Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1293873.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
28.06.17, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04477-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bauliche Entwicklung der bereits planerisch ausgewiesenen Baufelder 3 und 4 am
Standort Paunsdorf-Kiebitzmark im Ortsteil Heiterblick
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Ost
Ratsversammlung
12.09.2017
13.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit folgender Ergänzung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat nach Beschluss der Fortschreibung des
Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen sowie nach Priorisierung der Standorte für den
Wohnungsbau Umsetzungsvorlagen zur Projektentwicklung, Erschließung und Bauleitplanung vorzulegen.
Begründung:
Einleitung
Um die Bedeutung des Standortes Paunsdorf als sehr großes Wohngebiet darzustellen und
um die Komplexität des Standortes zu erläutern sind einleitend die folgenden Ausführungen
erforderlich.
1/5
Wohngebiet Paunsdorf – Historie
Das Wohngebiet Paunsdorf wurde auf der planerischen Grundlage von „Bebauungskonzeptionen“ beginnend ab 1986 gebaut.
Geplant waren insgesamt ca. 16.000 WE in 3 Wohnkomplexen – Heiterblick (6.500 WE),
Kiebitzmark (6.500 WE) und Lehdenweg (3.000 WE).
Während der Teil Heiterblick komplett realisiert wurde, wurden am Standort Lehdenweg das
Paunsdorf-Center und lediglich nur ca. 120 Einfamilienhäuser auf der Grundlage eines VEPlanes realisiert.
Das im Antrag genannte Areal befindet sich im Teil Kiebitzmark. In diesem Bereich südwestlich der Paunsdorfer Allee wurde noch nach der alten Bebauungskonzeption mit der Realisierung von Plattenbauten begonnen. Auf dieser Basis wurde auch die Paunsdorfer Allee mit
Straßenbahn sowie die stadttechnische Haupterschließung realisiert.
Für den Teil Kiebitzmark, nordöstlich der Paunsdorfer Allee, wurde als planungsrechtliche
Grundlage der B-Plan Nr. 8.1 „Kiebitzmark 1“ (i. K. 31.01.1998) aufgestellt. Auf dieser Basis
wurde ein Wohngebiet mit überwiegendem Anteil von Einfamilienhäusern entwickelt, welches inzwischen weitestgehend fertiggestellt ist.
Wohngebiet Paunsdorf – Kiebitzmark „Baufelder 3 und 4“
Wir gehen davon aus, dass es sich bei den im Antrag genannten „Baufeldern 3 und 4“ um
das Areal nördlich der Permoser Straße (B 6) und beidseits der Paunsdorfer Allee handelt.
Diese Flächen:
- haben eine Größe von ca. 5,0 ha (westlich Paunsdorfer Allee) sowie von ca. 26,5 ha (östlich Paunsdorfer Allee)
- befinden sich zu ca. zwei Dritteln in städtischem- und ca. zu einem Drittel in privatem Eigentum
- sind im wirksamen FNP (2015) als Wohnbaufläche dargestellt
- sind komplett von LSG „Paunsdorfer Wäldchen – Heiterblick“ umgeben
- befinden sich in relativer Nähe westlich der Bundesautobahn (BAB 14) sowie nördlich der
Bundesstraße (B 6)
Auch für den im Antrag genannten Bereich besteht ein alter, nicht mehr aktueller Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1993.
Eine Überleitung der ehemaligen Bebauungskonzeption in Bundesrecht ist für das Wohngebiet Paunsdorf nicht erfolgt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht für den angefragten Teil des Areales Kiebitzmark
ebenso nicht. Es ist insofern planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB
zuzuordnen.
Deshalb ist für die beantragte Entwicklung des Areales die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, bei der insbesondere die Belastung mit Verkehrslärm zu klären ist.
Geplantes Vorgehen/Strategie
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen vor. Ziel der Fortschreibung wird es sein, vor dem Hintergrund der aktuellen
Wohnungsmarktprognose (Stand: Dezember 2016) und aufbauend auf einer Bestandsanalyse – Nachverdichtungspotenziale, Potenziale in rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen B-Plänen (Stand: Dezember 2016) – große zusammenhängende Wohn- und gemischte Bauflächen in der Kulisse des wirksamen FNP zu identifizieren, für die noch kein
Planungsrecht besteht und dieser einer Bewertung der Standortvoraussetzungen zu unterziehen. Abschließend sollen die Flächen im gesamtstädtischen Vergleich priorisiert und Instrumente abgeleitet werden, die zur Entwicklung der Gebiete erforderlich sind.
2/5
Die hier in Rede stehenden Flächen sind Gegenstand des zu bewertenden Flächenpools.
Eine abschließende Einschätzung zur Entwicklungspriorität ist derzeit deshalb noch nicht
möglich. Nach Abschluss der Fortschreibug des STEP (2018) wird die Stadt damit über eine
neue gesamtstädtische Strategie für den Wohnungsneubau in der wachsenden Stadt verfügen.
In Abhängigkeit davon und sofern im Ergebnis der Untersuchungen der angefragte sowie
weitere Standorte priorisiert werden, wird die Verwaltung den Stadtrat mit Umsetzungsvorlagen zur Projektentwicklung, Erschließung und Bauleitplanung vorlegen.
3/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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