Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284199.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.03.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
05.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. Konkrete Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung
interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten in die Erarbeitung des
Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung mit einzuplanen und dem
Stadtrat über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten und
2. die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen auf die Thematik und Zielsetzung
nochmals hinzuweisen und zu sensibilisieren.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung
Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Stärkung interkultureller Kompetenzen ist
seit einiger Zeit in unterschiedlicher Form und Zielrichtung Teil des Verwaltungshandelns.
Dennoch wird die Notwendigkeit gesehen, diese Aufgabe künftig noch höher zu priorisieren,
und das mit dem Antrag verbundene Anliegen insofern ausdrücklich mitgetragen. Das
Thema wird daher in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die
Stadtverwaltung explizit eingehen.
Den einzelnen Beschlussvorschlägen kann jedoch aus folgenden Gründen nicht zugestimmt
werden:
Eine Übersicht zu den in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen zum Thema
interkulturelle Kompetenz (Beschlussvorschlag 1) kann ohne größeren Aufwand nur für die
aus dem zentralen Fortbildungsbudget der Stadtverwaltung finanzierten Maßnahmen erstellt
werden. Aussagen, inwieweit die Fachämter Fortbildungen aus ihrem Budget durchgeführt
haben, können ohne aufwendige Recherchen nicht getroffen werden. Zudem ist die Teilnahme an verschiedenen mit externen Partnern durchgeführten Projekten nicht zentral
erfasst, so dass sich für die Stadtverwaltung mit den verfügbaren Daten nur ein unvollständiges Bild ergeben würde. Auch Informationen zu Maßnahmen der Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen liegen nicht vor und wären nur mit großem Aufwand zu erheben.
Eine verpflichtende jährliche Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen
für alle städtischen Bediensteten (Beschlussvorschlag 2) ist weder zielführend noch finanzierbar. Fortbildungen müssen sich in erster Linie am Bedarf ausrichten und Maßnahmen zur
Stärkung interkultureller Kompetenzen primär in den Bereichen ansetzen, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und wo der direkte Kontakt mit Migrantinnen und
Migranten regelmäßig besteht. Vorrangig sind die betreffenden Fachämter und Eigenbetriebe selbst in der Verantwortung, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Es soll dabei geprüft werden, ob für eventuelle Bedarfe genügend finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen. Der Weg, Fortbildungen verpflichtend anzuordnen, wurde jedoch bisher
nicht befürwortet - erfahrungsgemäß führt das nicht zum gewünschten Erfolg.
Es kommt vielmehr darauf an, Fortbildungsangebote offensiv zu kommunizieren, den
Bediensteten die Notwendigkeit zu vermitteln und sie zur Teilnahme an Fortbildungen besser
zu motivieren. In diesen Bereichen bestehen noch Verbesserungsmöglichkeiten, z.B. über
eine verstärkte Kommunikation über bereits vorhandene stadtinterne Angebote.
Eine Fortbildung für alle Bediensteten würde allein für die Stadtverwaltung einen Kostenaufwand von rund 1,2 Mio Euro bedeuten. Mittel in dieser Höhe stehen im Haushalt nicht zur
Verfügung und sind auch künftig nicht abbildbar. Das gilt gleichermaßen in Bezug auf den
Vorschlag, die Weiterbildungen zunächst für die Bediensteten ausgewählter Ämter der
Stadtverwaltung durchzuführen. Die Kosten hierfür würden rund 600.000 Euro betragen.
Eine wissenschaftliche Evaluierung (Beschlussvorschlag 3) scheidet aus den o. g. Gründen
aus. Vorstellbar wäre jedoch eine übersichtliche ämterinterne Abfrage zu den aktuellen
Bedarfen interkultureller Weiterbildung, die jährlich durchgeführt wird.
Die Eigenbetriebe sind in Personalangelegenheiten aufgrund ihrer Personalhoheit grundsätzlich eigenverantwortlich tätig; Entscheidungen zu Fragen der Fortbildung sowohl
inhaltlich als auch bezüglich des Mitteleinsatzes sind Sache der Betriebsleitungen. Ein
Eingriff in diese Befugnisse im Sinne des vorliegenden Antrags wird nicht als gerechtfertigt
angesehen.
Für die Beteiligungsunternehmen liegt die Aufgabe der Personalentwicklung einschließlich
deren Finanzierung und Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der
operativen Alleinverantwortung der Geschäftsführungen. Eine Verpflichtung zur Weiterbildung aller Mitarbeiter und zur externen wissenschaftlichen Evaluation etwaiger
Maßnahmen kann gegenüber den Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet
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werden.
Soweit bekannt, werden Herausforderungen bezüglich einer interkulturellen Öffnung je
nach Unternehmen und Bedarf schon im Eigeninteresse (z.B. Wettbewerb um Kunden
und/oder Personalgewinnung) Rechnung getragen.
Die Beteiligungsunternehmen sind über maßgebliche Ratsbeschlüsse („Gesamtkonzept zur
Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ - RBV-1458/12 -und „Charta der
Vielfalt“ - RBV 2143/14) informiert und ausdrücklich um Berücksichtigung im Rahmen der
Unternehmensführung gebeten.
Eine Abfrage aller Beteiligungsunternehmen zu bisherigen interkulturellen Maßnahmen wird
vor diesem Hintergrund für nicht erforderlich bzw. aufgrund des damit verbundenen
Aufwands für alle Beteiligten auch für nicht vertretbar eingeschätzt.
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