Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1303412.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
21.08.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03974-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Änderung zum Ausführungsbeschluss VI-DS-03974-NF-01 vom 17.05.2017 - Abschluss
eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit
der LESG; - Erhöhung der monatlichen Gesamtnettomietkosten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
SBB Südost
SBB Mitte
Ratsversammlung
22.08.2017
22.08.2017
23.08.2017
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Regelungen der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10
vom 18.11.2010) wird der LESG mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft i.H.v. bis zu 11,69
Mio. EUR als Sicherheit für den Kreditvertrag bereitgestellt. Die Bürschaft hat eine Laufzeit
von 20 Jahren (analog Mietvertrag) zuzüglich der vorangestellten Bauphase. Die
Bürschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde (analog Ziff. 12. des Beschlusses VI-DS-03974-NF-01).
Die Ratsversammlung ergänzt den Beschlusspunkt 14 zum Ratsbeschluss Nr. VI-DS-03974NF-01 wie folgt:
Die unter Einbeziehung der Kostenentwicklung vorläufig berechnete monatliche
Gesamtnettokaltmiete beträgt im Haushaltsjahr 2019 85.549,50 € (bisher 70.827,89 €),
weiterhin ist von einer durchschnittlichen monatlichen Gesamtkaltmiete von 79.704,50 €
auszugehen. Die Miethöhe steht unter dem Vorbehalt eines unverbindlichen Zinsangebotes
von 2,04 % p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung und wird entsprechend eines verbindlichen
Kreditangebotes angepasst.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
01/2019
12/2058
343,20
Veränderung
Erbbauzinsertrag
Ergeb. HH Aufwand
01/2019
12/2038
106.519
Durchschnittliche
Mietkosten
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Bindesfrist der beiden vorliegenden Angebote ist bis zum 31.08.2017 befristet. Bei
Ablauf der Bindesfrist sind die Unternehmen nicht mehr an ihre abgegebenen Angebote
gebunden. Aufgrund des derzeitigen Marktentwicklung ist zu befürchten, dass die Baupreise
weiter ansteigen. Um das wirtschaftlichste der beiden vorliegenden Angebote annehmen zu
können, ist ein Stadtratsbeschluss noch im August 2017 erforderlich.
Sachverhalt:
siehe Anhang
2/3
Anlagen:
Anlage 1 Finanzierung
Anlage 2 Ertragswertverfahren
3/3
Anlass der Vorlage
Abschluss
eines
Mit
der
Vorlage
VI-DS-03974-NF-01
„Ausführungsbeschluss
Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau
eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG; Außerplanmäßige
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO“ wurden die finanziellen Rahmenbedingungen
beschlossen.
Aufgrund der Kostensteigerung der Gesamtbaumaßnahme sind die beschlossenen
Mietkonditionen nicht mehr ausreichend und müssen angepasst werden.
Sachverhalt
Nach Ausschreibung des 2. Bauloses „GU-Komplett-Hochbau“ liegen die Ergebnisse der EUweiten Vergabe im offenen Verfahren vor.
Insgesamt haben acht Bieter die Ausschreibungsunterlagen angefordert, davon wurden jedoch nur
zwei Angebote abgegeben.
Die beiden Angebote wurden auf Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in
rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Die Ausschreibungsergebnisse
sind nach Prüfung plausibel und vollständig. Jedoch liegen beide Angebote mit ca. 36 % über der
Kostenberechnung.
Gründe für den Preisanstieg liegen vor allem an der aktuellen, allgemeinen Verknappung der
Baukapazität in allen Gewerken. Diese unerwartete Entwicklung hat zur Folge, dass zum einen
weniger Angebote abgegeben werden, da die Auftragsbücher der Bieterfirmen gefüllt sind und
kaum Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen.
Zum anderen folgen aus der Verknappung ein unvorhersehbarer Anstieg der Baupreise und damit
die Steigerung des Angebotspreises.
Aufgrund dieser wesentlichen Kostenüberschreitung ist zu entscheiden, ob das Vergabeverfahren
aufgehoben und eine Neuausschreibung vorgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass
die Kita und die Förderschule nicht im Jahr 2019 in Nutzung gehen können. Es wird durch
Marktanalyse eingeschätzt, dass die Baupreise für öffentliche Ausschreibungen in absehbarer Zeit
nicht sinken und das Risiko besteht, bei zeitlich verschobener Neuausschreibung auch höhere
Angebotspreise auf dem Markt realisiert werden.
Eine weitere Folge wäre der Verlust der bereits bewilligten Fördermittel für die Kita, wegen des
auslaufenden Förderprogramms Ende 2018.
Die Verwaltung schlägt zur Sicherung der Kapazitätserhöhung von Kita- und Schulplätzen als
Alternative vor, dass begonnene Verfahren der Maßnahmenumsetzung nach dem derzeit
gegebenen Marktbedingungen im Baugewerbe fortzuführen und dabei die entstehenden
Refinanzierungsfolgen ab dem Haushaltsjahr 2019 zu akzeptieren.
Die Gesamtkosten des Vorhabens wurden in der jetzigen Vorlage auf Grundlage der aktuellen
Preisentwicklung, sowohl der Kostengruppe 300 (Bauhauptleistungen), als auch in der
Kostengruppe 400 (Haustechnik und technische Anlagen) überarbeitet.
Bei Bestätigung des überarbeiteten Finanzierungskonzeptes bis Ende August 2017 (Ablauf der
Bindefrist der Angebote) wäre der geplante Fertigstellungstermin im Januar 2019 noch möglich.
Darstellung des geänderten Investitionsaufwandes
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 %
Kostenermittlungsstufe:
KGNr.
Kostenberechnung
Bezeichnung
Bruttogrundfläche (BGF)
Gesamtbaukosten
aus Beschluss vom
17.05.2017
Gesamtbaukosten
Neufassung
Kosten
(städtischer
Haushalt)
5.005,8 m²
5.005,8 m²
0€
0€
25.000 €
227.444,00 €
227.444 €
0€
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk –
Baukonstruktionen
4.760.003 €
*6.478.962 €
0€
400
Bauwerk –
Technische Anlagen
2.344.835 €
**3.188.976 €
0€
500
Außenanlagen
641.180 €
641.180 €
0€
600
Ausstattung u. Kunstwerke
102.444 €
102.444 €
600.750 €
700
Baunebenkosten
1.543.630 €
1.543.630 €
273.000 €
230.000 €
100 700
Summe
9.619.536 €
12.182.636 €
Gesamtbaukosten
12.182.636 €
13.311.386 €
36,00 €
* Kosten gem. vorliegender Ausschreibungsangebote
** Kostenprognose auf Grundlage aktueller Preisentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Der voraussichtliche maximale Kreditbedarf des Neubaus erhöht sich von 8.966.085,00 EUR auf
ca. 11.690.000 EUR. Die Laufzeit des Kredites beträgt 20 Jahre zuzüglich 1,5 Jahre voranstehende Bauzeit.
Die Ausreichung einer städtischen Bürgschaft als Sicherheit für eine maximale Kredithöhe für
11.690.000 EUR soll gemäß der aktuell gültigen Entgeltordnung vorgenommen werden.
Zur Sicherung der Refinanzierung des Vorhabens beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete
monatlich 79.704,50 EUR, im ersten Jahr beträgt die monatliche Miete 85.549,50 EUR (Anlage 1).
Die Kosten für die Bürgschaft in Höhe von 1,5% der Darlehenssumme sind im ersten Jahr am
höchsten und werden jährlich an den tatsächlichen noch bestehenden Darlehnsbetrag angepasst.
Somit kommt es über die 20 Jahre Laufzeit zu einer jährlichen Absenkung der Monatsmiete.
Dieser Mietzins ist u.a. auf Basis eines unverbindlichen Zinssatz-Angebotes mit 20-jähriger Laufzeit von 2,04 % berechnet. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten an der Entwicklung von Zinsen mit langfristiger Laufzeit, passen die Vertragspartner Stadt Leipzig und LESG zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses des Mietvertrages auf Basis eines verbindlichen Kreditangebotes den
Mietzins bei höherem Zinsniveau über 2,04 % für 20-jährige Zinsfestschreibung entsprechend an.
Die Vergleichsrechnung (Anlage 2) mit der ImmowertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
zeigt bei einer 20 jährigen Laufzeit, dass die durchschnittlichen Mietkosten für Gebäude dieser
Größenordnung ohne Berücksichtigung des Grundstückes und des Erbpachtzins noch unter der
höchst hinnehmbaren Miete liegen.
Weiterhin sind die Erträge im Ergebnishaushalt aus Zahlungen für Erbbaupachtzins um 343,20 €
jährlich sowie analog in gleicher Höhe im Aufwand für Mietzahlungen erhöht worden. Die Präzisierung ist erforderlich, weil im Beschluss DS-VI-03974-NF-01 ein anderer Wert ausgewiesen war als
letztendlich im zwischenzeitlich vereinbarten Erbbaurechtsvertrag vereinbart wurde (Berechnungsfehler). Die Erbbaupachtzinszahlungen sind haushaltsneutral.
Übersicht der jährlichen haushalterischen Auswirkungen ab 2019*
Jahr
Auszahlung/Aufwendung
FinHH
ErgHH
Einzahlung/Erträge
FinHH
ErgHH
Kaltmiete im 1.Jahr
0,00 € 1.026.594,00 €
0,00 €
0,00 €
Allg. Betriebskosten
0,00 €
168.630,00 €
0,00 €
0,00 €
Nutzungskosten
0,00 €
229.043,00 €
0,00 €
0,00 €
Erbbauzins
0,00 €
37.020,00 €
0,00 €
-37.020,00 €
Bürgschaftsprovision im
1. Jahr
0,00 €
175.369,82 €
0,00 €
-175.369,82 €
Bearbeitungsentgelt 1 %
(einmalig)
0,00 €
116.907,21 €
0
-116.907,21 €
Summe im 1. Jahr
1.753.564,03 €
Bürgschaftsprovision
berechnet über 20 Jahre
Summe über 20 Jahre
1.841.288,56 €
29.781.135,77 €
329.297,03 €
-1.841.228,56€
-2.698.535,77 €
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung müsste die Ausschreibung sofort aufgehoben werden. Das Vorhaben
müsste planungstechnisch überarbeitet werden. Die Inbetriebnahme sowohl der Förderschule mit
88 Plätzen aus auch die Kindertageseinrichtung mit 185 Plätzen würde auf unbestimmte Zeit bis
zur Sicherung der kompletten, finanziellen Machbarkeit verschoben werden. Die bewilligten
Fördermittel von 1.083.915 € können wegen Ablauf des Förderprogramms Ende 2018 nicht in
Anspruch genommen werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Anlage 2 – Vergleich nach ImmoWertV
Anlage 1
Gesamtfinanzierung Vorhaben Kinderhaus Curiestraße an der Alten Messe
Finanzierung über Kredit
mit FöMi Kita
Stand : Juli 2017
Mietberechnung
im ersten Jahr
Investition
Mietberechnung
im letzten Jahr
durchschnittliche
Miete
12.182.636,00 €
abzgl. FöMi Kita
zzgl. Bauzeit- und Bereitstellungszinsen
und Bearbeitungsentgelt 1% / lfd. Provision 1,5% Kommunalbürgschaft
-1.083.915,00 €
592.000,00 €
Kredithöhe
11.690.721,00 €
Summe Investitionsaufwand
Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre
Annuität bei 2,04 % Zinssatz über 20 Jahre fest
Provision 1,5 % Kommunalbürgschaft im 1. Jahr (variabler Mietanteil)
Erbbaupacht
Property Management
Außenanlagen 0,55 €/m² mtl.
Instandhaltung 1,00 €/m² mtl.
Wagnis und Gewinn
Monatliche Kaltmiete
davon verbleibt im Stadthaushalt
monatlich
59.359,50 €
11.690,00 €
3.085,00 €
2.975,00 €
2.438,00 €
4.015,00 €
1.987,00 €
monatlich
59.359,50 €
704,00 €
3.085,00 €
2.975,00 €
2.438,00 €
4.015,00 €
1.987,00 €
monatlich
59.359,50 €
5.845,00 €
3.085,00 €
2.975,00 €
2.438,00 €
4.015,00 €
1.987,00 €
85.549,50 €
14.775,00 €
74.563,50 €
3.789,00 €
79.704,50 €
8.930,00 €
21.07.2017
Vergleichsübersicht Bruttojahresmiete Investor /LESG - ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverfahren auf Basis Rohertrag)
Anlage 2
Objekt: Curiestraße
Bezug
Miete pro m²
Investor / Miete
LESG
Vergleichswert höchste
hinnehmbare Miete ohne
Einhaltung der Benchmark und
Kinderzahlen nur anhand der
Mietfläche ImmoWertV
Vergleichswert bei
Eigeninvestition bei Einhaltung der
Benchmark nicht möglich,
aufgrund verschiedener
Nutzungsart
Abweichung zum
Mietvertragsentwurf bezogen auf
NGF ImmoWertV (negativ =
Unterschreitung des
Vergleichswert nach
ImmoWertV)
Abweichung zum
Mietvertragsentwurf bezogen auf
NGF und Benchmark (negativ =
Unterschreitung des
Vergleichswert nach
Benchmark)
Miete pro m² im Gesamtkaltmiete Kosten pro
Jahr
pro Jahr
Platz
19,85 €
238,22 €
956.454,00 €
20,38 €
244,55 €
981.874,34 €
-0,53 €
-6,33 €
-25.420,34 €
.
0,00
0,00
NGF m² pro Miete pro Monat
Platz
0,00
0,00
Anmerkungen
I.n der Durchschnittsmiete ist der
79.704,50 € Erbbauzins in Höhe von monatlich
3.085€ enthalten
Nach Rücksprache mit dem RPA,
wurden die Kosten für das Grundstück
81.822,86 € (KG100) nicht berücksichtigt, da hier
ein Erbbaurecht mit einem Dritten
durch den Investor geschlossen wurde
und der Erbbauzins separat
ausgewiesen ist. Daher ist dieser Wert
nicht in die Vergleichsrechnung mit
einzubeziehen.
.
Jahresnettokaltmiete CuriestrErtragswertverfahren19_07.xls