Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1284057.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
30.05.17, 12:00
Aktualisiert
17.08.17, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04173-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Tarifmoratorium
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
06.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Zu Beschlussvorschlag 1 („Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bzw. dessen
Vertreter in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der MDV GmbH, bis auf
Weiteres keiner Tariferhöhung zuzustimmen.“):
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☒
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Zu Beschlussvorschlag 2 („Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich in den
entsprechenden Gremien aktiv auf Landes- und Bundesebene für eine bessere Finanzierung
des ÖPNV einzusetzen.“):
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Sachverhalt:
Zu Beschlusspunkt 1:
Anpassungen und Änderungen des Verbundtarifs können grundsätzlich nur erfolgen, wenn
die Gesellschafterversammlung nach Vorbehandlung im Aufsichtsrat durch eine
Stimmmehrheit der Gesellschafter (Verbundunternehmen und Aufgabenträger) den Zeitpunkt
und die Höhe einer Tarifanpassung beschließt. In einem weiteren Schritt beschließt die
Gesellschafterversammlung, wie die Anpassung bei den einzelnen Tarifpositionen umgesetzt
wird bzw. welche Positionen geändert werden. Ein Widerspruch der
Gesellschafterversammlung gegen eine Tarifanpassung kann u. a. nur dann erfolgen, wenn
die Aufgabenträger, welche mit ihren Stimmrechten einen solchen Beschluss herbeiführen
(im Falle eines Tarifmoratoriums die Stadt Leipzig), den Verbundunternehmen und den
einnahmeberechtigten Aufgabenträger-Gesellschaftern die sich hieraus ergebenden
Einnahmeausfälle ausgleichen. Für die in den Gremien des Mitteldeutschen
Verkehrsverbundes (MDV) beschlossene Tarifanpassung zum 01.08.2017 würde dies einen
Einnahmeausfall i. H. v. etwa 4,1 bis 6 Mio. € in der Tarifzone Leipzig sowie 6,3 bis 10,1 Mio.
€ im gesamten MDV-Gebiet bedeuten. Die im Falle der durch ein Tarifmoratorium
anfallenden Einnahmeausfälle für das Jahr 2018 würden sich voraussichtlich in einer
ähnlichen Größenordnung bewegen. Würde auch in den kommenden Jahren eine
Tarifanpassung ausbleiben, ergäbe sich durch die Kumulation der fehlenden Mittel ein
entsprechend höherer Betrag. Im Haushalt der Stadt Leipzig sind für den Ausgleich eines
solchen Einnahmeausfalls keinerlei Mittel eingestellt.
Zudem sind die Aufsichtsräte grundsätzlich dem Unternehmen verpflichtet und nicht dem
Gesellschafter und unterliegen damit der Pflicht, im Sinne des Unternehmens zu handeln.
Eine Anweisung des Gesellschafters, dass die Aufsichtsräte in einer bestimmten Form
abstimmen sollen, ist somit unzulässig und widerspricht geltendem Recht.
Darüber hinaus hat die Untersuchung des MDV zu ergänzenden Finanzierungswegen für
den ÖPNV gezeigt, dass derzeit nicht auf eine Tarifanpassung verzichtet werden kann,
sondern vielmehr ein Mix aus verschiedenen Finanzierungsformen angestrebt werden muss.
Zu Beschlusspunkt 2:
Ziel der Stadt Leipzig ist es grundsätzlich, sich auch in den kommenden Jahren auf
verschiedenen Ebenen für eine bessere Finanzierung des ÖPNV einzusetzen. Gerade vor
dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt sowie der getroffenen verkehrsund umweltpolitischen Zielstellungen in verschiedenen beschlossenen Planungsgrundlagen
wie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP), dem Luftreinhalteplan (LRP), dem
Lärmaktionsplan (LAP) und dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
(STEP VöR) sowie des zuletzt im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität (INSEK) definierten
Ziels zur Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten des Umweltverbundes ist die
Förderung dieser Verkehrsmittel – insbesondere des ÖPNV – künftig von besonders großer
Bedeutung. Übergeordnete und beschlossene Zielstellung (bspw. im STEP VöR) ist ein
Modal Split-Verhältnis von 70:30 zwischen dem Umweltverbund und dem motorisierten
Individualverkehr (MIV). Die Entwicklung und Bereitstellung eines adäquaten ÖPNVAngebotes sowie die Vorhaltung der Verkehrsinfrastruktur für Verkehrsmittel des
Umweltverbundes in angemessener Qualität zum Erreichen dieses Ziels bedarf dabei auch
einer entsprechenden und ausreichenden Finanzierung. Aus diesem Grund beschäftigt sich
die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes seit
einiger Zeit mit der Erarbeitung einer den zuvor genannten Zielvereinbarungen gerecht
werdenden Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig, in welcher u. a. der künftige Umgang sowie
entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes thematisiert werden.
Ohne diese notwendige Weichenstellung könnten dauerhaft weder die
Luftschadstoffgrenzwerte eingehalten, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse noch das
strategische Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ in einer nachhaltig wachsenden Stadt
4/5
gewährleistet werden.
5/5