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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284199.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
31.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.03.18, 12:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04099-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 05.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. Konkrete Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen der städtischen Bediensteten in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung mit einzuplanen und dem Stadtrat über die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung zu berichten und 2. die Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen auf die Thematik und Zielsetzung nochmals hinzuweisen und zu sensibilisieren. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Stärkung interkultureller Kompetenzen ist seit einiger Zeit in unterschiedlicher Form und Zielrichtung Teil des Verwaltungshandelns. Dennoch wird die Notwendigkeit gesehen, diese Aufgabe künftig noch höher zu priorisieren, und das mit dem Antrag verbundene Anliegen insofern ausdrücklich mitgetragen. Das Thema wird daher in die Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Stadtverwaltung explizit eingehen. Den einzelnen Beschlussvorschlägen kann jedoch aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden: Eine Übersicht zu den in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen zum Thema interkulturelle Kompetenz (Beschlussvorschlag 1) kann ohne größeren Aufwand nur für die aus dem zentralen Fortbildungsbudget der Stadtverwaltung finanzierten Maßnahmen erstellt werden. Aussagen, inwieweit die Fachämter Fortbildungen aus ihrem Budget durchgeführt haben, können ohne aufwendige Recherchen nicht getroffen werden. Zudem ist die Teilnahme an verschiedenen mit externen Partnern durchgeführten Projekten nicht zentral erfasst, so dass sich für die Stadtverwaltung mit den verfügbaren Daten nur ein unvollständiges Bild ergeben würde. Auch Informationen zu Maßnahmen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen liegen nicht vor und wären nur mit großem Aufwand zu erheben. Eine verpflichtende jährliche Weiterbildung zur Erlangung von interkulturellen Kompetenzen für alle städtischen Bediensteten (Beschlussvorschlag 2) ist weder zielführend noch finanzierbar. Fortbildungen müssen sich in erster Linie am Bedarf ausrichten und Maßnahmen zur Stärkung interkultureller Kompetenzen primär in den Bereichen ansetzen, die schwerpunktmäßig Integrationsaufgaben erfüllen und wo der direkte Kontakt mit Migrantinnen und Migranten regelmäßig besteht. Vorrangig sind die betreffenden Fachämter und Eigenbetriebe selbst in der Verantwortung, Bedarfe zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Es soll dabei geprüft werden, ob für eventuelle Bedarfe genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Weg, Fortbildungen verpflichtend anzuordnen, wurde jedoch bisher nicht befürwortet - erfahrungsgemäß führt das nicht zum gewünschten Erfolg. Es kommt vielmehr darauf an, Fortbildungsangebote offensiv zu kommunizieren, den Bediensteten die Notwendigkeit zu vermitteln und sie zur Teilnahme an Fortbildungen besser zu motivieren. In diesen Bereichen bestehen noch Verbesserungsmöglichkeiten, z.B. über eine verstärkte Kommunikation über bereits vorhandene stadtinterne Angebote. Eine Fortbildung für alle Bediensteten würde allein für die Stadtverwaltung einen Kostenaufwand von rund 1,2 Mio Euro bedeuten. Mittel in dieser Höhe stehen im Haushalt nicht zur Verfügung und sind auch künftig nicht abbildbar. Das gilt gleichermaßen in Bezug auf den Vorschlag, die Weiterbildungen zunächst für die Bediensteten ausgewählter Ämter der Stadtverwaltung durchzuführen. Die Kosten hierfür würden rund 600.000 Euro betragen. Eine wissenschaftliche Evaluierung (Beschlussvorschlag 3) scheidet aus den o. g. Gründen aus. Vorstellbar wäre jedoch eine übersichtliche ämterinterne Abfrage zu den aktuellen Bedarfen interkultureller Weiterbildung, die jährlich durchgeführt wird. Die Eigenbetriebe sind in Personalangelegenheiten aufgrund ihrer Personalhoheit grundsätzlich eigenverantwortlich tätig; Entscheidungen zu Fragen der Fortbildung sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Mitteleinsatzes sind Sache der Betriebsleitungen. Ein Eingriff in diese Befugnisse im Sinne des vorliegenden Antrags wird nicht als gerechtfertigt angesehen. Für die Beteiligungsunternehmen liegt die Aufgabe der Personalentwicklung einschließlich deren Finanzierung und Ausgestaltung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der operativen Alleinverantwortung der Geschäftsführungen. Eine Verpflichtung zur Weiterbildung aller Mitarbeiter und zur externen wissenschaftlichen Evaluation etwaiger Maßnahmen kann gegenüber den Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet 3/4 werden. Soweit bekannt, werden Herausforderungen bezüglich einer interkulturellen Öffnung je nach Unternehmen und Bedarf schon im Eigeninteresse (z.B. Wettbewerb um Kunden und/oder Personalgewinnung) Rechnung getragen. Die Beteiligungsunternehmen sind über maßgebliche Ratsbeschlüsse („Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig“ - RBV-1458/12 -und „Charta der Vielfalt“ - RBV 2143/14) informiert und ausdrücklich um Berücksichtigung im Rahmen der Unternehmensführung gebeten. Eine Abfrage aller Beteiligungsunternehmen zu bisherigen interkulturellen Maßnahmen wird vor diesem Hintergrund für nicht erforderlich bzw. aufgrund des damit verbundenen Aufwands für alle Beteiligten auch für nicht vertretbar eingeschätzt. 4/4