Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1302409.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
27.09.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04709
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Oktober 2014 hieß es:
„Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 1995 unterhielt die Stadt Leipzig bis zum Jahr
2004 eine im Amt für Wohnungswesen eingerichtete Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten über
Wohnräume. Die Schlichtungsstelle diente in erster Linie der gütlichen Einigung zwischen Mietern und
Vermietern und richtete sich an Mieter und Vermieter der Stadt. Sie konnte bei Streitfragen wie bspw.
Modernisierungsankündigungen, Duldungspflicht, Mieterhöhungen nach Modernisierungen,
Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen und Betriebskostenerhöhungen auf Antrag
unterstützend tätig werden. Die Schlichtungstermine bzw. die Verhandlung wurden vor einem
Schlichtungsausschuss durchgeführt, welcher sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern
zusammensetzte. Diese wurden durch die Mitglieder des Mietervereins Leipzig, des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümervereins sowie die Stadt Leipzig gestellt. Vorsitzender des
Schlichtungsausschusses war ein Jurist. Ergebnis der Schlichtungsverhandlung war die Unterbreitung
eines Einigungsvorschlages, zu dessen abschließendem Erfolg die Zustimmung beider Seiten
notwendig ist.
Die in den letzten Jahren deutlich steigenden Zuzüge und damit verbundene Wohnraumverknappung,
Mieterhöhungen und zahlreichen Modernisierungen von Wohnraum, haben die Zahl von
Mietstreitigkeiten merklich ansteigen lassen. Nicht selten werden nicht nur
Zwischennutzungsinitiativen zur Räumung gezwungen, sondern auch Wohngemeinschaften sowie
Mieter in vielen Fällen durch Modernisierungen und damit deutlich steigenden Mieten zum Umzug
gezwungen. Dem wurde bereits im Falle der Elsterwerke in Schleußig mit Schlichtungsversuchen
begegnet. Da dies bei weitem kein Einzelfall darstellt, sollte die Stadt Leipzig das damals sehr
erfolgreiche und angesehene Modell der Schlichtungsstelle in angemessener und zeitgemäßer Form
wiederbelegen und somit eine Mietern und Vermietern in Leipzig wieder eine dauerhaft vorhandene
Vermittlungsmöglichkeit bieten.“
Am 17.06.2015 beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister im Sinne des
Alternativvorschlags der Verwaltung, mit dem Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und
Grund Leipzig e.V., den Wohnungsgenossenschaften und der LWB in Verhandlung zur
Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum zur
außergerichtlichen und gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern zu treten. Für
allgemeine Mietstreitigkeiten sollte die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) zudem
stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Als inhaltlichen, organisatorischen Umsetzungsvorschlag teilte die Verwaltung in einem
Zwischenbericht am 1.12.2015 mit, dass das Amt für Stadterneuerung und
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Wohnungsbauförderung ab 2016 zur Umsetzung wohnungspolitischer sowie städtebaulicher
Zielstellungen eine stadtweit agierende Koordinierungsstelle des "Netzwerks Leipziger
Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen" einsetzen will und dazu prüft,
inwieweit die Moderationskompetenz der Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger
Freiheit für o.g. Anliegen genutzt werden kann.
Wir fragen an:
1. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die beauftragten Gespräche mit dem
Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und Grund Leipzig e.V., den
Wohnungsgenossenschaften und der LWB geführt und warum kam es daraufhin
nicht zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle?
2. Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung geprüft, die Moderationskompetenz der
mittlerweile existierenden Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit für o.
g. Anliegen zu nutzen und zu beauftragen?
3. Wie hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung seit 2015 der Bedarf an entsprechenden
Schlichtungen bei Mietstreitigkeiten entwickelt?
4. Mit welchen Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit hat die Verwaltung die Schiedsstellen
auch mit dieser Aufgabe stärker in die öffentliche Wahrnehmung gebracht und wie
haben sich seither die Fallzahlen allgemeiner Mietstreitigkeiten bei den
Friedensrichtern entwickelt?
5. Konnte das Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mietstreitigkeiten zu
schlichten, wie von der Verwaltung vorgeschlagen umgesetzt werden oder plant die
Verwaltung hinsichtlich der aktuellen Bedarfe nachzusteuern?
Anlagen:
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