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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302409.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
27.09.17, 11:29

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04709 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Oktober 2014 hieß es: „Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 1995 unterhielt die Stadt Leipzig bis zum Jahr 2004 eine im Amt für Wohnungswesen eingerichtete Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten über Wohnräume. Die Schlichtungsstelle diente in erster Linie der gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern und richtete sich an Mieter und Vermieter der Stadt. Sie konnte bei Streitfragen wie bspw. Modernisierungsankündigungen, Duldungspflicht, Mieterhöhungen nach Modernisierungen, Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen und Betriebskostenerhöhungen auf Antrag unterstützend tätig werden. Die Schlichtungstermine bzw. die Verhandlung wurden vor einem Schlichtungsausschuss durchgeführt, welcher sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzte. Diese wurden durch die Mitglieder des Mietervereins Leipzig, des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins sowie die Stadt Leipzig gestellt. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses war ein Jurist. Ergebnis der Schlichtungsverhandlung war die Unterbreitung eines Einigungsvorschlages, zu dessen abschließendem Erfolg die Zustimmung beider Seiten notwendig ist. Die in den letzten Jahren deutlich steigenden Zuzüge und damit verbundene Wohnraumverknappung, Mieterhöhungen und zahlreichen Modernisierungen von Wohnraum, haben die Zahl von Mietstreitigkeiten merklich ansteigen lassen. Nicht selten werden nicht nur Zwischennutzungsinitiativen zur Räumung gezwungen, sondern auch Wohngemeinschaften sowie Mieter in vielen Fällen durch Modernisierungen und damit deutlich steigenden Mieten zum Umzug gezwungen. Dem wurde bereits im Falle der Elsterwerke in Schleußig mit Schlichtungsversuchen begegnet. Da dies bei weitem kein Einzelfall darstellt, sollte die Stadt Leipzig das damals sehr erfolgreiche und angesehene Modell der Schlichtungsstelle in angemessener und zeitgemäßer Form wiederbelegen und somit eine Mietern und Vermietern in Leipzig wieder eine dauerhaft vorhandene Vermittlungsmöglichkeit bieten.“ Am 17.06.2015 beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister im Sinne des Alternativvorschlags der Verwaltung, mit dem Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und Grund Leipzig e.V., den Wohnungsgenossenschaften und der LWB in Verhandlung zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum zur außergerichtlichen und gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern zu treten. Für allgemeine Mietstreitigkeiten sollte die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) zudem stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Als inhaltlichen, organisatorischen Umsetzungsvorschlag teilte die Verwaltung in einem Zwischenbericht am 1.12.2015 mit, dass das Amt für Stadterneuerung und 1/2 Wohnungsbauförderung ab 2016 zur Umsetzung wohnungspolitischer sowie städtebaulicher Zielstellungen eine stadtweit agierende Koordinierungsstelle des "Netzwerks Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen" einsetzen will und dazu prüft, inwieweit die Moderationskompetenz der Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit für o.g. Anliegen genutzt werden kann. Wir fragen an: 1. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die beauftragten Gespräche mit dem Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und Grund Leipzig e.V., den Wohnungsgenossenschaften und der LWB geführt und warum kam es daraufhin nicht zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle? 2. Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung geprüft, die Moderationskompetenz der mittlerweile existierenden Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit für o. g. Anliegen zu nutzen und zu beauftragen? 3. Wie hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung seit 2015 der Bedarf an entsprechenden Schlichtungen bei Mietstreitigkeiten entwickelt? 4. Mit welchen Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit hat die Verwaltung die Schiedsstellen auch mit dieser Aufgabe stärker in die öffentliche Wahrnehmung gebracht und wie haben sich seither die Fallzahlen allgemeiner Mietstreitigkeiten bei den Friedensrichtern entwickelt? 5. Konnte das Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mietstreitigkeiten zu schlichten, wie von der Verwaltung vorgeschlagen umgesetzt werden oder plant die Verwaltung hinsichtlich der aktuellen Bedarfe nachzusteuern? Anlagen: 2/2