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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302535.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
18.08.17, 12:00
Aktualisiert
09.04.18, 09:46

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04153-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen einschließlich der Listen der geänderten Schulbezirke gemäß Anlage 1. 2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV-184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012, RBV1716/13 vom 10.07.2013, DS-00316/14 vom 20.11.2014 und DS01445 vom 16.09.2015 3. Nach Fertigstellung des Ersatzbaus für die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule Heinrichstr. 43/45), der Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule (Grundschule Riebeckstr. 50) und/oder der Erweiterung der Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule Martinstr. 7) sind die Schulbezirksgrenzen neu zu bewerten und ggf. die Festlegung zu den Schulbezirken entsprechend anzupassen. Weitere Änderungen der Schulbezirksgrenzen bleiben davon unbenommen. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) 2/2 Begründung Stadtbezirk Südost/Ost Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule) Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule) Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes wirkt sich im Besonderen auf die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) aus. Für diese Schule zeichnet sich ab dem Schuljahr 2018/19 eine Entwicklung zur Drei- bis Vierzügigkeit ab. Diese Zügigkeit kann im Schulhaus der W.-Busch-Schule nicht realisiert werden, da nur Kapazitäten für zwei Züge (8 Klassen) vorhanden sind. Durch Nutzung von Horträumen für den Unterricht am Vormittag, können noch Klassen aufgenommen werden, was jedoch keine dauerhafte Lösung ist. Zur Vermeidung einer Überbelegung und mit Sicht auf die optimale Auslastung der Klassen wird ein gemeinsamer Schulbezirk mit der August-Bebel-Schule, welche bis 2021 noch freie Kapazitäten hat, gebildet. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule in einem bis zu 2 Kilometerradius. Seite 1 von 5 Stadtbezirk West Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule) Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule) Im Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose ist ersichtlich, dass der zu erwartende Bedarf an Grundschulkapazitäten für Grünau mit den vorhandenen Schulen nicht gesichert werden kann. Seite 2 von 5 Da in und am Rand von Grünau noch ausreichend Freiraum für Wohnbebauung gegeben ist, und davon ausgegangen wird, dass die bestehenden Wohngebiete wieder stärker nachgefragt werden, wird von einer stärkeren Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Dies trifft auch auf die 90. Schule zu. Die Prognose geht davon aus, dass die Schule bereits beginnend ab 2019/20 eine Zweizügigkeit aufweisen wird. Der Mehrbedarf für eine zusätzliche Klasse kann mit den vorhandenen fünf Unterrichtsräumen gesichert werden. Da der weitere Aufbau der 90. Schule zur Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2020/21 voraussichtlich nicht mehr möglich ist, müssten zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen werden. Vorab der Umsetzung dieser Maßnahme ist die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule vorzunehmen. So kann eine optimale Auslastung beider Schulen erfolgen und die Klassenbildung flexibel gestaltbar sein. Die 91. Schule erhält einen Anbau, mit dem der zusätzliche Bedarf für beide Schulen gesichert wird. Dadurch kann das Problem der Überbelegung vermieden werden. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule einem bis zu 2 Kilometerradius. Seite 3 von 5 Stadtbezirk Süd Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) Durch Zuzug von Familie in die Wohngebiete der Ortsteile Lößnig und Marienbrunn wirkt sich dies perspektivisch auf die Marienbrunner Schule (Grundschule) aus. Für diese Schule zeichnet sich ab dem Schuljahr 2018/19 eine Entwicklung zur Vier- bis Fünfzügigkeit ab. Diese Zügigkeit kann im Schulgebäude der Marienbrunner Schule nicht mehr realisiert werden. Zur Vermeidung einer Überbelegung und mit Sicht auf die optimale Auslastung der Klassen wird ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 9. Schule, welche bis 2022 noch freie Kapazitäten hat, gebildet. Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet. Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule einem bis zu 2 Kilometerradius. Seite 4 von 5 Seite 5 von 5 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Leipzig Aufgrund des § 4, Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18.03.2003 in Verbindung mit § 25, Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SchulG) – Fassung vom 01.02.2017– ändert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 20.04.2005 zuletzt geändert am 16.09.2015 wie folgt: §1 In der Liste der Schulbezirke entfallen im Stadtbezirk Südost die Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch- Schule), im Stadtbezirk Ost die Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule), im Stadtbezirk West die Grundschulen Garskestraße 21 (90. Schule ) und Uranusstraße 1 (91. Schule) und im Stadtbezirk Süd die Grundschulen An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) und Gersterstraße 74 (9. Schule). Diese Grundschulen wechseln in die Liste der gemeinsamen Schulbezirke über. §2 Zur Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird ein gemeinsamer Schulbezirk im Stadtbezirk Südost/Ost, welcher die Grundschulen Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-BuschSchule) und Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule) umfasst gemäß Anlage hinzugefügt. Weiterhin wird zu der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk West ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk der Grundschulen Garskestraße 21 (90. Schule ) und Uranusstraße 1 (91. Schule) gemäß Anlage hinzugefügt, Zu der Liste der gemeinsamen Schulbezirke im Stadtbezirk Süd wird ein weiterer gemeinsamer Schulbezirk gemäß Anlage hinzugefügt, welcher die Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) und die Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) umfasst. Mit der Aufnahme in der Liste der gemeinsamen Schulbezirke entfallen die Schulen aus der Liste der Schulbezirke Folgende Schulen werden daher dort gestrichen: • im Stadtbezirk West GrundschuleGarskestraße 21 (90. Schule) Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule) • im Stadtbezirk Südost/Ost Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule) Grundschule Husemannstraße 2 (August-Bebel-Schule) • im Stadtbezirk Süd Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) Seite 1 von 2 §3 Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2018/19. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den Anlage1 – Listen der geänderten Schulbezirke Seite 2 von 2 Anlage 1 - Liste der geänderten Schulbezirke Liste der Schulbezirke Entfall der Schulbezirke Stadtbezirk Ost Grundschule Husemannstr. 2 (August-Bebel-Schule): Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str. (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie Brandenburger Brücke bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Hermann-Liebmann-Str., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern) südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südwestlich bis Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (beidseitige Hausnummern) westl. bis Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (östliche Hausnummern) nördlich bis Täubchenweg, Täubchenweg (ohne Hausnummern) westl. bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (beidseitige Hausnummern) westl. bis Georgiring. Stadtbezirk Südost Grundschule Heinrichstr. 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule): Roßplatz (ohne Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg, Grimmaischer Steinweg (ohne Hausnummern) östl. bis Täubchenweg, Täubchenweg (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kippenbergstraße, Kippenbergstraße (westliche Hausnummern) südlich bis Reichpietschstraße, Reichpietschstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Riebeckstraße, Riebeckstr. (westl. Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr. (beidseitig Hausnummern) westl. bis Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstr., Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz. Stadtbezirk West Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule): Plautstraße (ohne Hausnummern) südöstl. bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße (ohne Hausnummern) nördl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nordöstl. bis Plautstraße. Grundschule Uranusstr. 1 (91. Schule): Saturnstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kiewer Str., Kiewer Str. (westl. Hausnummern) südl. bis S-Bahn, S-Bahn westl., gerade Linie nördl. bis Plovdiver Str., Plovdiver Str. (östl. Hausnummern) nördl. bis Jupiterstr., Jupiterstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Weg, gerade Linie Weg östl. zum Neptunweg 31, zwischen Taurusweg 15 und 17 (östl. Hausnummern), Taurusweg nördl. bis Saturnstr. Seite 1 von 3 Stadtbezirk Süd Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule): Bahn nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße (südl. Hausnummern) östl. bis S-Bahn, S-Bahn nördl. bis Güntzstraße, Prager Straße (südwestl. Hausnummern) südl. bis Paulinerweg, Linie süd/westl. bis Connewitzer/Probstheidaer Straße, Stadtbezirksgrenze südl., Stadtbezirksgrenze Linie westl. Dankwartstraße/Zwickauer Straße (nördl. am Großen Silbersee entlang), Zwickauer Straße (östl. Hausnummern) nördl. bis Probstheidaer Straße, Probstheidaer Straße (nördl. Hausnummern) westl. bis Bahn. Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule): Bahn nördl. bis Probstheidaer Straße, Probstheidaer Straße (südl. Hausnummern) östl. bis Zwickauer Straße, Zwickauer Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Dankwartstraße, Dankwartstraße östl. bis Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze südl. bis Gorbitzer Straße , Gorbitzer Straße (ohne Hausnummern) westl. bis Frederikenstraße (außer 90 alle Hausnummern) westl. bis Bornaische Straße, Bornaische Straße (westl. Hausnummern) südl. bis Helenenstr., Helenenstr. (ohne Hausnummern) westl. bis Vollhardtstraße, Vollhardtstr. (beidseitige Hausnummern) südl. bis Goethesteig, Goethesteig (ohne Hausnummern) west. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. bis Bahn. Liste der gemeinsamen Schulbezirke Stadtbezirk Südost/Ost Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule) Grundschule Husemannstraße 1 (August-Bebel-Schule) Georgiring (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Brandenburger Str., Brandenburger Str. (beidseitige Hausnummern) nordöstl. bis Brandenburger Brücke, südl. Linie Brandenburger Brücke bis Rosa-Luxemburg-Str., Rosa-Luxemburg-Str. (nordwestl. Hausnummern) südwestl. bis Kohlgartenstr., Kohlgartenstr. (südwestl. Hausnummern) südöstl. bis Bergstr., Bergstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Hermann-LiebmannStr., Hermann-Liebmann-Str. (ohne Hausnummern) südöstl. bis Wurzner Str., Wurzner Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Breite Str., Breite Str. (westl. Hausnummern) südl. bis Riebeckstraße, Riebeckstraße (westl. Hausnummern) südl. bis Mühlstr., Mühlstr. (beidseitig Hausnummern) westl. bis Karl-Siegismund_Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis westl. Linie bis Vor dem Hospitaltore, Vor dem Hospitaltore (beidseitige Hausnummern) nördl. bis Prager Str., Prager Str. (beidseitige Hausnummern) nordwestl. bis Platostr., Platostr. (beidseitige Hausnummern) südwestl. bis Goldschmidtstr., Goldschmidtstr. (nördl. Hausnummern) westl. bis Roßplatz., Roßplatz (ohne Hausnummern) bis Grimmaischer Steinweg/Georgiring, Stadtbezirk West Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule) Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule) Plautstraße (ohne Hausnummern) südöstlich bis Lützner Straße, Lützner Straße (nördliche Hausnummern) westl. bis Kiewer Straße, Kiewer Straße südl. bis S-Bahn, SBahn westl., gerade Linie nördl. bis Plovdiver Str., Plovdiver Str. (östl. Hausnummern) Seite 2 von 3 nördl. bis Jupiterstr., Jupiterstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Weg, gerade Linie Weg östl. zum Neptunweg 31, zwischen Taurusweg 15 und 17 (östl. Hausnummern), Taurusweg nördl. bis Saturnstr., Saturnstr. (beidseitige Hausnummern) östl. bis Kiewer Str./Stadtbezirksgrenze, Stadtbezirksgrenze nordöstl. bis Plautstraße Stadtbezirk Süd Grundschule an der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) Bahn nördl. bis R.-Lehmann-Straße, R.-Lehmann-Straße östl. bis S-Bahn, S-Bahn nördl. bis Güntzstraße/Prager Str., Prager Straße südöstl. bis Paulinerweg, Linie süd/westl. bis Connewitzer/Probstheidaer Straße, Stadtbezirksgrenze südl. bis Gorbitzer Straße, Gorbitzer Straße/Friederikenstraße westl. über Bornaische Str./Vollhardtstraße zum Goethesteig, Goethesteig westl. bis Stadtgrenze, Stadtgrenze nördl. bis Bahn. Seite 3 von 3 Stellungnahmen der Schulen zu den Schulbezirksänderungen Schulen Stellungnahme der Schule August-BebelSchule SK ist gegen den gemeinsamen Schulbezirk mit der W.-Busch-Schule aber für die Erweiterung des Schulbezirks der A.Bebel-Schule. Grund. - wichtige Eltern- und Vorschularbeit wird deutlich geschwächt, wenn Eltern erst wenige Wochen vor Schuljahresende den Beschulungsort ihrer Kinder erfahren. Nach Rücksprache mit dem Stadtelternrat ist die Zusammenlegung der Schulbezirke wohl unausweichlich. esilt aber, die Rahmenbedingunegn zu schaffen. Die Schule hat eine hohen Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Durch Zuweisung von Zweitlehrkräften kann in Kleingruppen und Halbklassen unterrichtet werden. Dieser Standard soll für ein weiteres erfolgreiches Arbeiten unbedingt eingehalten werden, auch wenn dies nach Schulbauverordnung nicht zwingend notwendig ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Höchstklassenzahl schon eher erreicht wird, als im SNP ausgewiesen. Die gemeinsame Kapazität umfasst, ohne weiter Erweiterung, 26 Klassen. Mit 120%iger Auslastung werden das in 2020/21 32 Klassen sein. Es ist dringender Handlungsbedarf bezüglich des Schulneubaus gegeben. Bei einem Zeitrahmen von 5 Jahren bis zur Eröffung einer neuen Schule, ist die Inbetriebnahme in 2023/24 zu spät. Es wird um Auskunft zu den beiden geplanten Standorten im dann gemeinsamen Schulbezirk von Busch und Bebel gebeten. Herausforderungen im Zusammenhang mit Argumente der Verwaltung Grundsätzlich erhalten die Eltern im Mai des laufenden Jahres von der Bildungsagentur Leipzig den Bescheid zum Schulort für ihr Kind. Schon jetzt kann es immer noch Veränderungen bei Zu- und Abgängen bis zum Beginn des neuen Schuljahres geben. der Gemeinsame Schulbezirk gilt erst ab 2018/19. Ziel ist es die Satzung noch vor Schuljahresende 2016/17 vom Stadtrat bestätigen zu lassen. So können die Eltern bereits bei der Schulanmeldung für 2018/19 die Information erhalten, dass es einen gemeinsamen Schulbezirk geben wird. So ist ein Jahr Zeit das neue Schuljahr vorzubereiten. Als Grundlage gelten die Raumprogramme nach Zügigkeit der Schule. Zusätzliche Räume können nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie für den Hauptunterricht nicht benötigt werden. Dies wird sich künftig unter der Maßgabe der Auslastung aller Kapazitäten einschränken. Derzeit lernen im Schuljahr 2016/17 an der A.-Bebel-Schule 10 Klassen + 2 DAZKlassen. Im kommenden SJ 2017/18 werden es 11 Klassen + 2 DAZ-Klassen sein. Die Gebäudekapazität liegt bei einer 4,5 Zügigkeit (18 Klassen), so dass für den gemeinsamen Schulbezirk Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Eine Raumoptimierung im Schulgebäude wird gemeinsam mit der GS angegangen. Das wird auch in der Verwaltung so gesehen. In der ämterübergreifenden AG Soziale Infrastruktur wird bereits nach einem Standort gesucht. Ein Ergebnis kann noch nicht benannt werden. Die Finanzierung muss mit dem nächsten Doppelhaushalt geplant werden. Es ist nur ein neuer Schulstandort für die BuschSchule im Gebiet geplant. Der zweite neue Schulstandort betrifft das Gebiet ThonbergStötteritz. Hierfür wird ebenfalls schon nach einer geeigneten Fläche gesucht. Ein Standort kann noch nicht benannt werden. dem gem. Schulbezirk, mit der Bitte um zeitnahe Umsetzung. - Schulsozialarbeit auf 2 Stellen anheben - Überprüfen der Größe der Außenfläche, reicht schon jetzt nicht mehr. Hinzunahme des Grünstreifens Richtung Klasingstraße prüfen - Sporthalle- die gemeinsame Nutzung mit der 125. Schule kann nicht weitergeführt werden. Nachmittags soll sie vollständig für Angebote für Hort und Grundschule zur Verfügung stehen. Sanierung der Sanitäranlagen notwendig - hier ist Ende 2016 Teilsperrung erfolgt. - Raumnutzung: Aktuell gemischte Nutzung Hort, Musikschule, Schule. Vororttermin mit Schulträger ist vorgesehen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Gebäudes und Schaffung neuer Klassenzimmer ist umfängliche Modernisierung und Sanierung notwendig. -Toilettenanlagen: Anzahl ist jährlich mit dem Bedarf abzugleichen. Anzahl der Reinigungskräfte muss erhöht werden, Auch der Reinigungsbedarf steigt. - Medien: Für lehrplangerechten Unterricht reicht ein PC.-Kabinett nicht aus. In allen Klassen müssen Internetanschlüsse vorhanden sein und je Etage muss ein Klassensatz transportable Laptops zur Verfügung stehen. - Schulwegsicherheit: Die Schülerströme von Busch zur Bebel erhöhen sich, es muss die Dresdner Straße gequert werden. Der Bürgereinwand von Frau Lemmnitzer zum Thema Haushalt soll erneut intensiv geprüft werden. Schreiben vom VTA vom 2.2.17 sieht ebenfalls Bedarf. Zusammenfassung: Zusammelegung der Schulbezirke nochmals auf Alternativen prüfen. Wilhelm-BuschSchule Zustimmung 90.Schule Bei Erweiterung der Hortkapazität kann der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks zugestimmt werden. Ansonsten kann die Überbelegung damit nicht gelöst werden. 91. Schule Kenntnisnahme Der Anbau muss möglichst schnell ungesetzt werden. Allerdings ist dem Schreiben der Stadt nicht zu entnehmen wie und wo der Anbau erfolgen soll. Innerhalb Am 10.04.2017 fand gemeinsam mit der Schul- und Hortleitung sowie mit Elternrat eine Beratung zur zukünftigen Raumoptimierung in der GS statt. Es wurden einige Etappen hierzu besprochen. Eine Überprüfung der Anhebung von Schulsozialarbeiterstellen wird zu gegebener Zeit und bei vorhandenen Ressourcen erfolgen. Die Größe der Außenfläche ist begrenzt. Eine Prüfung des Grünstreifens Richtung Klasingstraße wird geprüft. Entsprechend des Schüleraufkommens müssen die Sporthallenkapazitäten von SJ zu SJ geplant werden. Es sollte am Standort eine Zweifeldsporthalle geplant werden, um den Sportunterricht der Schule und der 125. Schule anzusichern. Toilettenanlagen – jährliche Prüfung notw. Medien – Leptops müssen über das Sachgebiet Beschaffung angemeldet werden Auf der Dresdner Straße befinden sich zwei sichere ampelgeregelte Übergänge, die von den Schülern gut genutzt werden können. Von Frau Lemmnitzer wird ein dritter ampelgeregelter Übergang gewünscht. Dieser Wunsch wird vom VTA anerkannt und mit in die große Planung aufgenommen. Es besteht jedoch kein sofortiger Handlungsbedarf, da die vorhandenen Querungsmöglichkeiten auch unter Beachtung des gemeinsamen Schulbezirks ausreichend und die Wege zumutbar sind. Der Sachverhalt wurde an das Sachgebiet Horte mit der Aufforderung zur Lösungsfindung mit den freien Trägern übergeben. Im gemeinsamen Schulbezirk erhält die 91. Schule einen Anbau, der für eine Entlastung der Schul- und Hortsituation vorgesehen ist, was sich auch auf den gemeinsamen Schulbezirk bezieht. Für den Anbau stehen aktuell Planungsmittel zur Verfügung. Im Rahmen der Planung wird geprüft, an welcher Stelle der Anbau eingerichtet wird. Erst dann kann 9. Schule der jetzigen Schulfläche ist kein Platz für solch eine Maßnahme. Bei zusätzlichen Schülern müssen zusätzliche Spielgeräte bereitgestellt werden. auch festgelegt werden, wo die Freispielflächen für Schule und Hort verbleiben. SK spricht sich gegen eine Zusammenlegung aus folgenden Gründen aus: - Gründe der Ablehnung sind nicht ganz nachvollziehbar - von Seiten der Stadt liegt kein stimmiges Verfahren zur Schulplatzvergabe vor → Losverfahren wird abgelehnt - gem. § 2 Abs. 2 Schulordnung für Grundschulen entscheidet über die Aufnahme (und Platzvergabe) der Schulleiter; im gemeinsamen Schulbezirk trifft er die Entscheidung im Einvernehmen mit der SBA → deshalb bestimmt der Schulleiter selbst (gemeinsam mit der SBA) das Verfahren zur Aufnahme (einschließlich Kriterien) → Stadt gibt hier kein Verfahren vor - der Führung von LRS-Klassen an der Schule steht nichts entgegen - LRS-Klassen wichtiger Bestandteil des Schulkonzeptes → möchten LRS-Stützpunktschule bleiben (auch bei steigender Schülerzahl) - mit steigender Schülerzahl → Aufrecht- die VKA-Klasse kann weiterhin an der erhaltung einer VKA-Klasse nicht mehr Schule geführt werden gesichert → Schule möchte die VKA-Klasse erhalten (offenes und multikulturelles Konzept der GS) Marienbrunner Schule SK lehnt Zusammenlegung der Schulbezirke an – Gründe: - bei einem gemeinsamen Schulbezirk mit der 9. Schule könnte dieser eine Entlastung - es bringt keine Verbesserung der Schulsituation und der Lernbedingungen für der Marienbrunner Schule bringen → deshalb wurde auch der Vorschlag durch die Schüler die Verwaltung eingebracht - mit gemeinsamen SB wird das selbständige Zurücklegen des Schulweges - beide Schulen liegen im 2 km-Radius, so dass durchaus eine fußläufige Erreichfür die Grundschüler stark eingeschränkt barkeit gewährleistet werden kann → - es wird befürchtet, dass ein kurzer, Schulwege sind durch Ampeln gesichert gefahrenloser Schulweg nicht mehr für alle (siehe Schulwegmappen – Schulwegplan) Kinder gewährleistet wird - derzeitige Klassenstärke liegt bereits jetzt in vielen Klassen bei 27 – 28 Schülern - 2 VKA-Klassen → hierfür müssen Plätze freigehalten werden - Sporthallenkapazitäten sind begrenzt - problematisch ist die Zimmergröße von durchschnittlich 47 m² - Hort – es müssen immer mehr Klassenzimmer nachgenutzt werden (bei steigender Schülerzahl) - bei einem gemeinsamen Schulbezirk könnte mehr Platzkapazität in der Marienbrunner Schule geschaffen werden, da die 9. Schule noch Platzkapazitäten besitzt Anlage 3 Hinweise zum Aufnahmeverfahren in gemeinsamen Schulbezirken Die Aufnahme der Schüler/innen erfolgt durch die Schulleiter in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur. Mit der Sächsischen Bildungsagentur – Regionalstelle Leipzig ist folgendes Aufnahmeverfahren abgestimmt worden: Die Eltern haben im Rahmen freier Schulplätze ein Wahlrecht, an welcher Grundschule innerhalb ihres gemeinsamen Schulbezirks sie ihr Kind anmelden möchten. Für den Fall, dass die Anmeldezahlen an einer Schule die Anzahl der zur Verfügung stehenden Beschulungsplätze übersteigt, werden die Schüler dieser Grundschule in folgender Reihenfolge aufgenommen: 1. Geschwisterkinder, d. h. Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung die entsprechende Grundschule besuchen 2. eng umgrenzte Härtefälle 3. Länge des sicheren Schulwegs Entscheidend dabei ist der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Unter den Schülern, für die dieses Kriterium zutrifft, werden diejenigen Schüler vorrangig aufgenommen, deren Schulweg zu der nächsten anderen aufnahmefähigen Schule im Schulbezirk am längsten wäre. Dies bedeutet, dass eine Umlenkung für diejenigen Schüler erfolgt, für die die Änderung des Schulweges die vergleichsweise geringste Härte darstellen würde. Dieses Verfahren stellt sicher, dass ein Losverfahren grundsätzlich nicht erforderlich ist. Weiterhin ist auch der Zeitpunkt der Anmeldung kein Aufnahmekriterium. Durch die Verwendung des Schulwegkriteriums ist sichergestellt, dass eine „gleitende“ Anpassung der ehemaligen Schulbezirksgrenzen passgenau und zeitnah zur Schulaufnahme erfolgt. Dadurch ist die flexible Ausnutzung der vorhandenen und künftig neu zu schaffenden Schulraumkapazitäten in der Stadt Leipzig gesichert. Die bisher präferierte Anpassung der Einzelschulbezirke an Veränderungen der Wohnbevölkerung, die jeweils ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung erfolgen muss, ist unter den Bedingungen einer starken demographischen Dynamik der Stadt Leipzig nicht mehr geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Mit der Einführung der gemeinsamen Schulbezirke ist es somit auch möglich, dass sich gegenüber der Beibehaltung jährlich 1,5 Jahre im Voraus anzupassender Einzelschulbezirke kürzere Schulwege ergeben können. DS-04153-10. Satzung zur Änderung der Schulbezirke der Grundschulen – Anlage 3 vom 18.08.2017