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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284057.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
30.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.08.17, 11:54

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04173-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Tarifmoratorium Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 06.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Zu Beschlussvorschlag 1 („Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bzw. dessen Vertreter in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der MDV GmbH, bis auf Weiteres keiner Tariferhöhung zuzustimmen.“): Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☒ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Zu Beschlussvorschlag 2 („Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich in den entsprechenden Gremien aktiv auf Landes- und Bundesebene für eine bessere Finanzierung des ÖPNV einzusetzen.“): Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/5 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt: Zu Beschlusspunkt 1: Anpassungen und Änderungen des Verbundtarifs können grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Gesellschafterversammlung nach Vorbehandlung im Aufsichtsrat durch eine Stimmmehrheit der Gesellschafter (Verbundunternehmen und Aufgabenträger) den Zeitpunkt und die Höhe einer Tarifanpassung beschließt. In einem weiteren Schritt beschließt die Gesellschafterversammlung, wie die Anpassung bei den einzelnen Tarifpositionen umgesetzt wird bzw. welche Positionen geändert werden. Ein Widerspruch der Gesellschafterversammlung gegen eine Tarifanpassung kann u. a. nur dann erfolgen, wenn die Aufgabenträger, welche mit ihren Stimmrechten einen solchen Beschluss herbeiführen (im Falle eines Tarifmoratoriums die Stadt Leipzig), den Verbundunternehmen und den einnahmeberechtigten Aufgabenträger-Gesellschaftern die sich hieraus ergebenden Einnahmeausfälle ausgleichen. Für die in den Gremien des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) beschlossene Tarifanpassung zum 01.08.2017 würde dies einen Einnahmeausfall i. H. v. etwa 4,1 bis 6 Mio. € in der Tarifzone Leipzig sowie 6,3 bis 10,1 Mio. € im gesamten MDV-Gebiet bedeuten. Die im Falle der durch ein Tarifmoratorium anfallenden Einnahmeausfälle für das Jahr 2018 würden sich voraussichtlich in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Würde auch in den kommenden Jahren eine Tarifanpassung ausbleiben, ergäbe sich durch die Kumulation der fehlenden Mittel ein entsprechend höherer Betrag. Im Haushalt der Stadt Leipzig sind für den Ausgleich eines solchen Einnahmeausfalls keinerlei Mittel eingestellt. Zudem sind die Aufsichtsräte grundsätzlich dem Unternehmen verpflichtet und nicht dem Gesellschafter und unterliegen damit der Pflicht, im Sinne des Unternehmens zu handeln. Eine Anweisung des Gesellschafters, dass die Aufsichtsräte in einer bestimmten Form abstimmen sollen, ist somit unzulässig und widerspricht geltendem Recht. Darüber hinaus hat die Untersuchung des MDV zu ergänzenden Finanzierungswegen für den ÖPNV gezeigt, dass derzeit nicht auf eine Tarifanpassung verzichtet werden kann, sondern vielmehr ein Mix aus verschiedenen Finanzierungsformen angestrebt werden muss. Zu Beschlusspunkt 2: Ziel der Stadt Leipzig ist es grundsätzlich, sich auch in den kommenden Jahren auf verschiedenen Ebenen für eine bessere Finanzierung des ÖPNV einzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt sowie der getroffenen verkehrsund umweltpolitischen Zielstellungen in verschiedenen beschlossenen Planungsgrundlagen wie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP), dem Luftreinhalteplan (LRP), dem Lärmaktionsplan (LAP) und dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) sowie des zuletzt im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität (INSEK) definierten Ziels zur Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten des Umweltverbundes ist die Förderung dieser Verkehrsmittel – insbesondere des ÖPNV – künftig von besonders großer Bedeutung. Übergeordnete und beschlossene Zielstellung (bspw. im STEP VöR) ist ein Modal Split-Verhältnis von 70:30 zwischen dem Umweltverbund und dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Entwicklung und Bereitstellung eines adäquaten ÖPNVAngebotes sowie die Vorhaltung der Verkehrsinfrastruktur für Verkehrsmittel des Umweltverbundes in angemessener Qualität zum Erreichen dieses Ziels bedarf dabei auch einer entsprechenden und ausreichenden Finanzierung. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes seit einiger Zeit mit der Erarbeitung einer den zuvor genannten Zielvereinbarungen gerecht werdenden Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig, in welcher u. a. der künftige Umgang sowie entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes thematisiert werden. Ohne diese notwendige Weichenstellung könnten dauerhaft weder die Luftschadstoffgrenzwerte eingehalten, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse noch das strategische Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ in einer nachhaltig wachsenden Stadt 4/5 gewährleistet werden. 5/5