Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294164.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
03.07.17, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-04534
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Konzeption "Präventiv Aufsuchend Arbeitendes Team" (PAAT)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
04.09.2017
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Konzeption wird zur Kenntnis genommen.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
2/2
Konzeption
Präventiv Aufsuchend Arbeitendes Team (PAAT)
Inhaltsverzeichnis
1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................................................3
2 Situation in Leipzig...........................................................................................................................................4
3 Ziel ...................................................................................................................................................................6
4 Zielgruppe ........................................................................................................................................................6
5 Angebote und Methoden..................................................................................................................................6
6 Zugänge ..........................................................................................................................................................8
7 Kooperation....................................................................................................................................................10
8 Qualitätssicherung ........................................................................................................................................12
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1 Rechtliche Grundlagen
Am 1. Januar 2012 trat das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen“ (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft, mit dem Ziel, Kinder durch Prävention
und/oder Intervention im Kindeswohl zu schützen. Gleichermaßen sollen Familien mit Hilfe
geeigneter und bedarfsgerechter Angebote „Früher Hilfen" bei Bedarf unterstützt werden.
Einen rechtlichen Rahmen dafür bietet das Grundgesetz Artikel 1 und 2 (Abs.2), Artikel 6
(Abs.4 und 5), Artikel 16a (Abs.1 und 2). Weitere grundlegende Instrumente für diese Arbeit sind:
BGB: §1626; §1626 a, b; §1627; §1629; §1630,
SGBVIII - Kinder und Jugendhilfe, 11. September 2012 (BGBl.I S.2022) zuletzt geändert durch Artikel 2, Absatz 8 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl.I S.10),
SGBVIII: §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und §8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011
(BGBI. I S.2975) KKG §3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen
im Kinderschutz, §81 SGBVIII Strukturelle Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern in Form von Kooperationsvereinbarungen,
§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei
Kindeswohlgefährdung,
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG), insbesondere: §§ 1,2,2a, 19,
"Frühe Hilfen" im Freistaat Sachsen Rahmenkonzept zur Ausgestaltung "Früher Hilfen" Stand 06.02.2014, Fortschreibung der Fassung vom 12.10.2012,
Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des regionalen Gesamtkonzeptes „Leipziger Gesamtkonzept Frühe Hilfen“ zwischen dem Landesjugendamt und der kreisfreien Stadt Leipzig mit Geltungsdauer vom 01.01.2016 bis 31.12.2017,
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung der
Stadt Leipzig und dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig zur Umsetzung des
„Leipziger Konzeptes Frühe Hilfen“ mit Geltungsdauer bis 31.12.2018.
Mit der Neuregelung zum Datenschutz zur Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger/-innen nach KKG § 4 sowie dem Recht auf Beratungsanspruch von Personen,
die beruflich im Kontakt mit Kindern stehen, geregelt über SGBVIII § 8a und § 8b, erhielten „Frühe Hilfen“ datenschutzrechtlich geregelte Handlungsmöglichkeiten für die Umsetzung des Schutzauftrags, zur Sicherung des Kindeswohls.
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Für den präventiven Kinderschutz in Sachsen wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bereits im Jahr 2007 das „Sächsische
Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz" erstellt und im Sommer 2010 fortgeschrieben.
2 Situation in Leipzig
In Leipzig kamen seit 1995 jährlich mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620
Geborene registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000, im Jahr 2005 über 4.000,
im Jahr 2010 über 5.000 und im Jahr 2014 erstmals über 6.000 Geburten. Im Jahr 2016
wurden im Einwohnerregister 6.873 Geburten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies
ein Geburtenanstieg um 3,8 % (+251). Dieser Anstieg ist umso erfreulicher, steht er doch
dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 vom Amt für Statistik und Wahlen wird
von zunächst weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Die Berechnungen zur
Prognosezahl der Geborenen werden gesteuert über die Annahmen zur Entwicklung der
totalen Fertilitätsrate und hängen von der Bevölkerungsstruktur (Anzahl und Altersstruktur
der fertilen Frauen) ab. Daraus ergibt sich ein Geburtenüberschuss, der bis 2020 noch
weiter ansteigt.
Auf Grund des steigenden Bevölkerungswachstums ist die Weiterentwicklung und ständige Qualifizierung aller Maßnahmen, Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Herausforderung. Präventive Angebote für Kinder und für Familien werden hinsichtlich ihrer einzelfallbezogenen Hilfe- und Unterstützungs-maßnahmen kontinuierlich weiter entwickelt und qualifiziert. Die Angebotspalette der Hilfen reicht von
Familienbildungsangeboten
(niedrigschwellige
Angebote
der
Mütterzentren,
Begegnungsstätten,
Aufund
Ausbau
von
Erziehungspartnerschaften
in
Kindertageseinrichtungen und Schulen, Elternkurse u.a.) über Kindertagesstätten, Kinderund Familienzentren (KiFaZ), Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bis hin zu
Beratungs- und Unterstützungsangeboten seitens des Gesundheitswesens. In diese
gesamtstädtische Hilfelandschaft ist das Projekt PAAT (zu Projektbeginn mit vier, aktuell
mit zwei Sozialpädagoginnen) mit Angeboten zur Information, Beratung, Begleitung und
Vermittlung für Familien mit Hilfebedarf angebunden. PAAT ist strukturell an das Amt für
Jugend, Familie und Bildung Leipzig, im „Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen“
integriert. Es arbeitet auf der Grundlage des „Sächsischen Handlungskonzeptes für
präventiven Kinderschutz". Auf der Basis einer zweckgebundenen Förderung durch den
Freistaat Sachsen konnte das Projekt im Jahr 2008 begonnen werden. Mit Einführung des
Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 erhielt dieses Angebot die geeignete
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gesetzliche Grundlage (Art.1KKG Abs.4 in Verbindung mit §2 Abs.2).
Das oben bereits erwähnte Rahmenkonzept „Frühe Hilfen" im Freistaat Sachsen
beschreibt die Grundstruktur, die aus einem Beratungs- und Informationsangebot mit
universellem Präventionsansatz besteht, worunter in Sachsen die aufsuchende präventive
Arbeit der Jugendämter zu verstehen ist.
Das Angebot PAAT ist ein wichtiger Baustein der offenen Beratungsbedarfe im sozialen
Versorgungssystem der Stadt. Es bietet individuelle und kurzfristig planbare Beratungsgespräche an. Die Mitarbeiterinnen des Teams arbeiten aufsuchend, beraten im Wohnraum
der Familie oder an einem Ort der Wahl. Büroarbeitsplätze sowie ein Beratungsraum stehen zur Verfügung. Im Erstgespräch wird das Anliegen der Familie besprochen und gemeinsam über die nächsten Schritte entschieden. Bei Bedarf können weitere Termine vereinbart werden. Das Angebot basiert auf Freiwilligkeit.
Durch das Leipziger Netzwerk wird darauf hingewirkt, vorhandene präventive Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe sowie die der Netzwerkpartner/-innen bedarfsgerecht und
zielorientiert für Familien nutzbar zu machen, aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln. Die Ausrichtung der Angebote zielt insbesondere ab auf:
die nachhaltige Sicherung fördernder Entwicklungsbedingungen für Eltern und Kinder durch eine vernetzte Angebotsstruktur,
die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von
Kindern und Eltern in der Familie und der Gesellschaft,
die Verbesserung der Qualität der Versorgung von Familien,
die flächendeckende Versorgung von Familien durch geeignete Unterstützungsangebote.
Ab 24.06.2013 etablierte sich in Leipzig die Koordinierungsstelle „Bundeskinderschutzgesetz/ Familienhebammen“ aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“, basierend auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen
und der Stadt Leipzig. Der am 27.01.2014 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung und
dem Gesundheitsamt gemeinsam erarbeitete und verabschiedete Maßnahmeplan mit
dem Titel: „Leipziger Konzept Frühe Hilfen“ wurde fortlaufend fortgeschrieben, bestätigt
und umgesetzt. Die Schwerpunkte liegen auf:
der Fortführung des Leipziger Netzwerks für Kinderschutz und Frühe Hilfen,
der präventiv aufsuchenden Arbeit des PAAT sowie
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der Etablierung von Familienhebammen/FGKiKP.
3 Ziel
Das Ziel der Arbeit des Teams PAAT ist ein früherer und besserer Schutz für Kinder vor
äußeren Gefährdungen, die deren Entwicklung, ihre Gesundheit und oder ihre gewaltfreies Aufwachsen behindern könnten. Dies wird durch eine möglichst lückenlose Vernetzung
und Umsetzung der Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung gewährleistet. Ein rechtzeitiges Erkennen und
Thematisieren möglicher Gefährdungssituationen sowie die Motivierung betroffener Familien, aktiv weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist dabei Kern der Arbeit. Durch
Information und/oder Vermittlung von Wissen über die Unterstützungsangebote der Stadt
sollen die Familien im psychosozialen Versorgungs-system Orientierung finden und sich
ggf. bedarfsgerechte Angebote erschließen. So können sie letztlich mit der Unterstützung
von PAAT selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln erlernen und/oder stärken.
PAAT arbeitet im Bereich primärer und sekundärer Prävention, wobei die primäre Prävention durch Information und Aufklärung darauf abzielt, ungünstigen Entwicklungen, Benachteiligungen oder Schädigungen vorzubeugen. Das Anliegen der sekundären Prävention
legt den Fokus auf das Erkennen vorhandener Problemlagen und einen damit eventuell
einhergehenden Hilfebedarf.
4 ZielgruppeZielgruppe sind Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum
3. Lebensjahr mit Unterstützungsbedarf. Das Angebot des Teams bedient ein breites
Spektrum an Hilfeleistungen für Eltern in schwierigen Lebenssituationen, für
problembehaftete Familien sowie Sorgeberechtigte in sog. Risikogruppen.
5 Angebote und Methoden
Information
Die Familien werden über Hilfs- und Unterstützungsangebote in ihrem sozialen Nahraum
informiert. Dabei geht es in der Regel um inhaltliche Informationen, aber auch um Wissensvermittlung zu Zugangsvoraussetzungen, für die Inanspruchnahme von Angeboten
und Leistungen sowie deren konkrete Ansprechpartner/-innen.
Beratung
Schwerpunkt des Angebotes von PAAT ist die Beratungstätigkeit. Beratung findet zu Themen wie Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, finanzielle Situation, Gesundheitsförderung, Fragen bei Erziehungsunsicherheiten, familiären/partnerschaft-lichen Fragen
und/oder Konflikten statt.
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Es gibt Fragen zu Elternzeit und/oder es entsteht Beratungsbedarf zur jeweiligen
Wohnsituation, aber auch bei der Suche nach einem geeigneten Kinderbetreuungsplatz.
In den meisten Fällen entsteht daraus der Bedarf an Unterstützung bei der Bewältigung
erforderlicher Antragsstellungen und der damit verbundenen behördlichen Orientierung.
Neben der sozialpädagogischen Beratung ist die Information der Eltern zu vorgehaltenen
Unterstützungsangeboten der Stadt Leipzig ein wesentlicher Baustein Prozess. Dabei wird
stets motiviert und im Einzelfall vermittelt und/oder begleitet. Ziel ist es, die Familien zu
befähigen, weiterführende Hilfen in Anspruch zu nehmen. Das Angebot der Beratung
richtet sich immer nach dem Anliegen und der individuellen Situation der jeweiligen
Familie.
VermittlungDie Vermittlung in Hilfsangebote der Stadt Leipzig nimmt in der aufsuchend
präventiven Arbeit einen zentralen Stellenwert ein. Wird in der Betreuung durch PAAT ein
intensiverer Hilfebedarf deutlich, ist es Aufgabe des Teams, den Hilfebedürftigen über
weiterführende Unterstützungsangebote zu informieren (Orientierung zu geben) sowie ggf.
zu vermitteln zu:
Beratungsstellen (Schwangerschaftsberatung, Erziehungs- und Familienberatung,
allgemeine soziale Beratung, Schuldnerberatung, Migrations- und Flüchtlings-beratung, Wohnungsnotfallhilfe etc.),
Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Amt für
Jugend, Familie und Bildung, Krankenkassen, Amt für Ausbildungsförderung etc.),
Behörden (Standesamt, Betreuungsbehörde etc.),
Angebote für Familien (Familien- und Mütterzentren, Elternkurse, Ehrenamts-projekte etc.),
Familienhebammen/Hebammen (inkl. Geburtsvorbereitungskurse),
weitere Fachkräfte der sozialen Arbeit, wie z.B. Frauennotruf, Frauenhaus sowie
Angebote Freier Träger der Jugendhilfe und weitere Angebote darüber hinaus,
Angebote des Gesundheitswesens (Kliniken, Frühförderstellen, Angebote des psychosozialen Versorgungssystems etc.) usw.
Begleitung
Die Begleitung zu oben bereits genannten Institutionen bzw. weiterführenden Hilfen ist ein
weiterer Baustein im Aufgabenspektrum des PAAT. Dabei wird nicht selten existierenden
Hemmnissen, wie Schwellenängsten, gegenüber Institutionen begegnet. Die Betroffenen
werden mittels sozialpädagogischer Begleitung darin unterstützt, unterschiedliche SchwieAfJFB, Stand: 22.06.2017
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rigkeiten zu bewältigen.
Nicht selten wird das Angebot zur Begleitung genutzt, um die Mitarbeiterinnen des PAAT
als unterstützende, teils auch „übersetzende“ Vermittlerinnen in Anspruch zu nehmen.
Sie helfen dann bspw. bei einer Leistungsbeantragung und bei der Durchsetzung
vorhandener Ansprüche sowie der Klärung offener Fragen. Neben der Bewältigung der
jeweiligen Problemlagen stabilisiert dieses sozialpädagogische Instrument die Beziehung
zwischen Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Institution und den Hilfesuchenden. Zugleich
fördert es langfristig ein selbstständiges und autonomes Handeln der (werdenden) Eltern
im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe.
Aufsuchende ArbeitIm Rahmen der aufsuchenden Arbeit kann Beratung im Haushalt der
Hilfesuchenden oder an einem Ort der Wahl stattfinden. Zum einen wird durch das
aufsuchende Angebot die Niedrigschwelligkeit gewährleistet, zum anderen kann so
vorhandenen Hemmnissen gegenüber Behörden und Institutionen entgegengewirkt
werden. Im Sinne zielgruppenorientierter Arbeit nehmen Schwangere, wie auch
entbundene Mütter dankend das Angebot eines Hausbesuches an. Zudem können Eltern
erreicht werden, für die gängigen Beratungsstellen auf Grund ihrer „Komm-Struktur“ keine
Option für die Hilfesuchenden darstellen. Der aufsuchende Ansatz garantiert Flexibilität in
der Arbeit und ermöglicht auch kurzfristige und individuelle Termine. PAAT kann somit, je
nach Bedarf, einen einfachen, zeitnahen und effizienten Zugang gewährleisten. Durch die
aufsuchende und begleitende Tätigkeit unterscheidet sich PAAT grundlegend von bereits
vorhandenen, thematisch ähnlichen Angeboten innerhalb der Stadt Leipzig.
6 Zugänge
Der Punkt „Zugänge“ beschreibt die Möglichkeiten, auf welche Weise der Kontakt zur Zielgruppe und den Mitarbeiterinnen des Projektes PAAT hergestellt werden kann.
Zugang Familie
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Familien selbst. In diesen Fällen erfahren die Familien über Dritte oder Flyer, Veranstaltungen etc. vom Angebot und melden sich selbstständig bei PAAT. Tendenziell zeichnet sich ab, dass, je länger das Angebot PAAT existiert, die Inanspruchnahme der Familien steigt und diese Form des Zuganges inzwischen
knapp die Hälfte aller Neuzugänge ausmacht. Diese Entwicklung spricht für das Vertrauen
der Eltern in eine zuverlässige und kompetente Arbeit des Teams PAAT, verbunden mit
steigender Bekanntheit des Angebotes. Konnte im Einzelfall das Anliegen der Familie bearbeitet werden, wird die Fallarbeit beendet. Die Familien können jedoch bei Bedarf jederzeit erneut Kontakt aufnehmen.
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Zugang über Netzwerkpartner/-innen
Das Projekt PAAT ist inhaltlich und strukturell angebunden an das „Leipziger Netzwerk für
Kinderschutz und Frühe Hilfen". Weitere Netzwerkpartner/-innen im sozialen Hilfesystem
der Stadt Leipzig sind bspw. Schwangerschaftsberatungsstellen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, (Familien-) Hebammen, Mütter- und Familienzentren, Kindertageseinrichtungen, gesetzliche Betreuer/-innen, Entbindungskliniken, Kinderärzt/-innen,
Gynäkolog/-innen und Angebote der freien Kinder- und Jugendhilfe usw. Alle Mitarbeiter/innen dieser Institutionen können den Zugang zum Angebot PAAT herstellen. In der Regel
informieren die jeweiligen Netzwerkpartner/-innen die Familien über das Angebot und kontaktieren das Team, um so hilfesuchende Familien zu vermitteln und eine entsprechende
Anbindung abzusichern. Dies geschieht in Absprache und Einverständnis mit den Ratsuchenden und basiert auf Freiwilligkeit. Für solche Zwecke wurde von den Mitarbeiterinnen
des PAAT das Formular „Einverständniserklärung“ entwickelt und regelmäßig an Netzwerkpartner/-innen ausgegeben. Mit diesem Instrument können Hilfesuchende durch andere Institutionen an das Team vermittelt werden und zeitnah sozialpädagogische Unterstützung erhalten.
Zugang über den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Leipzig (ASD)
Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Leipzig erbringt Leistungen im Aufgabenbereich
des SGB VIII. Er berät Familien in schwierigen Lebenslagen. Die sozialpädagogischen
Fachkräfte des ASD prüfen gemeinsam mit den Familien, wie Probleme gelöst oder ein
besserer Umgang mit ihnen gefunden werden kann und welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dazu notwendig und geeignet sind. In diesem Prozess kann auch die Information über das Angebot PAAT, inklusive der Motivation zur Kontaktaufnahme bzw.
eine direkte Vermittlung erfolgen. Hier kann sich ein Zugang zum Angebot PAAT über den
zuständigen ASD entwickeln. Dieses Angebot kann beansprucht werden, wenn keine Hilfe
zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII gegeben ist. Ein sogenanntes Tandem von
PAAT, mit einer installierten Hilfe zur Erziehung, schließt sich laut Rahmenkonzept zur
Ausgestaltung „Frühe Hilfen" („Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen“ vom 12. Oktober 2012)
aus Gründen einer Doppelbetreuung und damit einer Doppelfinanzierung aus. In jedem
Fall obliegt dem ASD die verantwortliche Berechtigung, gewichtige Anhaltspunkte zu einer
Kindeswohlgefährdung zu prüfen. Ausschließlich der ASD kann sich die erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung verschaffen und durch eine Risikoabwägung
über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen entscheiden. DieAfJFB, Stand: 22.06.2017
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se Prüfung ist Grundlage zur Feststellung eines Bedarfes für weiterführende Hilfen auf der
Grundlage des SGB VIII. Die Fallverantwortung liegt in diesem Fall beim ASD. Hier unterscheidet sich die Arbeit des PAAT von der des ASD in der Rechtsgrundlage, der Zielsetzung und dem Handlungsauftrag.
PAAT kann also präventiv, zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung eingesetzt werden.
Im Einzelfall kann der ASD eine Rückvermittlung (als Nachsorge HzE) an das
niedrigschwellige Angebot PAAT installieren. Auch hier ist PAAT verpflichtet, bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung oder Verletzung eventueller Auflagen nach SGB VIII §8a die
Gefährdungsaspekte dem ASD zu melden. In Anlehnung an das Territorialprinzip des
Allgemeinen Sozialdienstes Leipzig, welcher in 9 Sozialbezirke aufgegliedert ist, arbeiten
die zwei Mitarbeiterinnen des PAAT mit einer Fachkraft in ASD Nordost, Ost, Nord sowie
in Mitte, mit einer zweiten Fachkraft in ASD West, Altwest, Südwest, Süd und Südost.
7 Kooperation
Da ein Schwerpunkt des Angebotes PAAT in der Vermittlung in weiterführende Hilfen
liegt, kommt der umfassenden und professionellen Vernetzung und Kooperation im
gesamten Leipziger Hilfesystem eine wichtige Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit des
Teams PAAT mit Kooperations- und Netzwerkpartner/-innen muss zuverlässig, fachlich,
transparent und in seinen Angeboten dem Bedarf der individuellen Problemlagen der
Familien entsprechen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten zum Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung sind die Mitarbeiterinnen des Team PAAT verpflichtet, diesen
nach SGB VIII §8a und 8b an den zuständigen ASD zu melden. Das Team PAAT
kooperiert
mit
Mitarbeiter/-innen
der
Sächsischen
Bildungsagentur,
des
Gesundheitsamtes, mit niedergelassenen Kinder-, Frauen- und Allgemeinärzten,
Hebammen,
Familienhebammen/FGKiKP,
Fachkräften
der
sozialen
Arbeit,
Rechtsmediziner/-innen,
Erzieher/-innen,
Lehrer/-innen,
Psycholog/-innen
und
Rechtsanwält/-innen, Vertreter/-innen von Kinder- und Frauenkliniken inklusive Entbindungsstationen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Erziehungsberatungs-stellen,
dem Jobcenter, der Polizei und dem Familiengericht.
Zusammenarbeit PAAT - Familienhebammen (FH/FGKiKP)
In Umsetzung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ nahmen die Familienhebammen am 24.06.2013 ihre Arbeit im Gesundheitsamt Leipzig auf. Die Familienhebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern (FH/FGKiKP) arbeiten
mit der Zielgruppe Schwangere, Väter oder Mütter und Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Das Projekt versteht sich als ein Baustein zum bestehenden Hilfesystem
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und unterstützt Familien, die einen längerfristigen oder zusätzlichen Bedarf über das Angebot einer originären Hebamme in der Nachsorge hinaus haben. Die FH/FGKiKP bieten
o. g. Zielgruppe entsprechend sekundär und tertiär präventive Beratung, Begleitung und
Unterstützung an. So wird beispielsweise Frauen, denen es schwer fällt ihr Kind liebevoll
anzunehmen und/oder den Alltag mit dem Kind zu meistern niedrigschwellig Hilfe angeboten. Dabei werden die Betroffenen durch regelmäßige und geplante Hausbesuche oder an
anderen Orten individuell beraten und befähigt.
Der Aufgabenschwerpunkt der FH/FGKiKP konzentriert sich vor allem auf medizinische
und gesundheitliche Fragen, die sich während der Entwicklung des Kindes oder nach
einer Schwangerschaft ergeben und zielt darauf ab, Sorgeberechtigte im Umgang mit
dem Kind zu stabilisieren und zu fördern. Dabei steht meist die Förderung der Eltern-KindBindung im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die FH/FGKiKP arbeiten aufsuchend und bieten
Unterstützung zu Themen wie:
Schwangerschaft und Information zur Geburtsvorbereitung (z.B. Vorbereitung auf
das Baby, Beratung bei der Auswahl der Klinik, Ernährungsfragen, Begleitung,
wenn nötig, zu Vorsorgeuntersuchungen),
Versorgung und Pflege des Säuglings/Kleinkindes (Gesundheit und Förderung, körperliche und seelische Entwicklung des Kindes, Hilfe bei Unsicherheiten im Handling, Stillen oder Flaschenernährung, Übergang zur Breikost),
Elternsein (Alltagsplanung mit dem Säugling und Geschwisterkindern, Erarbeitung
und Vertiefung der Mutter-Vater-Kindbeziehung, Möglichkeiten der Entwicklungsförderung und Interaktion des Kindes, Stärken der Erziehungkompetenzen) an.
Mit diesem Angebot wird ein frühzeitiger, niedrigschwelliger Zugang zu Schwangeren,
werdenden Eltern und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern ermöglicht. Das Angebot
der FH/FGKiKP im Bereich der Frühen Hilfen kann im Einzelfall durch den sozialpädagogischen Arbeitsansatz des Präventiv Aufsuchenden Arbeitende Teams PAAT ergänzt,
erweitert, unterstützt oder abgelöst werden.
Grundlage für eine Qualität sichernde Zusammenarbeit ist die Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Gesundheitsamt der Stadt
Leipzig. Im Prozess der Arbeit mit den Familien und durch den Unterschied im Auftrag der
beiden Professionen können im Arbeitskontext „gemeinsame Fälle“ entstehen. Diese werden als „Tandem“ bezeichnet. Hier muss fallspezifisch immer erneut trennscharf
voneinander Auftrag und Angebot beider Beteiligten abgegrenzt werden. Den Unterschied
der Arbeitsaufträge müssen die Fachkräfte den Familien gegenüber nachvollziehbar und
deutlich beschreiben. Beide Tandempartner/-innen bündeln durch ihre unterschiedlichen
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Qualifikationen und Kompetenzen Ressourcen. FH/FGKiKP bringen ihre medizinische
Expertise ein, dazu beraten die Mitarbeiterinnen von PAAT sozialpädagogisch, präventiv
und/oder akut für die Sicherung der Lebensumstände bei gleicher Zielgruppe. Entscheidend ist bei jeder Tandembetreuung eine eindeutige Auftragsklärung von Beginn an. Die
Blickwinkel der unterschiedlichen Professionen sind Herausforderung und Bereicherung
zugleich, steigern die Qualität der Arbeit und wirken sich folglich positiv auf die Sicherung
der Familiensituation aus.
Das Team PAAT arbeitet im Bereich der Primär- und Sekundärprävention. Das Team der
FH/FGKiKP arbeitet hauptsächlich im Bereich der sekundären Prävention. Im Einzelfall
können die Mitarbeiter/-innen gemeinsam mit einer entsprechenden externen Fachkraft
aus dem Bereich der Sozialpädagogik oder der Medizin im tertiären Präventionsbereich
tätig sein. Beide Angebote sind in ihren Professionen beratend tätig und beide Teams
haben Lotsenfunktion.
8 Qualitätssicherung
Die Mitarbeiterinnen des PAAT dokumentieren die Arbeit in eigens erstellten Dokumentationsbögen. Dies dient der Transparenz, der Informationsspeicherung, zu Zwecken der
Übergabe und zur eventuellen Weiterführung/Wiederaufnahme der Arbeit im Einzelfall.
Neben Personenangaben werden Daten wie Familienstand, Anzahl der Schwangerschaften bzw. das Alter der Kinder, Art des Zugangs, Stadtteil des Wohnsitzes, Anliegen (Beratung, Begleitung, Vermittlung), Problemlagen und Auftrag, Dauer (Beginn/Ende) der Betreuung, Anzahl der Kontakte, Grund der Beendigung von der jeweiligen verantwortlichen
Mitarbeiterin erfasst. Diese Daten werden anonymisiert aufgenommen und dienen der
Evaluation des Angebotes PAAT sowie der Bedarfsermittlung.
Fallbesprechungen finden nach Bedarf mit der Netzwerkkoordinatorin in regelmäßigen Abständen statt. In Situationen einer sogenannte Mehrfachbetreuung werden Fallbesprechungen mit den jeweiligen Mitarbeiter/-innen abgehalten. Bei Bedarf werden Supervisionen durchgeführt.
Laut Rahmenrichtlinie und in Kooperation mit dem Land Sachsen ist jährlich ein Sachbzw. Ergebnisbericht zu erstellen und mit der NetzwerkkoordinatorIn fachinhaltlich zu reflektieren. Entsprechend dem Bedarf finden Fort- und Weiterbildungen statt.
Eine Fortschreibung des Konzeptes wird parallel zur jeweiligen Überarbeitung laufender
Kooperationsvereinbarungen erfolgen und/oder bei Bedarf beteiligter Netzwerkpartner/-innen.
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