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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302085.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 17:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. -04071-NF-01-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff: Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Präambel des Werbekonzepts wird um folgenden Passus ergänzt: Die durchgeführte Werbung darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das schließt mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Darstellungen und Aussagen ein, zum Beispiel mit diskriminierenden, frauenfeindlichen und sexistischen Inhalten. Sachverhalt: Die Stadt Leipzig weist in der Präambel ihres Werbekonzepts zurecht darauf hin, dass das Erscheinungsbild der hochfrequentierten Orte, an denen sich die Werbeträger befinden, „einen wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung der Stadt Leipzig als weltoffene und pulsierende Großstadt“ hat. „Der öffentliche Raum trägt deshalb wesentlich dazu bei, Einwohnern und Gästen das Bild einer positiven und lebenswerten Stadt zu vermitteln, in der das historische Erbe geschätzt und mit moderner Lebensqualität in gelungener Weise verbunden ist.“ Zu dieser modernen Lebensqualität gehört zweifelsohne eine öffentlicher Raum, der frei von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung ist. Durch die vertragliche Vereinbarung mit dem Werbekonzessionär stellt sich die Stadt Leipzig gemeinsam mit diesem der gesellschaftlichen Verantwortung. Sie folgt damit zum einen anderen Großstädten, wie zum Beispiel Frankfurt a. M., die diesen Weg schon beschritten haben. Außerdem wird sie damit ihren eigenen Ansprüchen gerecht, die sie durch die Unterzeichnung der "Charta zur Gleichstellung von Frau und Mann" eingegangen ist. Im Artikel 6, Absatz 1 heißt es dort: „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und sprachliche Wendungen sowie Bilder zu bekämpfen und so weit wie möglich zu verhindern, welche auf der Vorstellung der Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereotypen Geschlechterrollen für Frauen oder Männer beruhen.“ 1/2 2/2