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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253797.pdf
Größe
278 kB
Erstellt
20.02.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 08:55

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03866 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der Funkenburgbrücke" in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke" wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten (Worst Case Szenario) erhöhen sich um 1.574.200 € auf 6.636.000 €. Davon werden 408.893 € aus dem planmäßigen Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer aus dem PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) gedeckt. 3. Die maximalen überplanmäßigen Auszahlungen (Worst Case Szenario) nach § 79 Abs. 1 SächsGemO im PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) betragen in Summe 1.165.307 € brutto. Sie werden für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 922.377 € brutto und das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 242.930 € brutto bestätigt. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus dem PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) über die prognostizierten überplanmäßigen Einzahlungen i. H. v. 891.966 € brutto sowie bei Eintritt des Worst Case Szenarios i. H. v. 30.411 € aus dem PSP-Element „Beschilderung touristischer Gewässerverbund“ (7.0001210.700) i. H. v. 16.000 € brutto sowie i. H. v. 14.411 € brutto aus dem PSP-Element 7.0000731.700 (Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung). Im Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Deckung i. H. v. 242.930 € über die Einzahlungen im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten). 1/7 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Begründung: 1. Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. RBIII-1663/04 Am 07.07.2004 fasste die 62. Ratsversammlung den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben“ zwischen Schreberstraße und Goerdelerring (Nr. RBIII-1663/04). Der vorgenannte Baubeschluss wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-02090 am 18.05.2016 geändert. Damit wurden auch die auf der Grundlage der Kostenberechnung prognostizierten Kosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich Neubau der Funkenburgbrücke bestätigt (Tab.1): Tab.1: Prognostizierte Baukosten gesamt gem. Bau-und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02090: 2016 EUR brutto 2017 EUR brutto 2018 EUR brutto Summe EUR brutto Baunebenkosten 841.200 0 0 841.200 Baukosten 700.000 3.140.600 380.000 4.220.600 Summe Auszahlung EMG und Funkenburgbrücke 1.541.200 3.140.600 380.000 5.061.800 Einzahlung (FM-Geber) 1.155.900 2.355.450 285.000 3.796.350 Eigenanteil Stadt Leipzig 385.300 785.150 95.000 1.265.450 Aufgrund aktuell bekannter Mehrkosten i. H. v. ca. 685.000 EUR wird der Beschluss Nr. VIDS-02090 um mehr als 10 % überschritten, so dass es der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses bedarf. 2. Kostenerhöhungen und Begründung 2.1 Aktueller Stand – Mehrkosten Die bereits bekannten Mehrkosten belaufen sich wie folgt: Baunebenkosten Baukosten Summe i. H. v. 25.000 EUR i. H. v. 660.000 EUR i. H. v. 685.000 EUR Ursachen der Kostenerhöhung in Bezug auf die Baunebenkosten: Die Umplanungen zur Anpassung der bestehenden Planung an die aktuellen Gesetze und Normen sowie zur Umsetzung von Entwurfsänderungen haben zu Mehrkosten im Bereich der Baunebenkosten in Bezug auf den Wasserbau geführt. Hierzu zählen u. a. die 3/7 Anpassung des Baugrundgutachtens von 2008 an die aktuellen DIN-Vorschriften in 2016, die Anpassung der Ausführungsplanung an den Eurocode 2 von 2012 der bereits zuvor in Teilen fertiggestellten Planung sowie die Wiederholung von Planungsphasen in Bezug auf zu überarbeitende Bestandteile der Planung (z. B. Optimierung der Verkehrsanlage Stich Thomasiusstraße). Ursachen der Kostenerhöhung in Bezug auf die Baukosten: Das Ausschreibungsergebnis für den Wasserbau (Los D2.1) lag mit 2,29 Mio. EUR brutto bereits 270.000 EUR über den im Bau- und Finanzierungsbeschluss zu Grunde gelegten Kosten. Ergänzende Untersuchungen zur Kampfmittelprüfung im Bereich des Grabens sowie von der Erkundung teilweise abweichende Beschaffenheit des Baugrundes und über Mehrkostenanzeigen untersetzte zusätzliche, durch den Auftraggeber anerkannte Leistungen (Sowieso-Kosten), führten zu weiteren Kostenerhöhungen i. H. v. ca. 180.000 EUR. Auch im Brückenbau wurden Anpassungen der Planungen an den aktuellen Normenbezug bzw. aufgrund von weiterführenden Abstimmungen mit den Leitungsträgern (z. B. Definition der Einbindepunkte in das Bestandsnetz und der daraus resultierende gesamtheitlich erforderliche Deckenschluss im Bereich der Brücke), welche zur Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses VI-DS-02090 noch keinen Ausführungsreife erreicht hatten, erforderlich. Diese führten zu Mehrmengen und folglich zu Mehrkosten in der Ausschreibung. Gegenüber den veranschlagten Baukosten für den Brückenbau gemäß Kostenberechnung zum Bauund Finanzierungsbeschluss i. H. v. 735.600 EUR brutto wurde im Zuge der Ausschreibung mit 945.000 EUR brutto das günstigste Angebot mit ca. 210.000 EUR über der dem Bauund Finanzierungsbeschluss zu Grunde gelegten Kostenberechnung submittiert. 2.2 Prognostizierte Kostenentwicklung – „Worst Case Szenario“ Die unter 2.1 dargestellten Kosten beinhalten die gegenwärtig bekannten Mehrkosten. Im Zuge der weiteren Baudurchführung kann zum aktuellen Bauzustand nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund verbleibender Risiken (Baugrund o. ä.) weitere Mehrkosten gegenüber den gegenwärtig bekannten Mehrkosten ergeben. Im Rahmen der Projektabwicklung schlägt die Stadtverwaltung Leipzig die Betrachtung eines „Worst Case Szenarios“ im Hinblick auf die Kostenentwicklung vor. Dies dient neben der Sicherheit der Liquidität in Bezug auf weitere Mehrkosten auch als Grundvoraussetzung für die Bereitstellung der Eigenmittel für die Akquise weiterer Fördermittel. Ein entsprechender Eigenanteil i. H. v. 25 % aus Eigenmitteln der Stadt Leipzig wird nachgewiesen werden müssen. Dies kann bei einer „Worst Case“-Betrachtung ohne Zeitverzug erfolgen. Weiterhin können Arbeitskapazitäten innerhalb der Stadt Leipzig so effektiver geplant werden, da bei neuerlich entstehenden Mehrkosten im Zuge der Baudurchführung die Erwirkung weiterer Änderungen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses und der erforderliche Arbeitsaufwand hierfür entfallen kann. Als Ansatz des „Worst Case Szenarios“ werden die innerhalb der Ausschreibung erreichten Mittelpreise, d. h. der Querschnitt über die Angebote aller an der Ausschreibung beteiligten Bieter für die Fachlose des Wasser- und Brückenbaus herangezogen. Unter Verfolgung dieses Ansatzes ergeben sich für den Wasserbau potentiell weitere Mehrkosten i. H. v. 700.000 EUR brutto sowie für den Brückenbau i. H. v. 190.000 EUR. 4/7 Die prognostizierten Kosten für den Wasserbau stellen sich somit wie folgt dar (Tab. 2): Tab. 2: Prognostizierte Baukosten gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017, für den Wasserbau: 2016 EUR brutto 2017 EUR brutto 2018 EUR brutto Summe EUR brutto Bau- und Baunebenkosten Wasserbau 1.281.000 3.517.870 432.930 5.231.800 Einzahlungen Wasserbau 960.750* 2.419.482* 527.930* 3.908.162* Eigenmittel Stadt Leipzig 320.250 1.098.388 -95.000 1.323.638 * bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten, jedoch unter Berücksichtigung aller bisher bekannten nicht förderfähigen Kosten (z.B. Granitkrustenplatten vs. Betonabdeckplatten) Entsprechend der dargelegten Kostenentwicklung für den Brückenbau ergeben sich daraus folgende prognostizierte Kosten für den Bau der Funkenburgbrücke (Tab. 3): Tab. 3: Prognostizierte Baukosten gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017, für den Brückenbau: 2016 EUR brutto 2017 EUR brutto 2018 EUR brutto Summe EUR brutto 260.200 954.000 190.000 1.404.200 Einzahlungen Brückenbau 0 827.934** 0 827.934** Eigenmittel Stadt Leipzig 260.200 126.066 190.000 576.266 Bau- und Baunebenkosten Brückenbau ** unter Berücksichtigung der gegenwärtig nicht bestätigten Erhöhung der Förderung nach VwV Investkraft für die Funkenburgbrücke Daraus leitet sich folgender Kostentrend für das Gesamtprojekt Öffnung Elstermühlgraben, Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke, ab (Tab.4): Tab. 4: Prognostizierte Baukosten gesamt gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017: 2016 EUR brutto 2017 EUR brutto 2018 EUR brutto Summe EUR brutto Bau- und Baunebenkosten gesamt 1.541.200 4.471.870 622.930 6.636.000 Einzahlungen gesamt 960.750*** 3.247.416*** 527.930*** 4.736.096*** 580.450 1.224.454 95.000 1.899.904 Eigenmittel Stadt Leipzig *** bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten, jedoch unter Berücksichtigung aller bisher bekannten nicht förderfähigen Kosten (z. B. Granitkrustenplatten vs. Betonabdeckplatten) sowie der gegenwärtig nicht bestätigten Erhöhung der Förderung nach VwV Investkraft für die Funkenburgbrücke 2.3 Maßnahmen zur Gegensteuerung Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurde mit Bekanntwerden der Mehrkosten geprüft, inwieweit Einsparmöglichkeiten innerhalb der baulichen Ausführung der Maßnahme möglich sind. Sowohl seitens der Leitungsträger als auch der Stadt Leipzig konnten im 5/7 Rahmen der Realisierung des Vorhabens keine Änderungen mit Einsparpotential ohne Negierung gültiger Vorschriften/Richtlinien aufgetan werden. 3. Deckung der Mehrkosten Die Gesamtkosten (Worst Case Szenario) erhöhen sich um 1.574.200 EUR brutto auf 6.636.000 EUR brutto (vgl. Anlage 3). Davon werden 408.893 EUR aus dem planmäßigen Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer aus dem PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) gedeckt. Die prognostizierten überplanmäßigen Auszahlungen (Worst Case Szenario) nach § 79 Abs. 1 SächsGemO im PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) betragen in Summe 1.165.307 EUR brutto. Sie verteilen sich auf das Haushaltsjahr 2017 mit 922.377 EUR brutto und auf das Haushaltsjahr 2018 mit 242.930 € brutto. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 anteilig aus dem PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) i. H. v. 891.966 EUR brutto über die prognostizierten überplanmäßigen Einzahlungen aus der Fördermittelerhöhung sowie bei Eintritt des Worst Case Szenarios i. H. v. 30.411 EUR aus dem PSP-Element „Beschilderung touristischer Gewässerverbund“ (7.0001210.700) i. H. v. 16.000 EUR brutto sowie i. H. v. 14.411 EUR brutto aus dem PSP-Element 7.0000731.700 (Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung). Im Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Deckung i. H. v. 242.930 EUR über die Einzahlungen im PSP-Element 7.0000281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten). 4. Fördermittelbereitstellung 4.1 Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007 Für die bekannten Mehrkosten wurden bereits Zuwendungen für Auszahlungen i. H. v. 338.000 EUR fachlich durch die Landesdirektion Sachsen i. H. v. anteilig 75 % bestätigt (Anlage 1). Zur Deckung der eventuellen Ausgaben in Bezug auf den Wasserbau (Worst Case) wird die Stadtverwaltung Leipzig weitere Fördermittel über o. g. Förderprogramm für den Wasserbau akquirieren. 4.2 Fördermittel nach VwV Investkraft – Brücken in die Zukunft Für die Funkenburgbrücke wurden über das Programm VwV Investkraft Fördermittel beantragt. Mehrkosten gegenüber dem Antragszeitpunkt für die Aufnahme in die Listen des jeweiligen Budgets der Kommunen (hier Stadt Leipzig) können aufgrund der Deckelung dieser Budgets nicht gefördert werden. Es können maximal Fördermittel i. H. v. 824.934,12 EUR über dieses Programm eingeworben werden. Durch die Sächsische Aufbaubank wurde geprüft, inwieweit eine Kumulierung mit Bundesförderprogrammen möglich ist. Dies konnte im Ergebnis jedoch nicht bestätigt werden, da u. a. Förderprogramme, wie der Städtebauliche Denkmalschutz (SDP), für dieses Fördergebiet bereits ausgelaufen sind. Die gegenwärtig bekannten sowie eventuellen Mehrkosten für die Funkenburgbrücke werden aus vorgenannten Gründen nach gegenwärtigem Kenntnisstand daher als Eigenmittel in der Vorlage berücksichtigt. 6/7 Anlagen: Anlage 1 – Mitteilung Landesdirektion zur fachlichen Bestätigung Anlage 2 - Übersicht Mehrbedarf 7/7 nein Finanzielle Auswirkungen x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis wo veranschlagt (PSP-Element) Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 2018 2017 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 3.247.416 527.930 4.471.870 622.930 x nein von bis 7.0000.281.705 7.0000.281.705 7.0000.281.700 7.0000.281.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 10.000 14.400 1.150 360 PSP-E. 1.100.55.2.0.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01 PSP-E. 1.100.54.1.0.01.09 9.958 Kst. 1066200000 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen (Brücke) 2018 ff 2018 2118 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: 67 Amt für Stadtgrün und Gewässer Projektbezeichnung a) Öffnung Elstermühlgraben TB 3.1 Übersicht Mehrbedarf gem Vorlage VI-DS-03866 Einzahlung -960.750 -960.750 -1.938.750 -2.419.482 -480.732 -150.000 -527.930 -377.930 Auszahlung 1.281.000 1.281.000 2.585.000 3.517.870 932.870 200.000 432.930 232.930 lt.RB VI-DS-02090 gesamt -3.049.500 4.066.000 320.250 320.250 646.250 1.098.388 452.138 50.000 -95.000 -145.000 Einzahlung -195.150 0 -416.700 -827.934 -411.234 -135.000 0 135.000 Auszahlung 260.200 260.200 555.600 954.000 398.400 180.000 190.000 Zuschuss 65.050 260.200 138.900 126.066 -12.834 45.000 Einzahlungen / Auszahlungen Elstermühlgraben 7.0000281 (Summe a + b) lt. RB VI-DS-02090 2017 lt. Vorlage 2016 lt. Vorlage 2017 Differenz 2017 lt. RB VI-DS-02090 2018 lt. Vorlage 2018 Differenz 2018 lt. Vorlage gesamt Differenz gesamt -3.908.162 5.231.800 1.165.800 1.016.500 1.323.638 307.138 -827.934 1.404.200 -81.084 10.000 -746.850 995.800 408.400 190.000 145.000 248.950 576.266 327.316 -858.662 (dav. Erm. aus VJ) Zuschuss b) Neubau Funkenburgbrücke (neues Vorhaben - daher bisher keine Planung) lt. RB VI-DS-02090 2016 24.03.2017 Einzahlung -1.155.900 -960.750 -2.355.450 -3.247.416 -891.966 -285.000 -527.930 -242.930 -3.796.350 -4.736.096 -939.746 Auszahlung 1.541.200 1.541.200 3.140.600 4.471.870 1.331.270 380.000 622.930 242.930 5.061.800 6.636.000 1.574.200 385.300 580.450 195.150 Mehrbedarf 785.150 1.224.454 439.304 Mehrbedarf 439.304 95.000 0 1.265.450 1.899.904 634.454 Mehrbedarf 634.454 Zuschuss Abweichung zum RB VI-DS-02090 - eff. MB 95.000 0 Mehr-/Minderbedarf