Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1303976.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
22.08.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 03578-NF-02-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert:
1. Die Stadtverwaltung legt bis 30.9.2017 eine Satzung zur Änderung der
Sondernutzungssatzung mit folgendem Inhalt vor:
Ergänzung Anlage 1 Gebührentarif
2.1 Sondernutzungungen, die beim Ordnungsamt zu beantragen sind:
4. Heizstrahler in konzessionierten Freisitzen
1 Stück/30 qm/pro angefangenem Monat
Zone A
30
Zone B
25
Zone C
20
2. Das Budget für Baumpflanzungen durch die Stadt Leipzig wird ab 2018 um
denjenigen Betrag erhöht, der den zusätzlichen Einnahmen aus der Gebühr für
Heizstrahler entspricht.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
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