Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296491.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
18.07.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04574
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 im Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu
bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2014-2016 wurden durch die Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung
Veranlassung, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG auch für das
Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.
Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des
Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Bestätigung, dass der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an einer
Qualitätskontrolle nach § 57a des Gesetzes über eine Wirtschaftsprüferordnung vorliegt,
beigezogen.
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