Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1293873.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
28.06.17, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 19:30

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04477-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bauliche Entwicklung der bereits planerisch ausgewiesenen Baufelder 3 und 4 am Standort Paunsdorf-Kiebitzmark im Ortsteil Heiterblick Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Ost Ratsversammlung 12.09.2017 13.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit folgender Ergänzung: Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat nach Beschluss der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen sowie nach Priorisierung der Standorte für den Wohnungsbau Umsetzungsvorlagen zur Projektentwicklung, Erschließung und Bauleitplanung vorzulegen. Begründung: Einleitung Um die Bedeutung des Standortes Paunsdorf als sehr großes Wohngebiet darzustellen und um die Komplexität des Standortes zu erläutern sind einleitend die folgenden Ausführungen erforderlich. 1/5 Wohngebiet Paunsdorf – Historie Das Wohngebiet Paunsdorf wurde auf der planerischen Grundlage von „Bebauungskonzeptionen“ beginnend ab 1986 gebaut. Geplant waren insgesamt ca. 16.000 WE in 3 Wohnkomplexen – Heiterblick (6.500 WE), Kiebitzmark (6.500 WE) und Lehdenweg (3.000 WE). Während der Teil Heiterblick komplett realisiert wurde, wurden am Standort Lehdenweg das Paunsdorf-Center und lediglich nur ca. 120 Einfamilienhäuser auf der Grundlage eines VEPlanes realisiert. Das im Antrag genannte Areal befindet sich im Teil Kiebitzmark. In diesem Bereich südwestlich der Paunsdorfer Allee wurde noch nach der alten Bebauungskonzeption mit der Realisierung von Plattenbauten begonnen. Auf dieser Basis wurde auch die Paunsdorfer Allee mit Straßenbahn sowie die stadttechnische Haupterschließung realisiert. Für den Teil Kiebitzmark, nordöstlich der Paunsdorfer Allee, wurde als planungsrechtliche Grundlage der B-Plan Nr. 8.1 „Kiebitzmark 1“ (i. K. 31.01.1998) aufgestellt. Auf dieser Basis wurde ein Wohngebiet mit überwiegendem Anteil von Einfamilienhäusern entwickelt, welches inzwischen weitestgehend fertiggestellt ist. Wohngebiet Paunsdorf – Kiebitzmark „Baufelder 3 und 4“ Wir gehen davon aus, dass es sich bei den im Antrag genannten „Baufeldern 3 und 4“ um das Areal nördlich der Permoser Straße (B 6) und beidseits der Paunsdorfer Allee handelt. Diese Flächen: - haben eine Größe von ca. 5,0 ha (westlich Paunsdorfer Allee) sowie von ca. 26,5 ha (östlich Paunsdorfer Allee) - befinden sich zu ca. zwei Dritteln in städtischem- und ca. zu einem Drittel in privatem Eigentum - sind im wirksamen FNP (2015) als Wohnbaufläche dargestellt - sind komplett von LSG „Paunsdorfer Wäldchen – Heiterblick“ umgeben - befinden sich in relativer Nähe westlich der Bundesautobahn (BAB 14) sowie nördlich der Bundesstraße (B 6) Auch für den im Antrag genannten Bereich besteht ein alter, nicht mehr aktueller Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1993. Eine Überleitung der ehemaligen Bebauungskonzeption in Bundesrecht ist für das Wohngebiet Paunsdorf nicht erfolgt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für den angefragten Teil des Areales Kiebitzmark ebenso nicht. Es ist insofern planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Deshalb ist für die beantragte Entwicklung des Areales die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, bei der insbesondere die Belastung mit Verkehrslärm zu klären ist. Geplantes Vorgehen/Strategie Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen vor. Ziel der Fortschreibung wird es sein, vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnungsmarktprognose (Stand: Dezember 2016) und aufbauend auf einer Bestandsanalyse – Nachverdichtungspotenziale, Potenziale in rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen B-Plänen (Stand: Dezember 2016) – große zusammenhängende Wohn- und gemischte Bauflächen in der Kulisse des wirksamen FNP zu identifizieren, für die noch kein Planungsrecht besteht und dieser einer Bewertung der Standortvoraussetzungen zu unterziehen. Abschließend sollen die Flächen im gesamtstädtischen Vergleich priorisiert und Instrumente abgeleitet werden, die zur Entwicklung der Gebiete erforderlich sind. 2/5 Die hier in Rede stehenden Flächen sind Gegenstand des zu bewertenden Flächenpools. Eine abschließende Einschätzung zur Entwicklungspriorität ist derzeit deshalb noch nicht möglich. Nach Abschluss der Fortschreibug des STEP (2018) wird die Stadt damit über eine neue gesamtstädtische Strategie für den Wohnungsneubau in der wachsenden Stadt verfügen. In Abhängigkeit davon und sofern im Ergebnis der Untersuchungen der angefragte sowie weitere Standorte priorisiert werden, wird die Verwaltung den Stadtrat mit Umsetzungsvorlagen zur Projektentwicklung, Erschließung und Bauleitplanung vorlegen. 3/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 4/5 5/5