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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1292348.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
22.06.17, 12:00
Aktualisiert
28.12.18, 18:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04501 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Durchführung von Pilottagen "Zahle was du willst-Tag" (Pay what you want day) in städtischen Museen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Durchführung von Testtagen "Zahle so viel Du willst-Tag" (Pay what you want day) in den kommunalen Museen - Stadtgeschichtliches Museum, GRASSI Museum für Angewandte Kunst und dem Museum der bildenden Künste – wird als Pilotprojekt bestätigt. 2. Die Entscheidungshoheit des Stadtrates zur Festsetzung der Höhe von Entgelten wird während dieser Pilotphase außer Kraft gesetzt. 3. Die Aktionstage finden an drei aufeinander folgenden Tagen vom 01.12. bis 03.12.2017 gemäß Anlage statt. 4. Nach Beendigung der Pilotphase erfolgt eine Evaluierung dieses Projektes. Im Ergebnis sind bei einer möglichen Weiterführung/Wiederholung des Projektes die Entgeltordnungen in den betreffenden Museen entsprechend anzupassen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis wo veranschlagt 1.100.25.2.0.01 nicht bezifferbar 1.100.25.2.0.03 1.100.25.2.0.04 innerhalb des 1.100.25.2.0.01 jeweiligen 1.100.25.2.0.03 Budgets 1.100.25.2.0.04 abgedeckt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Höhe in EUR Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Mit Beschlussfassung der - Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum (DS-00587/14-NF-02 vom 24.02.2016) - Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst (DS-00572/14-NF-02 vom 24.02.2016) - Privatrechtlichen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildende Künste (DS-01652/14-NF-02 vom 24.02.2016) wurde gleichzeitig beschlossen: „Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem Stadtgeschichtliche Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you want day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV.Quartal 2016 vor.“ Mit einer Protokollnotiz wurde außerdem vorgegeben, in den genannten Museen 2016 eine Besucherbefragung durchzuführen, deren Ergebnisse 2017 vorgelegt werden sollen. Im Auftrag des Kulturamtes führte das Amt für Statistik und Wahlen von August bis November 2016 eine Besucherbefragung (VI-DS-03891) in den drei kommunalen Museen sowie drei weiteren Museen (Galerie für Zeitgenössische Kunst, Bachmuseum und Mendelssohn-Haus) durch. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Beurteilung der Idee, einen „Zahle so viel du willst-Tag“ anzubieten, abgefragt. Die Idee wurde von den befragten Besuchern mehrheitlich positiv befürwortet. Nach Vorlage dieser positiven Einschätzung wurde für die Organisation und Durchführung des Pilotprojektes „Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want day) eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der sich beteiligenden Museen und dem Kulturamt gebildet. Es fanden mehrere Beratungen statt, um organisatorische und rechtliche Sachverhalte zu klären. Das abgestimmte Ergebnis liegt nunmehr vor und wird mit dieser Vorlage detailliert dargestellt. Die Museen haben sich darauf verständigt, das Pilotprojekt an drei aufeinander folgenden Tagen Anfang Dezember 2017 durchzuführen. Neben den drei kommunalen Museen beteiligen sich das GRASSI Museum für Völkerkunde, das GRASSI Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig und die Galerie für Zeitgenössische Kunst. In der Anlage wird die Durchführung der Pilottage in den kommunalen Museen detailliert beschrieben. Anlage – Ergebnisse der Abstimmung zur Organisation und Durchführung der Pilottage „Zahle so viel wie du willst-Tag“ (pay what you want day) innerhalb der Arbeitsgruppe, dem Kulturamt und dem Dezernat Kultur 3/3 Anlage Ergebnisse der Abstimmungen zur Organisation und Durchführung der Pilottage „Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want day) innerhalb der Arbeitsgruppe, dem Kulturamt und dem Dezernat Kultur: 1. Durchführung des Pilotprojektes „Zahle so viel du willst-Tag“ (pay what you want day) Teilnehmer: - GRASSI Museum für Angewandte Kunst in Zusammenarbeit mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde und dem GRASSI Museum für Musikinstrumentenmuseum der Universität Leipzig - Stadtgeschichtliches Museum (Haus Böttchergäßchen) - Museum der bildenden Künste - Galerie für zeitgenössische Kunst Das Naturkundemuseum nimmt aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten am Standort Lortzingstraße 3 und der damit gegenwärtigen geringfügigen Eintrittspreise nicht an diesen Pilottagen teil. Zeitraum: an drei aufeinander folgenden Tagen, am 01.12., 02.12. und 03.12.2017 Zielgruppe/Berechtigte zur Teilnahme an der Aktion: Gilt nur für Einzelbesucher der Dauer- und Sonderausstellungen, nicht für Führungen und Veranstaltungen, Ermäßigungen, Zuschläge, Besuchergruppen und sonstigen Angebote in den Museen. Die entsprechenden Paragraphen (§ 3 und § 5) der derzeit gültigen Entgeltordnungen gelten an den Pilottagen entsprechend angepasst, d.h. die Entscheidungshoheit des Stadtrates zur Festsetzung der Höhe der Entgelte für die vorgenannten Zielgruppen wird außer Kraft gesetzt. Umsetzung: Durch die Anwendung unterschiedlicher Kassensysteme in den städtischen Museen werden zwei verschiedene Varianten der Durchführung der Pilottage umgesetzt. Variante 1: Im Stadtgeschichtlichen Museum und im Museum der bildenden Künste werden die Besucher an den Eingängen der Museen durch geschultes Personal auf die Pilottage aufmerksam gemacht. Die Besucher erhalten entsprechende Informationen und es wird Informationsmaterial ausgegeben. Die gültigen Entgeltordnungen (Eintrittspreise) werden sichtbar (als Orientierung) ausgelegt. Anschließend werden die Besucher an der Kasse gebeten, den Betrag zu nennen, den sie zahlen wollen. Nach Bezahlung erhalten sie dann eine Eintrittskarte auf der das Pilotprojekt vermerkt und der jeweilige gezahlte Betrag aufgedruckt ist. Gleichzeitig werden Postkarten mit Fragen zur Aktion ausgeteilt, welche die Besucher nach dem Rundgang im Kassenbereich ausgefüllt wieder abgeben können. Variante 2: Im Grassimuseum werden die Besucher am Eingang durch geschultes Personal auf die Pilottage aufmerksam gemacht. Die Besucher erhalten entsprechende Informationen und es wird Informationsmaterial ausgegeben. Hinsichtlich des Entgeltes werden die Besucher darauf hingewiesen, dass an den Ein- und Ausgängen gut sichtbar gekennzeichnete Zahlboxen stehen, in die die Besucher den Geldbetrag einwerfen können, den sie für den Besuch der Ausstellungen als Eintrittsgeld zahlen möchten. Die gültige Entgeltordnung (Eintrittspreise) wird sichtbar (als Orientierung) ausgelegt. Anschließend gehen die Besucher an die Kasse und erhalten eine Eintrittskarte, auf der das Pilotprojekt zwar vermerkt ist, jedoch mit einem Betrag von „0 €“. Gleichzeitig werden Postkarten mit Fragen zur Aktion ausgeteilt, welche die Besucher nach dem Rundgang ebenfalls in die Zahlboxen einwerfen können. Neben den Infokarten mit Fragestellungen zu dieser Aktion werden keine weiteren Informationen (Höhe des entrichteten Entgeltes) von den Besuchern/innen abgefordert. Aufwendungen: Notwendigen Aufwendungen, die für die Durchführung des Pilotprojektes anfallen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Postkarten (zweisprachig) mit einigen wenigen Fragestellungen (vom Amt für Statistik und Wahlen) zur Bewertung der Pilottage durch die Besucher, Handreichungen (dt./engl.), Zahlboxen sowie Schulungen des Kassen- und Einlasspersonal, wird von den Museen aus dem laufenden Budgets 2017 getragen. 2. Haushaltsrechtliche und Kassenrechtliche Erfordernisse Die Geldbeträge aus den jeweiligen Kassensystemen und aus den Zahlboxen werden als Erträge aus Eintrittsgeldern verbucht. Die Verbuchung und Einzahlung erfolgt entsprechend den Regelungen der gültigen DA 15/2015 und 08/2015 sowie der SächsKomKBVO. Umsetzung: Es erfolgt eine Verbuchung über einen separaten Vertragsgegenstand (VG) für alle beteiligten städtischen Museen, um damit eine Abgrenzung bzw. ordnungsgemäße Nachweisführung, der an diesen Pilottagen vereinnahmten Eintrittsgelder, zu erreichen. 3. Auswertung und Folgemaßnahmen Die zurückgegebenen ausgefüllten Infokarten werden durch das Amt für Statistik und Wahlen ausgewertet und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe übermittelt. In der Arbeitsgruppe werden die Erfahrungen der einzelnen Museen mit der Aktion besprochen und ausgewertet. Der Stadtrat wird über das Ergebnis informiert. Daran anschließend ist zu entscheiden, ob solche Tage zukünftig regelmäßig stattfinden sollen. Wenn ja, müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür durch eine Überarbeitung/Ergänzung der derzeit gültigen Entgeltordnungen der beteiligten städtischen Museen per Ratsbeschluss geschaffen werden.