Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1293574.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
27.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04365-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Petition zum Platz der friedlichen Revolution - Einheitsdenkmal
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Abhilfe
☐
nicht abhilfefähig
☐
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☐
Zurückweisung
☐
Abhilfe
☒
nicht abhilfefähig
☐
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☐
Zurückweisung
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Zu 1) Umbenennung der Stele am Nikolaikirchhof: Die Stadt Leipzig soll die Stele als
Einheitsdenkmal deklarieren.
Die Kulturstiftung Leipzig hatte im August 1992 in Kooperation mit der Stadt Leipzig,
Dezernat für Stadtentwicklung und Raumplanung, einen künstlerischen Ideenwettbewerb
mit dem Ziel der Gestaltung des Nikolaikirchhofs ausgelobt. Neben der Ausformung des
Platzes zu einem individuellen, kommunikativen und urbanen Stadtraum als inhaltlichem
Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe sollten die Ereignisse des Herbstes 1989 rund um
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die Nikolaikirche künstlerisch reflektiert werden. Im Ergebnis des Ideenwettbewerbs und der
Empfehlung des Beirates Kunst im öffentlichen Raum war der Entwurf des Künstlers
Andres Stötzner mit den Bestandteilen der "Nikolaisäule" und Brunnen zur Realisierung
vorgeschlagen worden. Die Säule wurde am 9. Oktober 1999 eingeweiht. Der Brunnen
konnte erst später realisiert werden. Die Säule bezieht sich unmittelbar auf die Ereignisse
im Herbst 1989 und die Entwicklung zuvor. Bereits seit den 1980-er Jahren fanden in der
Nikolaikirche die sogenannten Friedensgebete statt. Im Herbst 1989 drängte der Protest ins
Freie; der öffentliche Raum war von Bürgerinnen und Bürgern für politisches Handeln
zurück erobert worden. Die Nikolaisäule steht sinnbildlich für diesen Prozess.
Abgesehen davon, dass das Kunstwerk und dessen Bezeichnung urheberrechtlich
geschützt sind, kann die Säule nicht zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal
deklariert werden, da die Aufgabenstellung und der Anspruch an ein solches Denkmal weit
über die Gestaltung des Nikolaikirchhofs und die Nikolaisäule hinausgehen.
In der Auslobung des Wettbewerbs von 2011 heißt es: "Gegenstand des Wettbewerbs ist
der Entwurf eines nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals."
In der Aufgabenstellung ist formuliert:
"... Das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal soll als nationales Denkmal für die
Friedliche Revolution insgesamt stehen. Alle, die - wo immer in der DDR - gegen die
Diktatur aufgestanden sind, sollen mit diesem Denkmal geehrt werden. Es soll durch
Standort, Gestalt und Aussagekraft über Leipzig hinaus weisen..."
Zu 2) Tramansage Wilhelm-Leuschner-Platz soll angepasst werden, da es keine Grundlage
für die Nennung als Platz der Friedlichen Revolution gibt.
Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, hat sich das
Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, das am 17.12.2014 unter der
Leitung des Oberbürgermeisters getagt hat, damit befasst, wie mit der Teilumbenennung
des Wilhelm-Leuschner-Platzes in „Platz der Friedlichen Revolution“ umgegangen werden
soll, nachdem ein Freiheits- und Einheitsdenkmal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in
absehbarer Zeit nicht errichtet werden wird. In dem Zusammenhang wurde auch die
bestehende Zusatzansage "Platz der Friedlichen Revolution" in der Straßenbahn an der
Haltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz und die Zusatzbeschilderung "Platz der Friedlichen
Revolution" der City Tunnel Station Wilhelm-Leuschner-Platz mit betrachtet.
Das Begleitgremium hat sich einstimmig bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, die
Beibehaltung der bestehenden Situation vorzuschlagen. Auf diese Weise soll der Name
„Friedliche Revolution“ weiter im Stadtbild präsent sein und verdeutlicht werden, dass die
Stadt Leipzig gemäß dem Ratsbeschluss Nr. RBV-2127/14 vom 16.07.2014 an dem Ziel
festhält, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und internationale Bedeutung der
Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen.
Aus diesem Grund wird die Ansage in den Straßenbahnen an der Haltestelle WilhelmLeuschner-Platz bis auf weiteres beibehalten.
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Sachverhalt:
Anlagen:
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