Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296221.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
12.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04518-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Oberschulen stärken: Fortsetzung ESF-Projekt "Kompetenzentwicklung" mit
Unterstützung durch 2. Schulsozialarbeiter
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
08.08.2017
Bestätigung
☐
Abhilfe
☒
nicht abhilfefähig
☐
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☐
Zurückweisung
Begründung:
Ab dem Schuljahr 2017/18 erfolgt die Entscheidung für die Einrichtung neuer Schulsozialarbeiterstellen auf Grundlage einer sozialindikativen Priorisierung. Eine solche Priorisierung
ist auch Bedingung für den Erhalt von Fördermitteln über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Soziales). Oberschulen
in Leipzig erhalten jeweils eine Stelle Schulsozialarbeit im Umfang von 0,8 VzÄ. Die Zuweisung eines höheren Stellenumfangs ist möglich, wenn ein Schulstandort einen sozialindikativen Faktor ab 1,9 aufweist. Da dies bei der Petri-Schule, der Heinrich-Pestalozzi-Schule, der
Georg-Schumann-Schule, der Lene-Voigt-Schule, der Paul-Robeson-Schule und der KurtBiedermann-Schule nicht der Fall ist, kann dort keine zweite Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden. Die bisher über die ESF-Förderrichtlinie Schulsozialarbeit finanzierten Stellen
werden daher an den genannten Schulen nicht fortgeführt.
Die angewendeten sozialindikativen Faktoren sind für jeden Schulstandort unter Verwendung amtlicher Statistiken über die letzten drei Jahre gemittelt worden und werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Somit kann – vorausgesetzt die entsprechenden Finanzmittel
sind vorhanden – die Ausstattung mit Schulsozialarbeit angepasst werden, wenn sich eine
Veränderung der sozialen Lage ergibt.
1/2
2/2