Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296221.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
12.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:02

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04518-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Oberschulen stärken: Fortsetzung ESF-Projekt "Kompetenzentwicklung" mit Unterstützung durch 2. Schulsozialarbeiter Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 08.08.2017 Bestätigung ☐ Abhilfe ☒ nicht abhilfefähig ☐ Berücksichtigung ☐ Veranlassung näher bez. Maßnahmen ☐ Material ☐ Zurückweisung Begründung: Ab dem Schuljahr 2017/18 erfolgt die Entscheidung für die Einrichtung neuer Schulsozialarbeiterstellen auf Grundlage einer sozialindikativen Priorisierung. Eine solche Priorisierung ist auch Bedingung für den Erhalt von Fördermitteln über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Soziales). Oberschulen in Leipzig erhalten jeweils eine Stelle Schulsozialarbeit im Umfang von 0,8 VzÄ. Die Zuweisung eines höheren Stellenumfangs ist möglich, wenn ein Schulstandort einen sozialindikativen Faktor ab 1,9 aufweist. Da dies bei der Petri-Schule, der Heinrich-Pestalozzi-Schule, der Georg-Schumann-Schule, der Lene-Voigt-Schule, der Paul-Robeson-Schule und der KurtBiedermann-Schule nicht der Fall ist, kann dort keine zweite Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden. Die bisher über die ESF-Förderrichtlinie Schulsozialarbeit finanzierten Stellen werden daher an den genannten Schulen nicht fortgeführt. Die angewendeten sozialindikativen Faktoren sind für jeden Schulstandort unter Verwendung amtlicher Statistiken über die letzten drei Jahre gemittelt worden und werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Somit kann – vorausgesetzt die entsprechenden Finanzmittel sind vorhanden – die Ausstattung mit Schulsozialarbeit angepasst werden, wenn sich eine Veränderung der sozialen Lage ergibt. 1/2 2/2