Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1295024.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04556
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/EngelsdorfBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Kulturstätten
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 im Eigenbetrieb
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wird die Bansbach Schübel Brösztl & Partner
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu
bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2013- 2016 wurden durch die
Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung
Veranlassung, die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH für das Geschäftsjahr 2017
nochmals als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.
Zur Sicherstellung einer turnusmäßigen Rotation der Abschlussprüfer hat ein Wechsel der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spätestens nach fünf aufeinander folgenden Jahren zu
erfolgen. Im Wirtschaftsjahr 2018 ist demzufolge ein Austausch der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzunehmen.
Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH wurde
eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance
Kodex sowie die Bestätigung, dass der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine wirksame
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a des Gesetzes über
eine Wirtschaftsprüferordnung vorliegt, beigezogen.
2/2