Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1292348.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
22.06.17, 12:00
Aktualisiert
28.12.18, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04501
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Durchführung von Pilottagen "Zahle was du willst-Tag" (Pay what you want day) in
städtischen Museen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Durchführung von Testtagen "Zahle so viel Du willst-Tag" (Pay what you want day) in
den kommunalen Museen - Stadtgeschichtliches Museum,
GRASSI Museum für
Angewandte Kunst und dem Museum der bildenden Künste – wird als Pilotprojekt bestätigt.
2. Die Entscheidungshoheit des Stadtrates zur Festsetzung der Höhe von Entgelten wird
während dieser Pilotphase außer Kraft gesetzt.
3. Die Aktionstage finden an drei aufeinander folgenden Tagen vom 01.12. bis 03.12.2017
gemäß Anlage statt.
4. Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung dieses Projektes. Im Ergebnis
sind bei einer möglichen Weiterführung/Wiederholung des Projektes die Entgeltordnungen in
den betreffenden Museen entsprechend anzupassen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
wo veranschlagt
1.100.25.2.0.01
nicht bezifferbar 1.100.25.2.0.03
1.100.25.2.0.04
innerhalb des
1.100.25.2.0.01
jeweiligen
1.100.25.2.0.03
Budgets
1.100.25.2.0.04
abgedeckt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Begründung:
Mit Beschlussfassung der
-
Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche
Museum (DS-00587/14-NF-02 vom 24.02.2016)
-
Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für
Angewandte Kunst (DS-00572/14-NF-02 vom 24.02.2016)
-
Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildende
Künste (DS-01652/14-NF-02 vom 24.02.2016)
wurde gleichzeitig beschlossen:
„Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst,
dem Stadtgeschichtliche Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung
eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you want day) und legt dem Stadtrat hierzu
eine Empfehlung bis zum IV.Quartal 2016 vor.“
Mit einer Protokollnotiz wurde außerdem vorgegeben, in den genannten Museen 2016 eine
Besucherbefragung durchzuführen, deren Ergebnisse 2017 vorgelegt werden sollen.
Im Auftrag des Kulturamtes führte das Amt für Statistik und Wahlen von August bis
November 2016 eine Besucherbefragung (VI-DS-03891) in den drei kommunalen Museen
sowie drei weiteren Museen (Galerie für Zeitgenössische Kunst, Bachmuseum und
Mendelssohn-Haus) durch. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Beurteilung der
Idee, einen „Zahle so viel du willst-Tag“ anzubieten, abgefragt. Die Idee wurde von den
befragten Besuchern mehrheitlich positiv befürwortet.
Nach Vorlage dieser positiven Einschätzung wurde für die Organisation und Durchführung
des Pilotprojektes „Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want day) eine Arbeitsgruppe
aus Vertretern der sich beteiligenden Museen und dem Kulturamt gebildet. Es fanden
mehrere Beratungen statt, um organisatorische und rechtliche Sachverhalte zu klären. Das
abgestimmte Ergebnis liegt nunmehr vor und wird mit dieser Vorlage detailliert dargestellt.
Die Museen haben sich darauf verständigt, das Pilotprojekt an drei aufeinander folgenden
Tagen Anfang Dezember 2017 durchzuführen. Neben den drei kommunalen Museen
beteiligen sich das GRASSI Museum für Völkerkunde, das GRASSI Museum für
Musikinstrumente der Universität Leipzig und die Galerie für Zeitgenössische Kunst.
In der Anlage wird die Durchführung der Pilottage in den kommunalen Museen detailliert
beschrieben.
Anlage – Ergebnisse der Abstimmung zur Organisation und Durchführung der Pilottage
„Zahle so viel wie du willst-Tag“ (pay what you want day) innerhalb der
Arbeitsgruppe, dem Kulturamt und dem Dezernat Kultur
3/3
Anlage
Ergebnisse der Abstimmungen zur Organisation und Durchführung der Pilottage
„Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want day) innerhalb der Arbeitsgruppe,
dem Kulturamt und dem Dezernat Kultur:
1. Durchführung des Pilotprojektes „Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want
day)
Teilnehmer:
- GRASSI Museum für Angewandte Kunst in Zusammenarbeit mit dem GRASSI Museum für
Völkerkunde und dem GRASSI Museum für Musikinstrumentenmuseum der Universität
Leipzig
- Stadtgeschichtliches Museum (Haus Böttchergäßchen)
- Museum der bildenden Künste
- Galerie für zeitgenössische Kunst
Das Naturkundemuseum nimmt aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten am
Standort Lortzingstraße 3 und der damit gegenwärtigen geringfügigen Eintrittspreise nicht an
diesen Pilottagen teil.
Zeitraum: an drei aufeinander folgenden Tagen, am 01.12., 02.12. und 03.12.2017
Zielgruppe/Berechtigte zur Teilnahme an der Aktion:
Gilt nur für Einzelbesucher der Dauer- und Sonderausstellungen, nicht für Führungen und
Veranstaltungen, Ermäßigungen, Zuschläge, Besuchergruppen und sonstigen Angebote in
den Museen.
Die entsprechenden Paragraphen (§ 3 und § 5) der derzeit gültigen Entgeltordnungen gelten
an den Pilottagen entsprechend angepasst, d.h. die Entscheidungshoheit des Stadtrates zur
Festsetzung der Höhe der Entgelte für die vorgenannten Zielgruppen wird außer Kraft
gesetzt.
Umsetzung:
Durch die Anwendung unterschiedlicher Kassensysteme in den städtischen Museen werden
zwei verschiedene Varianten der Durchführung der Pilottage umgesetzt.
Variante 1:
Im Stadtgeschichtlichen Museum und im Museum der bildenden Künste werden die
Besucher an den Eingängen der Museen durch geschultes Personal auf die Pilottage
aufmerksam gemacht. Die Besucher erhalten entsprechende Informationen und es wird
Informationsmaterial ausgegeben. Die gültigen Entgeltordnungen (Eintrittspreise) werden
sichtbar (als Orientierung) ausgelegt. Anschließend werden die Besucher an der Kasse
gebeten, den Betrag zu nennen, den sie zahlen wollen. Nach Bezahlung erhalten sie dann
eine Eintrittskarte auf der das Pilotprojekt vermerkt und der jeweilige gezahlte Betrag
aufgedruckt ist. Gleichzeitig werden Postkarten mit Fragen zur Aktion ausgeteilt, welche die
Besucher nach dem Rundgang im Kassenbereich ausgefüllt wieder abgeben können.
Variante 2:
Im Grassimuseum werden die Besucher am Eingang durch geschultes Personal auf die
Pilottage aufmerksam gemacht. Die Besucher erhalten entsprechende Informationen und es
wird Informationsmaterial ausgegeben. Hinsichtlich des Entgeltes werden die Besucher
darauf hingewiesen, dass an den Ein- und Ausgängen gut sichtbar gekennzeichnete
Zahlboxen stehen, in die die Besucher den Geldbetrag einwerfen können, den sie für den
Besuch der Ausstellungen als Eintrittsgeld zahlen möchten. Die gültige Entgeltordnung
(Eintrittspreise) wird sichtbar (als Orientierung) ausgelegt. Anschließend gehen die Besucher
an die Kasse und erhalten eine Eintrittskarte, auf der das Pilotprojekt zwar vermerkt ist,
jedoch mit einem Betrag von „0 €“. Gleichzeitig werden Postkarten mit Fragen zur Aktion
ausgeteilt, welche die Besucher nach dem Rundgang ebenfalls in die Zahlboxen einwerfen
können.
Neben den Infokarten mit Fragestellungen zu dieser Aktion werden keine weiteren
Informationen (Höhe des entrichteten Entgeltes) von den Besuchern/innen abgefordert.
Aufwendungen:
Notwendigen Aufwendungen, die für die Durchführung des Pilotprojektes anfallen, wie z.B.
Öffentlichkeitsarbeit, Postkarten (zweisprachig) mit einigen wenigen Fragestellungen (vom
Amt für Statistik und Wahlen) zur Bewertung der Pilottage durch die Besucher,
Handreichungen (dt./engl.), Zahlboxen sowie Schulungen des Kassen- und Einlasspersonal,
wird von den Museen aus dem laufenden Budgets 2017 getragen.
2. Haushaltsrechtliche und Kassenrechtliche Erfordernisse
Die Geldbeträge aus den jeweiligen Kassensystemen und aus den Zahlboxen werden als
Erträge aus Eintrittsgeldern verbucht. Die Verbuchung und Einzahlung erfolgt entsprechend
den Regelungen der gültigen DA 15/2015 und 08/2015 sowie der SächsKomKBVO.
Umsetzung:
Es erfolgt eine Verbuchung über einen separaten Vertragsgegenstand (VG) für alle
beteiligten städtischen Museen, um damit eine Abgrenzung bzw. ordnungsgemäße
Nachweisführung, der an diesen Pilottagen vereinnahmten Eintrittsgelder, zu erreichen.
3. Auswertung und Folgemaßnahmen
Die zurückgegebenen ausgefüllten Infokarten werden durch das Amt für Statistik und
Wahlen ausgewertet und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe übermittelt. In der Arbeitsgruppe
werden die Erfahrungen der einzelnen Museen mit der Aktion besprochen und ausgewertet.
Der Stadtrat wird über das Ergebnis informiert. Daran anschließend ist zu entscheiden, ob
solche Tage zukünftig regelmäßig stattfinden sollen. Wenn ja, müssen die rechtlichen
Voraussetzungen dafür durch eine Überarbeitung/Ergänzung der derzeit gültigen Entgeltordnungen der beteiligten städtischen Museen per Ratsbeschluss geschaffen werden.