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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1279227.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
17.05.17, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 17:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03706-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bereitstellung von 1,5 Mio. Euro zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SGB XII ( A 0122/ 17/18) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Entscheidung über die Bereitstellung von 1,5 Mio. Euro zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SBG XII erfolgt im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltsplanung 2019/2020. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete kommunale Fördermöglichkeiten zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu prüfen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Anliegen des Antrags Der Antrag VI-HP-0376 der Fraktion DIE LINKE sieht vor, dass die Stadt 1,5 Mio. Euro pro Jahresscheibe 2017 und 2018 zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen im städtischen Haushalt einstellt. Damit sollen Vermieter einen Mietzuschuss in Höhe von max. 2,50 €/m2/Monat erhalten können, wenn sie Wohnraum für einen Zeitraum von 15 Jahren zu angemessenen Mieten gemäß den Richtwerten der Kosten der Unterkunft an Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII vermieten. Entscheidung im Rahmen Haushaltsplanung 2019/2020 erforderlich Da im gegenwärtigen Doppelhaushalt 2017/2018 keine Mittel zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsrechten eingestellt sind, muss dieser Antrag zurückgestellt und im Rahmen der kommenden Diskussionen zur Haushaltsplanung 2019/2020 entschieden werden. Parallel dazu erfolgt durch die Verwaltung die Prüfung und Konkretisierung des Wohnraumbedarfs sowie der möglichen Förderwege mit Mitteln des kommunalen Haushaltes. Einschätzung der aktuellen Bedarfslage Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für Leistungsempfänger/-innen insbesondere für große Haushalte ab 5 Personen. Die derzeit angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m2 und mind. 4 Wohnräumen entsprechen in der Regel nicht dem einfachen Standard. Überwiegend oft verfügen die angebotenen großen Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung. Außerdem stehen die einkommensschwachen großen Familien in Konkurrenzdruck zu anderen Wohnungssuchenden. Es besteht dringender Bedarf an der Erweiterung des Angebots an großen, preisgünstigen Wohnungen. Handlungsansatz im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts bereits ab 2018 Aufgrund des dringenden Bedarfs prüft die Verwaltung derzeit, welche kommunalen Förderwege geeignet sind. Ziel ist die Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie zur Schaffung von angemessenem Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, insbesondere von großen Wohnungen für Bezieher von Leistungsen nach SGB II und SGB XII. Dafür sind bereits im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts vorgesehen (vgl. Vorlage VI-DS-04464 – Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts). 3/3