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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296491.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
18.07.17, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 11:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04574 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind. Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2014-2016 wurden durch die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung Veranlassung, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG auch für das Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen. Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Bestätigung, dass der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a des Gesetzes über eine Wirtschaftsprüferordnung vorliegt, beigezogen. 2/2