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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1300460.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
14.08.17, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 14:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04071-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Betreff: Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit FA Kultur Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Das „Werbekonzept der Stadt Leipzig für Werbeanlagen im öffentlichen Raum, die im Rahmen einer Konzessionsvergabe vergeben werden“ (siehe Anlage) wird bestätigt. 2. Die Ausschreibung der noch nicht vergebenen Werberechte erfolgt inklusive der Beschaffung, Errichtung und Betreibung von Fahrgastunterständen mit Werbeanlage in einem Los. Als Option werden Fahrgastunterstände ohne Werbung, öffentliche Toilettenanlagen und die Möglichkeit, gebrauchte Fahrgastunterstände einzusetzen, ausgeschrieben. 3. Die sechs Ziele der Neuausschreibung mit der Priorität in der aufgeführten Rangfolge werden bestätigt. 4. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens ist eine Übernahme- oder Kaufoption für die im Rahmen der Konzession errichteten Fahrgastunterstände am Ende des Konzessionszeitraumes abzuschließen. 5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Errichtung der Fahrgastunterstände aus der Ausschreibung herauszulösen, wenn sich die Beschaffung, Errichtung und Betreibung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Konzessionseinnahmen durch ein städtisches Unternehmen wirtschaftlicher darstellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen X nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Begründung Anlage: Werbekonzept mit Anlagen 1-3 3/3 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 1 Anlass und Ziele der Neuausschreibung Das 2015 begonnene Vergabeverfahren zu den Werberechten der Stadt wurde mit Zustimmung des Stadtrates VI-DS-02109 für die Lose 3 und 4 und mit Beschluss zur Vorlage VI-DS-02497 für das Los 2 beendet. Somit konnten die Werberechte für beklebte Litfaßsäulen, Kandelaber- und Hotelwegweisung und Uhren zum 01.01.2017 neu vergeben werden. Gleichzeitig wurde das Los 1 aus diesem Vergabeverfahren aus Gründen der Nichtwirtschaftlichkeit im Januar 2016 aufgehoben. Mit der Bekanntmachung zur Aufhebung Los 1 im europäischen Amtsblatt am 20.01.2016 wurde gleichzeitig eine Neuausschreibung der Werberechte in 2017 angezeigt. Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Vorlage VI-DS-02527 am 18.05.2016 wurde ein Interimsvertrag mit der JC Decaux Deutschland GmbH bzw. jetzt Wall GmbH geschlossen, dessen Vertragsverhältnis zum 30.06.2019 endet. Dieser wurde geschlossen, um den Abbau der Fahrgastunterstände zum 31.12.2016 zu verhindern und ein neues Ausschreibungsverfahren vorbereiten und durchführen zu können. Für die Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Werberechte und Stadtmöblierungselemente im öffentlichen Raum, müssen einige Entscheidungen herbeigeführt werden. Dazu gehört nicht nur die Festlegung, ob die Werberechte wieder in einem Los ausgeschrieben werden, sondern auch, ob der Bedarf an Fahrgastunterständen und Toiletten in Form von Optionen mit der Neuausschreibung abgedeckt werden soll. Aus den Erfahrungswerten der ersten Ausschreibung von Werberechten heraus, insbesondere der Phase der Verhandlungen zwischen dem Bieter und der Stadt, sollten für eine klare Verhandlungsbasis der Stadt sowie für die Wichtung der Zuschlagskriterien prägnante Zielsetzungen im Vorfeld beschlossen werden. Diese sollen als Richtmesser in den Verhandlungen Anwendung finden aber auch die Bewertung der Angebote ermöglichen. Gleichzeitig wird der Stadt durch die Priorisierung der Zielsetzungen eine direkte Reaktion auf Angebote der Bieter im Verhandlungsverfahren ermöglicht. Oftmals müssen in den Verhandlungen Sofortentscheidungen getroffen werden, die richtungsweisend für das weitere Verhandlungsverfahren mit den Bietern sein können. Ein weiterer Vorteil der priorisierten Zielsetzung ist, dass dadurch der 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 zeitliche Aufwand für die Verhandlungen beschränkt werden kann und der Ablauf zügig erfolgt. Für die Neuausschreibung der Werberechte werden folgende Ziele nach der Priorität für das Verfahren vorgeschlagen: 1. maximale Anzahl der Fahrgastunterstände (FGU) mit oder ohne Werbung im Verfahren mit dem Bieter verhandeln als erste Priorität; Restbeschaffung weiterer FGU ohne Werbung über das ausgehandelte Entgelt als zweite Priorität In die Neuausschreibung wird mit der Anzahl der FGU (670 FGU) aus der beendeten Ausschreibung gestartet. Für die FGU werden in der Gesamtkalkulation des Bieters die Werbeflächen der anderen Werbeträger in diesem Los gegengerechnet. Nach den Erfahrungswerten anderer Städte sollte somit eine Umsetzung der Anzahl von mind. 670 FGU im Rahmen einer Konzession für die Bieter machbar sein. Im Verhandlungsverfahren wird das Angebot höher gewichtet, mit dem der Stadt alle benötigten FGU (850) als Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Auswahl der jeweiligen Standorte richtet sich nach den bereits bekannten und kommunizierten Auswahlkriterien, wie Einsteigerzahlen, Stadtbahnhaltestelle, wichtiger Verkehrsknoten- bzw. Umsteigepunkt, Barrierefreiheit, alternative Unterstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld sowie „50 % Regel“ für gering besiedelte Randbereiche der Stadt oder Ortsteile. Diese Bewertungskriterien wurden um das Kriterium „sozialer Aspekt“, wie Friedhöfe, Krankenhäuser oder Altenheime ergänzt. Bereits jetzt ist abzuschätzen, dass nicht alle der 1.340 Einzelhaltestellen mit einem FGU über die Werbekonzession ausgestattet werden können. Dieser Umfang an FGU ist zu hoch für die im Gegenzug zur Verfügung gestellten und genehmigungsfähigen Werbestandorte der Stadt und können daher voraussichtlich nicht über die Einnahmen kompensiert werden. Von einer überhöhten Forderung nach FGU sollte in der Ausschreibung aber abgesehen werden. Vielmehr sollte die Stadt den Weg weiterer Optionen wählen, wie in Punkt 4 weiter ausgeführt. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 2. Designanforderungen erfüllen (Beibehaltung des einheitlichen Designs für FGU und die Zulassung von digitalen Anlagen im Stadtgebiet) Die Designanforderungen wurden dahingehend überarbeitet, dass es allen potenziellen Werbefirmen möglich sein wird, sich an der Ausschreibung mit ihrem bestehenden Portfolio zu beteiligen. Gleichzeitig sollte mit der Ausschreibung auf weitere Innovationsmöglichkeiten, wie Dachbegrünung oder Solarnutzung geachtet werden. Damit könnten weitere Ziele wie Umweltfreundlichkeit, Nutzung regenerativer Energien u.Ä. umgesetzt werden, Themen, welche in weiteren Zielen und Strategien der Stadt verankert sind. 3. Entgelteinnahmen generieren durch Schaffung von Wettbewerb Entgelteinnahmen können nur dann im Verhandlungsverfahren generiert werden, wenn es gelingt, einen Wettbewerb um die Werberechte der Stadt unter den Bietern zu erreichen. Dazu müssen unter Kenntnis des Werbemarktes die einzelnen Ausschreibungsfaktoren so formuliert werden, dass ein breites Interesse geweckt wird. Die derzeitige Werbemarktsituation lässt dafür drei Werbefirmen in Frage kommen. Gleichzeitig sollte der Anspruch der Umsetzung aller gewünschten Sach- und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Derzeit nimmt die Stadt Leipzig aus den entsprechenden Leistungen ein Entgelt in Höhe von 1,15 Mio Euro ein. 4. Kultur- und Eigenwerbung im heutigen Umfang Heute ist in den Werbeverträgen der Stadt die Nutzung von unterschiedlichen Werbeträgern für Eigen- und Kulturwerbung vertraglich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um rabattierte Werbekontingente, die der Kulturszene der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen nicht nur die hinterleuchteten, sondern auch die beklebten Werbeträger. Dabei werden heute bis zu 300 Werbeflächen auf den hinterleuchteten Werbeanlagen der Werbefirma Wall GmbH sowie die Möglichkeit für Eigen- und Kulturwerbung auf den digitalen Werbeanlagen genutzt. Mit dem bereits erfolgten Abschluss der neuen Werbeverträge für beklebte Litfaßsäulen konnte zusätzlich Werbung für Eigen- und Kulturwerbung auf Werbeanlagen in Leipzig und bundesweit ausgehandelt werden. Diese Kontingente verwaltet in der Gesamtheit das Dezernat Kultur. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens sollte der heutige Umfang für Eigenund Kulturwerbung erhalten bleiben. 5. Abschluss einer Regelung im Vertrag zum Abkauf der Fahrgastunterstände nach Konzessionsende Damit soll erreicht werden, dass für die nächste Konzession das Investitionserfordernis für die Bieter so gering wie möglich gehalten wird. Schließlich wird mit der neuen Ausschreibung ein FGU-Modell gesucht, welches mindestens die heutige Haltbarkeit von 30 Jahren aufweist. Dies schafft für die Ausschreibung der Werberechte ab 2033 eine hohe Entlastung. Außerdem ist heute nicht abschätzbar, wie sich der Werbemarkt in Leipzig weiter entwickeln wird. Auch die politischen Überlegungen zu Werbeverboten dürfen bei der Betrachtung der Werberechte nicht außer Acht gelassen werden. 6. Verhandlungsergebnis muss bis 31.03.2018 feststehen, Zuschlagserteilung muss in der Ratsversammlung im Juni 2018 erfolgen Trotz aller Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt auf die Inhalte der Ausschreibung ist sie dennoch von den Angeboten der Bieter abhängig, die letztendlich entscheiden, was sie bereit sind zu investieren bzw. für die Werberechte der Stadt zu zahlen. Aus diesem Grund muss sich die Stadt bereits heute darüber verständigen, dass eine Eigenbeschaffung von FGU eine Alternative ist, wenn sich abzeichnet, dass diese wirtschaftlich sinnvoller wäre, als die FGU über die Werbekonzession errichten und bewirtschaften zu lassen. Eine Auswertung des Verhandlungsverfahrens wird dem Stadtrat mit der Beschlussvorlage zur Zuschlagserteilung übergeben. 2 Bisheriges Verfahren Mit der Beendigung von Los 1 im Januar 2016 wurde gleichzeitig die Neuausschreibung angezeigt. Mit den beiden Altkonzessionären wurde jeweils ein Interimsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2019 abgeschlossen. Nach Beendigung des Verfahrens wurden mögliche Ursachen, die zu einem überhöht negativen Angebot durch eine Werbefirma führten, analysiert. Daraus folgt, dass gegenüber der damaligen Ausschreibung der Werberechte kalkulationsrelevante Änderungen vorgenommen werden müssen, um einen höheren Wettbewerb um die 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 Werberechte zu schaffen und gleichzeitig die Höhe der notwendigen Investitionen zu senken. Eine Komponente betrifft dabei das Thema Strom und Stromzufuhr. Nach Zustimmung der Netz Leipzig GmbH zum Einbau von Referenzzählern statt des Einbaus eines Zählers in jede einzelne Werbeanlage kann die Leistungsbeschreibung dahingehend verändert werden. Auch die weiter gefasste Formulierung zum Design der Fahrgastunterstände und die Beachtung weiterer Innovationsmöglichkeiten, wie Dachbegrünung oder Solarnutzung könnten den notwendigen Wettbewerb weiter erhöhen. 3 Weitere Vorgehensweise Damit die Ausschreibung der verbliebenen Werberechte so schnell wie möglich beginnt und abgeschlossen werden kann, muss eine Abstimmung über die Vorgehensweise und die Verantwortlichkeit getroffen werden. Mit dem 18.04.2016 ist in Deutschland ein neues Konzessionsrecht mit der Konzessionsvergabeverordnung und der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Somit müssen die verbliebenen Werberechte der Stadt nach dieser Konzessionsverordnung ausgeschrieben werden. In der Verordnung wird vom Gesetzgeber das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Ausschreibung von Konzessionen empfohlen. Eine Verlängerung der Werbeverträge, die als Dienstleitungskonzession einzustufen ist, kann nicht erfolgen, da die Vergabe einer Dienstleistungskonzession der Ausschreibungspflicht unterliegt. Aus der heutigen Rechtslage heraus wird daher folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:  Nach Vorliegen des Stadtratsbeschlusses zur Losaufteilung wird die Stadt die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vornehmen und damit das Ausschreibungsverfahren um die verbliebenen Werberechte beginnen.  Als Verfahren wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gewählt.  Damit eine Eigenbeschaffung der Fahrgastunterstände durch die Stadt im Falle der dahingehenden Unwirtschaftlichkeit der Angebote realisierbar ist, muss im Verhandlungsverfahren ein belastbares Angebot der Bieter bis zum 31.01.2018 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 vorliegen. Sollte zu diesem Zeitpunkt kein Angebot vorliegen bzw. ein nicht wirtschaftliches Angebot als Ergebnis der Ausschreibung zu erwarten sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Errichtung der Fahrgastunterstände aus der Ausschreibung herauszulösen, wenn sich die Beschaffung, Errichtung und Betreibung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Konzessionseinnahmen durch ein städtisches Unternehmen wirtschaftlicher darstellt. 4 Begründung für Losaufteilung Bei den noch nicht vergebenen Werberechten handelt es sich um die folgenden Werbeträgerarten:  City-Light-Boards (CLB) auch digital,  City-Light-Poster (CLP) auch digital,  City-Light-Säulen (CLS),  geklebte Großflächen (unbeleuchtet und beleuchtet),  City-Star-Anlagen (Monofuß). Damit verbunden sind Stadtmöblierungselemente, wie:  Fahrgastunterstände mit Werbung,  Fahrgastunterstände ohne Werbung,  Toiletten. Im Rahmen der Vergabe der Werberechte ist die Einhaltung der Exklusivität der Werbeträgerformate ein entscheidendes Kriterium, welches sich auf die Höhe des Entgeltes einer Werbekonzession auswirkt. Bei der Exklusivität wird dem Konzessionär das alleinige Recht für eine Werbeträgerart oder ein Werbeformat zugesichert. Durch die Zusage der Exklusivität ist eine Wertsteigerung der Werberechte zu erzielen. Aus dieser Betrachtung heraus, könnte eine Splittung der Werberechte in Werbeformate theoretisch folgende Losaufteilung ergeben und damit jeweils geringere notwendige Investitionskosten für den Konzessionär nach sich ziehen: Los 1:  City-Light-Säulen (CLS), 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034  City-Light-Poster (CLP) auch digital,  Fahrgastunterstände mit Werbung 14.08.2017 Los 2:  City-Light-Boards (CLB) auch digital,  geklebte Großflächen (un- und beleuchtet),  City-Star-Anlagen (Monofuß),  Toilettenanlagen mit Werbung. Ein wesentlicher Nachteil dieser Aufteilung besteht darin, dass der notwendige Wettbewerb um die jeweiligen Lose nicht zu erreichen ist. Außerdem entspricht diese Losaufteilung nicht dem Geschäftsmodell einiger Werbefirmen. Die zusätzliche Einbringung von weiteren dringend benötigten Fahrgastunterständen ohne Werbung in eines der Lose ist auf Grund der Investitionshöhe nicht durch die Bewirtschaftung der jeweiligen Werbeträger zu kompensieren. Somit wäre zwar mit der Losaufteilung die Exklusivität beachtet, aber nicht der Bedarf für Fahrgastunterstände im gesamten Stadtgebiet gedeckt. Wenn also alle benötigten Fahrgastunterstände durch eine Werbekonzession beschafft werden sollen, ist nur die Vergabe aller Leistungen in einem Los möglich. Der größere Anteil an Werbeanlagen für jede Werbeträgerart rechtfertigt dann die Abdeckung der Investitionskosten für die benötigten Fahrgastunterstände im Rahmen der Konzession. Aus den vorgenannten Gründen wird folgende Ausschreibung in einem Los vorgeschlagen:  City-Light-Säulen (CLS),  City-Light-Poster (CLP) auch digital,  Fahrgastunterstände mit Werbung,  City-Light-Boards (CLB) auch digital,  geklebte Großflächen (un- und beleuchtet),  City-Star-Anlagen (Monofuß). 7 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 Um alle dringend benötigten Fahrgastunterstände einer Realisierung zuzuführen, werden weitere Optionspakete mit Fahrgastunterständen ausgeschrieben, damit diese durch das jährliche Entgelt finanzierbar werden. Mit der Ausschreibung wird die Weiternutzung der heutigen FGU bzw. zur Wahrung der Gleichbehandlung, die Nutzung gebrauchter Anlagen, als eine weitere Angebotsoption vom Bieter abgefragt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Anlagen den Designvorgaben der Stadt entsprechen. Diese Variante ermöglicht der Stadt im Nachgang, mit dem Gewinner des Hauptangebotes (also zunächst ohne Berücksichtigung der „Gebrauchtoption“) darüber zu verhandeln, welche Optionen tatsächlich über das Entgelt realisiert werden sollen. 4.1 Eigenbeschaffung von Fahrgastunterständen Nach Prüfung der unterschiedlichen Varianten wurde gleichzeitig geprüft, ob eine Finanzierung der Fahrgastunterstände (FGU) bei Eigenbeschaffung durch die LVV und die Bewirtschaftung dieser FGU durch die LVB dies überhaupt auf Grund der Struktur leistbar wäre. Durch die LVB wurde eine Schätzung der zu kalkulierenden Kosten für die Beschaffung, die Errichtung, die Bewirtschaftung von Fahrgastunterständen und Spritzschutzgeländern sowie für den Zeitraum des Übergangs vorgenommen. Weiterhin wurden in der Kostenschätzung auch Annahmen für Kosten zur Vandalismusbeseitigung und für über den Nutzungszeitraum notwendige örtliche Anpassungen der Fahrgastunterstände berücksichtigt. Zur Abschätzung der voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung und Errichtung der neuen Fahrgastunterstände (ca. 850 Stück) wurden zu folgenden Punkten entsprechende Annahmen getroffen:  Zustand der Standorte nach Demontage durch die Firma Wall auf Basis der im Vertrag mit der Fa. Wall formulierten Bedingungen  Beschaffungskosten für die FGU auf Basis der durch die Stadt Leipzig und LVB recherchierten Marktpreise  Bau- und Baunebenkosten für die Errichtung auf Basis eines Grobkonzeptes zur Technologie und Logistik der Montage mit Berücksichtigung der Einbausituation im städtischen Umfeld 8 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034  14.08.2017 realistische zeitliche Umsetzung und damit zeitliche Einordnung der Realisierungskosten auf Basis des Grobkonzeptes mit Berücksichtigung des städtischen Umfeldes  Umfang und Zustand von Provisorien sowie Kosten für Interimszustände von Haltestellen  nach aktuellen Erkenntnissen realistische Finanzierungsbedingungen hinsichtlich möglicher Inanspruchnahme von Fördermitteln  Reinigungskosten entsprechend der Anforderungen der Stadt Leipzig bezüglich der Reinigungszyklen Auf dieser Basis liegt für einen Bewirtschaftungszeitraum von 20 Jahren eine detaillierte Kostenschätzung für die Errichtung und den Betrieb der Fahrgastunterstände bei der LVB vor und kann im Ausschreibungsverfahren zur Plausibilisierung der wettbewerblichen Angebote verwendet werden. Sofern im wettbewerblichen Verfahren Verhandlungsalternativen erforderlich werden, stellt eine eigenbetriebliche Beauftragung im Rahmen der geschätzten Kosten somit eine mögliche Option dar. 4.2 Öffentliche Toilettenanlagen Die heutigen Toilettenstandorte, die momentan durch die Wall GmbH bewirtschaftet werden, wurden bewertet und eine verwaltungsinterne Einschätzung weiterer Standorte vorgenommen. In die Bedarfsbetrachtung flossen dabei die Erfahrungen der Ämter der Stadt sowie die Erfahrungen der Quartiersmanager ein. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für das gesamte Stadtgebiet mindestens 17 Toilettenanlagen im öffentlichen Raum benötigt werden. Gleichzeitig wurde sich darüber verständigt, dass alle Toilettenanlagen behindertengerecht auszustatten sind. Die Toilettenanlagen, die heute Bestand des Werbevertrages mit der Wall GmbH sind, können in die Ausschreibung als Hauptbestandteil, also gleichrangig zu den FGU, nicht aufgenommen werden. In der Vergangenheit wurde sich darüber verständigt, mit der Ausschreibung der Werberechte die Höchstanzahl an FGU zu erreichen. Daraus folgt, dass die Errichtung von Toilettenanlagen nur zu Lasten der Anzahl an FGU gehen kann. Der Konzessionär als wirtschaftliches Unternehmen kann 9 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 nur einen Bruchteil seiner Investitionskosten dem Umsatz an Werberechten gegenüberstellen. Daher muss davon ausgegangen werden, dass eine andere Möglichkeit der Realisierung der Toilettenanlagen gefunden werden muss. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Neuausschreibung das Thema Toilettenanlagen als eine Angebotsoption aufgenommen. Das hat den Vorteil, dass für die Toilettenanlagen ein separates Angebot (als Option) abgegeben werden muss und die Stadt entscheiden kann, wie viel vom Entgelt für die Realisierung der öffentlichen Toiletten eingesetzt werden soll. Die Stadt hält sich mit dieser Variante die Möglichkeit der Realisierung der Toilettenanlagen offen und kann damit die Kosten besser bewerten. 5 Werbekonzept der Stadt Leipzig In der vorangegangenen Ausschreibung wurde der Begriff Werbekonzept im Umgang mit der Ausschreibung der Werberechte verwendet. Unterschiedliche Auffassungen gab es darüber, was dieses Werbekonzept letztendlich umfasst. Das im Rahmen der Ausschreibung 2016 erarbeitete Werbekonzept wurde erneut überprüft und nunmehr als künftiges Werbekonzept zusammengefasst. Dies fasst die für die Ausschreibung von Werbekonzessionen wichtigsten Festlegungen in Bezug auf Werbeträgerarten und zur Designgestaltung zusammen. Aus diesen Eckpunkten werden die Leistungsbeschreibungen mit Standortvorschlägen für die Ausschreibung, das Betriebskonzept und das Technikkonzept entwickelt. Das erarbeitete Werbekonzept stellt aber nur eine Seite der Konzeption dar, denn die Konzessionäre, die sich um die Werberechte der Stadt Leipzig bewerben, müssen auf der Grundlage dieses Konzeptes eine Ergänzung zu diesem Werbekonzept mit ihrem Angebot an die Stadt übergeben. Dabei werden von den Bietern die jeweiligen Designanforderungen mit genauen Modellreihen hinterlegt sowie Aussagen zum Betrieb der Werbeanlagen oder FGU getroffen. Zusätzlich erfolgt von den Bietern eine Aussage zu jedem Werbeträgerstandort. Dieses aufeinander aufbauende Werbekonzept wird dann im Vergabeverfahren bei den Zuschlagskriterien mit bewertet. Dazu gehört, dass der Bieter sich z.B. aus den übergebenen Standortlisten die Werbestandorte aussucht, die er in Zukunft bewerben will. Bei der Bewertung wird im Einzelnen immer das Gesamtkonzept als solches beurteilt. Gleichzeitig wird bewertet, ob die Vorgaben der Stadt im ergänzten Werbe10 Verkehrs- und Tiefbauamt Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034 14.08.2017 konzept Beachtung finden und erfüllt werden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens um die Werberechte der Stadt, hat der Bieter dann die Möglichkeit, seine Ergänzungen zu erklären. Zusammenfassend ist auszuführen, dass die Stadt bewusst durch gezielte Vorgaben in Form von Leistungsbeschreibungen eine Steuerung der Werbung im öffentlichen Bereich vornimmt. Besonders bei den Überspannern im öffentlichen Raum ist die Einflussnahme sehr deutlich sichtbar, da diese Werbeform ausschließlich im Innenstadtbereich vorgesehen wird. Die Einschränkung hat einen historischen Hintergrund und soll die Sicherung des Stadtbildes ermöglichen. Eine Ausschreibung dieser Werbeträgerart wird jedoch nicht über die Konzession vorgenommen, da für die Anbringung dieser Vorrichtungen mittels Halterung beidseitig an den Gebäudefassaden gleichzeitig eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Eine uneingeschränkte Nutzung über eine Konzessionsvergabe ist in diesem Fall nicht möglich. Diese Werbeform kann aber in einem getrennten Verfahren vergeben werden, wenn dafür Interesse bei den Werbefirmen besteht. Dafür sind die Grundlagen im Werbekonzept gelegt. In der Anlage ist das erarbeitete Werbekonzept der Stadt Leipzig dargestellt, welches die Eckpunkte für die Ausschreibung von Werberechten vorgibt. Anlage: Werbekonzept 11 Werbekonzept der Stadt Leipzig für Werbeanlagen im öffentlichen Raum die im Rahmen einer Konzessionsvergabe vergeben werden Stand: 24.05.2017 Inhaltsverzeichnis Präambel.................................................................................................................1 1 Werbeträgerarten................................................................................................3 1.1 Litfaßsäulen......................................................................................................4 1.1.1 Beleuchtete Säulen – beklebt........................................................................5 1.1.1.1 Allgemeinstelle............................................................................................5 1.1.1.2 Ganzstelle...................................................................................................6 1.1.1.3 Halbsäule....................................................................................................7 1.1.1.4 Kultursäule..................................................................................................7 1.1.2 Hinterleuchtete Säulen..................................................................................8 1.2 Großflächen im 18/1 Format.............................................................................8 1.2.1 Hinterleuchtete Großflächen..........................................................................9 1.2.2 Beleuchtete Großflächen auf Monofuß........................................................10 1.2.3 Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen..............................................11 1.2.4 Digitale Großflächen ...................................................................................12 1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format.........................................................................13 1.3.1 Digitale City-Light-Poster-Vitrinen................................................................14 1.4 Stadtmöbel.....................................................................................................15 1.5 Fahrgastunterstände......................................................................................15 1.5.1 Toiletten.......................................................................................................17 1.6 Werbeuhren....................................................................................................19 1.7 Hinweisanlagen..............................................................................................20 1.7.1 Kandelaberwegweisung...............................................................................21 1.7.2 Hotelwegweisung.........................................................................................22 1.7.3 Firmenwegweiser.........................................................................................23 1.8 Überspanner ..................................................................................................24 1.9 Zusammenfassung.........................................................................................26 Anlagen.................................................................................................................26 Präambel Die Stadt Leipzig ist, wie kaum eine andere Stadt Deutschlands, von einer reichen Bausubstanz aus der Gründerzeit um 1900 geprägt. Die Denkmalliste der Stadt verzeichnet gut 15.000 Kulturdenkmäler aus dieser Epoche. Sie prägen das städtebauliche Bild und Erbe der gesamten Stadt. 2007 hat die Stadt Leipzig in der sogenannten „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ als Ziel festgeschrieben, attraktive, Nutzer orientierte öffentliche Räume mit hohem Niveau der Baukultur zu schaffen. Eine besondere Rolle spielt dabei das Stadtzentrum. Mit ihren 48 ha ist die historische Altstadt das ”Herz der Stadt” mit einem tradierten städtebaulichen Kontext und einem großen Reichtum bedeutender Baudenkmale als Ergebnis einer jahrhundertelangen Stadtentwicklung. Leipzig zählt mit seiner Tradition als Handelsplatz und seinem imposanten Stadtbild zu den europäischen Großstädten mit einem ausgeprägten urbanen Charakter. Entscheidend trägt dazu die lebendige und überschaubare Innenstadt bei. Sie ist durch den grünen Promenadenring, ein dichtes Netz an Straßen und Passagen, den Türmen von zwei Kirchen und zwei Rathäusern an markanten Plätzen sowie einem Hochhaus am Augustusplatz geprägt. Die Innenstadt ist nicht nur die geographische Mitte und der historische Kern von Leipzig, sondern auch das Symbol für den Stolz und die Identität der Stadtgesellschaft. Der Stadtkern wird umschlossen von einem ca. drei (3) Kilometer langen Promenadenring, der den Verlauf der ehemaligen Stadtbefestigungen nachzeichnet. Der Promenadenring ist der älteste kommunale Landschaftspark Deutschlands und eines der wichtigsten Garten- und Kulturdenkmale Leipzigs. Dieser grüne Promenadenring ist umgeben von einem mehrspurigen Innenstadtring, der neben dem Autoverkehr den Straßenbahn- und Busverkehr abwickelt. Am Hauptbahnhof, welcher unmittelbar am Innenstadtring liegt, kreuzen sich alle 13 Straßenbahnlinien der 1 Stadt. Innerhalb des Innenstadtringes befinden sich sieben (7) Straßenbahnhaltestellen, die von einem hohen Fahrgastaufkommen gekennzeichnet sind. Das Erscheinungsbild dieser hoch frequentierten Orte hat einen wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung der Stadt Leipzig als weltoffene und pulsierende Großstadt. Der öffentliche Raum trägt deshalb wesentlich dazu bei, Einwohnern und Gästen das Bild einer positiven und lebenswerten Stadt zu vermitteln, in der das historische Erbe geschätzt und mit moderner Lebensqualität in gelungener Weise verbunden ist. Dieser Anspruch soll auch an der Auswahl der eingesetzten Werbeträger und deren Erscheinungsbild ablesbar sein. Die Werbeträgertypen sollen einer sachlichen Designsprache folgen, die sich in verschiedene städtebauliche Typologien einfügt und mit diversen architektonischen Baustilen kombinierbar ist sowie die einheitliche Verwendung der Werbeträger sowohl in der Innenstadt als auch im übrigen Stadtgebiet erlaubt. Das Werbekonzept ist das verbindliche Konzept der Stadt Leipzig für alle fest mit dem Grund und Boden verbundenen Werbeanlagen im öffentlichen Raum sowie für die Überspanner im Innenstadtbereich. Es ist Grundlage für die Vergabe von Werberechten in Form von Werbekonzessionen. 2 1 Werbeträgerarten Dieses Werbekonzept definiert Werbetypen, die einheitlich, flächendeckend und als gestalterisches Ausstattungselement im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig, verwendet werden sollen. Fast alle der im Folgenden aufgeführten Werbeträgerarten werden im Rahmen einer Konzession vergeben. Für die Laufzeit der Konzessionsverträge ist dieses Konzept anzuwenden. Unter Werbeanlagen im Sinne des Werbekonzeptes für den öffentlichen Raum werden Werbeanlagen verstanden, die auf öffentlichen Flächen der Stadt Leipzig errichtet werden. Die Überspanner bilden dabei eine Ausnahme und werden durch ihre Präsenz in den öffentlichen Raum zusätzlich mit geregelt. Bis Ende 2016 waren vor allem auf Grundlage von Werbekonzessionen auf öffentlichen Flächen der Stadt Leipzig folgende Werbeträgerarten vertreten: • Litfaßsäulen in verschiedenen Ausführungen, • Großflächen in verschiedenen Ausführungen, • Stadtinformationsanlagen, • Werbeuhren, • Kandelaberwegweisung, • Hotelwegweisung, • Firmenwegweiser, • Überspanner, • City-Aufsteller. Zusätzlich sind aus den ehemaligen Vertragsverhältnissen heraus, einige Stadtmöblierungselemente, wie Fahrgastunterstände und Toiletten im Zusammenhang mit der Vergabe von Werberechten zu betrachten. Diesbezügliche Grundsätze zum Bedarf und zur Gestaltung sind in Gliederungspunkt 1.4 „Stadtmöbel“ dargestellt. Im Zuge der Vergabe von Werberechten wurden alle bis 12/2016 bestehenden Werbeträgerstandorte nach Straßen-, Bau- und Planungsrecht sowie Denkmalschutzrecht geprüft. Die Prüfung ergab, dass einige Werbestandorte nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Daraus resultiert mit Blick auf die Neuvergabe von Werbekonzessionen 3 eine Reduzierung von rund 78 Werbestandorten im Bereich der Litfaßsäulen und Großflächen. Die veraltete Werbeträgerart City-Aufsteller entfällt in Zukunft; der Standortverlust wird in der Gesamtbilanz durch hochwertigere und profitablere Werbeträgerarten kompensiert. Hinsichtlich der Entwicklung des stadtgebietsübergreifenden Standortkonzeptes für Werbeanlagen im öffentlichen Raum war die bisherige Gesamtanzahl an Werbeträgern zu überprüfen. Auf Grund der Weiterentwicklung der Werbetechnologie durch den Einbau von Wechslern in Werbeanlagen und die Digitalisierung, ist zukünftig nicht in jedem Fall die Erhöhung der Stückzahlen betriebswirtschaftlich sinnvoll. Somit tritt das Phänomen auf, dass die körperliche Aufstellung von vielen Werbeträgern im Stadtgebiet auch überflüssig werden kann. Eine Entscheidung zum Wegfall von Werbestandorten sollte immer in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Konzessionär erfolgen. Die Überspanner erfordern wegen ihrerbaulichen Verbindung mit privaten Grundstücken einen besonderen Genehmigungsprozess und werden deshalb nicht über eine Konzession vergeben. Wegen der Wirkung der Überspanner auf den öffentlichen Raum muss diese Werbeträgerart trotzdem zum Portfolio dieses Werbekonzeptes gehören. In Zukunft sind alle Werbeträgerarten im öffentlichen Raum an die im Werbekonzept formulierten allgemeinen Designanforderungen anzupassen. Dazu gehört nicht nur, die hochwertige Gestaltung des einzelnen Werbetyps, sondern auch die Zusammengehörigkeit aller Einzeltypen zu einer Designfamilie. Darüber hinaus soll DB 703 als einheitliche Farbe für alle Werbeträgerarten im öffentlichen Raum durchgesetzt werden. Im Folgenden werden die Werbeanlagen und Stadtmöbel, die Bestandteil des Werbekonzeptes sind, im Einzelnen vorgestellt und beschrieben. Die jeweiligen Formate sind in Anlage 3 ausgeführt. 4 1.1 Litfaßsäulen In Leipzig sind unterschiedliche Formen und Designausführungen, selbst innerhalb einer Werbeträgerfamilie, festzustellen. Zukünftig sollen alle Litfaßsäulen erkennbar einer Designfamilie zuzuordnen sein und durch eine Farbgebung in Eisenglimmer DB 703, einem Flachdach, einer filigranen und schlanken Anmutung vom Dach bis zum Sockel, vereinheitlicht werden. Bei den Litfaßsäulen gibt es zwei große Unterscheidungsmerkmale; einerseits werden die Litfaßsäulen mit Plakaten beklebt und vom Dachkranz aus beleuchtet und andererseits gibt es hinterleuchtete Säulen. Bei Letzteren werden die Plakate hinter Glas aufgehängt und von hinten angestrahlt (Hinterleuchtung). Im Gegensatz zu geklebten Säulen benötigen hinterleuchtete Säulen ein Fundament. Neben der Unterscheidung hinsichtlich der Befestigungs- und Beleuchtungstechnik gibt es auch Unterschiede in den Werbeinhalten, die sich auf die Umsätze des Einzelstandorts auswirken. Im Folgenden wird die Nutzung als Allgemeinanschlag, Ganzstelle und Halbsäule beschrieben. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch auf die für Leipzig entwickelte Kultursäule als Sondertyp der geklebten Litfaßsäulen hingewiesen, die sich durch ihren geringen Durchmesser und die flache Dachform optisch von den anderen Litfaßsäulen unterscheidet. Mit Blick auf das Standortkonzept ist anzumerken, dass innerhalb des Promenadenrings generell dem Innenstadtcharakter entsprechend hochwertige Werbeanlagen errichtet werden sollen. Daher wurde von beklebten Litfaßsäulen innerhalb des Promenadenringes aus gestalterischen Gründen abgesehen. Davon ausgenommen sind die für die Innenstadt extra entwickelten Kultursäulen. 5 1.1.1 Beleuchtete Säulen – beklebt 1.1.1.1 Allgemeinstelle Bei der Litfaßsäule als Allgemeinstelle handelt es sich um die klassische Litfaßsäulennutzung in Form von Ankündigungen und Bekanntmachungen im allgemeinen öffentlichen Interesse. Der Allgemeinanschlag ist seit über 125 Jahren kontinuierlicher Bestandteil des Stadtbildes. An Allgemeinstellen sind vereinzelt auch Plakate mit kommerziellem Charakter zu finden. Diese dürfen aber nicht dominieren und den allgemeinen Anschlagscharakter der Säule überlagern. Dabei sind einzelne Plakate im 4/1 Format für kommerzielle Inhalte zulässig. Auf Grund des informativen Charakters der Litfaßsäule mit Allgemeinanschlag ist diese Form der Säule in allgemeinen Wohngebieten einsetzbar. Daher kann die Allgemeinstelle im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden. Im Rahmen der Erarbeitung der Standorte wurde ein Potenzial für bis zu 147 Anlagen ermittelt. Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes hat der Litfaßsäulentyp Allgemeinstelle folgende Anforderungen zu erfüllen: – Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m – Sockel im Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m – Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m – Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein – der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen 1.1.1.2 Ganzstelle Die Litfaßsäule als Ganzstelle wird ausschließlich für kommerzielle Werbung genutzt; die Plakate werden im 8/1-Format geklebt. Es besteht die Möglichkeit zur Beleuchtung der Säulen. Da Werbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig sind, ist die Aufstellung von Litfaßsäulen als Ganzstelle nur eingeschränkt möglich. Für das Stadtgebiet können bis zu 139 unbeleuchtete Ganzstellen errichtet werden. Von diesen Ganzstellen können bis zu 50 Ganzstellen beleuchtet werden. 6 Der Litfaßsäulentyp Ganzstelle hat folgende Anforderungen zu erfüllen: – Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m – Sockel mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m – Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m – Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein – der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen Für beleuchtete Ganzstellen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: – in Höhe des Daches angebrachte separate Beleuchtung in Form eines LED-Ringes mit Durchmesser 1,80 m und einer Höhe von 0,50 m für ein gleichmäßiges Beleuchtungsbild; optisch zurückhaltendes Erscheinungsbild der Beleuchtungsanlage – das Dach besteht aus Aluminiumblech 1.1.1.3 Halbsäule Die Litfaßsäule als Halbsäule ermöglicht die Kombination von Allgemeinanschlag und kommerziellem Anschlag zu gleichen Teilen. Auf dieser Säulenform werden kommerzielle Plakate im Format 8/1 und auf der Rückseite Plakate mit kulturellem und informativem Inhalt (Allgemeinanschlag) geklebt. Die 50 % Nutzung für kommerzielle Werbung prägt den Charakter der Litfaßsäule, so dass Halbsäulen in Bereichen, in denen Werbung planungsrechtlich unzulässig ist, nicht eingesetzt werden können. Dadurch sind bei dieser Form die Errichtungsgebiete beschränkt. Gemäß Standortkonzept können bis zu 146 Halbsäulen errichtet werden. Der Litfaßsäulentyp der Halbsäule hat folgende Anforderungen zu erfüllen: – Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m – Sockel mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m – Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m – Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein – der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen 7 1.1.1.4 Kultursäule Diese besondere Form der Litfaßsäule wurde speziell für Leipzig entwickelt und ermöglicht durch den im Vergleich schlanken Durchmesser auch Standorte innerhalb des Promenadenringes mit beschränkten Platzverhältnissen. Auf diesen Säulen wird ausschließlich Kulturwerbung geklebt. Kommerzielle Inhalte sind ausgeschlossen. Im gesamten Stadtgebiet sind dafür 16 Standorte freigegeben. Die Kultursäule hat folgende Anforderungen zu erfüllen: – transparentes Glasdach als Flachdach mit einem Durchmesser von 1,25 m und einer Höhe von 0,18 m – Sockel mit einem Durchmesser von 0,94 m und einer Höhe von 0,43 m – Korpus mit einem Durchmesser von 0,94 m und einer Höhe von 3,00 m – Sockel und Korpus bestehen aus Beton, Metall sowie Kunststoff und sind mit einer Farbbeschichtung in Eisenglimmer DB 703 zu versehen – 1.1.2 der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen Hinterleuchtete Säulen Bei hinterleuchteten Säulen handelt es sich um eine höherwertige Ausstattungsform. Auf diesem Medium können Plakate in den Formaten 4/1, 6/1 oder 8/1 (Anlage 3) aufgebracht werden. Dabei ist eine Mischung zwischen kommerzieller Werbung und Kulturwerbung möglich. Eine Besonderheit dieser Säule besteht darin, dass die Plakate nicht mehr auf einen Körper geklebt, sondern in einer Vorrichtung hinter Glas eingehängt werden. Das ermöglicht eine Hinterleuchtung der Plakate. Zusätzlich kann die Säule drehend oder feststehend errichtet werden. Auch die Integration von Zusatzfunktionen ist gerade im Innenstadtbereich denkbar, bspw. die Integration eines Stromversorgungskastens oder des Notausstieges des Fernwärmekanals am Augustusplatz. Mit Blick auf die wünschenswerte Ausweitung von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum wäre auch die Ausrüstung der Säule mit einer Bank erwünscht. 8 Im Rahmen der Standortprüfung ist somit immer der Inhalt der Aushänge zu prüfen, um eine korrekte Einordnung in die Gebiete vornehmen zu können. Für das gesamte Stadtgebiet ergeben sich daher bis zu 75 Standorte. Die hinterleuchtete Säule hat folgende Anforderungen zu erfüllen: – Dach ohne weit auskragende, voluminöser Dachkonstruktion – die Säule soll einen möglichst schlanken Gesamteindruck hinterlassen – ausgewogenes Verhältnis zwischen Dach, Korpus und Sockel – sachliche Gestaltung – indirekte, blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung der Gesamtansichtsfläche – Dach-, Rahmen- und Sockelkonstruktion im Farbton Eisenglimmer DB 703 – Errichtung mit oder ohne Fundament – Proportion und Gestaltung in Analogie zu den beklebten Litfaßsäulen 1.2 Großflächen im 18/1 Format Großflächen dienen ausschließlich der kommerziellen Werbung. Trotz einer gewissen Produktvielfalt, die im Wesentlichen durch unterschiedliche Beleuchtungstechniken und unterschiedliche Formen der Standpfosten entsteht, beträgt die Werbefläche bei allen Ausführungen immer 2,52 m x 3,56 m. Folgende unterschiedliche Großflächenarten sind bisher im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig eingeführt und sollen auch zukünftig berücksichtigt werden: – Großflächen (GF), beleuchtet oder unbeleuchtet, mit unterschiedlichen Aufstellvorrichtungen – City-Star-Anlagen (CS) – City-Light-Boards (CLB) / Mega-Light-Anlagen (ML) – digitale City-Light-Boards (dCLB) Großflächen entfalten angesichts ihrer Dimensionierung eine prägende Wirkung im öffentlichen Raum. Für eine angemessene Einordnung in den städtebaulichen Kontext ist oftmals die Entfernung zum Straßenkörper oder die Positionierung zum Verkehr entscheidend. Daher ist in der Regel ein erhöhter Aufwand bei der Einordnung von großflächigen Werbeanlagen erforderlich. 9 1.2.1 Hinterleuchtete Großflächen Hinterleuchtete Großflächen können mit einseitigen oder zweiseitigen Werbeflächen ausgestattet werden. Auch in Zukunft soll die bisher zugelassene Wechslertechnik weiter möglich sein. Je nach Standortbedingungen ist die Errichtung der Anlage auf einem Monofuß oder auf einer anderen, gestalterisch abgestimmten Aufstellvorrichtung akzeptiert. Bei der Aufstellung sind die gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien z.B. für die Anlage von Stadtstraßen zu beachten, wonach die Durchgangshöhen von 2,50 m nicht unterschritten werden dürfen. Gleichzeitig sind Sicherheitsabstände zur Fahrbahn bzw. zu Gehund Radwegen einzuhalten. Mit der Aufstellung dieses Werbekonzeptes wird eine Vereinheitlichung der Anlagen dieses Mediums im öffentlichen Raum angestrebt. Dazu dienen die im folgenden aufgeführten Designkriterien, die gewährleisten sollen, dass die Produkte so ausgewählt werden, dass sie als eine Designfamilie wahrgenommen werden. Folgende Anforderungen haben die hinterleuchteten Großflächen zu erfüllen: – Verwendung unterschiedlicher, gestalterisch abgestimmter Aufstellvorrichtungen – zweiseitige Nutzung mit Wechslertechnik ist möglich, wenn die Standortprüfung dies zulässt – Stützfußkonstruktionen sollen produktübergreifend aus Metall bestehen – beim Monofuß erfolgt die Befestigung außermittig an der Rahmenunterseite – Plakatfläche einheitlich mit Metallrahmenausführung, wünschenswert ist eine produktübergreifende einheitlich gestaltete Eckausbildung des Plakatrahmens – die Ansichtsfläche des Rahmens muss harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße proportioniert sein – justierbare Hinterleuchtung entsprechend der Umgebungshelligkeit – Wechsleranlagen müssen eine Mindeststandzeit von zehn Sekunden aufweisen – kein Einsatz dieser Werbeträgerart innerhalb des Promenadenringes – Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703 Laut Standortkonzept gibt es im gesamten Stadtgebiet für diese Werbeträgerart ein Potenzial von bis zu 70 Standorten. 10 1.2.2 Beleuchtete Großflächen auf Monofuß Bei diesen Großflächen handelt es sich um City-Star-Anlagen, die auf einem Monofuß montiert und mit einer zusätzlich angebrachten Beleuchtung versehen werden. Üblich ist eine zweiseitige Nutzung der Plakatflächen. Auf der Anlage werden die jeweiligen Plakate geklebt und in einem Rhythmus von heute 10 bis 11 Tagen gewechselt. Die Erfahrungen bis 2016 haben gezeigt, dass diese Werbeform durch die Größe und die produktbedingte Aufstellvorrichtung nicht flexibel genug auf die beschränkten Platzverhältnisse im öffentlichen Raum reagieren kann. Die beleuchteten Großflächen auf Monofuß sind daher nur begrenzt einsetzbar. Im Rahmen des Standortkonzeptes wurde ein Potential von 10 Standorten ermittelt. Folgende Designvorgaben müssen erfüllt werden: – Stützfußkonstruktion als Monofuß aus Metall mit außermittiger Befestigung an der Rahmenunterseite – Plakatfläche mit Metallrahmenausführung; wünschenswert ist eine produktübergreifend einheitliche Eckausbildung – Rahmenansichtsflächen müssen harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße proportioniert sein – indirekte, blendfreie, gleichmäßige Beleuchtung der Werbefläche – Einsatz dieser Werbeträgerart nur außerhalb des Promenadenringes – Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703 1.2.3 Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen Der Typ der beleuchteten und unbeleuchteten Großflächen ist vom Erscheinungsbild weniger hochwertig gestaltet als die vorgenannten Großflächenprodukte. Er unterscheidet sich zu anderen Großflächen vor allem durch die Art der Aufstellvorrichtung. So hat dieser Werbetyp grundsätzlich keinen Monofuß. Des Weiteren wird ausschließlich mit der Klebetechnik gearbeitet. 11 Im Stadtgebiet sind heute bis zu 115 Großflächen vorhanden, die teilweise beleuchtet werden. Der Leerstand bzw. das Bekleben der Anlagen mit sogenannten Pflegeplakaten, für die auch die Werbefirma keine Einnahmen generiert, macht deutlich, dass der Bedarf an diesem Medium weiter gesunken ist. Dies ist offensichtlich dem Umstand geschuldet, dass das äußere Erscheinungsbild kaum konkurrenzfähig zu höherwertigen Anlagen ist. Außerdem ist diese Werbeform den jeweiligen Witterungsbedingungen am stärksten ausgesetzt, was gerade in den Wintermonaten verstärkt zu Problemen mit unansehnlichen Werbeträgern führt. Außerdem muss eingeschätzt werden, dass auf diesem Medium vorwiegend regionale Kunden werben. Eine Reduzierung der Anlagen auf attraktive Standorte könnte zu einer höheren Auslastung führen. Daher sind im Standortkonzept für das Stadtgebiet lediglich 50 Standorte vorgesehen. Folgende Designvorgaben müssen diese Werbeträger erfüllen: – Nutzung einseitig oder zweiseitig möglich – die Aufstellung hat freistehend zu erfolgen – Rahmen und Tragkonstruktion müssen eine gestalterische und funktionale Einheit bilden – Plakatfläche mit Metallrahmen, eine produktübergreifende einheitliche Eckausbildung zu allen anderen Großflächenausführungen ist wünschenswert – Rahmenansichtsfläche muss harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße proportioniert sein – indirekte, blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung der Werbefläche – Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703 – Einsatz dieser Werbeträgerart nur außerhalb des Promenadenringes 1.2.4 Digitale Großflächen Als neue Werbeform im öffentlichen Raum treten immer mehr die digitalen Großflächen (dCLB), die sich am Format der CLB-Anlagen orientieren, in Erscheinung. Die LED-Technik auf dem Werbeträger ermöglicht eine Bespielung der Werbeanlage mit digitaler Werbung. Dies macht die Ausgestaltung und Verdichtung der Werbebotschaften in bisher für das Stadtbild ungewohnter Art und Weise möglich. Auf Grund der neuartigen Wirkung ist für digitale Werbeanlagen eine umfassendere Standortprüfung erforderlich. Diese erfolgt in einem speziellen Genehmigungsverfahren. Dabei ist nicht nur zu klären, ob Straßen-, 12 Bau- und Planungsrecht eine Errichtung der Anlagen ermöglicht, sondern es muss auch bewertet werden, welcher Umfang an Werbeinformationen verträglich für den öffentlichen Raum bzw. das Stadtbild ist. Konkrete Erkenntnisse zu den Rahmenbedingungen für diese Werbeform werden durch das seit November 2016 laufende Testprojekt im Stadtzentrum und am Promenadenring bis Mitte 2019 erwartet. Besonders die Auswirkungen auf den Straßenverkehr stehen dabei im Fokus. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Beschreibung von Werbefrequenzen zu definieren, für die digitale Anlagen freigegeben werden. Zu den grundlegenden Rahmenbedingungen für digitale Werbeanlagen gehören: – bis zu sechs verschiedene Werbebotschaften (Slots) auf einer Werbeanlage – Werbebotschaften in Form von animierten Plakaten, keine komplexen und sich überlagernden Bewegungsvorgänge bzw. Filmsequenzen – keine animierten Motivwechsel – Rhythmus der Motivwechsel von mind. neun Sekunden – für den Verkehrsteilnehmer eine blendfreie Darbietung – Helligkeit ist an die Umgebungshelligkeit anzupassen – keine Audiofunktion Es ist geplant, mit den Erfahrungswerten aus der Evaluierung des 2 1/2-jährigen Testprojektes eine abschließende Definition der Rahmenbedingungen für digitale Werbeanlagen in Leipzig aufzustellen. 1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format Diese Werbeanlagen sind im öffentlichen Raum als Stadtinformationsanlagen und als ausgelagerte Werbeträger aus den Fahrgastunterständen (FGU) vorhanden. Diese Anlagen, die als City-Light-Poster-Vitrinen (CLP) bezeichnet werden, gehören werbetechnisch zum Typ hinterleuchtete Werbeträger. In Leipzig sind gegenwärtig ca. 300 Stadtinformationsanlagen (SIA) und ca. 160 ausgelagerte Werbeträger (AWT) aus den FGU im öffentlichen Straßenraum anzutreffen. Die SIA-Anlagen dienen nicht nur der kommerziellen Werbung, sondern präsentieren auch Kulturwerbung und Stadtinformationen mittels Stadtplänen. 13 Eine Minimierung der Standortanzahl kann mit dem geplanten Zulassen der Wechslertechnik vorgenommen werden. Dies ermöglicht es, Werbestandorte für die Zukunft zu straffen und punktuell eine Entlastung des öffentlichen Raumes zu erreichen. Hinsichtlich der Einnahmesituation wird eingeschätzt, dass mind. 300 Werbeträger für ein gewinnbringendes Entgelt erforderlich sind. Um die aus planungsrechtlicher Sicht erforderliche Verbindung zwischen FGU und dem dazugehörigen Werbeträger herzustellen, wird in Zukunft einer Aufstellung dieser Werbeflächen nur im unmittelbaren Umfeld der Haltestelle zugestimmt. Die Auslagerung sollte grundsätzlich die Ausnahme sein. Alle diese Werbeträger müssen die folgenden Designvorgaben erfüllen: – freistehend als Einzelanlage oder integriert in Fahrgastunterstände – im Zusammenhang mit Fahrgastunterständen auch als ausgelagerter Werbeträger (aber nur im Haltestellenbereich) möglich – Betreibung mit Wechslervorrichtung möglich – Wechslervorrichtungen müssen geräuschlos arbeiten, Lärmbelästigungen sind auszuschließen – Sockel und Werbevitrine in gleicher Breite; kein Breitenversatz innerhalb der Werbeanlage – die Tiefe von Sockel und Postervitrine sind konstruktiv auf das notwendige Mindestmaß beschränkt – indirekte, blendfreie und gleichmäßige Hinterleuchtung der Gesamtansichtsfläche (keine hell-dunkel-Flecken) 1.3.1 Digitale City-Light-Poster-Vitrinen Eine gesonderte Form stellen wiederum die digitalen City-Light-Poster-Vitrinen (dCLP) dar. Bisher sind in der Leipziger Innenstadt sieben Anlagen dieser neuen modernen Werbeform auf Grundlage eines 2 1/2-jährigen Testprojekts errichtet worden. Das äußere Erscheinungsbild soll denen der City-Light-Poster-Vitrinen entsprechen. 14 Auch für diese Anlagen werden im Rahmen der Evaluierung des Testprojektes die Rahmenbedingungen für die Werbebotschaften noch abschließend festgelegt. Vorläufig wird analog der digitalen Großflächen von folgenden Anforderungen ausgegangen: – bis zu sechs verschiedene Werbebotschaften (Slots) auf einer Werbeanlage – Werbebotschaften in Form von animierten Plakaten, keine komplexen und sich überlagernden Bewegungsvorgänge bzw. Filmsequenzen – keine animierten Motivwechsel – Rhythmus der Motivwechsel von mind. neun Sekunden – für den Verkehrsteilnehmer blendfreie Darbietung – die Helligkeit ist an die Umgebungshelligkeit anzupassen – keine Audiofunktionen Zu beachten ist, dass diese Werbeform im Innenstadtbereich weiteren Regularien unterliegt, wie Einschränkungen bei der Höhe der Werbeträger, Übertragung der Werbeinformation per Datenfunk, einheitliche Dach- und Sockelkonstruktion sowie einer Farbgebung in Eisenglimmer DB 703. Auf Grund der aufmerksamkeitshaschenden Wirkung digitaler Anlagen wird hinsichtlich der Stadtgestaltung empfohlen, die Anzahl von digitalen City-Light-Poster-Vitrinen vorerst auf zwei Stück pro Fußgängerzone zu begrenzen. Mit Blick auf das laufende Testprojekt, für das vier Anlagen pro Fußgängerzone errichtet wurden, sollte auch eine Evaluation hinsichtlich der Dichte digitaler Anlagen im Stadtzentrum erfolgen. Bereits jetzt kann eingeschätzt werden, dass der Rhythmus der Motivwechsel auf mind. neun Sekunden erhöht werden muss, um die Werbebotschaft überhaupt wahrnehmen zu können. Gleichfalls ist eine genauere Definition erforderlich, welcher Interpretationsspielraum für ein animiertes Bild akzeptabel ist. Schon jetzt spricht aus Sicht der Verkehrssicherheit vieles dafür, die punktuell eingeblendeten Filmsequenzen auf Grund ihrer ablenkenden Wirkung in Zukunft auszuschließen. 1.4 Stadtmöbel Im Rahmen einer Werbekonzession besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit, ein Kontingent an Stadtmöbeln mit der Werbekonzession der Stadt zu verknüpfen. Voraussetzung ist, dass diese Zusatzleistung der Werbekonzession wirtschaftlich untergeordnet ist. In den bis 2016 laufenden Konzessionsverträgen hatte die Stadt Leipzig für den Zeitraum 15 der Konzession die Errichtung und Betreibung für 654 Fahrgastunterständen (FGU) mit und ohne Werbung und 17 Toilettenanlagen vergeben. 1.5 Fahrgastunterstände Nicht jede der 1340 Haltestellen kann in der Zukunft aus Gründen der Finanzierbarkeit mit einem FGU ausgestattet werden. Oftmals gibt die Örtlichkeit eine Aufstellung nicht her oder die Einsteigerzahlen sind zu gering. Mit nachfolgenden Bewertungskriterien konnte in Zusammenarbeit mit den Leipziger Verkehrsbetrieben eine Rang- und Reihenfolge zur Realisierung von Fahrgastunterständen erarbeitet werden. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) ist auch entscheidend, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, die einen wichtigen Verkehrsknoten- bzw. Umsteigepunkt darstellt, ob dieser barrierefrei ausgebaut ist und ob die Örtlichkeit alternative Unterstellmöglichkeiten bietet. Zudem wird in den geringer besiedelten Randbereichen der Stadt, hier insbesondere in den Ortsteilen, darauf geachtet, dass künftig wenigstens 50 % aller Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden. Auf dieser Grundlage liegt eine abschließende Handlungsempfehlung für das gesamte Stadtgebiet vor. Dabei wird dem Ziel entsprochen, eine objektive, dem ÖPNV und der Gebietsstruktur gerecht werdende Planung von FGU für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Aus dieser städtischen Analyse geht hervor, dass FGU an bis zu 864 Haltestellen benötigt werden. Für die Zukunft ist darüber hinaus mit einer Zunahme von Haltestellen zu rechnen. Daher könnte sich die Anzahl auf 900 FGU erhöhen. Für die Neubeschaffung von FGUs schlägt das Werbekonzept vor, dass sich Design und die Ausstattung am bisherigen FGU-Bestand zu orientieren haben. Für das gesamte Stadtgebiet soll es – anstelle der jetzt vorhandenen zwei Modelle – zukünftig nur noch ein Modell geben, wobei zwischen zwei Ausführungen – mit Werbeträger oder ohne Werbeträger – gewählt werden kann. Diese müssen aus einem Typ bestehen. Der FGU soll sachlich-modern sowie transparent gestaltet sein, um in verschiedenen stadträumlichen und städtebaulichen Situationen einsetzbar zu sein. Auf Grund des vielerorts architektonisch hochwertigen Umfeldes und mit Blick auf die Haltbarkeit des Unterstandes soll der FGU-Typ aus hochwertigen und hochwertig verarbeiteten Materialien bestehen. 16 Folgende gestalterische Qualitätsanforderungen soll das zukünftige FGU-Modell vorweisen: – Flachdach ohne erkennbare Neigung, keine Bögen oder Kuppeln – unter Beachtung der Vandalismussicherheit möglichst reduzierte Anzahl an Tragelementen im Wand- und Dachbereich; keine vertikalen Tragelemente in der Rückwand (ausgenommen Eckpfosten) sowie keine in der Wartefläche aufgehenden Dachstützen, d.h. keine freistehenden Pfeiler oder Pfosten im Bereich der Aufenthaltsflächen für Fahrgäste – auf das statisch Notwendige dimensionierte Tragkonstruktion, Pfosten eckig oder rund möglich – FGU mit Werbeträger müssen die Abmessungen in der Grundfläche von ca. 4,00 m x 1,60 m aufweisen; eine City-Light-Poster-Vitrine im Seiten- oder Wandbereich aufweisen sowie weitere Ausstattungselemente wie Infovitrine, Stadtwappen, Beleuchtung und Bank beinhalten – FGU ohne Werbeträger müssen die Abmessungen in der Grundfläche von ca. 3,00 m x 1,60 m betragen und eine Bank beinhalten – Farbe Unterseite Dachkonstruktion RAL 075 92 05 – Farbe: Eisenglimmer DB 703 Unter Beachtung der unterschiedlichen räumlichen Haltestellengegebenheiten muss der FGU-Typ im Baukastensystem modifizierbar sein, z.B. Verlängerung, Anpassung der Seitenscheiben etc. Das Dach sollte keine erhöhten Neigungswinkel im vorderen Bereich des Fahrgastunterstandes aufweisen, da in der Vergangenheit diese Dachform gerade bei Regen zu vielen Beschwerden durch die Fahrgäste führte. 1.5.1 Toiletten Im Stadtgebiet werden heute 17 Toiletten durch die Firma Wall GmbH im Rahmen der bis zum 30.06.2019 laufenden Werbeverträge als Zusatzleistung für die Stadt Leipzig betrieben. Mit Blick auf die erforderliche Neuausschreibung, wurde im Rahmen der Erarbeitung des Werbekonzeptes der Bedarf überprüft. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass dieser weiter gestiegen ist. Insbesondere in denen der Erholung und der Freizeitgestaltung dienenden Parkanlagen sowie auf den P&R-Plätzen werden von Einwohnern und 17 Besuchern der Stadt öffentliche Toiletten erwartet. In Folge eines gestiegenen Mobilitätsbedürfnisses und mit Blick auf die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen wurden die Forderungen aufgegriffen, und im Werbekonzept eine Erhöhung der Anzahl bzw. Veränderung der Standorte öffentlicher Toiletten als zeitgemäßen Servicestandard berücksichtigt. Die Toilettenanlagen müssen vandalismussicher und gleichermaßen funktional in der Benutzung für alle Gruppen der Bevölkerung sein. Für folgende 18 Standorte ist der Bedarf an einer öffentlichen Toilette ermittelt worden: Vorhandene und zu erhaltende Standorte: – Schillerstraße – Siegfriedstraße – Martin-Luther-Ring – Goethestraße – Wilhelm-Liebknecht-Platz – Riemannstraße – Elisabethstraße – Augustusplatz – Stuttgarter Allee – Clara-Zetkin-Park neue Standorte in Parkanlagen: – Friedenspark (Duft- und Tastgarten) – Johannapark – Arthur-Brettschneider-Park – Palmengarten neue Standorte P&R-Plätze: – Neue Messe – Völkerschlachtdenkmal 18 – Schönauer Ring – Lausen Öffentliche Toilettenanlagen sollen folgende funktionale und gestalterische Anforderungen erfüllen: – 1-Raum-Toilette – wünschenswert ist ein ovaler Grundriss in Anlehnung an die Bestandsanlagen, ansonsten platzsparende Variante – möglichst ungegliederte bzw. wenig gegliederte, minimalistische Fassadenansichtflächen – ggf. Qualitätsunterschiede beim Fassadenmaterial für Standorte im Stadtzentrum und im übrigen Stadtgebiet – im Falle der Zulässigkeit einer Werbeanlage ist diese baulich in die Fassade des Toilettengebäudes zu integrieren Ausstattungselemente: – Barrierefreie Kabine (Unisex) – Einhaltung der DIN 18040-1 und DIN 18024 – Euro-Schlüssel – Behindertengerecht – Türöffnung von außen /automatisch – Notrufdrücker – Geldkassette und Geldkartenverwendung – vandalismussichere Armaturen – Wickeltisch – mind. eine tägliche Reinigung oder automatische Reinigung nach jeder Benutzung Der Einbau von Werbeflächen an den Toiletten ist möglich, wenn andere Belange nicht berührt werden. 19 1.6 Werbeuhren In Leipzig sind unterschiedliche Formen und Designausführungen bei den Uhrenmodellen festzustellen. Das vorliegende Werbekonzept strebt an, dass zukünftig alle Werbeuhren erkennbar einer Designfamilie zuzuordnen sind und durch Merkmale, wie Farbe Eisenglimmer DB 703, Gestaltung des Ziffernblattes, filigrane und schlanke Anmutung vereinheitlicht werden. Eine historisierende Gestaltung wird ausgeschlossen. Durch ein sachliches Erscheinungsbild sollen sich die Uhren sowohl in der Innenstadt als auch im restlichen Stadtgebiet gestalterisch einfügen und als attraktive Service- und Werbeanlage wahrgenommen werden. Die Uhren im Stadtgebiet unterliegen dabei folgender Charakteristika: – 4-seitiger Uhrenkorpus aus abgerundeten Metallprofilen mit den Abmaßen von 1,14 m x 1,14 m, Werbeflächen und Ziffernblatt hinterleuchtet – 4-seitiger Werbekorpus aus abgerundeten Metallprofilen mit den Abmaßen von 1,64 m x 1,14 m, Werbeflächen und Ziffernblatt hinterleuchtet – Metallstandrohr mit Durchmesser von 0,19 m – leichte Fuge zwischen Uhrenkorpus und Werbekorpus Die Uhrenstandorte am Zoo, Eingang Pfaffendorfer Straße, und in der Grimmaischen Straße werden auf Grund der baulichen Sonderform gesondert betrachtet. Für diesen Uhrentypus wird der Werbekorpus mit einer Größe von 3 m x 1 m beibehalten. Eine Anpassung an die Designfamilie reduziert sich in diesen Fällen auf den Austausch des Ziffernblattes und die geänderte Farbgestaltung. 1.7 Hinweisanlagen Die Kandelaberwerbung dient der Firmenwegweisung und berücksichtigt in der freien Gestaltung der Werbefläche das für das Unternehmen typische, werbewirksame Corporate Design. Auf Grund dessen ist Kandelaberwerbung auch als Werbeanlage einzustufen. Die Hotelwegweisung erfüllt nicht die Kriterien einer Werbeanlage gem. SächsBO, sondern stellt eine reine Hinweisbeschilderung dar. Trotzdem soll sie im Rahmen dieses Werbekonzeptes behandelt werden, da es sich in der Vergangenheit bewährt hat, eine einheitliche Gestaltung durchzusetzen, die die Wiedererkennbarkeit im öffentlichen Raum erleich20 tert und unterstützend bei der Orientierung wirkt. Des Weiteren hat sich auch die Vergabe der Hotelwegweisung im Rahmen einer Werbekonzession als nachhaltige Lösung bewährt, weil dadurch am besten das einheitliche Auftreten, die Unterhaltung und das effiziente Controlling gewährleistet werden kann. 1.7.1 Kandelaberwegweisung Die Stadt hat dieses System an Stadtbeleuchtungsmasten 1999 als Wegeleitsystem zusammen mit der damaligen DSR Deutsche Städte Reclame, heute DSM Deutsche Städte Medien GmbH, entwickelt. Damit sollte eine zusätzliche und niederschwellige Werbemöglichkeit für kleine und mittelständige Unternehmen geschaffen werden, um dieser Zielgruppe attraktive Werbemöglichkeiten im Kleinformat anzubieten. Gleichzeitig sollte damit verkehrssteuernd auf den Wirtschaftsverkehr eingewirkt werden, indem der Suchverkehr auf ein Minimum gesenkt wird. Kandelaberwerbung trägt als niederschwelliges Werbeformat überdies dazu bei, dass Wildwerbung zurückgedrängt wird. Als Informationsgehalt der Kandelaberwerbung steht der Hinweis auf den Ort der Leistungserbringung in Form von Richtungspfeilen oder Entfernungsangaben in Metern im Vordergrund der Darstellung. Es ist nicht gestattet, Kandelaberwerbung für Produktwerbung bzw. für Eigenwerbung des Konzessionärs zu nutzen. Die Kandelaberwerbung wurde seit 1999 sehr gut von den Unternehmen angenommen und fügt sich auf Grund der geringen Größe von 0,5 m² gut in den Straßenraum ein. Aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre mussten Einschränkungen für die Nutzung definiert werden, die gleichzeitig für die Prüfung der einzelnen Standorte heranzuziehen sind, wie: – Die Kandelaberwerbung darf nur in Richtung zum Unternehmen genutzt werden und nicht im Widerspruch zur StVO und den damit angeordneten Verkehrszeichen stehen. – Eine Anbringung im Kreuzungsbereich oder vor einer Lichtsignalanlage ist nicht zulässig. – Die Kandelaberwerbung darf nicht in das Lichtraumprofil der Fahrbahn hineinragen. 21 – Bei Anbringung einer Kandelaberwerbung an einem Radweg oder kombinierten Geh- und Radweg muss ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 m zwischen Rahmenunterkante und Bodenprofil eingehalten werden. Das Kandelaber-Werbesystem ist in Anbauverbotszonen bzw. Verknüpfungsbereichen nicht nutzbar, wie: – außerhalb von Erschließungsbereichen – im Innenstadtbereich und dem Promenadenring, bestehend aus Tröndlinring, Willy-Brandt-Platz, Georgiring, Roßplatz, Martin-Luther-Ring, Dittrichring und Goerdelerring – in allgemeinen und reinen Wohngebieten – in denkmalgeschützten Bereichen sowie in Park- und Grünanlagen erfolgt eine standortbezogene Einzelfallentscheidung – grundsätzlich ist das Kandelaber-Werbesystem nur an jedem zweiten Stadtbeleuchtungsmast zulässig – das Kandelaber-Werbesystem dient als unterstützende Wegweisung zum Unternehmen in einem Umkreis von max. 3 km; erfolgt keine Belegung des Rahmens, muss dieser abgebaut werden – die Hotelwegweisung über das Kandelaber-Werbesystem nicht zulässig Gestaltungsvorgaben: – Befestigung an Stadtbeleuchtungsmasten; Befestigung mittels alufarbener Rohrschellen o.Ä. – Rahmenkonstruktion aus Metall in der Farbe Eisenglimmer DB 702 – Format Hochkant in der einheitlichen Standardgröße 0,50 m x 1,00 m – eine Beschädigung der Farbbeschichtung und des Korrosionsschutzes des Mastes ist auszuschließen – Informationsgehalte in Form von Firmenlogos bzw. Firmennamen mit Richtungsund ggf. Entfernungsangabe sind zulässig 22 1.7.2 Hotelwegweisung Leipzig ist ein Anziehungspunkt für viele Touristen. Für Übernachtungsgäste, die mit Auto/Bus anreisen, steht seit den 90er Jahren eine Hotelwegweisung zur Verfügung, die als unterstützende Wegweisung dient. Somit dient die Hotelwegweisung nicht der individuellen Werbung für den jeweiligen Hotelbetrieb, sondern ist ausdrücklich eine Wegweisung in einem verbindlich einheitlichen Erscheinungsbild. Das vorhandene System ist diesen Bedingungen im Wesentlichen gerecht geworden, soll aber im Rahmen der Umsetzung dieses Werbekonzeptes hinsichtlich Typologie und Farbton “aufgefrischt“ werden. Daher sind die folgenden Gestaltungsvorgaben umzusetzen: – – – – – – – 1.7.3 das Wegweisungssystem besteht allein aus dem Schilderkörper ohne Mast; es benötigt keine eigene Aufstellvorrichtung die Befestigung ist nur an Stadtbeleuchtungsmasten der Stadt Leipzig zulässig; der Wegweiser muss so angebracht werden, dass eine Beschädigung der Farbbeschichtung und des Korrosionsschutzes des Mastes ausgeschlossen wird; das Schild ist jeweils mittig zum Stadtbeleuchtungsmast zu befestigen pro Standort/Stadtbeleuchtungsmast sind max. drei (3) Wegweiser zulässig analog Bestand ist das Schild mit Hotelname und Richtungspfeil zu beschriften; nur die Vorderseite des Wegweisers ist nutzbar eine grundsätzliche Abkehr von der grünen Farbgestaltung der Wegweiser ist nicht möglich, da das städtische Leitsystem an der Stadtgrenze dem Besucher das Hotelsystem als grüne Beschilderung ankündigt. Die Hintergrundfarbe muss daher in Grün RAL 6024 (bei Projektierung C100M0Y90K0) gehalten sein und die Schriftfarbe in Weiß die Schilder müssen einheitlich rechteckig sein; als Standardgröße wird 250 mm x 800 mm festgelegt es ist eine (1) serifenlose Linear-Antiqua Schrift nach DIN 1451 zu verwenden. Die Schriftgröße muss von der Fahrbahn aus gut lesbar sein. Es wird eine einzeilige Beschriftung festgelegt Firmenwegweiser In der Vergangenheit nahm die Wildwerbung in den Gewerbegebieten immer mehr zu. Aus diesem Grund wurden für die Gewerbegebiete Firmenwegweiser entwickelt, die den Firmen eine Möglichkeit der Darstellung, über die Kandelaberwerbung hinaus, ermöglicht. Die Stadt hat sich in der Vergangenheit und für die Zukunft für das Kandelabersystem an Stadtbeleuchtungsmasten im Stadtgebiet entschieden. Aus diesem Grund bedarf es bei 23 der Firmenwegweisung einer separaten Aufstellvorrichtung. Um die übermäßige Häufung der Anlagen einzudämmen, sind daher nur Firmenwegweiser an den Zufahrtsstraßen in die jeweiligen Gewerbegebiete zulässig, sogenannte Gewerbehinweisanlagen, die sich durch eine Bündelung von Werbekunden auf einer Anlage auszeichnen. Innerhalb des Gebietes kann auf die jeweilige Kandelaberwerbung ausgewichen werden, falls Bedarf für weitere Wegweisung besteht. Die Firmenwegweiser unterliegen dabei einem einheitlichen Gestaltungskonzept, dass folgende Eckpunkte beinhaltet: – Standorte sind an den Zufahrtsstraßen zum Gewerbegebiet bzw. am Anfang vom Gewerbegebiet zu wählen – Anbringung der Firmenwegweiser an separat aufgestellten Rohrpfosten – die Größe der einzelnen Wegweiser dürfen 0,5 m² nicht überschreiten – der oberste Wegweiser muss den Namen des Gewerbegebietes ausweisen; darunter folgen nur Firmenhinweisschilder der im Gebiet ansässigen Firmen – der Inhalt der Schilder hat sich auf die Richtungsfindung und den Firmennamen bzw. Firmenlogo zu beschränken – das Layout und die Farbgestaltung des Leitsystems erfolgt nach den Vorgaben der Stadt Die Standorte unterliegen einer Einzelfallprüfung nach Straßen-, Bau- und Planungsrecht. 1.8 Überspanner Straßenüberspannende Werbung, im Folgenden Überspanner genannt, ist in der Leipziger Innenstadt traditionell im Zusammenhang mit dem Messebetrieb nachweisbar. In der Nachwendezeit wurden von ehemals 12 Standorten noch 5 bewirtschaftet. Die Nachfrage hat sich seither auf diesem Niveau stabilisiert. Überspanner gehören insbesondere bei Großveranstaltungen, wie Märkten und Stadtfesten, zum festen Werbeportfolio der Veranstalter. Mit dem folgenden Konzept soll die Sicherung des Stadtbildes, der Umfang und der Inhalt straßenüberspannender Werbung geregelt werden. Das Konzept bezieht sich auf den dem Allgemeingebrauch gewidmeten öffentlichen Raum der Innenstadt innerhalb des Promenadenringes. 24 Überspanner können im Stadtzentrum an ausgewählten Standorten ausschließlich als Veranstaltungs- und Aktionswerbung für kulturelle Aktivitäten, Messen, Tagungen, politische, kirchliche, sportliche Veranstaltungen und Festschmuck genutzt werden. Bei Veranstaltungswerbung darf ein flächenmäßig und optisch untergeordneter Anteil für Sponsorenwerbung genutzt werden (25 % der Fläche). Des Weiteren sind Überspanner als Hinweis auf die in der Nähe gelegenen Stätten der Leistung in Passagen und Gassen zulässig im Zusammenhang mit folgenden Verkaufsaktionen: – Ladeneröffnung – Räumungs-, Jubiläumsverkäufe – Sommer-, Winterschlussverkäufe Dies gilt nicht für die Standorte Nikolaistraße*1 (zwischen 42 u. 59) und Neumarkt* (Einmündung zur Schillerstraße). Diese Standorte können nur als Entre in das dahinterliegende Straßen- und Gassennetz ausschließlich mit Veranstaltungswerbung ohne jegliche Hinweiswerbung beworben werden. Rein kommerzielle (Produkt)Werbung ist an allen Standorten nicht zulässig. In den Antragsunterlagen zur Standortgenehmigung ist deshalb der Inhalt vom Antragsteller anzugeben. Überspanner sind an folgenden Standorten (Anlage 2) mit baulich vorhandenen Halteösen zulässig: – zwischen Petersstraße 13 und 18 – zwischen Hainstraße 3 und 4 – im Neumarkt zwischen den Adressen Schillerstraße 3 und 4* – zwischen Nikolaistraße 42 und 55 – zwischen Nikolaistraße 42 und 59* Überspanner sind als temporäre Anlage im Sinne von Aktions- und Veranstaltungswerbung auf die Dauer der Veranstaltung bzw. der Aktion, aber maximal auf 4 Wochen (Ladeneröffnung, Räumungs-, Jubiläumsverkäufe, Sommer-, Winterschlussverkäufe) begrenzt. 1 vgl. Standortkonzept Überspanner – Anlage 2 25 Alle Standorte dürfen jeweils mit einer (1) Etage versehen werden. Die Länge des Überspanners richtet sich nach der Breite des Straßenraums abzüglich eines Fassadenabstandes von beidseitig je mind. 2,00 m. Die Höhe darf max. 1,00 m betragen. Als Haltevorrichtung sind filigrane Seilabspannungen zu verwenden, die den sicherheitstechnischen Anforderungen im öffentlichen Raum genügen. Hinsichtlich der Durchfahrtshöhen sind die Bestimmungen der DIN 14090 bzw. des Anhang H der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 12.04.2012 einzuhalten. Es ist an allen Standorten eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m zu gewährleisten. 1.9 Zusammenfassung Mit diesem Werbekonzept liegt der Stadt ein Konzept vor, das im Rahmen der Neuausschreibung von Werbekonzessionen im öffentlichen Raum Anwendung finden soll. Es ist mit dem Werbekonzept gelungen, für alle Werbeanlagen im öffentlichen Raum, eine umfassende beschriebene Darstellung aller zukünftiger Werbeanlagen vorzugeben. Durch die zum Teil Werbearten übergreifende Festlegung gelingt es, die Zugehörigkeit zu einer Werbefamilie herzustellen und damit ein wichtiges Erkennungsmerkmal für Werbeanlagen im öffentlichen Raum zu schaffen. Gleichfalls wird durch die Aufstellung der Kriterien für Werbeanlagen umfassend der städtebaulichen Typologie und dem architektonischen Baustil der Stadt Rechnung getragen. Durch die Beachtung der neuen Generation von Werbeanlagen im Konzept wird auch die zukünftige Entwicklung von Werbeanlagen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt berücksichtigt. Anlagen Anlage 1: Bildmaterial Anlage 2: Standortübersicht Überspanner Anlage 3: Erklärung der Formate 26 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.1 Litfaßsäulen: 1.1.1.1 Allgemeinstelle 1.1.1.2 Ganzstelle 1 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.1.1.3 Halbsäule 1.1.1.4 Kultursäule 2 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.1.2 Hinterleuchtete Säulen 1.2 Großflächen im 18/1 Format 1.2.1 Hinterleuchtete Großflächen Wall GmbH 3 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht Ströer GmbH 1.2.2 Beleuchtete Großflächen auf Monofuß Ströer GmbH - City-Star-Anlage 4 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.2.3 Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen unbeleuchtete Großfläche beleuchtete Großfläche 5 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.2.4 Digitale Großflächen 1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format Stadtinformationsanlage (SIA) 6 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht ausgelagerter Werbeträger aus Fahrgastunterstand (AWT) 1.3.1 Digitale City-Light-Poster-Vitrinen 7 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.4 Stadtmöbel 1.4.1 Fahrgastunterstände 8 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.4.2 Toiletten Augustusplatz Goethestraße 9 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.5 Werbeuhren Grimmaische Straße 10 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.6 Hinweisanlagen 1.6.1 Kandelaberwegweisung 1.6.2 Hotelwegweisung 11 15.05.2017 Werbekonzept – Anlage 1 Übersicht 1.6.3 Firmenwegweiser 1.7 Überspanner Nikolaistraße 12 15.05.2017 (2) 1 4 4 1 1 4 (2) . 3 6 co 2 4 . . . . . 1 5 4 . 8d Tröndlinring . (2) 1 . (2) 2 Tröndlinrin 4 4 0100 nb de n Bra 8b W illy -B Tröndlinring dt- Pla tz 01008 14b 14a 13a Plauensche Str. Go tr. 9 y-B ran dtPla tz 59 1 Höfe am Brühl nstr. arte Winterg 05* 01052 01 00 8 Tor 5 7 em 7a 7b iß 2 le Katharinenstr. 04 1 26 5 2 (2) 24 21 6 1 01 r-S tr. 23 5 7 00 ag TGa l 26 5 01 rd-W ne Brüh 5 Romanushaus estr. 5 4 7 5 ha 8 5 18 5 Goeth üb e 2 16 Hauptfeuerwache 5 Ric 2 Brühl 10 14 5 22 04 5 34-50 34 36 38 40 42 44 46 48 50 11 52 11 30 19 53 38 1 1 50 9 9 42 5 5 5 38-40 40 38 7 7 6 01003 estr. 4 Goeth 22 2 16b 6 7 1 6 5 3 5 . Ldr 5 2 16 8 5 6 g 2 8 1 5 (2) 5 13 4 . 7 r. 5 12 4 6 14 . 4 1 . 7 . 20 . 4 . . 4 (2) 2 (2) 1 1 . 9 . (4) 2 04011 9 (2) 1 . 1 Roßplatz 01004 22 Martin-Luther-Ring . . . 5 8 ing r-R uthe tin-L Mar . (3) 2 (P1) 5 ste-S chmi r. 4 8a 7 .. (P1) . 18 Seeb 4 4 tr. 9 28 4 2 3 Ba 30 4 04013 Parkhaus 15 3 6 4 4 1 Ma 6 (3) 2 6 (2) 1 (4) 1 (3) 4 27 Ba Seeb urgs 1 4 5 4 3 4 1 (3) 1 3 50 rnw 1 (3) 3 14 arte 35 Ste Ba 1 6 2 1 48 (6) 1 4 nstr . 6 Ba Ba (2) 1 2 8 7 33 (2) 4 25 berg er 4 31 (2) Ba Str. 4 29 4 6 23 4 33 27 Nürn ns 4 2 (3) 4 (2) 6 0401 3 (2) 4 (2) (2) 4 25 3 LA rkth 7 1 1 8 3 (2) 1 4 3 tr. 2 1 alle 1 6 5 4 5 Wilhelm-Leuschner-Platz 1 2 Ba 4 4 3 6 4 4/6 6 4 23 1 1 6 Ba Ba 11 31 Karl-T 4 Ba 5 36 r. 7 3 1 Grü tr. tz-S auchni 04 00 3 1 newa 10 Ba 4 ldst ühlgasse 10b 04012 2 6 urgs 26 05201 2 5 Ba 24 4 Nonnenm 22 . 7 20 Ba 5 16 4 . . 8 5 (3) 1 14 (P1) . nstr arte rnw Ba Ste . (P2) 4 . . 20 27a 1 . 6 5 0400 -Lu Martin . (2) 1 . 3 . . ing ther-R 01005 2 1 18 1 (3) 1 . Ba . (3) 3 (3) 1 3 4 (3) Ba .. 5 3 14 (2) 1 . 1 12 13 Ba dt-St 12 11 (2) 1 (3) 2 29a .. Roß Augu 10 4 . 8 10 29 3 z plat (2) 1 5 1 (5) 1 15 1 3 (2) 1 16 5 z Roßplat . . 5 6 . 27 . . 05027 er St 16 Nürn 5 5 la ßp Ro 3 z plat Roß . 6 tz 5 01 2 18 1 6 6 1 1 t-Str. -Lich Hugo 5 13 4 00 . (4) 3 (5) 1 berg 5 3 . (2) . . (3) . . . 2 Neues Rathaus . 3 5 (2) (4) 1 (3) 2 11 tr. 5 . . 2 r. 11 3 (2) 1 tr. 1 . 1 (2) 1 (3) (2) 1 er St 7 4 5 . chmi dts 3 (2) 1 berg 1 5 (5) 3 . Golds 2 3 Nürn 1 2 2a 3 5 . . 5 2 7 (3) 5 z plat Roß str. 6 (3) 1 1 5-6 6 5 plat stus Augu 8 7 13 . 5 ler Schil sstr. rsität 7 . 05019 12 Maßstab: Ldr. 3 7 2 9 0104 7 7 (2) 6 03* 4 . (3) 1 1 phstr. 2 2a 1 7 4 (4) z 1 30 3 . . 1 . . sstr. ets 5 . fens 7 an . 43 Peter Mar kgra 5 . .. 5 5 . 3 1 1 Moritzbastei Unive 6 6 g 1 eins Steg 8 7 5 . 5 7 1 48 1 uther-Rin Lurgenst 6 . 119.43 arkt . (2) 4 3 Ter. sse 1) (4) 5 7 (2) 1 9 . 5 4 2 Schloßga 2 M 10 2 (2) 3 (3) 1 (2) 1 (3) 2 (P Rudol 3 e 16 20 4 (2) 5 4 . . 6 5 . hhof Neum 5 6 8 2 Edouard-Manet-Schule 9 gass Europahaus 1 4 Magazingasse 4 46 7 7 5 5 irc tersk Burgplatz 6 rstr. 5 1 estr. 1 31-33 tr. Burgs 1 41 39-439 7 . 1 19 Goeth 1 5 6 35 11 9 6 Pe . Stadthaus TGa 3 7 9 2 12 5 27 29 44 2 3 7 Joha nnis (2) 5 2 . 1 . . (5) . . 2 TGa 6 1) 4 . 7 2 1 Martin-L 7 1 (P 18 33 28 6 6 31 36 7 3 2 . . 2 . . 3 (2) 1 (3) 9 7 7-9 05244 Ba tr. 1 . 34 32 32-34 1 27 10 (2) (2) . . 5 (2) 1 Lotte 8 (4) . . 1 6 lgraben Ba 27 . . 2 . Ba 6 (2) 1 2 Neues Gewandhaus 1 Pleißemüh Ba Ba City-Hochhaus 3 5 ns tr. 5 Ba 6 6 2 8 9 Hörsaalgebäude (P4) 6 4 11 5 2 Mensa am Park Petersbogen 3 . 10 5 1 1 . 6 12 TGa 5 . 6 2 1 3 16 . 4 e 1 1 02220 4 7 05025 hof Alter Amts 15 1 9a 1 4 Kupfergass gra fe 4 13 (3) 1 (2) 2 nweg 17 2 . 7 . 11 Stei 15a 1 2 10 PA 2 mai sche r . Ma rk 8 5 Dresdner Hof . 7 1 8 5 Grim Städt. Kaufhaus 31 33 7 6 . uls tr (6) 1 9 . (2) Paulinum . Petersbogen 25 1 2 ch 3 6 02 eis . 6 4 (5) 1 5 5 . . 4 tsfr 5 4 05 6 5 13 7 6 Ra raben 05244 Pleißemühlg 3 (3) 3 (2) 2 5 7 12 6 Parkhaus 7 6 Martin-Luther-Ring ins Steg Lurgenste 2 TGa (2) TGa 16 23 . 4 tr. 1 (4) 1 . 7 (2) 1 (4) . 8 5 m ers 2 . Bibliothek . 1 Zim 5 1 Audimax . 5 9 2 5 21 10 Ter (2) 4 (P1) Georgirin 3 . 9 3 1 5 8-10 10 8 5 6 6 1 1 Seminargebäude 01025 1 . . Petersstr 5 30 Ter. (4) 1 5 10 4 1 5 str. Ritter 2 2 itätsstr. Univers 14 7 . (2) 5 Neumarkt 26 1 (2) 7 4 5 5 3 3-5 n . 3 1 (2) 1 1 PA . 5 1 15 14 4 28 5 (3) 1 19 Burgstr. 8 (2) (3) 1 Otto-Schill-Str. 13 2 Thüringer Hof 2 7 24 5 5 11 Preußergäßchen 4 05026 Dorotheenplatz tz 04008 6 4 4 6 1 14 6 26 6 5 6 1 5 (7) 1 10 Neumarkt 5 8 Dittrichring 4 0524 5 2 n gäßche Sporer 2 1 6 . gäßche 18 7 5 raben Steg mühlg eins Pleiße 4 6 1 6 1 6 4 6 3 2 4 Lurg enst 4 4 5 4a (4) (2) (2) 6 17 (3) 2 (2) Gewand 6 2 (6) 5 6 5 6 15 6 4 Hotel ge . 22 2) n . 9 Ga rte 1 6 1 (P ofpassa 5 ls 16 6 20 4 Ap e spla 6 5 Bach-Museum (2) Messeh assage 3 7 6 1) 01 01 Messehofp (3) 1 (P (2) 2 ustu Aula 18 9 5 5 6 2 (2) 1 6 6 6 6 Aug age . 9a 12 13 14 15 16 1 Neumark t 1 rpass 5 rchhof 17 TGa (3) Mädle . 4 Thomaski 7 (3) 1 (2) 8 5 3 18 5 1 6 1 5 16 8 10 . TGa 2 (2) 20 Dittrichring 6 1 . 6 16 13 5b 7 . . . 14 6 12 1 4 1 4 tr. 5 Ldr. 12 7 1 8 11 2 . 7 TGa 27 5 9 Z Str. 10 5a 14 12 12-14 ls tra en aische Institutsgebäude Mädlerpassage Ba Thomaskirche tr. Königshauspassage Petersstr. Ba 8 7 25 Grimm 5 Ba Ba 1 4 6 Messehaus am Markt 19 3 (2) 2 Petersstr. 5 23 aische S 10 6 02 6 21 01017 hhof Ba 6 01 05 Grimm 6 1 Thomaskirc Ba 4 6 05 4 Ldr. 19 6 Ba 21 17 (2) 5 6 6 6 15 3 Krochhochhaus Theaterpa ssage 5 5 13 5 (4) 1 2b 4 7 5 3 7 2 5 5 9-11 11 9 6-8 9 (5) 1 1 7 Ba 5 Str. 2/4 4 2 (P1) 20 Ba . 1 5 3 5 5 1 (3) 9 7 6 (3) 1 7 1 1 01013 14 12 7 9 1 4 5 1-9 3 5 7 9 1 2 Nikolaistr. hof 7 1/7 Grimmaische 17 16 1 22 . 02169 16a 5 (2) 1 2 7 Reichsstr. 4 Nikolaikirch 5 Markt 5 1a Schützenstr. 1 8 4 24 15 5 6 8 01040 10 3 1 7 01036 23-29 23 29 27 25 36 5 17-21 19 21 17 2 6 27/29 29 27 2 7 23 1 2 5 5 12 4 Klostergasse 1 1 5 4 10 6 44 4 4 5 4 1 31 6 Ritterstr. 28/32 30 32 28 39 1 33/37 35 37 33 18 16 6 13 7 11 6 1a 18 16 9 (P1) 6 1 5 16 14 Dittrichring 12 5 . 12 Ldr 3 5 4b 2 sse Thomasga 6 2 PA 12 4 6 Ba . Schützenstr. 6 Nikolaikirche 3 6 11 47/51 49 51 47 5 13 7 4 19 5 21 e chergass Große Fleis 1 6 1 0101kirchh of 0 thäi Mat 34 45 Nikolaistr. 43 6 4 5 . 2 str se Bo 1 4 02 05 4 05 02 36 17 ße F 20 6 A P 4 4 Oper 7 6 (2) 1 (2) 1 3 . . . . (2) 5 (2) . 1 Ter. 6 1 5 6 . . 7 01021 5 Ba . . 5 SpecksHof 7 (2) . . . . 11 . 4a (2) 1 . (2) 3 1 4 3 str 4 hof rgäßchen 2 2 5 4 se 5 . . Nikolaikirch Schuhmache 6 Handelshof 2 6 1 (3) 01020 6 Naschmarkt Ba 4 8 7 12/14 14 12 25 6 . . 01021 Marktgalerie 9a Ldr. 7 4 16 6 2 . (5) 1 Ba 9 7a 7 Littstr. (2) 5 1-3 3 1 2 1 (3) Bo Geo rgiri ng 5 20 leis 1 1) (P Gro 9 18 1 3 1-3 5 6 Alte Handelsbörse 6 Ba 1 1 4 20-26 20 26 24 22 4 (3) 6 (4) 1 5 4 5 3 5 . 4 Altes Rathaus 6 . . . (2) 1 4 tsch edst r. 4 4 1 (2) 00 6 8 26 . 4 2 3 Handwerkerpassage (2) . . Gemäß Textteil nur zulässig für Veranstaltungswerbung, aber nicht für Hinweiswerbung. . . (2) (2) 01 . * . 28 (3) 3 Salzgäßchen 5 (3) 2 (2) 1 . . 6 Barfußgäßchen 5 . (2) 4 . Got 5 str. 4 2 3 5 10 4 01044 6 Katharinen 6 5 5 2 15 01 6 6 6 5 7 6 4 8 7 5 (3) 1 . Centraltheater 05 7 7 5 6 9 5 . (3) (P1) 11 5 (2) 1 Nikolaistraße A (1 Etage) (2) 1 9 5 10 13 5 05* 5 . Markt 8 4 6 (2) 1 30 (2) 2 en e 17 . . 4 6 4 . 5 (2) 1 5 Barfußgäßch . (P4) 4 3 12 . (4) 1 (2) (2) 1 Ritters tr. 5 5 ng 4 . 4 . . Alte Waage 5 5 6 hri Ple (2) (5) 2 (3) (2) 7 15 (2) 1 1 5 6 (6) . 5 6 Nikolaistraße B (1 Etage) . 80 Oelßners Hof Zeppelin-Haus Barthels Hof iß .. 2 se . 5 5 8 as 04 (7) 1 76 Schwanenteich (2) 1 Webers Hof he rg 5 (8) . 5 78 (2) 1 5 Üb erw ölb te Fle isc 4 . 02 3 18 tric (3) 3 6 ine 5 hri ng 5 Kle 4 20 4 tric 3 5 Dit . (2) 2 6 . 6 7 5 4 2a 5 5 Lift . l 5 5 01014 1 (2) 9 69 Brüh 74 1 se (4) (3) 1 Dit 9 2 1 herg as 01054 Böttchergäßchen 4 eisc 5 22 21 5 3 (2) (3) . 6 5 1 (2) 7 ne Fl 3 1 Klei 4 67 6 5 4 4 5 1 5 6 6 6 24 1 3 9 . Stadtgeschichtliches Museum Katharinum nstr . 6 8 . 6 . . 15 11 5 2 11 5 1 (2) 4 6 10a 6 10 5 Hai 13 1 (2) 1 6 8 6 1 1 6 10b 15 5 17 6 4 . (2) 1 6 4 6 5 12 (3) 5 15 5 (2) ) 8 6 15 5 14 17 17b 5 9 . (3) 1 (P1 5 5 01043 19 (2) 17a 11-13 11 13 1 (2) 68 4 2 (2) 1 . str en ütz h Sc . 66 6 5 (4) 1 TGa (2) 3 8 19a 2 65 60 5 10 16 0104 1 00 9 64 Reichsstr. 19 5 Go erd 5 5 Museum der bildenden Künste 01 62 5 7 8 5 18 ele rr 12 63 56/56 58 58 40 cher gass ing e 54 5 9-13 13 9 11 1 6 20 5 Neumarkt (1 Etage) Wintergarten-Hochhaus 8 9 61 Ldr. 03* 2 1 6 (2) Hainstraße (1 Etage) TGa 0104 0 01009 8 02 str. 11b 33 6 55 5 11a 9b 9a Brühl 4 4 (3) Petersstraße (1 Etage) 8 5 üh 5 lg (4) (3) 01 3 olai 5b 42 ra be n 5a 57 4 4 Nik 3b 3a (2) Am Ha 1 7 llischen 6 1 4 11 9 1 (5) rw 1 7 6 5 Höfe am Brühl 7 . Will 6 6 5 8 5 Richard-Wagner-Platz (6) 1 . 1 (2) 01039 ing lerr erd e 5 5 . r-S 10 agne 10 2a . . rd-W 12 11 3 . . Ric ha 13b 15 1 . 4 6 13 weg 7 Richard-Wagner-Str. . Str er urg 8a Hauptbahnhof ran (P1 1) Richard-Wagner-Str. .P . 01001 6 Stein . 2 5 tädter 8c . g Rans Standorte für Überspanner ab 2017 für die Vertragslaufzeit der Werbekonzession . 3 Ba 52 tr. 02.07.2014 2 Angermühlbrücke 1 4 4 (3) 4 . z ndt-Plat Willy-Bra 3 Datum: 1 1 5 Stadtplanungsamt 1 4 Rosentalb rücke 4 tr. 2 Reformierte Kirche 7 Stadt Leipzig bs 5 Ba 1:4.000 5 (3) 3 Hauptbahnhof 4 Werbekonzept Innenstadt 2017: Standortkonzept Überspanner Ja . TGa 8 Anlage 3 - Erklärung der Formate 15.05.2017 Der Ursprung aller Formate ist das A 1- DIN Format. Daraus ergibt sich folgende Übersicht: Werbeformate Größe der Plakate in cm Größe in m² A1 59,4 x 84,1 0,5 A0 84,1 x 118,9 1 4/1 119 x 168 2 6/1 119 x 252 4 8/1 119 x 336 4 18/1 356 x 252 9 Somit können 18 Plakate im A 1-Format auf einer Großflächenwand 18/1 geklebt werden. 1