Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1281556.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
19.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-04177-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Zschocherschen Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Für die Installation einer temporären Fußgängersignalanlage in der Zschocherschen Straße
im Bereich der Elsterpassage (Lauchstädter Straße oder Schmiedestraße) wird sofort mit der
Planung begonnen. Ziel ist es die temporäre Fußgängersignalanlage noch im Jahr 2017 zu
errichten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
55.000
1.100.54.1.0.01.10
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2.000
1.100.54.1.0.01.10
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2018
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Zschochersche Straße zwischen König-Johann-Brücke und Limburgerstraße ist nicht
Bestandteil des „Mittelfristigen Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau 2013 –
2020“ und ein Ausbau im Zusammenhang mit Gleisbau durch die LVB erst ab dem Jahr
2023 geplant.
Um die Querungssituation für Fußgänger zu entschärfen, wurde durch die Verwaltung
bereits der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Zschochersche Str./Lauchstädter
Straße, auf die Initiative des SBB Südwest, in die Prioritätenliste Neubau Lichtsignalanlagen
(Stand 14.06.2017) aufgenommen.
Diese LSA steht in der Prioritätenliste an Position 4. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung
stehenden Mittel für den Neubau von LSA könnte die Umsetzung voraussichtlich ab dem
Jahr 2022 erfolgen.
Als Übergangslösung soll die Installation einer temporären Fußgängersignalanlage (FSA) in
der Zschocherschen Straße im Bereich der Elsterpassage erfolgen. Nach Prüfung des
genauen Standortes vorzugsweise an der Schmiedestraße wird mit der Planung für die
temporäre FSA kurzfristig begonnen. Ziel ist es die temporäre FSA noch im Jahr 2017 zu
errichten.
Die
Finanzierung
erfolgt
aus
Mitteln
des
Antrags
A-068/17/18 zum Haushaltplan 2017/2018. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass über die Mittel des Antrags A-068/17/18 die Planung, Errichtung und
Unterhaltung der temporären FSA bis Ende 2017 gesichert ist. Die weitere Finanzierung bis
zum Neubau der Zschocherschen Straße wird aus dem Budget des Verkehrs- und
Tiefbauamtes abgesichert.
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