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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299067.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 16:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. -03578-NF-02-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Neufassung des Beschlussvorschlags: 1. Die Stadtverwaltung legt bis 30.09.2017 eine Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung mit folgendem Inhalt vor: Ergänzung Anlage 1 Gebührentarif 2.1. Sondernutzungen, die beim Ordnungsamt zu beantragen sind: 4.Heizstrahler in konzessionierten Freisitzen 1 Stück/20 qm/pro angefangenem Monat Zone A 30 Zone B Zone C 25 20 2. Das Budget für Baumpflanzungen durch die Stadt Leipzig wird ab 2018 um denjenigen Betrag erhöht, der den zusätzlichen Einnahmen aus der Gebühr für Heizstrahler entspricht. Begründung: Mit diesem Antrag übernehmen wir den Alternativvorschlag der Verwaltung, ergänzt um eine Terminstellung, welche die praktische Umsetzung ab Jahresbeginn 2018 gewährleistet. Gleichzeitig übernehmen wir das Grundanliegen des ÄA-002, die Kompensation der Heizstrahleremissionen durch zusätzliche Bäume in der Stadt, und zeigen dafür den praktikabelsten Weg auf. 1/2 2/2