Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1302085.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -04071-NF-01-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff:
Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach
Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Präambel des Werbekonzepts wird um folgenden Passus ergänzt:
Die durchgeführte Werbung darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das schließt mit der
Menschenwürde nicht zu vereinbarende Darstellungen und Aussagen ein, zum Beispiel mit
diskriminierenden, frauenfeindlichen und sexistischen Inhalten.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig weist in der Präambel ihres Werbekonzepts zurecht darauf hin, dass das
Erscheinungsbild der hochfrequentierten Orte, an denen sich die Werbeträger befinden,
„einen wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung der Stadt Leipzig als weltoffene und
pulsierende Großstadt“ hat. „Der öffentliche Raum trägt deshalb wesentlich dazu bei,
Einwohnern und Gästen das Bild einer positiven und lebenswerten Stadt zu vermitteln, in der
das historische Erbe geschätzt und mit moderner Lebensqualität in gelungener Weise
verbunden ist.“
Zu dieser modernen Lebensqualität gehört zweifelsohne eine öffentlicher Raum, der frei von
diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung ist. Durch die vertragliche
Vereinbarung mit dem Werbekonzessionär stellt sich die Stadt Leipzig gemeinsam mit
diesem der gesellschaftlichen Verantwortung.
Sie folgt damit zum einen anderen Großstädten, wie zum Beispiel Frankfurt a. M., die diesen
Weg schon beschritten haben. Außerdem wird sie damit ihren eigenen Ansprüchen gerecht,
die sie durch die Unterzeichnung der "Charta zur Gleichstellung von Frau und Mann"
eingegangen ist. Im Artikel 6, Absatz 1 heißt es dort:
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und
sprachliche Wendungen sowie Bilder zu bekämpfen und so weit wie möglich zu verhindern,
welche auf der Vorstellung der Über- oder Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf
stereotypen Geschlechterrollen für Frauen oder Männer beruhen.“
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