Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294796.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
24.08.17, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04553
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu LeipzigBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Kulturstätten
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 im Eigenbetrieb
Gewandhaus zu Leipzig wird die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu
bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2014- 2016 wurden durch die
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Zum 01.03.2017
erfolgte ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft von der AG in eine GmbH.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung
Veranlassung, die PricewaterhouseCoopers GmbH auch für das Geschäftsjahr 2017 als
Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.
Mit dem zugrundeliegenden Angebot der PricewaterhouseCoopers GmbH wurde eine
Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex
sowie die Bestätigung, dass der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine wirksame
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a des Gesetzes über
eine Wirtschaftsprüferordnung vorliegt, beigezogen.
2/2