanierung der Wegeführungen in Grünanlagen und Parks als einer der
Schwerpunkte in die Überarbeitung des RVEP 2010-2020 in 2019 aufgenommen werden.
Eine Separierung von Rad- und Fußverkehrsströmen in Grünanlagen und Parks wird aus
Gründen der Flächenverfügbarkeit sowie Akzeptanz als nicht praktikabel angesehen. Eine
Separation des Rad- und Fußgängerverkehrs würde darüber hinaus zu höheren
Fahrgeschwindigkeiten von Radfahrenden und zu zusätzlichen Konflikten in
Kreuzungsbereichen in Grünanlagen und Parks führen. Aus diesen Gründen wird diese
Separation nicht angestrebt. Vielmehr sollte durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für
ein aufmerksames faires Miteinander im Straßenverkehr, als auch auf den Grünwegen
geworben werden.
Bereits jetzt wird angestrebt, touristische Radrouten bei der Planung/Umsetzung des
Hautpnetz Rad mit den Hauptradrouten des Alltagsverkehrs zu überlagern. Bei einer
Überarbeitung des RVEP 2010-2020, bzw. einer Fortschreibung des SachsenNetz Rad
durch den Freistaat Sachsen wird diese Überlagerung fortgesetzt. Diese Verknüpfung ist
aber abhängig von der Ausrichtung der touristischen Radroute. Während bei einer
Radfernwanderroute (z.B. Berlin-Leipzig) der Fokus auf einer direkten und schnellen
Routenführung liegt, konzentrieren sich thematische Radrouten (z.B. Elsterradweg oder
Kohle-Dampf-Licht Radroute) eher an lokalen Gegebenheiten (z.B. Fahrt entlang eines
Flussverlaufs oder Verbindung von bestimmten Stationen.
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