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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1295024.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 11:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04556 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/EngelsdorfBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Kulturstätten Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 im Eigenbetrieb Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wird die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind. Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2013- 2016 wurden durch die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung Veranlassung, die Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH für das Geschäftsjahr 2017 nochmals als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen. Zur Sicherstellung einer turnusmäßigen Rotation der Abschlussprüfer hat ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spätestens nach fünf aufeinander folgenden Jahren zu erfolgen. Im Wirtschaftsjahr 2018 ist demzufolge ein Austausch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzunehmen. Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH wurde eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Bestätigung, dass der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a des Gesetzes über eine Wirtschaftsprüferordnung vorliegt, beigezogen. 2/2