Daten
Kommune
Leipzig
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1253797.pdf
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278 kB
Erstellt
20.02.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03866
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 für das städtische
Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.1
und Errichtung der Funkenburgbrücke" in Verbindung mit der Bestätigung
überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 für das
städtische
Bauvorhaben
"Öffnung
Elstermühlgraben,
Bauabschnitt
3,
Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke" wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten (Worst Case Szenario) erhöhen sich um 1.574.200 € auf
6.636.000 €. Davon werden 408.893 € aus dem planmäßigen Budget des Amtes für
Stadtgrün und Gewässer aus dem PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben)
gedeckt.
3. Die maximalen überplanmäßigen Auszahlungen (Worst Case Szenario) nach § 79
Abs. 1 SächsGemO im PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) betragen in
Summe 1.165.307 € brutto.
Sie werden für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 922.377 € brutto und das
Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 242.930 € brutto bestätigt.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus dem PSP-Element 7.0000.281.705
(Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) über die prognostizierten
überplanmäßigen Einzahlungen i. H. v. 891.966 € brutto sowie bei Eintritt des Worst
Case Szenarios i. H. v. 30.411 € aus dem PSP-Element „Beschilderung touristischer
Gewässerverbund“ (7.0001210.700) i. H. v. 16.000 € brutto sowie i. H. v. 14.411 €
brutto aus dem PSP-Element 7.0000731.700 (Hochwasserschutz Gewässer II.
Ordnung). Im Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Deckung i. H. v. 242.930 € über die
Einzahlungen im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von
Dritten).
1/7
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Begründung:
1.
Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. RBIII-1663/04
Am 07.07.2004 fasste die 62. Ratsversammlung den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum
Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben“ zwischen Schreberstraße und Goerdelerring (Nr.
RBIII-1663/04).
Der vorgenannte Baubeschluss wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-02090 am 18.05.2016
geändert. Damit wurden auch die auf der Grundlage der Kostenberechnung prognostizierten
Kosten für den Teilbauabschnitt 3.1 einschließlich Neubau der Funkenburgbrücke bestätigt
(Tab.1):
Tab.1: Prognostizierte Baukosten gesamt gem. Bau-und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02090:
2016
EUR brutto
2017
EUR brutto
2018
EUR brutto
Summe
EUR brutto
Baunebenkosten
841.200
0
0
841.200
Baukosten
700.000
3.140.600
380.000
4.220.600
Summe Auszahlung
EMG und
Funkenburgbrücke
1.541.200
3.140.600
380.000
5.061.800
Einzahlung (FM-Geber)
1.155.900
2.355.450
285.000
3.796.350
Eigenanteil Stadt
Leipzig
385.300
785.150
95.000
1.265.450
Aufgrund aktuell bekannter Mehrkosten i. H. v. ca. 685.000 EUR wird der Beschluss Nr. VIDS-02090 um mehr als 10 % überschritten, so dass es der Fortschreibung des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses bedarf.
2.
Kostenerhöhungen und Begründung
2.1
Aktueller Stand – Mehrkosten
Die bereits bekannten Mehrkosten belaufen sich wie folgt:
Baunebenkosten
Baukosten
Summe
i. H. v. 25.000 EUR
i. H. v. 660.000 EUR
i. H. v. 685.000 EUR
Ursachen der Kostenerhöhung in Bezug auf die Baunebenkosten:
Die Umplanungen zur Anpassung der bestehenden Planung an die aktuellen Gesetze und
Normen sowie zur Umsetzung von Entwurfsänderungen haben zu Mehrkosten im Bereich
der Baunebenkosten in Bezug auf den Wasserbau geführt. Hierzu zählen u. a. die
3/7
Anpassung des Baugrundgutachtens von 2008 an die aktuellen DIN-Vorschriften in 2016, die
Anpassung der Ausführungsplanung an den Eurocode 2 von 2012 der bereits zuvor in Teilen
fertiggestellten Planung sowie die Wiederholung von Planungsphasen in Bezug auf zu
überarbeitende Bestandteile der Planung (z. B. Optimierung der Verkehrsanlage Stich
Thomasiusstraße).
Ursachen der Kostenerhöhung in Bezug auf die Baukosten:
Das Ausschreibungsergebnis für den Wasserbau (Los D2.1) lag mit 2,29 Mio. EUR brutto
bereits 270.000 EUR über den im Bau- und Finanzierungsbeschluss zu Grunde gelegten
Kosten. Ergänzende Untersuchungen zur Kampfmittelprüfung im Bereich des Grabens sowie
von der Erkundung teilweise abweichende Beschaffenheit des Baugrundes und über
Mehrkostenanzeigen untersetzte zusätzliche, durch den Auftraggeber anerkannte
Leistungen (Sowieso-Kosten), führten zu weiteren Kostenerhöhungen i. H. v. ca. 180.000
EUR.
Auch im Brückenbau wurden Anpassungen der Planungen an den aktuellen Normenbezug
bzw. aufgrund von weiterführenden Abstimmungen mit den Leitungsträgern (z. B. Definition
der Einbindepunkte in das Bestandsnetz und der daraus resultierende gesamtheitlich
erforderliche Deckenschluss im Bereich der Brücke), welche zur Fassung des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses VI-DS-02090 noch keinen Ausführungsreife erreicht hatten,
erforderlich.
Diese führten zu Mehrmengen und folglich zu Mehrkosten in der Ausschreibung. Gegenüber
den veranschlagten Baukosten für den Brückenbau gemäß Kostenberechnung zum Bauund Finanzierungsbeschluss i. H. v. 735.600 EUR brutto wurde im Zuge der Ausschreibung
mit 945.000 EUR brutto das günstigste Angebot mit ca. 210.000 EUR über der dem Bauund Finanzierungsbeschluss zu Grunde gelegten Kostenberechnung submittiert.
2.2
Prognostizierte Kostenentwicklung – „Worst Case Szenario“
Die unter 2.1 dargestellten Kosten beinhalten die gegenwärtig bekannten Mehrkosten. Im
Zuge der weiteren Baudurchführung kann zum aktuellen Bauzustand nicht ausgeschlossen
werden, dass sich aufgrund verbleibender Risiken (Baugrund o. ä.) weitere Mehrkosten
gegenüber den gegenwärtig bekannten Mehrkosten ergeben. Im Rahmen der
Projektabwicklung schlägt die Stadtverwaltung Leipzig die Betrachtung eines „Worst Case
Szenarios“ im Hinblick auf die Kostenentwicklung vor.
Dies dient neben der Sicherheit der Liquidität in Bezug auf weitere Mehrkosten auch als
Grundvoraussetzung für die Bereitstellung der Eigenmittel für die Akquise weiterer
Fördermittel. Ein entsprechender Eigenanteil i. H. v. 25 % aus Eigenmitteln der Stadt Leipzig
wird nachgewiesen werden müssen.
Dies kann bei einer „Worst Case“-Betrachtung ohne Zeitverzug erfolgen. Weiterhin können
Arbeitskapazitäten innerhalb der Stadt Leipzig so effektiver geplant werden, da bei neuerlich
entstehenden Mehrkosten im Zuge der Baudurchführung die Erwirkung weiterer Änderungen
des Bau- und Finanzierungsbeschlusses und der erforderliche Arbeitsaufwand hierfür
entfallen kann.
Als Ansatz des „Worst Case Szenarios“ werden die innerhalb der Ausschreibung erreichten
Mittelpreise, d. h. der Querschnitt über die Angebote aller an der Ausschreibung beteiligten
Bieter für die Fachlose des Wasser- und Brückenbaus herangezogen. Unter Verfolgung
dieses Ansatzes ergeben sich für den Wasserbau potentiell weitere Mehrkosten i. H. v.
700.000 EUR brutto sowie für den Brückenbau i. H. v. 190.000 EUR.
4/7
Die prognostizierten Kosten für den Wasserbau stellen sich somit wie folgt dar (Tab. 2):
Tab. 2: Prognostizierte Baukosten gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017, für den Wasserbau:
2016
EUR brutto
2017
EUR brutto
2018
EUR brutto
Summe
EUR brutto
Bau- und Baunebenkosten
Wasserbau
1.281.000
3.517.870
432.930
5.231.800
Einzahlungen Wasserbau
960.750*
2.419.482*
527.930*
3.908.162*
Eigenmittel Stadt Leipzig
320.250
1.098.388
-95.000
1.323.638
* bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten, jedoch unter Berücksichtigung aller bisher bekannten nicht
förderfähigen Kosten (z.B. Granitkrustenplatten vs. Betonabdeckplatten)
Entsprechend der dargelegten Kostenentwicklung für den Brückenbau ergeben sich daraus
folgende prognostizierte Kosten für den Bau der Funkenburgbrücke (Tab. 3):
Tab. 3: Prognostizierte Baukosten gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017, für den Brückenbau:
2016
EUR brutto
2017
EUR brutto
2018
EUR brutto
Summe
EUR brutto
260.200
954.000
190.000
1.404.200
Einzahlungen Brückenbau
0
827.934**
0
827.934**
Eigenmittel Stadt Leipzig
260.200
126.066
190.000
576.266
Bau- und Baunebenkosten
Brückenbau
** unter Berücksichtigung der gegenwärtig nicht bestätigten Erhöhung der Förderung nach VwV Investkraft für die
Funkenburgbrücke
Daraus leitet sich folgender Kostentrend für das Gesamtprojekt Öffnung Elstermühlgraben,
Teilbauabschnitt 3.1 und Neubau Funkenburgbrücke, ab (Tab.4):
Tab. 4: Prognostizierte Baukosten gesamt gem. Kostenentwicklung, Stand 22.02.2017:
2016
EUR brutto
2017
EUR brutto
2018
EUR brutto
Summe
EUR brutto
Bau- und Baunebenkosten
gesamt
1.541.200
4.471.870
622.930
6.636.000
Einzahlungen gesamt
960.750***
3.247.416***
527.930***
4.736.096***
580.450
1.224.454
95.000
1.899.904
Eigenmittel Stadt Leipzig
*** bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten, jedoch unter Berücksichtigung aller bisher bekannten nicht
förderfähigen Kosten (z. B. Granitkrustenplatten vs. Betonabdeckplatten) sowie der gegenwärtig nicht bestätigten Erhöhung der
Förderung nach VwV Investkraft für die Funkenburgbrücke
2.3
Maßnahmen zur Gegensteuerung
Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurde mit Bekanntwerden der Mehrkosten
geprüft, inwieweit Einsparmöglichkeiten innerhalb der baulichen Ausführung der Maßnahme
möglich sind. Sowohl seitens der Leitungsträger als auch der Stadt Leipzig konnten im
5/7
Rahmen der Realisierung des Vorhabens keine Änderungen mit Einsparpotential ohne
Negierung gültiger Vorschriften/Richtlinien aufgetan werden.
3.
Deckung der Mehrkosten
Die Gesamtkosten (Worst Case Szenario) erhöhen sich um 1.574.200 EUR brutto auf
6.636.000 EUR brutto (vgl. Anlage 3). Davon werden 408.893 EUR aus dem planmäßigen
Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer aus dem PSP-Element 7.0000.281.700
(Elstermühlgraben) gedeckt.
Die prognostizierten überplanmäßigen Auszahlungen (Worst Case Szenario) nach § 79 Abs.
1 SächsGemO im PSP-Element 7.0000.281.700 (Elstermühlgraben) betragen in Summe
1.165.307 EUR brutto. Sie verteilen sich auf das Haushaltsjahr 2017 mit 922.377 EUR brutto
und auf das Haushaltsjahr 2018 mit 242.930 € brutto.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 anteilig aus dem PSP-Element 7.0000.281.705
(Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten) i. H. v. 891.966 EUR brutto über die
prognostizierten überplanmäßigen Einzahlungen aus der Fördermittelerhöhung sowie bei
Eintritt des Worst Case Szenarios i. H. v. 30.411 EUR aus dem PSP-Element „Beschilderung
touristischer Gewässerverbund“ (7.0001210.700) i. H. v. 16.000 EUR brutto sowie i. H. v.
14.411 EUR brutto aus dem PSP-Element 7.0000731.700 (Hochwasserschutz Gewässer II.
Ordnung). Im Haushaltsjahr 2018 erfolgt die Deckung i. H. v. 242.930 EUR über die
Einzahlungen im PSP-Element 7.0000281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von
Dritten).
4.
Fördermittelbereitstellung
4.1
Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007
Für die bekannten Mehrkosten wurden bereits Zuwendungen für Auszahlungen i. H. v.
338.000 EUR fachlich durch die Landesdirektion Sachsen i. H. v. anteilig 75 % bestätigt
(Anlage 1). Zur Deckung der eventuellen Ausgaben in Bezug auf den Wasserbau (Worst
Case) wird die Stadtverwaltung Leipzig weitere Fördermittel über o. g. Förderprogramm für
den Wasserbau akquirieren.
4.2
Fördermittel nach VwV Investkraft – Brücken in die Zukunft
Für die Funkenburgbrücke wurden über das Programm VwV Investkraft Fördermittel
beantragt. Mehrkosten gegenüber dem Antragszeitpunkt für die Aufnahme in die Listen des
jeweiligen Budgets der Kommunen (hier Stadt Leipzig) können aufgrund der Deckelung
dieser Budgets nicht gefördert werden. Es können maximal Fördermittel i. H. v. 824.934,12
EUR über dieses Programm eingeworben werden.
Durch die Sächsische Aufbaubank wurde geprüft, inwieweit eine Kumulierung mit
Bundesförderprogrammen möglich ist. Dies konnte im Ergebnis jedoch nicht bestätigt
werden, da u. a. Förderprogramme, wie der Städtebauliche Denkmalschutz (SDP), für dieses
Fördergebiet bereits ausgelaufen sind.
Die gegenwärtig bekannten sowie eventuellen Mehrkosten für die Funkenburgbrücke werden
aus vorgenannten Gründen nach gegenwärtigem Kenntnisstand daher als Eigenmittel in der
Vorlage berücksichtigt.
6/7
Anlagen:
Anlage 1 – Mitteilung Landesdirektion zur fachlichen Bestätigung
Anlage 2 - Übersicht Mehrbedarf
7/7
nein
Finanzielle Auswirkungen
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
wo veranschlagt
(PSP-Element)
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2018
2017
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
3.247.416
527.930
4.471.870
622.930
x
nein
von
bis
7.0000.281.705
7.0000.281.705
7.0000.281.700
7.0000.281.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
10.000
14.400
1.150
360
PSP-E. 1.100.55.2.0.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.01
PSP-E. 1.100.54.1.0.01.09
9.958
Kst. 1066200000
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
(Brücke)
2018 ff
2018
2118
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
67 Amt für Stadtgrün und Gewässer
Projektbezeichnung
a) Öffnung Elstermühlgraben
TB 3.1
Übersicht Mehrbedarf gem Vorlage VI-DS-03866
Einzahlung
-960.750
-960.750
-1.938.750
-2.419.482
-480.732
-150.000
-527.930
-377.930
Auszahlung
1.281.000
1.281.000
2.585.000
3.517.870
932.870
200.000
432.930
232.930
lt.RB
VI-DS-02090
gesamt
-3.049.500
4.066.000
320.250
320.250
646.250
1.098.388
452.138
50.000
-95.000
-145.000
Einzahlung
-195.150
0
-416.700
-827.934
-411.234
-135.000
0
135.000
Auszahlung
260.200
260.200
555.600
954.000
398.400
180.000
190.000
Zuschuss
65.050
260.200
138.900
126.066
-12.834
45.000
Einzahlungen /
Auszahlungen
Elstermühlgraben
7.0000281
(Summe a + b)
lt. RB
VI-DS-02090
2017
lt. Vorlage
2016
lt. Vorlage
2017
Differenz
2017
lt. RB
VI-DS-02090
2018
lt. Vorlage
2018
Differenz
2018
lt. Vorlage
gesamt
Differenz
gesamt
-3.908.162
5.231.800
1.165.800
1.016.500
1.323.638
307.138
-827.934
1.404.200
-81.084
10.000
-746.850
995.800
408.400
190.000
145.000
248.950
576.266
327.316
-858.662
(dav. Erm. aus VJ)
Zuschuss
b) Neubau Funkenburgbrücke
(neues Vorhaben - daher
bisher keine Planung)
lt. RB
VI-DS-02090
2016
24.03.2017
Einzahlung
-1.155.900
-960.750
-2.355.450
-3.247.416
-891.966
-285.000
-527.930
-242.930
-3.796.350
-4.736.096
-939.746
Auszahlung
1.541.200
1.541.200
3.140.600
4.471.870
1.331.270
380.000
622.930
242.930
5.061.800
6.636.000
1.574.200
385.300
580.450
195.150
Mehrbedarf
785.150
1.224.454
439.304
Mehrbedarf
439.304
95.000
0
1.265.450
1.899.904
634.454
Mehrbedarf
634.454
Zuschuss
Abweichung zum RB VI-DS-02090 - eff. MB
95.000
0
Mehr-/Minderbedarf