Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1279227.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
17.05.17, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03706-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bereitstellung von 1,5 Mio. Euro zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen
für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und SGB XII ( A 0122/ 17/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Entscheidung über die Bereitstellung von 1,5 Mio. Euro zum Ankauf von
Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen für Berechtigte nach SGB II und
SBG XII erfolgt im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zur
Haushaltsplanung 2019/2020.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete kommunale Fördermöglichkeiten
zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu prüfen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Anliegen des Antrags
Der Antrag VI-HP-0376 der Fraktion DIE LINKE sieht vor, dass die Stadt 1,5 Mio. Euro pro
Jahresscheibe 2017 und 2018 zum Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen im
städtischen Haushalt einstellt. Damit sollen Vermieter einen Mietzuschuss in Höhe von max.
2,50 €/m2/Monat erhalten können, wenn sie Wohnraum für einen Zeitraum von 15 Jahren zu
angemessenen Mieten gemäß den Richtwerten der Kosten der Unterkunft an
Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII vermieten.
Entscheidung im Rahmen Haushaltsplanung 2019/2020 erforderlich
Da im gegenwärtigen Doppelhaushalt 2017/2018 keine Mittel zum Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsrechten eingestellt sind, muss dieser Antrag zurückgestellt und im Rahmen der
kommenden Diskussionen zur Haushaltsplanung 2019/2020 entschieden werden.
Parallel dazu erfolgt durch die Verwaltung die Prüfung und Konkretisierung des
Wohnraumbedarfs sowie der möglichen Förderwege mit Mitteln des kommunalen
Haushaltes.
Einschätzung der aktuellen Bedarfslage
Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für
Leistungsempfänger/-innen insbesondere für große Haushalte ab 5 Personen.
Die derzeit angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m2 und mind. 4 Wohnräumen
entsprechen in der Regel nicht dem einfachen Standard. Überwiegend oft verfügen die
angebotenen großen Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung.
Außerdem stehen die einkommensschwachen großen Familien in Konkurrenzdruck zu
anderen Wohnungssuchenden. Es besteht dringender Bedarf an der Erweiterung des
Angebots an großen, preisgünstigen Wohnungen.
Handlungsansatz im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts bereits ab 2018
Aufgrund des dringenden Bedarfs prüft die Verwaltung derzeit, welche kommunalen
Förderwege geeignet sind. Ziel ist die Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie zur
Schaffung von angemessenem Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, insbesondere
von großen Wohnungen für Bezieher von Leistungsen nach SGB II und SGB XII. Dafür sind
bereits im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts vorgesehen (vgl. Vorlage VI-DS-04464 – Freigabe letzte
Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts).
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