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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1293574.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
27.06.17, 12:00
Aktualisiert
20.10.17, 09:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04365-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Petition zum Platz der friedlichen Revolution - Einheitsdenkmal Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung ☐ Abhilfe ☐ nicht abhilfefähig ☐ Berücksichtigung ☐ Veranlassung näher bez. Maßnahmen ☐ Material ☐ Zurückweisung ☐ Abhilfe ☒ nicht abhilfefähig ☐ Berücksichtigung ☐ Veranlassung näher bez. Maßnahmen ☐ Material ☐ Zurückweisung Beschlussvorschlag: Begründung: Zu 1) Umbenennung der Stele am Nikolaikirchhof: Die Stadt Leipzig soll die Stele als Einheitsdenkmal deklarieren. Die Kulturstiftung Leipzig hatte im August 1992 in Kooperation mit der Stadt Leipzig, Dezernat für Stadtentwicklung und Raumplanung, einen künstlerischen Ideenwettbewerb mit dem Ziel der Gestaltung des Nikolaikirchhofs ausgelobt. Neben der Ausformung des Platzes zu einem individuellen, kommunikativen und urbanen Stadtraum als inhaltlichem Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe sollten die Ereignisse des Herbstes 1989 rund um 1/3 die Nikolaikirche künstlerisch reflektiert werden. Im Ergebnis des Ideenwettbewerbs und der Empfehlung des Beirates Kunst im öffentlichen Raum war der Entwurf des Künstlers Andres Stötzner mit den Bestandteilen der "Nikolaisäule" und Brunnen zur Realisierung vorgeschlagen worden. Die Säule wurde am 9. Oktober 1999 eingeweiht. Der Brunnen konnte erst später realisiert werden. Die Säule bezieht sich unmittelbar auf die Ereignisse im Herbst 1989 und die Entwicklung zuvor. Bereits seit den 1980-er Jahren fanden in der Nikolaikirche die sogenannten Friedensgebete statt. Im Herbst 1989 drängte der Protest ins Freie; der öffentliche Raum war von Bürgerinnen und Bürgern für politisches Handeln zurück erobert worden. Die Nikolaisäule steht sinnbildlich für diesen Prozess. Abgesehen davon, dass das Kunstwerk und dessen Bezeichnung urheberrechtlich geschützt sind, kann die Säule nicht zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal deklariert werden, da die Aufgabenstellung und der Anspruch an ein solches Denkmal weit über die Gestaltung des Nikolaikirchhofs und die Nikolaisäule hinausgehen. In der Auslobung des Wettbewerbs von 2011 heißt es: "Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf eines nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals." In der Aufgabenstellung ist formuliert: "... Das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal soll als nationales Denkmal für die Friedliche Revolution insgesamt stehen. Alle, die - wo immer in der DDR - gegen die Diktatur aufgestanden sind, sollen mit diesem Denkmal geehrt werden. Es soll durch Standort, Gestalt und Aussagekraft über Leipzig hinaus weisen..." Zu 2) Tramansage Wilhelm-Leuschner-Platz soll angepasst werden, da es keine Grundlage für die Nennung als Platz der Friedlichen Revolution gibt. Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen, hat sich das Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, das am 17.12.2014 unter der Leitung des Oberbürgermeisters getagt hat, damit befasst, wie mit der Teilumbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes in „Platz der Friedlichen Revolution“ umgegangen werden soll, nachdem ein Freiheits- und Einheitsdenkmal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in absehbarer Zeit nicht errichtet werden wird. In dem Zusammenhang wurde auch die bestehende Zusatzansage "Platz der Friedlichen Revolution" in der Straßenbahn an der Haltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz und die Zusatzbeschilderung "Platz der Friedlichen Revolution" der City Tunnel Station Wilhelm-Leuschner-Platz mit betrachtet. Das Begleitgremium hat sich einstimmig bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, die Beibehaltung der bestehenden Situation vorzuschlagen. Auf diese Weise soll der Name „Friedliche Revolution“ weiter im Stadtbild präsent sein und verdeutlicht werden, dass die Stadt Leipzig gemäß dem Ratsbeschluss Nr. RBV-2127/14 vom 16.07.2014 an dem Ziel festhält, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und internationale Bedeutung der Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen. Aus diesem Grund wird die Ansage in den Straßenbahnen an der Haltestelle WilhelmLeuschner-Platz bis auf weiteres beibehalten. 2/3 Sachverhalt: Anlagen: 3/3