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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1301855.pdf
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Erstellt
16.08.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 14:01

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Informationsvorlage Nr. VI-DS-04686 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 21.08.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 23.08.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/2 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 21.08.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 551 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 erfolgt eine Anpassung der Kapazitäten. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Juli 2017 lebten 3.408 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.367 Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, 1015 Personen unter 15 Jahren und 34 Personen über 65 Jahre alt. Die Anzahl der unter 15-jährigen und über 65-Jährigen Personen wird vom Jobcenter nur noch mit dreimonatiger Verzögerung bereitgestellt. Insgesamt gab es im April 2017 8.370 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Davon waren 2.547 Kinder unter 15 Jahren und 8 Personen über 65 Jahre alt. Im Juli 2017 waren 6.137 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren gemeldet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon waren 1.990 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von April 2016 zu April 2017 um 1.362 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II stieg von April 2016 zu April 2017 um 4.464 Personen an. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.07.2017 wurden 243 unbegleitete, 2 begleitete minderjährige und 79 junge volljährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut (in Summe 324 Klienten). Weitere 280 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 14.08.2017, Anlage 1). Seite 1 von 14 2.000 8.370 3.540 3.743 7.814 3.740 3.714 3.900 4.091 7.461 6.647 6.189 4.251 5.821 4.434 3.000 4.659 5.349 4.000 4.771 4.972 5.000 4.881 4.677 6.000 6.960 7.000 8.100 8.000 4.911 4.293 Leistungsempfänger/-innen 9.000 1.000 0 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 02.08.2017 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 34. Kalenderwoche 590 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 590 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 34/2017 Jahr Seite 2 von 14 2012 2013 2014 2015 2016 KW 34/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 2016 2017 Im Monat Juli wurde der Stadt Leipzig nach dem neuen Verteilverfahren kein umA zugewiesen. 6 umA wurden als Selbstmelder in Obhut genommen. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 25 verschiedenen Ländern. 13 Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Irak Afghanistan Libyen Russ.Föd. Indien Türkei Georgien Libanon Mazedonien 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 23 Ländern. 74 %, insgesamt 241 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und Nigeria. Seite 3 von 14 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im März 2017 insgesamt 14.976 Personen mit Asylgesuch registriert. Im Januar 2017 lag die Zahl der Asylsuchenden bei 14.476, im Februar 2017 bei 14.289. Ein Vergleich mit der EASY-Statistik aus dem Jahr 2016 ist nur eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 21.08.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 39. Kalenderwoche 2017 insgesamt 734 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.07.2017 betrug 35.047. Zusätzlich befinden sich 23.598 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen angewandt. Seite 4 von 14 Das bisherige System der bundesweiten Verteilung der umA auf die Länder auf Basis des aktuellen Bestands (einschließlich des sog. Altbestandes bis zum 31. Oktober 2015 aufgenommener umA) hat gemäß § 42c Absatz 3 SGB VIII am 1. Mai 2017 geendet. Für die Zeit nach dem 1. Mai 2017 haben sich die Länder durch den Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz 02/2017 vom 27. April 2017 auf ein Verteilsystem nach dem Königsteiner Schlüssel ohne Berücksichtigung des aktuellen umA-Bestandes, sondern auf der Grundlage einer vom Bundesverwaltungsamt erstellten Prognose über die zu erwartenden Einreisen geeinigt. Für einen Zeitraum von jeweils einem Monat wird vom Bundesverwaltungsamt eine Prognose über die Anzahl der zu erwartenden einreisenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer festgelegt und den Verteilstellen mitgeteilt. Ab August 2017 wird die Prognose auf der Grundlage des Durchschnitts der Zugangszahlen (einreisende unbegleitete ausländische Minderjährige) der letzten drei Monate ermittelt. In den Monaten Mai bis Juli 2017 ergab sich die Summe von 2.645 berücksichtigungsfähigen umA. Daher wird für den Monat August 2017 ein Zugang von 882 umA prognostiziert. Der Freistaat Sachsen erhält nach der neuen Berechnung gemäß Königsteiner Schlüssel von 5,05577 % eine Soll-Zuständigkeit gemäß Prognosezeitraum Mai bis August 2017 von 178 neuen umA. 2.6 Freiwillige Ausreise Geflüchteter Im Falle geringer Erfolgschancen im Asylverfahren oder eines negativen Asylbescheides wird die freiwillige Ausreise für die Betroffenen als humane, und für die Verwaltung als einfache und kostengünstige Möglichkeit der Rückkehr angesehen. Der Bund hat deshalb sein Engagement für die freiwillige Rückkehr ausgebaut und gewährt finanzielle Unterstützung im Rahmen einer freiwilligen Rückreise. Im Auftrag des Freistaates Sachsen werden mobile Rückkehrberatungen bei Geflüchteten in Form von Beratungsgesprächen mit dem Ziel der freiwilligen Rückkehr durchgeführt. Im Jahr 2016 haben in Leipzig 596 Personen die Rückkehrberatung in Anspruch genommen, wovon 257 tatsächlich ausgereist sind. Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt 147 Personen beraten, wovon 83 Personen tatsächlich ausgereist sind. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • 15 Objekte mit über 60 Plätzen, 21 Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 496 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Seite 5 von 14 2000 1800 belegte Plätze 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Von den Personen, die zu Juli 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.408), lebten im Juli 54% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 46% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 69% einen eigenen Mietvertrag und 31% lebten in einer Gewährleistungswohnung. Sowohl in Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Juli 2017 hielten sich 34 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 53 % der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 13 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Monaten vor Dezember 2016 ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 6 von 14 Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 03/2017 04/2017 05/2017 06/2017 07/2017 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate 6 bis 9 Monate bis 6 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Zum 01.07.2017 lebten insgesamt 2.599 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Juli 2017 wurden 54 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 111 Personen die Unterkünfte. 2.599 2.569 2000 2.651 2.736 2.818 2.849 2.836 3.020 2500 3.162 3000 3.317 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3500 1500 1000 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 Jun 2017 Jul 2017 Belegung Anfang des Monats Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 Seite 7 von 14 Einzüge Auszüge Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Juli 2017 insgesamt 72 % Leistungsempfänger/-in nach Asylbewerberleistungsgesetz. 28 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen Quelle: Sozialamt, Stand 31.07.2017 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 75%), ist in eine Wohnung umgezogen.16 % der Personen, die die Unterkünfte verließen, sind unbekannt verzogen und 6 % sind freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Bei 3 % der Auszüge handelt es sich um Personen, die verstorben sind bzw. von Amts wegen abgemeldet wurden. Gründe für den Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Jahr 2016 (einschl. Pensionen, Übernachtungshaus) 3% 6% 16% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft Unbekannt verzogen freiw illige Rückreise Verstorbene und von Amts w egen abgemeldete Personen 75% Hinweis: Auszüge aus Gemeinschaf tsunterkünf ten in Gewährleistungswohnungen sind in den Zahlen nicht erf asst. Quelle: Sozialamt Leipzig, Daten v om 01.01. bis 31.12.2016 Seite 8 von 14 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 31.07.2017 wurden 35 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 206 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Zehn junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII und vier minderjährige Ausländer ambulante Hilfe gemäß § 30 bzw. § 31 SGB VII im eigenen Wohnraum. Sieben Minderjährige und ein Volljähriger lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 61 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Davon sind 36 Minderjährige mit ihren geeigneten Personen im eigenen Wohnraum untergebracht. 27 unbegleitete Minderjährige sind mit ihren geeigneten Personen noch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. 30.04.2017 28.02.2017 Stichtag 31.12.2016 31.10.2016 31.08.2016 30.06.2016 30.04.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.04.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Im Juli 2017 wurden 18 Hilfen nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Davon wurden unter anderem sieben Inobhutnahmen wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe beendet. Außerdem konnten neun Hilfen zur Erziehung gemäß Hilfeplan und damit Zielerreichung erfolgreich beendet werden. 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 34. Kalenderwoche 2017 stehen 3.997 Plätze in Betrieb in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Seite 9 von 14 Standort Kapazität Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Träger der Betreibung 2.881 Eutritzscher Straße 17 369 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. An den Tierkliniken 48 348 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Torgauer Straße 290, Haus 1 254 European Homecare GmbH Braunstraße 28 228 Malteser Hilfsdienst Gemeinnützige GmbH Liliensteinstraße 15a 225 Pandechaion - Herberge e.V. Riesaer Straße 100 200 Pandechaion - Herberge e.V. Waldstraße 74 – 80 200 Pandechaion - Herberge e.V. Zschortauer Straße 44 200 European Homecare GmbH Hainbuchenstraße 13 185 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Weißdornstraße 102 175 European Homecare GmbH Riebeckstraße 63 174 Pandechaion - Herberge e.V. Zweenfurther Str. 21 102 Pandechaion - Herberge e.V. Liliensteinstraße 1/1a 89 Pandechaion - Herberge e.V. Ludwig-Hupfeld-Str. 20 70 Pandechaion - Herberge e.V. Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b 62 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 977 Georg-Schumann-Straße 272 60 Pandechaion - Herberge e.V. Stöckelstraße 62 60 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Wilhelminenstraße 38 60 Pandechaion - Herberge e.V. Sommerfelder Straße 36 58 DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V. Auenseestraße 31 – 33 55 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Bernhardstraße 21 54 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Markranstädter Straße 16 – 18 53 Pandechaion - Herberge e.V. Neustädter Straße 36 51 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Muldentalstraße 91 – 93 50 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Könneritzstraße 58 46 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Stötteritzer Landstraße 31 45 Johanniter Unfall Hilfe e. V. Uhlandstraße 22 45 Caritasverband Leipzig e. V. Wiebelstraße 9 45 Pandechaion - Herberge e.V. Blücherstraße 47 / 47a 41 Diakonisches Werk Innere Mission e. V. Georg-Schumann-Straße 121 40 Pandechaion - Herberge e.V. Hildegardstraße 46 40 Affinitas gUG Naumburger Straße 39 40 Pandechaion - Herberge e.V. Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pandechaion - Herberge e.V. Pittlerstraße 5 und 7 36 European Homecare GmbH Georg-Schumann-Straße 407 32 European Homecare GmbH 28 SZL Suchtzentrum gGmbH Eythstraße 17 Summe Gemeinschaftsunterkünfte 3.858 Übergangswohnheim 19 Wiederitzscher Landstraße 8 14 Stadt Leipzig 5 Stadt Leipzig Wiederitzscher Landstraße 107 Plätze in Pensionen Summe 120 3.997 Darüber hinaus stehen in oben genannten Unterkünften in Betrieb 293 kurzfristig verfügbare und 17 mittelfristig verfügbare Reserveplätze zur Verfügung. Seite 10 von 14 Weitere Gemeinschaftsunterkünfte stehen als Reservekapazität zur Verfügung: Art Standort Kapazität Belegung zur 34. KW 2017 GU Alte Messe 7, Halle 13 358 0 GU Torgauer Straße 290, Haus 2 254 0 GU Torgauer Straße 290, Container 221 0 GU Deiwitzweg 1 89 0 922 0 Summe Des weiteren können bei Bedarf für 642 Personen Plätze zur Notunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Die Unterkunft in der Karl-Heine-Straße 22b (306 Plätze) wurde außer Betrieb genommen und wird auch nicht als Reserve genutzt. Die Unterkunft in der Gustav-Mahler-Straße 21 (55 Plätze) wurde außer Betrieb genommen und soll als Kindertageseinrichtung nachgenutzt werden. Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. Johanniter Unfallhilfe e.V. / Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter Akademie RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstraße“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 Seite 11 von 14 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 206 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 4 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 31 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 hope shelter 16 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 12 Institut Lothar Kannenberg 13 N & T Wohnen 12 Outlaw gGmbH 9 KMV Sachsen GmbH 21 Lucky Punch Haus Sehlis 5 Diakonisches Werk Innere Mission 8 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 3 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 FAW 1 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 DRK akadem. KV Leipzig 1 außerhalb von Leipzig (anonym) 2 Panta Rhei e.V. Arnsdorf 1 Summe 206 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Der angegebene Zeitpunkt der In- oder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 253 neue Plätze geplant. 376 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Für 2018 sind 678 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Seite 12 von 14 Monat 09/2017 09/2017 Zugang Abgang 220 Lindenthaler Straße 63–65 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1) 33 09/2017 Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen 89 Liliensteinstraße 1 Objekt Eigentümer Veränderung zu VI-DS-04462 vom 20.06.2017 privat Keine Inbetriebnahme, Nutzung als Reservekapazität ehemalige Wohnheim SEB Verschiebung der Inbetriebnahme von 06/2017 auf 09/2017 aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Brandschutztüren. Unterkunft in Betrieb kommunal Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität ehemaliges Autohaus 10/2017 102 Zweenfurther Straße 21 Unterkunft in Betrieb kommunal Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität 12/2017 185 Hainbuchenstraße 13 Unterkunft in Betrieb kommunal Außerbetriebnahme und Nutzung als Reservekapazität Neubau LESG Verwaltungsgebäude privat 2017 253 03/2018 368 03/2018 376 Arno-Nitzsche-Straße 37 200 Riesaer Straße 100 06/2018 240 07/2018 70 Philipp-Rosenthal-Straße 59 Massivbau (Prager Dreieck) LWB Verschiebung der Inbetriebnahme von 03/2018 auf 06/2018 aufgrund von Bauverzögerungen. Waldstraße 74-80 Unterkunft in Betrieb SAH Wandlung von Reserveplätzen in Plätze in Betrieb 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 100 Plätze in Pensionen Pension privat 2018 678 320 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 09/2017 bis 12/2019 5.2 0 548 931 1.244 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. Seite 13 von 14 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2017 sind 36 neue Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Acht Jugendliche leben in Gastfamilien. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 3.858 100 931 1.124 3.665 100 Mitte 62.648 10,8 917 23,8 70 348 639 17,4 Nordost 46.452 8,0 288 7,5 0 0 288 7,9 Ost 81.998 14,1 877 22,7 0 487 390 10,6 Südost 59.147 10,2 381 9,9 240 0 621 16,9 Süd 65.507 11,3 62 1,6 401 0 463 12,6 Südwest 53.830 9,3 139 3,6 0 0 139 3,8 West 52.460 9,1 489 12,7 0 89 400 10,9 Alt-West 56.877 9,8 153 4,0 0 0 153 4,2 Nordwest 31.812 5,5 224 5,8 0 0 224 6,1 Nord 68.791 11,9 328 8,5 220 200 348 9,5 Seite 14 von 14 VI-DS-04686 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 14.08.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 14.08.2017 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 280 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 Stand-by 0 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 Stand-by 0 2.000 280 Entwicklung der Kapazität in Betrieb in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats* Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 34.KW 2017 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 -1000 08/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-04686 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 21.08.2017“ Anlage 2