Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1301855.pdf
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223 kB
Erstellt
16.08.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-04686
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 21.08.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
23.08.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/2
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 21.08.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 551
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der
Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Juli 2017 lebten 3.408 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.367 Personen im Alter von 15
Jahren bis zur Regelaltersgrenze, 1015 Personen unter 15 Jahren und 34 Personen über
65 Jahre alt.
Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-Jährigen Personen wird vom Jobcenter nur
noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab es im April 2017 8.370
Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.547
Kinder unter 15 Jahren und 8 Personen über 65 Jahre alt.
Im Juli 2017 waren 6.137 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren
gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 1.990 im
Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Vergleich von April 2016 zu April 2017 um 1.362 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von April 2016 zu April 2017 um
4.464 Personen an.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.07.2017 wurden 243 unbegleitete, 2 begleitete minderjährige und 79 junge
volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe
324 Klienten).
Weitere 280 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 14.08.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 14
2.000
8.370
3.540
3.743
7.814
3.740
3.714
3.900
4.091
7.461
6.647
6.189
4.251
5.821
4.434
3.000
4.659
5.349
4.000
4.771
4.972
5.000
4.881
4.677
6.000
6.960
7.000
8.100
8.000
4.911
4.293
Leistungsempfänger/-innen
9.000
1.000
0
05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 02.08.2017
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 34. Kalenderwoche 590 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
590
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 34/2017
Jahr
Seite 2 von 14
2012
2013
2014
2015
2016 KW
34/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
2016
2017
Im Monat Juli wurde der Stadt Leipzig nach dem neuen Verteilverfahren kein umA
zugewiesen. 6 umA wurden als Selbstmelder in Obhut genommen.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 25
verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
zehn häufigsten Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Irak
Afghanistan
Libyen
Russ.Föd.
Indien
Türkei
Georgien
Libanon
Mazedonien
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 23 Ländern. 74 %, insgesamt 241
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und
Nigeria.
Seite 3 von 14
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im März 2017 insgesamt 14.976 Personen mit
Asylgesuch registriert. Im Januar 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.476, im
Februar 2017 bei 14.289. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur
eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember
2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat
des Vorjahres waren es 127.320 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 21.08.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum
von der 1. bis zur 39. Kalenderwoche 2017 insgesamt 734 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.07.2017 betrug 35.047. Zusätzlich befinden sich 23.598 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe.
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen angewandt.
Seite 4 von 14
Das bisherige System der bundesweiten Verteilung der umA auf die Länder auf Basis des
aktuellen Bestands (einschließlich des sog. Altbestandes bis zum 31. Oktober 2015
aufgenommener umA) hat gemäß § 42c Absatz 3 SGB VIII am 1. Mai 2017 geendet.
Für die Zeit nach dem 1. Mai 2017 haben sich die Länder durch den Umlaufbeschluss der
Jugend- und Familienministerkonferenz 02/2017 vom 27. April 2017 auf ein Verteilsystem
nach dem Königsteiner Schlüssel ohne Berücksichtigung des aktuellen umA-Bestandes,
sondern auf der Grundlage einer vom Bundesverwaltungsamt erstellten Prognose über
die zu erwartenden Einreisen geeinigt.
Für einen Zeitraum von jeweils einem Monat wird vom Bundesverwaltungsamt eine
Prognose über die Anzahl der zu erwartenden einreisenden unbegleiteten minderjährigen
Ausländer festgelegt und den Verteilstellen mitgeteilt. Ab August 2017 wird die Prognose
auf der Grundlage des Durchschnitts der Zugangszahlen (einreisende unbegleitete
ausländische Minderjährige) der letzten drei Monate ermittelt. In den Monaten Mai bis Juli
2017 ergab sich die Summe von 2.645 berücksichtigungsfähigen umA. Daher wird für den
Monat August 2017 ein Zugang von 882 umA prognostiziert.
Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung gemäß Königsteiner Schlüssel
von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit gemäß Prognosezeitraum Mai bis August 2017 von
178 neuen umA.
2.6
Freiwillige Ausreise Geflüchteter
Im Falle geringer Erfolgschancen im Asylverfahren oder eines negativen Asylbescheides
wird die freiwillige Ausreise für die Betroffenen als humane, und für die Verwaltung als
einfache und kostengünstige Möglichkeit der Rückkehr angesehen. Der Bund hat deshalb
sein Engagement für die freiwillige Rückkehr ausgebaut und gewährt finanzielle
Unterstützung im Rahmen einer freiwilligen Rückreise.
Im Auftrag des Freistaates Sachsen werden mobile Rückkehrberatungen bei Geflüchteten
in Form von Beratungsgesprächen mit dem Ziel der freiwilligen Rückkehr durchgeführt. Im
Jahr 2016 haben in Leipzig 596 Personen die Rückkehrberatung in Anspruch genommen,
wovon 257 tatsächlich ausgereist sind. Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt 147
Personen beraten, wovon 83 Personen tatsächlich ausgereist sind.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
15 Objekte mit über 60 Plätzen,
21 Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
496 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Seite 5 von 14
2000
1800
belegte Plätze
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Von den Personen, die zu Juli 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhielten (3.408), lebten im Juli 54% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheim.1 46% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb
einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 69% einen eigenen Mietvertrag und 31%
lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen
Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten
Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem
Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in
freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten
Wohnung gemeint.
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im Juli 2017 hielten sich 34 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 53 % der Bewohner lebten 12 bis
24 Monate und 13 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich
zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate
in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist
zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der
Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig
zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im
Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 6 von 14
Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12
Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen
ist.
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Zum 01.07.2017 lebten insgesamt 2.599 Personen in den genannten Unterkünften.
Während des Monats Juli 2017 wurden 54 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen
und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum
verließen 111 Personen die Unterkünfte.
2.599
2.569
2000
2.651
2.736
2.818
2.849
2.836
3.020
2500
3.162
3000
3.317
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3500
1500
1000
500
0
-500
Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 Jun 2017 Jul 2017
Belegung Anfang des Monats
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
Seite 7 von 14
Einzüge
Auszüge
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Juli 2017 insgesamt 72 % Leistungsempfänger/-in nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 28 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es
sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der
Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig
in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die
verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden.
Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016
(einschl. Pensionen, Übernachtungshaus)
3%
6%
16%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer
Gemeinschaftsunterkunft
Unbekannt verzogen
freiw illige Rückreise
Verstorbene und von Amts
w egen abgemeldete Personen
75%
Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in
Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst.
Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016
Seite 8 von 14
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 31.07.2017 wurden 35 unbegleitete minderjährige Ausländer in der
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 206
unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB
VIII. Zehn junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und vier minderjährige
Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VII im eigenen Wohnraum. Sieben
Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII.
Zusätzlich lebten 61 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B.
aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Asylunterkünften. Davon sind 36 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen im eigenen
Wohnraum untergebracht. 27 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten
Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
30.04.2017
28.02.2017
Stichtag
31.12.2016
31.10.2016
31.08.2016
30.06.2016
30.04.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.04.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Juli 2017 wurden 18 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet.
Davon wurden unter anderem sieben Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine
Wohngruppe beendet. Außerdem konnten neun Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und
damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden.
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 34. Kalenderwoche 2017 stehen 3.997 Plätze in Betrieb in
Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur
Verfügung.
Seite 9 von 14
Standort
Kapazität
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Träger der Betreibung
2.881
Eutritzscher Straße 17
369
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
An den Tierkliniken 48
348
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Torgauer Straße 290, Haus 1
254
European Homecare GmbH
Braunstraße 28
228
Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH
Liliensteinstraße 15a
225
Pandechaion - Herberge e.V.
Riesaer Straße 100
200
Pandechaion - Herberge e.V.
Waldstraße 74 – 80
200
Pandechaion - Herberge e.V.
Zschortauer Straße 44
200
European Homecare GmbH
Hainbuchenstraße 13
185
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Weißdornstraße 102
175
European Homecare GmbH
Riebeckstraße 63
174
Pandechaion - Herberge e.V.
Zweenfurther Str. 21
102
Pandechaion - Herberge e.V.
Liliensteinstraße 1/1a
89
Pandechaion - Herberge e.V.
Ludwig-Hupfeld-Str. 20
70
Pandechaion - Herberge e.V.
Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b
62
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
977
Georg-Schumann-Straße 272
60
Pandechaion - Herberge e.V.
Stöckelstraße 62
60
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Wilhelminenstraße 38
60
Pandechaion - Herberge e.V.
Sommerfelder Straße 36
58
DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Auenseestraße 31 – 33
55
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Bernhardstraße 21
54
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Pandechaion - Herberge e.V.
Neustädter Straße 36
51
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Muldentalstraße 91 – 93
50
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Könneritzstraße 58
46
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Stötteritzer Landstraße 31
45
Johanniter Unfall Hilfe e. V.
Uhlandstraße 22
45
Caritasverband Leipzig e. V.
Wiebelstraße 9
45
Pandechaion - Herberge e.V.
Blücherstraße 47 / 47a
41
Diakonisches Werk Innere Mission e. V.
Georg-Schumann-Straße 121
40
Pandechaion - Herberge e.V.
Hildegardstraße 46
40
Affinitas gUG
Naumburger Straße 39
40
Pandechaion - Herberge e.V.
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pandechaion - Herberge e.V.
Pittlerstraße 5 und 7
36
European Homecare GmbH
Georg-Schumann-Straße 407
32
European Homecare GmbH
28
SZL Suchtzentrum gGmbH
Eythstraße 17
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
3.858
Übergangswohnheim
19
Wiederitzscher Landstraße 8
14
Stadt Leipzig
5
Stadt Leipzig
Wiederitzscher Landstraße 107
Plätze in Pensionen
Summe
120
3.997
Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 293 kurzfristig
verfügbare und 17 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung.
Seite 10 von 14
Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung:
Art
Standort
Kapazität
Belegung zur
34. KW 2017
GU
Alte Messe 7, Halle 13
358
0
GU
Torgauer Straße 290, Haus 2
254
0
GU
Torgauer Straße 290, Container
221
0
GU
Deiwitzweg 1
89
0
922
0
Summe
Des weiteren können bei Bedarf für 642 Personen Plätze zur Notunterbringung zur
Verfügung gestellt werden.
Die Unterkunft in der Karl-Heine-Straße 22b (306 Plätze) wurde außer Betrieb genommen
und wird auch nicht als Reserve genutzt.
Die Unterkunft in der Gustav-Mahler-Straße 21 (55 Plätze) wurde außer Betrieb
genommen und soll als Kindertageseinrichtung nachgenutzt werden.
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter
Akademie
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstraße“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
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4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
206 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
31
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
hope shelter
16
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
12
Institut Lothar Kannenberg
13
N & T Wohnen
12
Outlaw gGmbH
9
KMV Sachsen GmbH
21
Lucky Punch Haus Sehlis
5
Diakonisches Werk Innere Mission
8
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
3
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
FAW
1
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
DRK akadem. KV Leipzig
1
außerhalb von Leipzig (anonym)
2
Panta Rhei e.V. Arnsdorf
1
Summe
206
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder
Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den
Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 253 neue Plätze geplant. 376 Plätze sollen nicht weiter genutzt
werden.
Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet
werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen
nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt
werden.
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Monat
09/2017
09/2017
Zugang Abgang
220
Lindenthaler Straße 63–65
Bornaische Straße 215
(Bauabschnitt 1)
33
09/2017
Gemeinschaftsunterkünfte /
Plätze in Pensionen
89 Liliensteinstraße 1
Objekt
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-04462
vom 20.06.2017
privat
Keine Inbetriebnahme, Nutzung
als Reservekapazität
ehemalige Wohnheim
SEB
Verschiebung der
Inbetriebnahme von 06/2017 auf
09/2017 aufgrund von
Lieferschwierigkeiten bei
Brandschutztüren.
Unterkunft in Betrieb
kommunal
Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität
ehemaliges Autohaus
10/2017
102 Zweenfurther Straße 21
Unterkunft in Betrieb
kommunal
Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität
12/2017
185 Hainbuchenstraße 13
Unterkunft in Betrieb
kommunal
Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität
Neubau
LESG
Verwaltungsgebäude
privat
2017
253
03/2018
368
03/2018
376
Arno-Nitzsche-Straße 37
200 Riesaer Straße 100
06/2018
240
07/2018
70
Philipp-Rosenthal-Straße 59
Massivbau
(Prager Dreieck)
LWB
Verschiebung der
Inbetriebnahme von 03/2018 auf
06/2018 aufgrund von
Bauverzögerungen.
Waldstraße 74-80
Unterkunft in Betrieb
SAH
Wandlung von Reserveplätzen in
Plätze in Betrieb
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
2018
678
320
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
09/2017
bis
12/2019
5.2
0
548
931
1.244
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
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5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2017 sind 36 neue Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Acht Jugendliche leben in Gastfamilien.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
3.858
100
931
1.124
3.665
100
Mitte
62.648
10,8
917
23,8
70
348
639
17,4
Nordost
46.452
8,0
288
7,5
0
0
288
7,9
Ost
81.998
14,1
877
22,7
0
487
390
10,6
Südost
59.147
10,2
381
9,9
240
0
621
16,9
Süd
65.507
11,3
62
1,6
401
0
463
12,6
Südwest
53.830
9,3
139
3,6
0
0
139
3,8
West
52.460
9,1
489
12,7
0
89
400
10,9
Alt-West
56.877
9,8
153
4,0
0
0
153
4,2
Nordwest
31.812
5,5
224
5,8
0
0
224
6,1
Nord
68.791
11,9
328
8,5
220
200
348
9,5
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VI-DS-04686 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.08.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
14.08.2017
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36 b/c
700
in Betrieb
280
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
Stand-by
0
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
Stand-by
0
2.000
280
Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats*
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 34.KW 2017
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
-1000
08/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-04686 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 21.08.2017“
Anlage 2