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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294164.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
03.07.17, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 14:13

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Informationsvorlage Nr. VI-DS-04534 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Konzeption "Präventiv Aufsuchend Arbeitendes Team" (PAAT) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss 04.09.2017 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Konzeption wird zur Kenntnis genommen. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. 2/2 Konzeption Präventiv Aufsuchend Arbeitendes Team (PAAT) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................................................3 2 Situation in Leipzig...........................................................................................................................................4 3 Ziel ...................................................................................................................................................................6 4 Zielgruppe ........................................................................................................................................................6 5 Angebote und Methoden..................................................................................................................................6 6 Zugänge ..........................................................................................................................................................8 7 Kooperation....................................................................................................................................................10 8 Qualitätssicherung ........................................................................................................................................12 AfJFB, Stand: 22.06.2017 2 1 Rechtliche Grundlagen Am 1. Januar 2012 trat das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft, mit dem Ziel, Kinder durch Prävention und/oder Intervention im Kindeswohl zu schützen. Gleichermaßen sollen Familien mit Hilfe geeigneter und bedarfsgerechter Angebote „Früher Hilfen" bei Bedarf unterstützt werden. Einen rechtlichen Rahmen dafür bietet das Grundgesetz Artikel 1 und 2 (Abs.2), Artikel 6 (Abs.4 und 5), Artikel 16a (Abs.1 und 2). Weitere grundlegende Instrumente für diese Arbeit sind:          BGB: §1626; §1626 a, b; §1627; §1629; §1630, SGBVIII - Kinder und Jugendhilfe, 11. September 2012 (BGBl.I S.2022) zuletzt geändert durch Artikel 2, Absatz 8 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl.I S.10), SGBVIII: §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und §8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 (BGBI. I S.2975) KKG §3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, §81 SGBVIII Strukturelle Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern in Form von Kooperationsvereinbarungen, § 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung, Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG), insbesondere: §§ 1,2,2a, 19, "Frühe Hilfen" im Freistaat Sachsen Rahmenkonzept zur Ausgestaltung "Früher Hilfen" Stand 06.02.2014, Fortschreibung der Fassung vom 12.10.2012, Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des regionalen Gesamtkonzeptes „Leipziger Gesamtkonzept Frühe Hilfen“ zwischen dem Landesjugendamt und der kreisfreien Stadt Leipzig mit Geltungsdauer vom 01.01.2016 bis 31.12.2017, Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig und dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig zur Umsetzung des „Leipziger Konzeptes Frühe Hilfen“ mit Geltungsdauer bis 31.12.2018. Mit der Neuregelung zum Datenschutz zur Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger/-innen nach KKG § 4 sowie dem Recht auf Beratungsanspruch von Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern stehen, geregelt über SGBVIII § 8a und § 8b, erhielten „Frühe Hilfen“ datenschutzrechtlich geregelte Handlungsmöglichkeiten für die Umsetzung des Schutzauftrags, zur Sicherung des Kindeswohls. AfJFB, Stand: 22.06.2017 3 Für den präventiven Kinderschutz in Sachsen wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bereits im Jahr 2007 das „Sächsische Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz" erstellt und im Sommer 2010 fortgeschrieben. 2 Situation in Leipzig In Leipzig kamen seit 1995 jährlich mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620 Geborene registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000, im Jahr 2005 über 4.000, im Jahr 2010 über 5.000 und im Jahr 2014 erstmals über 6.000 Geburten. Im Jahr 2016 wurden im Einwohnerregister 6.873 Geburten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Geburtenanstieg um 3,8 % (+251). Dieser Anstieg ist umso erfreulicher, steht er doch dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 vom Amt für Statistik und Wahlen wird von zunächst weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Die Berechnungen zur Prognosezahl der Geborenen werden gesteuert über die Annahmen zur Entwicklung der totalen Fertilitätsrate und hängen von der Bevölkerungsstruktur (Anzahl und Altersstruktur der fertilen Frauen) ab. Daraus ergibt sich ein Geburtenüberschuss, der bis 2020 noch weiter ansteigt. Auf Grund des steigenden Bevölkerungswachstums ist die Weiterentwicklung und ständige Qualifizierung aller Maßnahmen, Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Herausforderung. Präventive Angebote für Kinder und für Familien werden hinsichtlich ihrer einzelfallbezogenen Hilfe- und Unterstützungs-maßnahmen kontinuierlich weiter entwickelt und qualifiziert. Die Angebotspalette der Hilfen reicht von Familienbildungsangeboten (niedrigschwellige Angebote der Mütterzentren, Begegnungsstätten, Aufund Ausbau von Erziehungspartnerschaften in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Elternkurse u.a.) über Kindertagesstätten, Kinderund Familienzentren (KiFaZ), Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bis hin zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten seitens des Gesundheitswesens. In diese gesamtstädtische Hilfelandschaft ist das Projekt PAAT (zu Projektbeginn mit vier, aktuell mit zwei Sozialpädagoginnen) mit Angeboten zur Information, Beratung, Begleitung und Vermittlung für Familien mit Hilfebedarf angebunden. PAAT ist strukturell an das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig, im „Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen“ integriert. Es arbeitet auf der Grundlage des „Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz". Auf der Basis einer zweckgebundenen Förderung durch den Freistaat Sachsen konnte das Projekt im Jahr 2008 begonnen werden. Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 erhielt dieses Angebot die geeignete AfJFB, Stand: 22.06.2017 4 gesetzliche Grundlage (Art.1KKG Abs.4 in Verbindung mit §2 Abs.2). Das oben bereits erwähnte Rahmenkonzept „Frühe Hilfen" im Freistaat Sachsen beschreibt die Grundstruktur, die aus einem Beratungs- und Informationsangebot mit universellem Präventionsansatz besteht, worunter in Sachsen die aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter zu verstehen ist. Das Angebot PAAT ist ein wichtiger Baustein der offenen Beratungsbedarfe im sozialen Versorgungssystem der Stadt. Es bietet individuelle und kurzfristig planbare Beratungsgespräche an. Die Mitarbeiterinnen des Teams arbeiten aufsuchend, beraten im Wohnraum der Familie oder an einem Ort der Wahl. Büroarbeitsplätze sowie ein Beratungsraum stehen zur Verfügung. Im Erstgespräch wird das Anliegen der Familie besprochen und gemeinsam über die nächsten Schritte entschieden. Bei Bedarf können weitere Termine vereinbart werden. Das Angebot basiert auf Freiwilligkeit. Durch das Leipziger Netzwerk wird darauf hingewirkt, vorhandene präventive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie die der Netzwerkpartner/-innen bedarfsgerecht und zielorientiert für Familien nutzbar zu machen, aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln. Die Ausrichtung der Angebote zielt insbesondere ab auf:     die nachhaltige Sicherung fördernder Entwicklungsbedingungen für Eltern und Kinder durch eine vernetzte Angebotsstruktur, die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in der Familie und der Gesellschaft, die Verbesserung der Qualität der Versorgung von Familien, die flächendeckende Versorgung von Familien durch geeignete Unterstützungsangebote. Ab 24.06.2013 etablierte sich in Leipzig die Koordinierungsstelle „Bundeskinderschutzgesetz/ Familienhebammen“ aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“, basierend auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig. Der am 27.01.2014 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Gesundheitsamt gemeinsam erarbeitete und verabschiedete Maßnahmeplan mit dem Titel: „Leipziger Konzept Frühe Hilfen“ wurde fortlaufend fortgeschrieben, bestätigt und umgesetzt. Die Schwerpunkte liegen auf:   der Fortführung des Leipziger Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen, der präventiv aufsuchenden Arbeit des PAAT sowie AfJFB, Stand: 22.06.2017 5  der Etablierung von Familienhebammen/FGKiKP. 3 Ziel Das Ziel der Arbeit des Teams PAAT ist ein früherer und besserer Schutz für Kinder vor äußeren Gefährdungen, die deren Entwicklung, ihre Gesundheit und oder ihre gewaltfreies Aufwachsen behindern könnten. Dies wird durch eine möglichst lückenlose Vernetzung und Umsetzung der Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung gewährleistet. Ein rechtzeitiges Erkennen und Thematisieren möglicher Gefährdungssituationen sowie die Motivierung betroffener Familien, aktiv weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist dabei Kern der Arbeit. Durch Information und/oder Vermittlung von Wissen über die Unterstützungsangebote der Stadt sollen die Familien im psychosozialen Versorgungs-system Orientierung finden und sich ggf. bedarfsgerechte Angebote erschließen. So können sie letztlich mit der Unterstützung von PAAT selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln erlernen und/oder stärken. PAAT arbeitet im Bereich primärer und sekundärer Prävention, wobei die primäre Prävention durch Information und Aufklärung darauf abzielt, ungünstigen Entwicklungen, Benachteiligungen oder Schädigungen vorzubeugen. Das Anliegen der sekundären Prävention legt den Fokus auf das Erkennen vorhandener Problemlagen und einen damit eventuell einhergehenden Hilfebedarf. 4 ZielgruppeZielgruppe sind Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr mit Unterstützungsbedarf. Das Angebot des Teams bedient ein breites Spektrum an Hilfeleistungen für Eltern in schwierigen Lebenssituationen, für problembehaftete Familien sowie Sorgeberechtigte in sog. Risikogruppen. 5 Angebote und Methoden Information Die Familien werden über Hilfs- und Unterstützungsangebote in ihrem sozialen Nahraum informiert. Dabei geht es in der Regel um inhaltliche Informationen, aber auch um Wissensvermittlung zu Zugangsvoraussetzungen, für die Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen sowie deren konkrete Ansprechpartner/-innen. Beratung Schwerpunkt des Angebotes von PAAT ist die Beratungstätigkeit. Beratung findet zu Themen wie Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, finanzielle Situation, Gesundheitsförderung, Fragen bei Erziehungsunsicherheiten, familiären/partnerschaft-lichen Fragen und/oder Konflikten statt. AfJFB, Stand: 22.06.2017 6 Es gibt Fragen zu Elternzeit und/oder es entsteht Beratungsbedarf zur jeweiligen Wohnsituation, aber auch bei der Suche nach einem geeigneten Kinderbetreuungsplatz. In den meisten Fällen entsteht daraus der Bedarf an Unterstützung bei der Bewältigung erforderlicher Antragsstellungen und der damit verbundenen behördlichen Orientierung. Neben der sozialpädagogischen Beratung ist die Information der Eltern zu vorgehaltenen Unterstützungsangeboten der Stadt Leipzig ein wesentlicher Baustein Prozess. Dabei wird stets motiviert und im Einzelfall vermittelt und/oder begleitet. Ziel ist es, die Familien zu befähigen, weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Angebot der Beratung richtet sich immer nach dem Anliegen und der individuellen Situation der jeweiligen Familie. VermittlungDie Vermittlung in Hilfsangebote der Stadt Leipzig nimmt in der aufsuchend präventiven Arbeit einen zentralen Stellenwert ein. Wird in der Betreuung durch PAAT ein intensiverer Hilfebedarf deutlich, ist es Aufgabe des Teams, den Hilfebedürftigen über weiterführende Unterstützungsangebote zu informieren (Orientierung zu geben) sowie ggf. zu vermitteln zu:        Beratungsstellen (Schwangerschaftsberatung, Erziehungs- und Familienberatung, allgemeine soziale Beratung, Schuldnerberatung, Migrations- und Flüchtlings-beratung, Wohnungsnotfallhilfe etc.), Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Krankenkassen, Amt für Ausbildungsförderung etc.), Behörden (Standesamt, Betreuungsbehörde etc.), Angebote für Familien (Familien- und Mütterzentren, Elternkurse, Ehrenamts-projekte etc.), Familienhebammen/Hebammen (inkl. Geburtsvorbereitungskurse), weitere Fachkräfte der sozialen Arbeit, wie z.B. Frauennotruf, Frauenhaus sowie Angebote Freier Träger der Jugendhilfe und weitere Angebote darüber hinaus, Angebote des Gesundheitswesens (Kliniken, Frühförderstellen, Angebote des psychosozialen Versorgungssystems etc.) usw. Begleitung Die Begleitung zu oben bereits genannten Institutionen bzw. weiterführenden Hilfen ist ein weiterer Baustein im Aufgabenspektrum des PAAT. Dabei wird nicht selten existierenden Hemmnissen, wie Schwellenängsten, gegenüber Institutionen begegnet. Die Betroffenen werden mittels sozialpädagogischer Begleitung darin unterstützt, unterschiedliche SchwieAfJFB, Stand: 22.06.2017 7 rigkeiten zu bewältigen. Nicht selten wird das Angebot zur Begleitung genutzt, um die Mitarbeiterinnen des PAAT als unterstützende, teils auch „übersetzende“ Vermittlerinnen in Anspruch zu nehmen. Sie helfen dann bspw. bei einer Leistungsbeantragung und bei der Durchsetzung vorhandener Ansprüche sowie der Klärung offener Fragen. Neben der Bewältigung der jeweiligen Problemlagen stabilisiert dieses sozialpädagogische Instrument die Beziehung zwischen Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Institution und den Hilfesuchenden. Zugleich fördert es langfristig ein selbstständiges und autonomes Handeln der (werdenden) Eltern im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Aufsuchende ArbeitIm Rahmen der aufsuchenden Arbeit kann Beratung im Haushalt der Hilfesuchenden oder an einem Ort der Wahl stattfinden. Zum einen wird durch das aufsuchende Angebot die Niedrigschwelligkeit gewährleistet, zum anderen kann so vorhandenen Hemmnissen gegenüber Behörden und Institutionen entgegengewirkt werden. Im Sinne zielgruppenorientierter Arbeit nehmen Schwangere, wie auch entbundene Mütter dankend das Angebot eines Hausbesuches an. Zudem können Eltern erreicht werden, für die gängigen Beratungsstellen auf Grund ihrer „Komm-Struktur“ keine Option für die Hilfesuchenden darstellen. Der aufsuchende Ansatz garantiert Flexibilität in der Arbeit und ermöglicht auch kurzfristige und individuelle Termine. PAAT kann somit, je nach Bedarf, einen einfachen, zeitnahen und effizienten Zugang gewährleisten. Durch die aufsuchende und begleitende Tätigkeit unterscheidet sich PAAT grundlegend von bereits vorhandenen, thematisch ähnlichen Angeboten innerhalb der Stadt Leipzig. 6 Zugänge Der Punkt „Zugänge“ beschreibt die Möglichkeiten, auf welche Weise der Kontakt zur Zielgruppe und den Mitarbeiterinnen des Projektes PAAT hergestellt werden kann. Zugang Familie Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Familien selbst. In diesen Fällen erfahren die Familien über Dritte oder Flyer, Veranstaltungen etc. vom Angebot und melden sich selbstständig bei PAAT. Tendenziell zeichnet sich ab, dass, je länger das Angebot PAAT existiert, die Inanspruchnahme der Familien steigt und diese Form des Zuganges inzwischen knapp die Hälfte aller Neuzugänge ausmacht. Diese Entwicklung spricht für das Vertrauen der Eltern in eine zuverlässige und kompetente Arbeit des Teams PAAT, verbunden mit steigender Bekanntheit des Angebotes. Konnte im Einzelfall das Anliegen der Familie bearbeitet werden, wird die Fallarbeit beendet. Die Familien können jedoch bei Bedarf jederzeit erneut Kontakt aufnehmen. AfJFB, Stand: 22.06.2017 8 Zugang über Netzwerkpartner/-innen Das Projekt PAAT ist inhaltlich und strukturell angebunden an das „Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen". Weitere Netzwerkpartner/-innen im sozialen Hilfesystem der Stadt Leipzig sind bspw. Schwangerschaftsberatungsstellen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, (Familien-) Hebammen, Mütter- und Familienzentren, Kindertageseinrichtungen, gesetzliche Betreuer/-innen, Entbindungskliniken, Kinderärzt/-innen, Gynäkolog/-innen und Angebote der freien Kinder- und Jugendhilfe usw. Alle Mitarbeiter/innen dieser Institutionen können den Zugang zum Angebot PAAT herstellen. In der Regel informieren die jeweiligen Netzwerkpartner/-innen die Familien über das Angebot und kontaktieren das Team, um so hilfesuchende Familien zu vermitteln und eine entsprechende Anbindung abzusichern. Dies geschieht in Absprache und Einverständnis mit den Ratsuchenden und basiert auf Freiwilligkeit. Für solche Zwecke wurde von den Mitarbeiterinnen des PAAT das Formular „Einverständniserklärung“ entwickelt und regelmäßig an Netzwerkpartner/-innen ausgegeben. Mit diesem Instrument können Hilfesuchende durch andere Institutionen an das Team vermittelt werden und zeitnah sozialpädagogische Unterstützung erhalten. Zugang über den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Leipzig (ASD) Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Leipzig erbringt Leistungen im Aufgabenbereich des SGB VIII. Er berät Familien in schwierigen Lebenslagen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD prüfen gemeinsam mit den Familien, wie Probleme gelöst oder ein besserer Umgang mit ihnen gefunden werden kann und welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dazu notwendig und geeignet sind. In diesem Prozess kann auch die Information über das Angebot PAAT, inklusive der Motivation zur Kontaktaufnahme bzw. eine direkte Vermittlung erfolgen. Hier kann sich ein Zugang zum Angebot PAAT über den zuständigen ASD entwickeln. Dieses Angebot kann beansprucht werden, wenn keine Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII gegeben ist. Ein sogenanntes Tandem von PAAT, mit einer installierten Hilfe zur Erziehung, schließt sich laut Rahmenkonzept zur Ausgestaltung „Frühe Hilfen" („Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen“ vom 12. Oktober 2012) aus Gründen einer Doppelbetreuung und damit einer Doppelfinanzierung aus. In jedem Fall obliegt dem ASD die verantwortliche Berechtigung, gewichtige Anhaltspunkte zu einer Kindeswohlgefährdung zu prüfen. Ausschließlich der ASD kann sich die erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung verschaffen und durch eine Risikoabwägung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen entscheiden. DieAfJFB, Stand: 22.06.2017 9 se Prüfung ist Grundlage zur Feststellung eines Bedarfes für weiterführende Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII. Die Fallverantwortung liegt in diesem Fall beim ASD. Hier unterscheidet sich die Arbeit des PAAT von der des ASD in der Rechtsgrundlage, der Zielsetzung und dem Handlungsauftrag. PAAT kann also präventiv, zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung eingesetzt werden. Im Einzelfall kann der ASD eine Rückvermittlung (als Nachsorge HzE) an das niedrigschwellige Angebot PAAT installieren. Auch hier ist PAAT verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Verletzung eventueller Auflagen nach SGB VIII §8a die Gefährdungsaspekte dem ASD zu melden. In Anlehnung an das Territorialprinzip des Allgemeinen Sozialdienstes Leipzig, welcher in 9 Sozialbezirke aufgegliedert ist, arbeiten die zwei Mitarbeiterinnen des PAAT mit einer Fachkraft in ASD Nordost, Ost, Nord sowie in Mitte, mit einer zweiten Fachkraft in ASD West, Altwest, Südwest, Süd und Südost. 7 Kooperation Da ein Schwerpunkt des Angebotes PAAT in der Vermittlung in weiterführende Hilfen liegt, kommt der umfassenden und professionellen Vernetzung und Kooperation im gesamten Leipziger Hilfesystem eine wichtige Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit des Teams PAAT mit Kooperations- und Netzwerkpartner/-innen muss zuverlässig, fachlich, transparent und in seinen Angeboten dem Bedarf der individuellen Problemlagen der Familien entsprechen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sind die Mitarbeiterinnen des Team PAAT verpflichtet, diesen nach SGB VIII §8a und 8b an den zuständigen ASD zu melden. Das Team PAAT kooperiert mit Mitarbeiter/-innen der Sächsischen Bildungsagentur, des Gesundheitsamtes, mit niedergelassenen Kinder-, Frauen- und Allgemeinärzten, Hebammen, Familienhebammen/FGKiKP, Fachkräften der sozialen Arbeit, Rechtsmediziner/-innen, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Psycholog/-innen und Rechtsanwält/-innen, Vertreter/-innen von Kinder- und Frauenkliniken inklusive Entbindungsstationen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Erziehungsberatungs-stellen, dem Jobcenter, der Polizei und dem Familiengericht. Zusammenarbeit PAAT - Familienhebammen (FH/FGKiKP) In Umsetzung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ nahmen die Familienhebammen am 24.06.2013 ihre Arbeit im Gesundheitsamt Leipzig auf. Die Familienhebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern (FH/FGKiKP) arbeiten mit der Zielgruppe Schwangere, Väter oder Mütter und Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Das Projekt versteht sich als ein Baustein zum bestehenden Hilfesystem AfJFB, Stand: 22.06.2017 10 und unterstützt Familien, die einen längerfristigen oder zusätzlichen Bedarf über das Angebot einer originären Hebamme in der Nachsorge hinaus haben. Die FH/FGKiKP bieten o. g. Zielgruppe entsprechend sekundär und tertiär präventive Beratung, Begleitung und Unterstützung an. So wird beispielsweise Frauen, denen es schwer fällt ihr Kind liebevoll anzunehmen und/oder den Alltag mit dem Kind zu meistern niedrigschwellig Hilfe angeboten. Dabei werden die Betroffenen durch regelmäßige und geplante Hausbesuche oder an anderen Orten individuell beraten und befähigt. Der Aufgabenschwerpunkt der FH/FGKiKP konzentriert sich vor allem auf medizinische und gesundheitliche Fragen, die sich während der Entwicklung des Kindes oder nach einer Schwangerschaft ergeben und zielt darauf ab, Sorgeberechtigte im Umgang mit dem Kind zu stabilisieren und zu fördern. Dabei steht meist die Förderung der Eltern-KindBindung im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die FH/FGKiKP arbeiten aufsuchend und bieten Unterstützung zu Themen wie:    Schwangerschaft und Information zur Geburtsvorbereitung (z.B. Vorbereitung auf das Baby, Beratung bei der Auswahl der Klinik, Ernährungsfragen, Begleitung, wenn nötig, zu Vorsorgeuntersuchungen), Versorgung und Pflege des Säuglings/Kleinkindes (Gesundheit und Förderung, körperliche und seelische Entwicklung des Kindes, Hilfe bei Unsicherheiten im Handling, Stillen oder Flaschenernährung, Übergang zur Breikost), Elternsein (Alltagsplanung mit dem Säugling und Geschwisterkindern, Erarbeitung und Vertiefung der Mutter-Vater-Kindbeziehung, Möglichkeiten der Entwicklungsförderung und Interaktion des Kindes, Stärken der Erziehungkompetenzen) an. Mit diesem Angebot wird ein frühzeitiger, niedrigschwelliger Zugang zu Schwangeren, werdenden Eltern und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern ermöglicht. Das Angebot der FH/FGKiKP im Bereich der Frühen Hilfen kann im Einzelfall durch den sozialpädagogischen Arbeitsansatz des Präventiv Aufsuchenden Arbeitende Teams PAAT ergänzt, erweitert, unterstützt oder abgelöst werden. Grundlage für eine Qualität sichernde Zusammenarbeit ist die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig. Im Prozess der Arbeit mit den Familien und durch den Unterschied im Auftrag der beiden Professionen können im Arbeitskontext „gemeinsame Fälle“ entstehen. Diese werden als „Tandem“ bezeichnet. Hier muss fallspezifisch immer erneut trennscharf voneinander Auftrag und Angebot beider Beteiligten abgegrenzt werden. Den Unterschied der Arbeitsaufträge müssen die Fachkräfte den Familien gegenüber nachvollziehbar und deutlich beschreiben. Beide Tandempartner/-innen bündeln durch ihre unterschiedlichen AfJFB, Stand: 22.06.2017 11 Qualifikationen und Kompetenzen Ressourcen. FH/FGKiKP bringen ihre medizinische Expertise ein, dazu beraten die Mitarbeiterinnen von PAAT sozialpädagogisch, präventiv und/oder akut für die Sicherung der Lebensumstände bei gleicher Zielgruppe. Entscheidend ist bei jeder Tandembetreuung eine eindeutige Auftragsklärung von Beginn an. Die Blickwinkel der unterschiedlichen Professionen sind Herausforderung und Bereicherung zugleich, steigern die Qualität der Arbeit und wirken sich folglich positiv auf die Sicherung der Familiensituation aus. Das Team PAAT arbeitet im Bereich der Primär- und Sekundärprävention. Das Team der FH/FGKiKP arbeitet hauptsächlich im Bereich der sekundären Prävention. Im Einzelfall können die Mitarbeiter/-innen gemeinsam mit einer entsprechenden externen Fachkraft aus dem Bereich der Sozialpädagogik oder der Medizin im tertiären Präventionsbereich tätig sein. Beide Angebote sind in ihren Professionen beratend tätig und beide Teams haben Lotsenfunktion. 8 Qualitätssicherung Die Mitarbeiterinnen des PAAT dokumentieren die Arbeit in eigens erstellten Dokumentationsbögen. Dies dient der Transparenz, der Informationsspeicherung, zu Zwecken der Übergabe und zur eventuellen Weiterführung/Wiederaufnahme der Arbeit im Einzelfall. Neben Personenangaben werden Daten wie Familienstand, Anzahl der Schwangerschaften bzw. das Alter der Kinder, Art des Zugangs, Stadtteil des Wohnsitzes, Anliegen (Beratung, Begleitung, Vermittlung), Problemlagen und Auftrag, Dauer (Beginn/Ende) der Betreuung, Anzahl der Kontakte, Grund der Beendigung von der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiterin erfasst. Diese Daten werden anonymisiert aufgenommen und dienen der Evaluation des Angebotes PAAT sowie der Bedarfsermittlung. Fallbesprechungen finden nach Bedarf mit der Netzwerkkoordinatorin in regelmäßigen Abständen statt. In Situationen einer sogenannte Mehrfachbetreuung werden Fallbesprechungen mit den jeweiligen Mitarbeiter/-innen abgehalten. Bei Bedarf werden Supervisionen durchgeführt. Laut Rahmenrichtlinie und in Kooperation mit dem Land Sachsen ist jährlich ein Sachbzw. Ergebnisbericht zu erstellen und mit der NetzwerkkoordinatorIn fachinhaltlich zu reflektieren. Entsprechend dem Bedarf finden Fort- und Weiterbildungen statt. Eine Fortschreibung des Konzeptes wird parallel zur jeweiligen Überarbeitung laufender Kooperationsvereinbarungen erfolgen und/oder bei Bedarf beteiligter Netzwerkpartner/-innen. AfJFB, Stand: 22.06.2017 12 AfJFB, Stand: 22.06.2017 13