Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299067.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 16:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -03578-NF-02-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Neufassung des Beschlussvorschlags:
1. Die Stadtverwaltung legt bis 30.09.2017 eine Satzung zur Änderung der
Sondernutzungssatzung mit folgendem Inhalt vor:
Ergänzung Anlage 1 Gebührentarif
2.1. Sondernutzungen, die beim Ordnungsamt zu beantragen sind:
4.Heizstrahler in konzessionierten Freisitzen
1 Stück/20 qm/pro angefangenem Monat
Zone A
30
Zone B Zone C
25
20
2. Das Budget für Baumpflanzungen durch die Stadt Leipzig wird ab 2018 um
denjenigen Betrag erhöht, der den zusätzlichen Einnahmen aus der Gebühr für
Heizstrahler entspricht.
Begründung:
Mit diesem Antrag übernehmen wir den Alternativvorschlag der Verwaltung, ergänzt um eine
Terminstellung, welche die praktische Umsetzung ab Jahresbeginn 2018 gewährleistet.
Gleichzeitig übernehmen wir das Grundanliegen des ÄA-002, die Kompensation der
Heizstrahleremissionen durch zusätzliche Bäume in der Stadt, und zeigen dafür den
praktikabelsten Weg auf.
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