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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1298109.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
03.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.08.17, 16:59

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-DS-04463-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 22.06.2017 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2017 und 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Information zur Kenntnis Die Ratsversammlung nimmt die wesentlichen Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 22.06.2017 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2017 und 2018 zur Kenntnis. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt Siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt Anlage 1 - Genehmigungsbescheid 2017-2018 Anlage 2 - Berichtigung des Genehmigungsbescheides 2017-2018 2/2 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 22.06.2017 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen 2017 und 2018 Mit Bescheid vom 22.06.2017 wurden die Haushaltssatzungen 2017 und 2018 mit dem Haushaltsplan 2017/2018 durch die Landesdirektion Sachsen (Rechtaufsicht) mit Auflagen genehmigt. Der in § 2 der am 1. Februar 2017 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Haushaltsjahr 2018 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde jeweils in Höhe von 50.300.000 EUR genehmigt. Der in § 3 der am 1. Februar 2017 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 159.851.264 EUR wurde in Höhe von 63.210.725 EUR genehmigt; im Übrigen ist er genehmigungsfrei. Der in § 3 der am 1. Februar 2017 vom Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossenen Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 129.236.075 EUR wurde in Höhe von 71.731.875 EUR genehmigt; im Übrigen ist er genehmigungsfrei. Die genehmigten Haushaltssatzungen wurden im städtischen Amtsblatt am 01.07.2017 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 03.07.2017 – 07.07.2017 ausgelegt. Demzufolge trat die volle Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzungen 2017 und 2018 am 10.07.2017 ein. Mit Datum vom 11.07.2017 erfolgte durch die Landesdirektion eine Berichtigung des Bescheides vom 22.06.2017 hinsichtlich der Erklärung zur Genehmigungsfreiheit des in der Haushaltssatzung 2017 festgesetzten Höchstbetrages des Kassenkredites der Stadt Leipzig in Höhe von 200.000.000 Mio. €. Eine entsprechende Information über die Berichtigung des Bescheides vom 22.06.2017 erfolgt im städtischen Amtsblatt am 19.08.2017. Die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzungen 2017 und 2018 ist durch die Berichtigung des Bescheides nicht betroffen. Übersicht der Auflagen der Landesdirektion Auflagen Landesdirektion HH-Genehmigung 2017 Nr. 4.1 4.2 Auflage Bewirtschaftung 2017/2018 so, dass ab 2019 Erreichung eines rechtmäßigen Haushalts nach der dann geltenden Rechtslage möglich Haushaltsvollzug /Haushaltsentwicklung (Stichtag 2017: 30.06.2017 / 30.09.2017 / 31.12.2017) Haushaltsvollzug /Haushaltsentwicklung (Stichtag 2018: 30.06.2018 / 30.09.2018 / 31.12.2018) Termin zur Vorlage bei LDS ohne Termin – ständiger Prozess Verantwortlich alle Dezernate 31.08.2017 30.11.2017 31.05.2018 Dezernat II 31.08.2018 30.11.2018 31.05.2019 Dezernat II Seite 1 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Auflagen Landesdirektion HH-Genehmigung 2017 Nr. 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Auflage Bericht zur Umsetzung der Investitionspläne und zur angepassten Kreditaufnahme (Einreichung mit Halbjahresbericht) * Bericht über die tatsächliche Stellenbesetzung (Stichtag 30.06.2017 / 30.09.2017 / 31.12.2017) Bericht über Planung zur Weiterführung des LVV Gesellschafterdarlehens * Prüfbericht zu Eigenanteilen Träger freier Jugendhilfe bei Bau-, Personal- und Sachkosten (Stichtag 30.09.2017 / 31.03.2018 / 30.09.2018) Umsetzung geplanter jedoch noch nicht abgeschlossener Investitionsmaßnahmen nach Teilhaushalten sortiert (Stichtag 31.12.2017) * Umsetzung bzw. Fortschreibung Schulhausbauprogramm (Stichtag 31.12.2017) * Maßnahmeplan Kita-Bereich (Stichtag 31.12.2017) Schlüsselprodukte als Steuerungsmittel für Haushaltsplan 2019/2020 Termin zur Vorlage bei LDS 31.08.2017 31.08.2018 31.08.2017 30.11.2017 Dezernat II 28.02.2018 30.09.2018 30.11.2017 Verantwortlich Dezernat I GB OBM II 31.05.2018 30.11.2018 Dezernat V 28.02.2018 Dezernat II 28.02.2018 Dezernat V 28.02.2018 Dezernat V ohne Termin – Umsetzung bis zur Planung Doppelhaushalt 2019/2020 Dezernat I Hinweis: Für die mit *) gekennzeichneten Maßnahmen ist die dreiwöchige Mitzeichnungsfrist durch das Dezernat Finanzen zu gewährleisten. Alle Berichte zu den o. g. Auflagen werden ausschließlich durch das Dezernat Finanzen an die Landesdirektion übergeben. Auflage 4.1 Der Stadt Leipzig wird aufgegeben, ihre Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft bis 2018 so zu führen, dass ab dem Haushaltsjahr 2019 ein rechtmäßiger Haushalt nach der dann geltenden Rechtslage erreicht werden kann. Maßnahmen der Stadt Leipzig Die Erfüllung dieser Maßgabe kann nur dann erreicht werden, wenn die Planung für 2017/2018 im Wesentlichen auch im IST eingehalten werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass alle Dezernate und Ämter Ihrer Aufgabe hinsichtlich der Budgetverantwortung gerecht werden und die Mittelbewirtschaftung unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt. Durch den Beigeordneten für Finanzen sind ggf. unterjährig geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Haushaltssperre), welche die Einhaltung des beschlossenen Haushaltsplanes sicherstellen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Vorlage „Methodik zur Haushaltsplanung 2019/2020“ konzeptionell dargelegt, welche Maßnahmen zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts notwendig sind. Seite 2 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Auflage 4.2 Der Landesdirektion Sachsen ist jeweils innerhalb eines Monats zum Stand 30. Juni, 30. September sowie 31. Dezember über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum Jahresende zu berichten. Maßnahmen der Stadt Leipzig Das Dezernat II beantragt eine Verlängerung der Frist zur Übergabe an die Landesdirektion um jeweils vier Wochen. Der Bericht zum V-IST, welcher federführend durch das Dezernat Finanzen zu erstellen ist, wird der Rechtsaufsicht unmittelbar nach Fertigstellung und nach Bestätigung in der DB OBM übergeben. Auflage 4.3 Die Kreditaufnahme in den Jahren 2017 und 2018 ist an den tatsächlich realisierten Investitionsumfang anzupassen. Für bis zum 30.06.2018 im Bereich Schulen nicht gebundene Mittel aus den Vorjahren ist die Kreditaufnahme 2018 entsprechend der Festlegungen im Beschluss des Stadtrates zur Entschuldungskonzeption vom 18. Januar 2017 (DS 03198) zu verringern. Der Landesdirektion Sachsen ist ein Bericht zur Umsetzung der Investitionspläne und der daran angepassten Kreditaufnahme mit dem Halbjahresbericht einzureichen. Maßnahmen der Stadt Leipzig Die Auflage wird in Verantwortung des Dezernates Finanzen entsprechend umgesetzt. Auflage 4.4 Im Haushaltsjahr 2017 werden die maximal zu besetzenden Stellen – wie im Stellenplan 2017 ausgewiesen – auf 6.779,67 Stellen begrenzt. Eine darüber hinausgehende Besetzung von Stellen ist nur im Rahmen des § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO zulässig. Über die tatsächliche Stellenbesetzung ist der Landesdirektion Sachsen zum 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2017 zu berichten. Maßnahmen der Stadt Leipzig Die Auflage wird in Verantwortung des Dezernates Allgemeine Verwaltung unter Mitwirkung des Dezernats Finanzen umgesetzt. Auflage 4.5 Der Landesdirektion Sachsen ist bis zum 30. September 2018 ein Bericht über die Planungen zur Weiterführung des von der Stadt Leipzig der LVV gewährten Gesellschaftsdarlehens vorzulegen. Maßnahmen der Stadt Leipzig Durch den Geschäftsbereich des OBM – Kommunalwirtschaft wird in Abstimmung mit dem Dezernat Finanzen der geforderte Bericht fristgerecht erstellt. Seite 3 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Auflage 4.6 Die Stadt Leipzig hat durch geeignete Prüfverfahren sicherzustellen, dass die Träger der freien Jugendhilfe bei den von ihnen betriebenen Kindertageseinrichtungen angemessene Eigenleistungen zu den Baukosten im Sinne von § 13 Satz 3 SächsKitaG und ihrer Leistungsfähigkeit angemessene Eigenanteile bei den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Absatz 1 SächsKitaG erbringen. Die Stadt Leipzig hat der Landesdirektion Sachsen zu den Ergebnissen der Prüfverfahren regelmäßig zum Stand 30. September 2017, 31. März 2018 und 30. September 2018 zu berichten. Maßnahmen der Stadt Leipzig Entsprechend der Auflage der Rechtsaufsicht wird durch das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ein geeignetes Prüfverfahren entwickelt und umgesetzt. Das Dezernat Finanzen wird die Zuarbeit an die Rechtsaufsicht zum Termin sicherstellen. Auflage 4.7 Die Stadt Leipzig hat der Landesdirektion Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2017 bis zum 28. Februar 2018 über den Stand der Umsetzung der geplanten - einschließlich der in Vorjahren geplanten, jedoch noch nicht abgeschlossenen – Investitionsmaßnahmen, untergliedert nach Teilhaushalten, zu berichten. Maßnahmen der Stadt Leipzig Die Auflage wird mit Übergabe der Vorlage zum V-IST 31.12.2017 erfüllt (siehe Auflage 4.2). Die Vorlage wird um einen Bericht zu den Investitionsmaßnahmen, geordnet nach Teilhaushalten, ergänzt. Auflage 4.8 Die Stadt Leipzig hat der Landesdirektion Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2017 zur Umsetzung bzw. Fortschreibung des Schulhausbauprogramms in 2017 zu berichten. Entsprechend zum Schulhausprogramm ist ein Maßnahmeplan im Kita-Bereich mindestens für den Finanzplanungszeitraum aufzustellen und der Landesdirektion Sachsen bis zum 28. Februar 2018 vorzulegen. Dabei sind in beiden Bereichen (Schulen/Kita) zum einen die geplanten Maßnahmen mit Plätzen, Kosten (aufgeteilt nach Jahren) und Fertigstellungstermin quartalsweise bzw. schuljahresweise aufzulisten, zum anderen die Bedarfszahlen gegenüberzustellen. Beide Programme sind jährlich fortzuschreiben. Maßnahmen der Stadt Leipzig Das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erarbeitet zum Stichtag 31.12.2017 den Bericht zur Umsetzung bzw. Fortschreibung des Schulhausbauprogrammes. Entsprechend der Auflage der Rechtsaufsicht wird ebenfalls durch das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ein Maßnahmenplan im Kita-Bereich erarbeitet. Diese Aufstellung hat alle finanziellen Aspekte und die Bedarfszahlen gemäß der Forderung der Rechtsaufsicht, insbesondere 4.8 der Begründung zu berücksichtigen. Das Dezernat Finanzen wird die Zuarbeit an die Rechtsaufsicht zum Termin sicherstellen. Seite 4 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Auflage 4.9 Die Stadt Leipzig hat die weitere Ausweisung von Schlüsselprodukten mit entsprechenden Kennzahlen voranzutreiben, so dass mit dem Haushaltsplan 2019/2020 ein wirkungsvolles Steuerungsmittel zur Verfügung steht. Maßnahmen der Stadt Leipzig Durch das Dezernat Allgemeine Verwaltung wird die Auflage der Rechtsaufsicht zur weiteren Ausweisung von Schlüsselprodukten entsprechend umgesetzt, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die Auswahl der Schlüsselprodukte per Beschluss durch den Stadtrat erfolgt. Hinsichtlich der Haushaltsplanung 2019/2020 ist eine Bestätigung zu den zukünftigen Schlüsselprodukten seitens des Dezernats Allgemeine Verwaltung bis Ende des II. Quartals 2018 durch den Stadtrat herbeizuführen. Seite 5 Auflagen und Schlussfolgerungen zum Genehmigungsbescheid Doppelhaushalt 2017/2018 Seite 6