Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300460.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
14.08.17, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04071-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Betreff:
Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach
Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Kultur
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Das „Werbekonzept der Stadt Leipzig für Werbeanlagen im öffentlichen Raum, die im
Rahmen einer Konzessionsvergabe vergeben werden“ (siehe Anlage) wird bestätigt.
2. Die Ausschreibung der noch nicht vergebenen Werberechte erfolgt inklusive der
Beschaffung, Errichtung und Betreibung von Fahrgastunterständen mit Werbeanlage
in einem Los. Als Option werden Fahrgastunterstände ohne Werbung, öffentliche
Toilettenanlagen und die Möglichkeit, gebrauchte Fahrgastunterstände einzusetzen,
ausgeschrieben.
3. Die sechs Ziele der Neuausschreibung mit der Priorität in der aufgeführten Rangfolge
werden bestätigt.
4. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens ist eine Übernahme- oder Kaufoption für
die im Rahmen der Konzession errichteten Fahrgastunterstände am Ende des
Konzessionszeitraumes abzuschließen.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die
Errichtung der Fahrgastunterstände aus der Ausschreibung herauszulösen, wenn
sich die Beschaffung, Errichtung und Betreibung unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Konzessionseinnahmen durch ein städtisches Unternehmen
wirtschaftlicher darstellt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
X
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlage:
Werbekonzept mit Anlagen 1-3
3/3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
14.08.2017
1 Anlass und Ziele der Neuausschreibung
Das 2015 begonnene Vergabeverfahren zu den Werberechten der Stadt wurde mit
Zustimmung des Stadtrates VI-DS-02109 für die Lose 3 und 4 und mit Beschluss zur
Vorlage VI-DS-02497 für das Los 2 beendet. Somit konnten die Werberechte für beklebte Litfaßsäulen, Kandelaber- und Hotelwegweisung und Uhren zum 01.01.2017
neu vergeben werden. Gleichzeitig wurde das Los 1 aus diesem Vergabeverfahren
aus Gründen der Nichtwirtschaftlichkeit im Januar 2016 aufgehoben. Mit der Bekanntmachung zur Aufhebung Los 1 im europäischen Amtsblatt am 20.01.2016 wurde gleichzeitig eine Neuausschreibung der Werberechte in 2017 angezeigt.
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Vorlage VI-DS-02527 am
18.05.2016 wurde ein Interimsvertrag mit der JC Decaux Deutschland GmbH bzw.
jetzt Wall GmbH geschlossen, dessen Vertragsverhältnis zum 30.06.2019 endet. Dieser wurde geschlossen, um den Abbau der Fahrgastunterstände zum 31.12.2016 zu
verhindern und ein neues Ausschreibungsverfahren vorbereiten und durchführen zu
können.
Für die Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Werberechte und Stadtmöblierungselemente im öffentlichen Raum, müssen einige Entscheidungen herbeigeführt
werden. Dazu gehört nicht nur die Festlegung, ob die Werberechte wieder in einem
Los ausgeschrieben werden, sondern auch, ob der Bedarf an Fahrgastunterständen
und Toiletten in Form von Optionen mit der Neuausschreibung abgedeckt werden
soll.
Aus den Erfahrungswerten der ersten Ausschreibung von Werberechten heraus, insbesondere der Phase der Verhandlungen zwischen dem Bieter und der Stadt, sollten
für eine klare Verhandlungsbasis der Stadt sowie für die Wichtung der Zuschlagskriterien prägnante Zielsetzungen im Vorfeld beschlossen werden. Diese sollen als
Richtmesser in den Verhandlungen Anwendung finden aber auch die Bewertung der
Angebote ermöglichen. Gleichzeitig wird der Stadt durch die Priorisierung der Zielsetzungen eine direkte Reaktion auf Angebote der Bieter im Verhandlungsverfahren
ermöglicht. Oftmals müssen in den Verhandlungen Sofortentscheidungen getroffen
werden, die richtungsweisend für das weitere Verhandlungsverfahren mit den Bietern
sein können. Ein weiterer Vorteil der priorisierten Zielsetzung ist, dass dadurch der
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
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zeitliche Aufwand für die Verhandlungen beschränkt werden kann und der Ablauf zügig erfolgt.
Für die Neuausschreibung der Werberechte werden folgende Ziele nach der Priorität
für das Verfahren vorgeschlagen:
1. maximale Anzahl der Fahrgastunterstände (FGU) mit oder ohne Werbung
im Verfahren mit dem Bieter verhandeln als erste Priorität; Restbeschaffung weiterer FGU ohne Werbung über das ausgehandelte Entgelt als
zweite Priorität
In die Neuausschreibung wird mit der Anzahl der FGU (670 FGU) aus der beendeten Ausschreibung gestartet. Für die FGU werden in der Gesamtkalkulation
des Bieters die Werbeflächen der anderen Werbeträger in diesem Los gegengerechnet. Nach den Erfahrungswerten anderer Städte sollte somit eine Umsetzung
der Anzahl von mind. 670 FGU im Rahmen einer Konzession für die Bieter machbar sein.
Im Verhandlungsverfahren wird das Angebot höher gewichtet, mit dem der Stadt
alle benötigten FGU (850) als Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt
werden können.
Die Auswahl der jeweiligen Standorte richtet sich nach den bereits bekannten und
kommunizierten Auswahlkriterien, wie Einsteigerzahlen, Stadtbahnhaltestelle,
wichtiger Verkehrsknoten- bzw. Umsteigepunkt, Barrierefreiheit, alternative Unterstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld sowie „50 % Regel“ für gering besiedelte Randbereiche der Stadt oder Ortsteile. Diese Bewertungskriterien wurden
um das Kriterium „sozialer Aspekt“, wie Friedhöfe, Krankenhäuser oder Altenheime ergänzt.
Bereits jetzt ist abzuschätzen, dass nicht alle der 1.340 Einzelhaltestellen mit einem FGU über die Werbekonzession ausgestattet werden können. Dieser Umfang an FGU ist zu hoch für die im Gegenzug zur Verfügung gestellten und genehmigungsfähigen Werbestandorte der Stadt und können daher voraussichtlich
nicht über die Einnahmen kompensiert werden.
Von einer überhöhten Forderung nach FGU sollte in der Ausschreibung aber abgesehen werden. Vielmehr sollte die Stadt den Weg weiterer Optionen wählen,
wie in Punkt 4 weiter ausgeführt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
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2. Designanforderungen erfüllen (Beibehaltung des einheitlichen Designs
für FGU und die Zulassung von digitalen Anlagen im Stadtgebiet)
Die Designanforderungen wurden dahingehend überarbeitet, dass es allen potenziellen Werbefirmen möglich sein wird, sich an der Ausschreibung mit ihrem bestehenden Portfolio zu beteiligen.
Gleichzeitig sollte mit der Ausschreibung auf weitere Innovationsmöglichkeiten,
wie Dachbegrünung oder Solarnutzung geachtet werden. Damit könnten weitere
Ziele wie Umweltfreundlichkeit, Nutzung regenerativer Energien u.Ä. umgesetzt
werden, Themen, welche in weiteren Zielen und Strategien der Stadt verankert
sind.
3. Entgelteinnahmen generieren durch Schaffung von Wettbewerb
Entgelteinnahmen können nur dann im Verhandlungsverfahren generiert werden,
wenn es gelingt, einen Wettbewerb um die Werberechte der Stadt unter den Bietern zu erreichen. Dazu müssen unter Kenntnis des Werbemarktes die einzelnen
Ausschreibungsfaktoren so formuliert werden, dass ein breites Interesse geweckt
wird. Die derzeitige Werbemarktsituation lässt dafür drei Werbefirmen in Frage
kommen. Gleichzeitig sollte der Anspruch der Umsetzung aller gewünschten
Sach- und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Derzeit nimmt die Stadt Leipzig aus den entsprechenden Leistungen ein Entgelt in Höhe von 1,15 Mio Euro
ein.
4. Kultur- und Eigenwerbung im heutigen Umfang
Heute ist in den Werbeverträgen der Stadt die Nutzung von unterschiedlichen
Werbeträgern für Eigen- und Kulturwerbung vertraglich festgeschrieben. Dabei
handelt es sich um rabattierte Werbekontingente, die der Kulturszene der Stadt
zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen nicht nur die hinterleuchteten,
sondern auch die beklebten Werbeträger. Dabei werden heute bis zu 300 Werbeflächen auf den hinterleuchteten Werbeanlagen der Werbefirma Wall GmbH sowie die Möglichkeit für Eigen- und Kulturwerbung auf den digitalen Werbeanlagen
genutzt. Mit dem bereits erfolgten Abschluss der neuen Werbeverträge für beklebte Litfaßsäulen konnte zusätzlich Werbung für Eigen- und Kulturwerbung auf
Werbeanlagen in Leipzig und bundesweit ausgehandelt werden. Diese Kontingente verwaltet in der Gesamtheit das Dezernat Kultur.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
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Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens sollte der heutige Umfang für Eigenund Kulturwerbung erhalten bleiben.
5. Abschluss einer Regelung im Vertrag zum Abkauf der Fahrgastunterstände nach Konzessionsende
Damit soll erreicht werden, dass für die nächste Konzession das Investitionserfordernis für die Bieter so gering wie möglich gehalten wird. Schließlich wird mit der
neuen Ausschreibung ein FGU-Modell gesucht, welches mindestens die heutige
Haltbarkeit von 30 Jahren aufweist. Dies schafft für die Ausschreibung der Werberechte ab 2033 eine hohe Entlastung. Außerdem ist heute nicht abschätzbar,
wie sich der Werbemarkt in Leipzig weiter entwickeln wird. Auch die politischen
Überlegungen zu Werbeverboten dürfen bei der Betrachtung der Werberechte
nicht außer Acht gelassen werden.
6. Verhandlungsergebnis muss bis 31.03.2018 feststehen, Zuschlagserteilung muss in der Ratsversammlung im Juni 2018 erfolgen
Trotz aller Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt auf die Inhalte der Ausschreibung ist sie dennoch von den Angeboten der Bieter abhängig, die letztendlich entscheiden, was sie bereit sind zu investieren bzw. für die Werberechte der
Stadt zu zahlen. Aus diesem Grund muss sich die Stadt bereits heute darüber
verständigen, dass eine Eigenbeschaffung von FGU eine Alternative ist, wenn
sich abzeichnet, dass diese wirtschaftlich sinnvoller wäre, als die FGU über die
Werbekonzession errichten und bewirtschaften zu lassen.
Eine Auswertung des Verhandlungsverfahrens wird dem Stadtrat mit der Beschlussvorlage zur Zuschlagserteilung übergeben.
2 Bisheriges Verfahren
Mit der Beendigung von Los 1 im Januar 2016 wurde gleichzeitig die Neuausschreibung angezeigt. Mit den beiden Altkonzessionären wurde jeweils ein Interimsvertrag
mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2019 abgeschlossen.
Nach Beendigung des Verfahrens wurden mögliche Ursachen, die zu einem überhöht negativen Angebot durch eine Werbefirma führten, analysiert. Daraus folgt, dass
gegenüber der damaligen Ausschreibung der Werberechte kalkulationsrelevante Änderungen vorgenommen werden müssen, um einen höheren Wettbewerb um die
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
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Werberechte zu schaffen und gleichzeitig die Höhe der notwendigen Investitionen zu
senken.
Eine Komponente betrifft dabei das Thema Strom und Stromzufuhr. Nach Zustimmung der Netz Leipzig GmbH zum Einbau von Referenzzählern statt des Einbaus
eines Zählers in jede einzelne Werbeanlage kann die Leistungsbeschreibung dahingehend verändert werden.
Auch die weiter gefasste Formulierung zum Design der Fahrgastunterstände und die
Beachtung weiterer Innovationsmöglichkeiten, wie Dachbegrünung oder Solarnutzung könnten den notwendigen Wettbewerb weiter erhöhen.
3 Weitere Vorgehensweise
Damit die Ausschreibung der verbliebenen Werberechte so schnell wie möglich beginnt und abgeschlossen werden kann, muss eine Abstimmung über die Vorgehensweise und die Verantwortlichkeit getroffen werden.
Mit dem 18.04.2016 ist in Deutschland ein neues Konzessionsrecht mit der Konzessionsvergabeverordnung und der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Somit müssen die verbliebenen Werberechte der
Stadt nach dieser Konzessionsverordnung ausgeschrieben werden. In der Verordnung wird vom Gesetzgeber das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Ausschreibung von Konzessionen empfohlen.
Eine Verlängerung der Werbeverträge, die als Dienstleitungskonzession einzustufen
ist, kann nicht erfolgen, da die Vergabe einer Dienstleistungskonzession der Ausschreibungspflicht unterliegt.
Aus der heutigen Rechtslage heraus wird daher folgende Vorgehensweise
vorgeschlagen:
Nach Vorliegen des Stadtratsbeschlusses zur Losaufteilung wird die Stadt die
Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vornehmen und damit das Ausschreibungsverfahren um die verbliebenen Werberechte beginnen.
Als Verfahren wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gewählt.
Damit eine Eigenbeschaffung der Fahrgastunterstände durch die Stadt im Falle
der dahingehenden Unwirtschaftlichkeit der Angebote realisierbar ist, muss im
Verhandlungsverfahren ein belastbares Angebot der Bieter bis zum 31.01.2018
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
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vorliegen. Sollte zu diesem Zeitpunkt kein Angebot vorliegen bzw. ein nicht wirtschaftliches Angebot als Ergebnis der Ausschreibung zu erwarten sein, wird der
Oberbürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Errichtung der Fahrgastunterstände aus der Ausschreibung herauszulösen, wenn
sich die Beschaffung, Errichtung und Betreibung unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Konzessionseinnahmen durch ein städtisches Unternehmen wirtschaftlicher darstellt.
4 Begründung für Losaufteilung
Bei den noch nicht vergebenen Werberechten handelt es sich um die folgenden Werbeträgerarten:
City-Light-Boards (CLB) auch digital,
City-Light-Poster (CLP) auch digital,
City-Light-Säulen (CLS),
geklebte Großflächen (unbeleuchtet und beleuchtet),
City-Star-Anlagen (Monofuß).
Damit verbunden sind Stadtmöblierungselemente, wie:
Fahrgastunterstände mit Werbung,
Fahrgastunterstände ohne Werbung,
Toiletten.
Im Rahmen der Vergabe der Werberechte ist die Einhaltung der Exklusivität der Werbeträgerformate ein entscheidendes Kriterium, welches sich auf die Höhe des Entgeltes einer Werbekonzession auswirkt. Bei der Exklusivität wird dem Konzessionär das
alleinige Recht für eine Werbeträgerart oder ein Werbeformat zugesichert. Durch die
Zusage der Exklusivität ist eine Wertsteigerung der Werberechte zu erzielen.
Aus dieser Betrachtung heraus, könnte eine Splittung der Werberechte in Werbeformate theoretisch folgende Losaufteilung ergeben und damit jeweils geringere notwendige Investitionskosten für den Konzessionär nach sich ziehen:
Los 1:
City-Light-Säulen (CLS),
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibung Außenwerbekonzession 2019 - 2034
City-Light-Poster (CLP) auch digital,
Fahrgastunterstände mit Werbung
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Los 2:
City-Light-Boards (CLB) auch digital,
geklebte Großflächen (un- und beleuchtet),
City-Star-Anlagen (Monofuß),
Toilettenanlagen mit Werbung.
Ein wesentlicher Nachteil dieser Aufteilung besteht darin, dass der notwendige Wettbewerb um die jeweiligen Lose nicht zu erreichen ist. Außerdem entspricht diese Losaufteilung nicht dem Geschäftsmodell einiger Werbefirmen.
Die zusätzliche Einbringung von weiteren dringend benötigten Fahrgastunterständen
ohne Werbung in eines der Lose ist auf Grund der Investitionshöhe nicht durch die
Bewirtschaftung der jeweiligen Werbeträger zu kompensieren.
Somit wäre zwar mit der Losaufteilung die Exklusivität beachtet, aber nicht der Bedarf für Fahrgastunterstände im gesamten Stadtgebiet gedeckt. Wenn also alle benötigten Fahrgastunterstände durch eine Werbekonzession beschafft werden sollen, ist
nur die Vergabe aller Leistungen in einem Los möglich. Der größere Anteil an Werbeanlagen für jede Werbeträgerart rechtfertigt dann die Abdeckung der Investitionskosten für die benötigten Fahrgastunterstände im Rahmen der Konzession.
Aus den vorgenannten Gründen wird folgende Ausschreibung in einem Los vorgeschlagen:
City-Light-Säulen (CLS),
City-Light-Poster (CLP) auch digital,
Fahrgastunterstände mit Werbung,
City-Light-Boards (CLB) auch digital,
geklebte Großflächen (un- und beleuchtet),
City-Star-Anlagen (Monofuß).
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Um alle dringend benötigten Fahrgastunterstände einer Realisierung zuzuführen,
werden weitere Optionspakete mit Fahrgastunterständen ausgeschrieben, damit diese durch das jährliche Entgelt finanzierbar werden.
Mit der Ausschreibung wird die Weiternutzung der heutigen FGU bzw. zur Wahrung
der Gleichbehandlung, die Nutzung gebrauchter Anlagen, als eine weitere Angebotsoption vom Bieter abgefragt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Anlagen den
Designvorgaben der Stadt entsprechen. Diese Variante ermöglicht der Stadt im
Nachgang, mit dem Gewinner des Hauptangebotes (also zunächst ohne Berücksichtigung der „Gebrauchtoption“) darüber zu verhandeln, welche Optionen tatsächlich
über das Entgelt realisiert werden sollen.
4.1
Eigenbeschaffung von Fahrgastunterständen
Nach Prüfung der unterschiedlichen Varianten wurde gleichzeitig geprüft, ob eine
Finanzierung der Fahrgastunterstände (FGU) bei Eigenbeschaffung durch die LVV
und die Bewirtschaftung dieser FGU durch die LVB dies überhaupt auf Grund der
Struktur leistbar wäre.
Durch die LVB wurde eine Schätzung der zu kalkulierenden Kosten für die Beschaffung, die Errichtung, die Bewirtschaftung von Fahrgastunterständen und Spritzschutzgeländern sowie für den Zeitraum des Übergangs vorgenommen.
Weiterhin wurden in der Kostenschätzung auch Annahmen für Kosten zur Vandalismusbeseitigung und für über den Nutzungszeitraum notwendige örtliche Anpassungen der Fahrgastunterstände berücksichtigt.
Zur Abschätzung der voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung und Errichtung
der neuen Fahrgastunterstände (ca. 850 Stück) wurden zu folgenden Punkten entsprechende Annahmen getroffen:
Zustand der Standorte nach Demontage durch die Firma Wall auf Basis der im
Vertrag mit der Fa. Wall formulierten Bedingungen
Beschaffungskosten für die FGU auf Basis der durch die Stadt Leipzig und
LVB recherchierten Marktpreise
Bau- und Baunebenkosten für die Errichtung auf Basis eines Grobkonzeptes
zur Technologie und Logistik der Montage mit Berücksichtigung der Einbausituation im städtischen Umfeld
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realistische zeitliche Umsetzung und damit zeitliche Einordnung der Realisierungskosten auf Basis des Grobkonzeptes mit Berücksichtigung des städtischen Umfeldes
Umfang und Zustand von Provisorien sowie Kosten für Interimszustände von
Haltestellen
nach aktuellen Erkenntnissen realistische Finanzierungsbedingungen hinsichtlich möglicher Inanspruchnahme von Fördermitteln
Reinigungskosten entsprechend der Anforderungen der Stadt Leipzig bezüglich der Reinigungszyklen
Auf dieser Basis liegt für einen Bewirtschaftungszeitraum von 20 Jahren eine detaillierte Kostenschätzung für die Errichtung und den Betrieb der Fahrgastunterstände
bei der LVB vor und kann im Ausschreibungsverfahren zur Plausibilisierung der wettbewerblichen Angebote verwendet werden.
Sofern im wettbewerblichen Verfahren Verhandlungsalternativen erforderlich werden,
stellt eine eigenbetriebliche Beauftragung im Rahmen der geschätzten Kosten somit
eine mögliche Option dar.
4.2
Öffentliche Toilettenanlagen
Die heutigen Toilettenstandorte, die momentan durch die Wall GmbH bewirtschaftet
werden, wurden bewertet und eine verwaltungsinterne Einschätzung weiterer Standorte vorgenommen. In die Bedarfsbetrachtung flossen dabei die Erfahrungen der Ämter der Stadt sowie die Erfahrungen der Quartiersmanager ein. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass für das gesamte Stadtgebiet mindestens 17 Toilettenanlagen im
öffentlichen Raum benötigt werden. Gleichzeitig wurde sich darüber verständigt, dass
alle Toilettenanlagen behindertengerecht auszustatten sind.
Die Toilettenanlagen, die heute Bestand des Werbevertrages mit der Wall GmbH
sind, können in die Ausschreibung als Hauptbestandteil, also gleichrangig zu den
FGU, nicht aufgenommen werden. In der Vergangenheit wurde sich darüber verständigt, mit der Ausschreibung der Werberechte die Höchstanzahl an FGU zu erreichen. Daraus folgt, dass die Errichtung von Toilettenanlagen nur zu Lasten der Anzahl an FGU gehen kann. Der Konzessionär als wirtschaftliches Unternehmen kann
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nur einen Bruchteil seiner Investitionskosten dem Umsatz an Werberechten gegenüberstellen. Daher muss davon ausgegangen werden, dass eine andere Möglichkeit
der Realisierung der Toilettenanlagen gefunden werden muss.
Aus diesem Grund wird im Rahmen der Neuausschreibung das Thema Toilettenanlagen als eine Angebotsoption aufgenommen. Das hat den Vorteil, dass für die Toilettenanlagen ein separates Angebot (als Option) abgegeben werden muss und die
Stadt entscheiden kann, wie viel vom Entgelt für die Realisierung der öffentlichen
Toiletten eingesetzt werden soll. Die Stadt hält sich mit dieser Variante die Möglichkeit der Realisierung der Toilettenanlagen offen und kann damit die Kosten besser
bewerten.
5 Werbekonzept der Stadt Leipzig
In der vorangegangenen Ausschreibung wurde der Begriff Werbekonzept im Umgang
mit der Ausschreibung der Werberechte verwendet. Unterschiedliche Auffassungen
gab es darüber, was dieses Werbekonzept letztendlich umfasst.
Das im Rahmen der Ausschreibung 2016 erarbeitete Werbekonzept wurde erneut
überprüft und nunmehr als künftiges Werbekonzept zusammengefasst. Dies fasst die
für die Ausschreibung von Werbekonzessionen wichtigsten Festlegungen in Bezug
auf Werbeträgerarten und zur Designgestaltung zusammen. Aus diesen Eckpunkten
werden die Leistungsbeschreibungen mit Standortvorschlägen für die Ausschreibung, das Betriebskonzept und das Technikkonzept entwickelt. Das erarbeitete Werbekonzept stellt aber nur eine Seite der Konzeption dar, denn die Konzessionäre, die
sich um die Werberechte der Stadt Leipzig bewerben, müssen auf der Grundlage
dieses Konzeptes eine Ergänzung zu diesem Werbekonzept mit ihrem Angebot an
die Stadt übergeben. Dabei werden von den Bietern die jeweiligen Designanforderungen mit genauen Modellreihen hinterlegt sowie Aussagen zum Betrieb der Werbeanlagen oder FGU getroffen. Zusätzlich erfolgt von den Bietern eine Aussage zu jedem Werbeträgerstandort.
Dieses aufeinander aufbauende Werbekonzept wird dann im Vergabeverfahren bei
den Zuschlagskriterien mit bewertet. Dazu gehört, dass der Bieter sich z.B. aus den
übergebenen Standortlisten die Werbestandorte aussucht, die er in Zukunft bewerben will. Bei der Bewertung wird im Einzelnen immer das Gesamtkonzept als solches
beurteilt. Gleichzeitig wird bewertet, ob die Vorgaben der Stadt im ergänzten Werbe10
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konzept Beachtung finden und erfüllt werden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens um die Werberechte der Stadt, hat der Bieter dann die Möglichkeit, seine Ergänzungen zu erklären.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass die Stadt bewusst durch gezielte Vorgaben
in Form von Leistungsbeschreibungen eine Steuerung der Werbung im öffentlichen
Bereich vornimmt.
Besonders bei den Überspannern im öffentlichen Raum ist die Einflussnahme sehr
deutlich sichtbar, da diese Werbeform ausschließlich im Innenstadtbereich vorgesehen wird. Die Einschränkung hat einen historischen Hintergrund und soll die Sicherung des Stadtbildes ermöglichen. Eine Ausschreibung dieser Werbeträgerart wird
jedoch nicht über die Konzession vorgenommen, da für die Anbringung dieser Vorrichtungen mittels Halterung beidseitig an den Gebäudefassaden gleichzeitig eine
Baugenehmigung eingeholt werden muss. Eine uneingeschränkte Nutzung über eine
Konzessionsvergabe ist in diesem Fall nicht möglich. Diese Werbeform kann aber in
einem getrennten Verfahren vergeben werden, wenn dafür Interesse bei den Werbefirmen besteht. Dafür sind die Grundlagen im Werbekonzept gelegt.
In der Anlage ist das erarbeitete Werbekonzept der Stadt Leipzig dargestellt, welches
die Eckpunkte für die Ausschreibung von Werberechten vorgibt.
Anlage:
Werbekonzept
11
Werbekonzept der Stadt Leipzig
für Werbeanlagen im öffentlichen Raum
die im Rahmen einer Konzessionsvergabe
vergeben werden
Stand: 24.05.2017
Inhaltsverzeichnis
Präambel.................................................................................................................1
1 Werbeträgerarten................................................................................................3
1.1 Litfaßsäulen......................................................................................................4
1.1.1 Beleuchtete Säulen – beklebt........................................................................5
1.1.1.1 Allgemeinstelle............................................................................................5
1.1.1.2 Ganzstelle...................................................................................................6
1.1.1.3 Halbsäule....................................................................................................7
1.1.1.4 Kultursäule..................................................................................................7
1.1.2 Hinterleuchtete Säulen..................................................................................8
1.2 Großflächen im 18/1 Format.............................................................................8
1.2.1 Hinterleuchtete Großflächen..........................................................................9
1.2.2 Beleuchtete Großflächen auf Monofuß........................................................10
1.2.3 Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen..............................................11
1.2.4 Digitale Großflächen ...................................................................................12
1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format.........................................................................13
1.3.1 Digitale City-Light-Poster-Vitrinen................................................................14
1.4 Stadtmöbel.....................................................................................................15
1.5 Fahrgastunterstände......................................................................................15
1.5.1 Toiletten.......................................................................................................17
1.6 Werbeuhren....................................................................................................19
1.7 Hinweisanlagen..............................................................................................20
1.7.1 Kandelaberwegweisung...............................................................................21
1.7.2 Hotelwegweisung.........................................................................................22
1.7.3 Firmenwegweiser.........................................................................................23
1.8 Überspanner ..................................................................................................24
1.9 Zusammenfassung.........................................................................................26
Anlagen.................................................................................................................26
Präambel
Die Stadt Leipzig ist, wie kaum eine andere Stadt Deutschlands, von einer reichen Bausubstanz aus der Gründerzeit um 1900 geprägt. Die Denkmalliste der Stadt verzeichnet
gut 15.000 Kulturdenkmäler aus dieser Epoche. Sie prägen das städtebauliche Bild und
Erbe der gesamten Stadt.
2007 hat die Stadt Leipzig in der sogenannten „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ als Ziel festgeschrieben, attraktive, Nutzer orientierte öffentliche Räume mit
hohem Niveau der Baukultur zu schaffen.
Eine besondere Rolle spielt dabei das Stadtzentrum. Mit ihren 48 ha ist die historische Altstadt das ”Herz der Stadt” mit einem tradierten städtebaulichen Kontext und einem großen
Reichtum bedeutender Baudenkmale als Ergebnis einer jahrhundertelangen Stadtentwicklung. Leipzig zählt mit seiner Tradition als Handelsplatz und seinem imposanten Stadtbild
zu den europäischen Großstädten mit einem ausgeprägten urbanen Charakter.
Entscheidend trägt dazu die lebendige und überschaubare Innenstadt bei. Sie ist durch
den grünen Promenadenring, ein dichtes Netz an Straßen und Passagen, den Türmen
von zwei Kirchen und zwei Rathäusern an markanten Plätzen sowie einem Hochhaus am
Augustusplatz geprägt. Die Innenstadt ist nicht nur die geographische Mitte und der historische Kern von Leipzig, sondern auch das Symbol für den Stolz und die Identität der
Stadtgesellschaft.
Der Stadtkern wird umschlossen von einem ca. drei (3) Kilometer langen Promenadenring, der den Verlauf der ehemaligen Stadtbefestigungen nachzeichnet. Der Promenadenring ist der älteste kommunale Landschaftspark Deutschlands und eines der wichtigsten
Garten- und Kulturdenkmale Leipzigs.
Dieser grüne Promenadenring ist umgeben von einem mehrspurigen Innenstadtring, der
neben dem Autoverkehr den Straßenbahn- und Busverkehr abwickelt. Am Hauptbahnhof,
welcher unmittelbar am Innenstadtring liegt, kreuzen sich alle 13 Straßenbahnlinien der
1
Stadt. Innerhalb des Innenstadtringes befinden sich sieben (7) Straßenbahnhaltestellen,
die von einem hohen Fahrgastaufkommen gekennzeichnet sind.
Das Erscheinungsbild dieser hoch frequentierten Orte hat einen wesentlichen Einfluss auf
die Wahrnehmung der Stadt Leipzig als weltoffene und pulsierende Großstadt. Der öffentliche Raum trägt deshalb wesentlich dazu bei, Einwohnern und Gästen das Bild einer positiven und lebenswerten Stadt zu vermitteln, in der das historische Erbe geschätzt und
mit moderner Lebensqualität in gelungener Weise verbunden ist. Dieser Anspruch soll
auch an der Auswahl der eingesetzten Werbeträger und deren Erscheinungsbild ablesbar
sein.
Die Werbeträgertypen sollen einer sachlichen Designsprache folgen, die sich in verschiedene städtebauliche Typologien einfügt und mit diversen architektonischen Baustilen kombinierbar ist sowie die einheitliche Verwendung der Werbeträger sowohl in der Innenstadt
als auch im übrigen Stadtgebiet erlaubt.
Das Werbekonzept ist das verbindliche Konzept der Stadt Leipzig für alle fest mit dem
Grund und Boden verbundenen Werbeanlagen im öffentlichen Raum sowie für die Überspanner im Innenstadtbereich. Es ist Grundlage für die Vergabe von Werberechten in
Form von Werbekonzessionen.
2
1 Werbeträgerarten
Dieses Werbekonzept definiert Werbetypen, die einheitlich, flächendeckend und als gestalterisches Ausstattungselement im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig, verwendet werden sollen. Fast alle der im Folgenden aufgeführten Werbeträgerarten werden im Rahmen
einer Konzession vergeben. Für die Laufzeit der Konzessionsverträge ist dieses Konzept
anzuwenden. Unter Werbeanlagen im Sinne des Werbekonzeptes für den öffentlichen
Raum werden Werbeanlagen verstanden, die auf öffentlichen Flächen der Stadt Leipzig
errichtet werden. Die Überspanner bilden dabei eine Ausnahme und werden durch ihre
Präsenz in den öffentlichen Raum zusätzlich mit geregelt.
Bis Ende 2016 waren vor allem auf Grundlage von Werbekonzessionen auf öffentlichen
Flächen der Stadt Leipzig folgende Werbeträgerarten vertreten:
•
Litfaßsäulen in verschiedenen Ausführungen,
•
Großflächen in verschiedenen Ausführungen,
•
Stadtinformationsanlagen,
•
Werbeuhren,
•
Kandelaberwegweisung,
•
Hotelwegweisung,
•
Firmenwegweiser,
•
Überspanner,
•
City-Aufsteller.
Zusätzlich sind aus den ehemaligen Vertragsverhältnissen heraus, einige Stadtmöblierungselemente, wie Fahrgastunterstände und Toiletten im Zusammenhang mit der Vergabe von Werberechten zu betrachten. Diesbezügliche Grundsätze zum Bedarf und zur Gestaltung sind in Gliederungspunkt 1.4 „Stadtmöbel“ dargestellt.
Im Zuge der Vergabe von Werberechten wurden alle bis 12/2016 bestehenden Werbeträgerstandorte nach Straßen-, Bau- und Planungsrecht sowie Denkmalschutzrecht geprüft.
Die Prüfung ergab, dass einige Werbestandorte nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Daraus resultiert mit Blick auf die Neuvergabe von Werbekonzessionen
3
eine Reduzierung von rund 78 Werbestandorten im Bereich der Litfaßsäulen und Großflächen. Die veraltete Werbeträgerart City-Aufsteller entfällt in Zukunft; der Standortverlust
wird in der Gesamtbilanz durch hochwertigere und profitablere Werbeträgerarten kompensiert.
Hinsichtlich der Entwicklung des stadtgebietsübergreifenden Standortkonzeptes für Werbeanlagen im öffentlichen Raum war die bisherige Gesamtanzahl an Werbeträgern zu
überprüfen. Auf Grund der Weiterentwicklung der Werbetechnologie durch den Einbau
von Wechslern in Werbeanlagen und die Digitalisierung, ist zukünftig nicht in jedem Fall
die Erhöhung der Stückzahlen betriebswirtschaftlich sinnvoll. Somit tritt das Phänomen
auf, dass die körperliche Aufstellung von vielen Werbeträgern im Stadtgebiet auch überflüssig werden kann. Eine Entscheidung zum Wegfall von Werbestandorten sollte immer
in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Konzessionär erfolgen. Die Überspanner erfordern
wegen ihrerbaulichen Verbindung mit privaten Grundstücken einen besonderen Genehmigungsprozess und werden deshalb nicht über eine Konzession vergeben. Wegen der Wirkung der Überspanner auf den öffentlichen Raum muss diese Werbeträgerart trotzdem
zum Portfolio dieses Werbekonzeptes gehören.
In Zukunft sind alle Werbeträgerarten im öffentlichen Raum an die im Werbekonzept formulierten allgemeinen Designanforderungen anzupassen. Dazu gehört nicht nur, die
hochwertige Gestaltung des einzelnen Werbetyps, sondern auch die Zusammengehörigkeit aller Einzeltypen zu einer Designfamilie. Darüber hinaus soll DB 703 als einheitliche
Farbe für alle Werbeträgerarten im öffentlichen Raum durchgesetzt werden.
Im Folgenden werden die Werbeanlagen und Stadtmöbel, die Bestandteil des Werbekonzeptes sind, im Einzelnen vorgestellt und beschrieben. Die jeweiligen Formate sind in Anlage 3 ausgeführt.
4
1.1 Litfaßsäulen
In Leipzig sind unterschiedliche Formen und Designausführungen, selbst innerhalb einer
Werbeträgerfamilie, festzustellen.
Zukünftig sollen alle Litfaßsäulen erkennbar einer Designfamilie zuzuordnen sein und
durch eine Farbgebung in Eisenglimmer DB 703, einem Flachdach, einer filigranen und
schlanken Anmutung vom Dach bis zum Sockel, vereinheitlicht werden.
Bei den Litfaßsäulen gibt es zwei große Unterscheidungsmerkmale; einerseits werden die
Litfaßsäulen mit Plakaten beklebt und vom Dachkranz aus beleuchtet und andererseits
gibt es hinterleuchtete Säulen. Bei Letzteren werden die Plakate hinter Glas aufgehängt
und von hinten angestrahlt (Hinterleuchtung). Im Gegensatz zu geklebten Säulen benötigen hinterleuchtete Säulen ein Fundament.
Neben der Unterscheidung hinsichtlich der Befestigungs- und Beleuchtungstechnik gibt es
auch Unterschiede in den Werbeinhalten, die sich auf die Umsätze des Einzelstandorts
auswirken. Im Folgenden wird die Nutzung als Allgemeinanschlag, Ganzstelle und Halbsäule beschrieben. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch auf die für Leipzig
entwickelte Kultursäule als Sondertyp der geklebten Litfaßsäulen hingewiesen, die sich
durch ihren geringen Durchmesser und die flache Dachform optisch von den anderen Litfaßsäulen unterscheidet.
Mit Blick auf das Standortkonzept ist anzumerken, dass innerhalb des Promenadenrings
generell dem Innenstadtcharakter entsprechend hochwertige Werbeanlagen errichtet werden sollen. Daher wurde von beklebten Litfaßsäulen innerhalb des Promenadenringes
aus gestalterischen Gründen abgesehen. Davon ausgenommen sind die für die Innenstadt extra entwickelten Kultursäulen.
5
1.1.1
Beleuchtete Säulen – beklebt
1.1.1.1
Allgemeinstelle
Bei der Litfaßsäule als Allgemeinstelle handelt es sich um die klassische Litfaßsäulennutzung in Form von Ankündigungen und Bekanntmachungen im allgemeinen öffentlichen Interesse. Der Allgemeinanschlag ist seit über 125 Jahren kontinuierlicher Bestandteil des
Stadtbildes.
An Allgemeinstellen sind vereinzelt auch Plakate mit kommerziellem Charakter zu finden.
Diese dürfen aber nicht dominieren und den allgemeinen Anschlagscharakter der Säule
überlagern. Dabei sind einzelne Plakate im 4/1 Format für kommerzielle Inhalte zulässig.
Auf Grund des informativen Charakters der Litfaßsäule mit Allgemeinanschlag ist diese
Form der Säule in allgemeinen Wohngebieten einsetzbar. Daher kann die Allgemeinstelle
im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden. Im Rahmen der Erarbeitung der Standorte
wurde ein Potenzial für bis zu 147 Anlagen ermittelt.
Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes hat der Litfaßsäulentyp Allgemeinstelle folgende Anforderungen zu erfüllen:
–
Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m
–
Sockel im Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m
–
Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m
–
Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein
–
der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen
1.1.1.2
Ganzstelle
Die Litfaßsäule als Ganzstelle wird ausschließlich für kommerzielle Werbung genutzt; die
Plakate werden im 8/1-Format geklebt. Es besteht die Möglichkeit zur Beleuchtung der
Säulen.
Da Werbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig sind, ist die Aufstellung
von Litfaßsäulen als Ganzstelle nur eingeschränkt möglich. Für das Stadtgebiet können
bis zu 139 unbeleuchtete Ganzstellen errichtet werden. Von diesen Ganzstellen können
bis zu 50 Ganzstellen beleuchtet werden.
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Der Litfaßsäulentyp Ganzstelle hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
–
Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m
–
Sockel mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m
–
Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m
–
Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein
–
der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen
Für beleuchtete Ganzstellen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
–
in Höhe des Daches angebrachte separate Beleuchtung in Form eines LED-Ringes
mit Durchmesser 1,80 m und einer Höhe von 0,50 m für ein gleichmäßiges Beleuchtungsbild; optisch zurückhaltendes Erscheinungsbild der Beleuchtungsanlage
–
das Dach besteht aus Aluminiumblech
1.1.1.3
Halbsäule
Die Litfaßsäule als Halbsäule ermöglicht die Kombination von Allgemeinanschlag und
kommerziellem Anschlag zu gleichen Teilen. Auf dieser Säulenform werden kommerzielle
Plakate im Format 8/1 und auf der Rückseite Plakate mit kulturellem und informativem Inhalt (Allgemeinanschlag) geklebt. Die 50 % Nutzung für kommerzielle Werbung prägt den
Charakter der Litfaßsäule, so dass Halbsäulen in Bereichen, in denen Werbung planungsrechtlich unzulässig ist, nicht eingesetzt werden können. Dadurch sind bei dieser Form die
Errichtungsgebiete beschränkt. Gemäß Standortkonzept können bis zu 146 Halbsäulen
errichtet werden.
Der Litfaßsäulentyp der Halbsäule hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
–
Dach mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,34 m
–
Sockel mit einem Durchmesser von 1,47 m und einer Höhe von 0,42 m
–
Korpus mit einem Durchmesser von 1,37 m und einer Höhe von 3,60 m
–
Sockel und Korpus müssen aus Beton bestehen und mit einer Beschichtung in Eisenglimmer DB 703 versehen sein
–
der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen
7
1.1.1.4
Kultursäule
Diese besondere Form der Litfaßsäule wurde speziell für Leipzig entwickelt und ermöglicht durch den im Vergleich schlanken Durchmesser auch Standorte innerhalb des Promenadenringes mit beschränkten Platzverhältnissen. Auf diesen Säulen wird ausschließlich Kulturwerbung geklebt. Kommerzielle Inhalte sind ausgeschlossen. Im gesamten
Stadtgebiet sind dafür 16 Standorte freigegeben.
Die Kultursäule hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
–
transparentes Glasdach als Flachdach mit einem Durchmesser von 1,25 m und einer Höhe von 0,18 m
–
Sockel mit einem Durchmesser von 0,94 m und einer Höhe von 0,43 m
–
Korpus mit einem Durchmesser von 0,94 m und einer Höhe von 3,00 m
–
Sockel und Korpus bestehen aus Beton, Metall sowie Kunststoff und sind mit einer
Farbbeschichtung in Eisenglimmer DB 703 zu versehen
–
1.1.2
der Aufbau muss ohne Fundament erfolgen
Hinterleuchtete Säulen
Bei hinterleuchteten Säulen handelt es sich um eine höherwertige Ausstattungsform. Auf
diesem Medium können Plakate in den Formaten 4/1, 6/1 oder 8/1 (Anlage 3) aufgebracht
werden. Dabei ist eine Mischung zwischen kommerzieller Werbung und Kulturwerbung
möglich.
Eine Besonderheit dieser Säule besteht darin, dass die Plakate nicht mehr auf einen Körper geklebt, sondern in einer Vorrichtung hinter Glas eingehängt werden. Das ermöglicht
eine Hinterleuchtung der Plakate. Zusätzlich kann die Säule drehend oder feststehend errichtet werden. Auch die Integration von Zusatzfunktionen ist gerade im Innenstadtbereich
denkbar, bspw. die Integration eines Stromversorgungskastens oder des Notausstieges
des Fernwärmekanals am Augustusplatz. Mit Blick auf die wünschenswerte Ausweitung
von Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum wäre auch die Ausrüstung der Säule mit einer
Bank erwünscht.
8
Im Rahmen der Standortprüfung ist somit immer der Inhalt der Aushänge zu prüfen, um
eine korrekte Einordnung in die Gebiete vornehmen zu können. Für das gesamte Stadtgebiet ergeben sich daher bis zu 75 Standorte.
Die hinterleuchtete Säule hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
–
Dach ohne weit auskragende, voluminöser Dachkonstruktion
–
die Säule soll einen möglichst schlanken Gesamteindruck hinterlassen
–
ausgewogenes Verhältnis zwischen Dach, Korpus und Sockel
–
sachliche Gestaltung
–
indirekte, blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung der Gesamtansichtsfläche
–
Dach-, Rahmen- und Sockelkonstruktion im Farbton Eisenglimmer DB 703
–
Errichtung mit oder ohne Fundament
–
Proportion und Gestaltung in Analogie zu den beklebten Litfaßsäulen
1.2 Großflächen im 18/1 Format
Großflächen dienen ausschließlich der kommerziellen Werbung. Trotz einer gewissen Produktvielfalt, die im Wesentlichen durch unterschiedliche Beleuchtungstechniken und unterschiedliche Formen der Standpfosten entsteht, beträgt die Werbefläche bei allen Ausführungen immer 2,52 m x 3,56 m.
Folgende unterschiedliche Großflächenarten sind bisher im öffentlichen Raum der Stadt
Leipzig eingeführt und sollen auch zukünftig berücksichtigt werden:
–
Großflächen (GF), beleuchtet oder unbeleuchtet, mit unterschiedlichen Aufstellvorrichtungen
–
City-Star-Anlagen (CS)
–
City-Light-Boards (CLB) / Mega-Light-Anlagen (ML)
–
digitale City-Light-Boards (dCLB)
Großflächen entfalten angesichts ihrer Dimensionierung eine prägende Wirkung im öffentlichen Raum. Für eine angemessene Einordnung in den städtebaulichen Kontext ist oftmals die Entfernung zum Straßenkörper oder die Positionierung zum Verkehr entscheidend. Daher ist in der Regel ein erhöhter Aufwand bei der Einordnung von großflächigen
Werbeanlagen erforderlich.
9
1.2.1
Hinterleuchtete Großflächen
Hinterleuchtete Großflächen können mit einseitigen oder zweiseitigen Werbeflächen
ausgestattet werden. Auch in Zukunft soll die bisher zugelassene Wechslertechnik weiter
möglich sein. Je nach Standortbedingungen ist die Errichtung der Anlage auf einem
Monofuß oder auf einer anderen, gestalterisch abgestimmten Aufstellvorrichtung
akzeptiert.
Bei der Aufstellung sind die gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien z.B. für die Anlage
von Stadtstraßen zu beachten, wonach die Durchgangshöhen von 2,50 m nicht unterschritten werden dürfen. Gleichzeitig sind Sicherheitsabstände zur Fahrbahn bzw. zu Gehund Radwegen einzuhalten.
Mit der Aufstellung dieses Werbekonzeptes wird eine Vereinheitlichung der Anlagen dieses Mediums im öffentlichen Raum angestrebt. Dazu dienen die im folgenden aufgeführten Designkriterien, die gewährleisten sollen, dass die Produkte so ausgewählt werden,
dass sie als eine Designfamilie wahrgenommen werden.
Folgende Anforderungen haben die hinterleuchteten Großflächen zu erfüllen:
–
Verwendung unterschiedlicher, gestalterisch abgestimmter Aufstellvorrichtungen
–
zweiseitige Nutzung mit Wechslertechnik ist möglich, wenn die Standortprüfung
dies zulässt
–
Stützfußkonstruktionen sollen produktübergreifend aus Metall bestehen
–
beim Monofuß erfolgt die Befestigung außermittig an der Rahmenunterseite
–
Plakatfläche einheitlich mit Metallrahmenausführung, wünschenswert ist eine produktübergreifende einheitlich gestaltete Eckausbildung des Plakatrahmens
–
die Ansichtsfläche des Rahmens muss harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße proportioniert sein
–
justierbare Hinterleuchtung entsprechend der Umgebungshelligkeit
–
Wechsleranlagen müssen eine Mindeststandzeit von zehn Sekunden aufweisen
–
kein Einsatz dieser Werbeträgerart innerhalb des Promenadenringes
–
Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703
Laut Standortkonzept gibt es im gesamten Stadtgebiet für diese Werbeträgerart ein Potenzial von bis zu 70 Standorten.
10
1.2.2
Beleuchtete Großflächen auf Monofuß
Bei diesen Großflächen handelt es sich um City-Star-Anlagen, die auf einem Monofuß
montiert und mit einer zusätzlich angebrachten Beleuchtung versehen werden. Üblich ist
eine zweiseitige Nutzung der Plakatflächen. Auf der Anlage werden die jeweiligen Plakate
geklebt und in einem Rhythmus von heute 10 bis 11 Tagen gewechselt.
Die Erfahrungen bis 2016 haben gezeigt, dass diese Werbeform durch die Größe und die
produktbedingte Aufstellvorrichtung nicht flexibel genug auf die beschränkten Platzverhältnisse im öffentlichen Raum reagieren kann. Die beleuchteten Großflächen auf Monofuß
sind daher nur begrenzt einsetzbar. Im Rahmen des Standortkonzeptes wurde ein Potential von 10 Standorten ermittelt.
Folgende Designvorgaben müssen erfüllt werden:
–
Stützfußkonstruktion als Monofuß aus Metall mit außermittiger Befestigung an der
Rahmenunterseite
–
Plakatfläche mit Metallrahmenausführung; wünschenswert ist eine produktübergreifend einheitliche Eckausbildung
–
Rahmenansichtsflächen müssen harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße
proportioniert sein
–
indirekte, blendfreie, gleichmäßige Beleuchtung der Werbefläche
–
Einsatz dieser Werbeträgerart nur außerhalb des Promenadenringes
–
Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703
1.2.3
Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen
Der Typ der beleuchteten und unbeleuchteten Großflächen ist vom Erscheinungsbild weniger hochwertig gestaltet als die vorgenannten Großflächenprodukte. Er unterscheidet
sich zu anderen Großflächen vor allem durch die Art der Aufstellvorrichtung. So hat dieser
Werbetyp grundsätzlich keinen Monofuß. Des Weiteren wird ausschließlich mit der Klebetechnik gearbeitet.
11
Im Stadtgebiet sind heute bis zu 115 Großflächen vorhanden, die teilweise beleuchtet werden. Der Leerstand bzw. das Bekleben der Anlagen mit sogenannten Pflegeplakaten, für
die auch die Werbefirma keine Einnahmen generiert, macht deutlich, dass der Bedarf an
diesem Medium weiter gesunken ist. Dies ist offensichtlich dem Umstand geschuldet,
dass das äußere Erscheinungsbild kaum konkurrenzfähig zu höherwertigen Anlagen ist.
Außerdem ist diese Werbeform den jeweiligen Witterungsbedingungen am stärksten ausgesetzt, was gerade in den Wintermonaten verstärkt zu Problemen mit unansehnlichen
Werbeträgern führt. Außerdem muss eingeschätzt werden, dass auf diesem Medium vorwiegend regionale Kunden werben. Eine Reduzierung der Anlagen auf attraktive Standorte könnte zu einer höheren Auslastung führen. Daher sind im Standortkonzept für das
Stadtgebiet lediglich 50 Standorte vorgesehen.
Folgende Designvorgaben müssen diese Werbeträger erfüllen:
–
Nutzung einseitig oder zweiseitig möglich
–
die Aufstellung hat freistehend zu erfolgen
–
Rahmen und Tragkonstruktion müssen eine gestalterische und funktionale Einheit
bilden
–
Plakatfläche mit Metallrahmen, eine produktübergreifende einheitliche Eckausbildung zu allen anderen Großflächenausführungen ist wünschenswert
–
Rahmenansichtsfläche muss harmonisch zur Gesamtfläche der Plakatgröße proportioniert sein
–
indirekte, blendfreie und gleichmäßige Beleuchtung der Werbefläche
–
Farbbeschichtung aller sichtbaren Teile der Anlage in Eisenglimmer DB 703
–
Einsatz dieser Werbeträgerart nur außerhalb des Promenadenringes
1.2.4
Digitale Großflächen
Als neue Werbeform im öffentlichen Raum treten immer mehr die digitalen Großflächen
(dCLB), die sich am Format der CLB-Anlagen orientieren, in Erscheinung. Die LED-Technik auf dem Werbeträger ermöglicht eine Bespielung der Werbeanlage mit digitaler Werbung. Dies macht die Ausgestaltung und Verdichtung der Werbebotschaften in bisher für
das Stadtbild ungewohnter Art und Weise möglich. Auf Grund der neuartigen Wirkung ist
für digitale Werbeanlagen eine umfassendere Standortprüfung erforderlich. Diese erfolgt
in einem speziellen Genehmigungsverfahren. Dabei ist nicht nur zu klären, ob Straßen-,
12
Bau- und Planungsrecht eine Errichtung der Anlagen ermöglicht, sondern es muss auch
bewertet werden, welcher Umfang an Werbeinformationen verträglich für den öffentlichen
Raum bzw. das Stadtbild ist. Konkrete Erkenntnisse zu den Rahmenbedingungen für diese Werbeform werden durch das seit November 2016 laufende Testprojekt im Stadtzentrum und am Promenadenring bis Mitte 2019 erwartet. Besonders die Auswirkungen auf
den Straßenverkehr stehen dabei im Fokus.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Beschreibung von Werbefrequenzen zu definieren, für die digitale Anlagen freigegeben werden.
Zu den grundlegenden Rahmenbedingungen für digitale Werbeanlagen gehören:
–
bis zu sechs verschiedene Werbebotschaften (Slots) auf einer Werbeanlage
–
Werbebotschaften in Form von animierten Plakaten, keine komplexen und sich
überlagernden Bewegungsvorgänge bzw. Filmsequenzen
–
keine animierten Motivwechsel
–
Rhythmus der Motivwechsel von mind. neun Sekunden
–
für den Verkehrsteilnehmer eine blendfreie Darbietung
–
Helligkeit ist an die Umgebungshelligkeit anzupassen
–
keine Audiofunktion
Es ist geplant, mit den Erfahrungswerten aus der Evaluierung des 2 1/2-jährigen Testprojektes eine abschließende Definition der Rahmenbedingungen für digitale Werbeanlagen
in Leipzig aufzustellen.
1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format
Diese Werbeanlagen sind im öffentlichen Raum als Stadtinformationsanlagen und als
ausgelagerte Werbeträger aus den Fahrgastunterständen (FGU) vorhanden. Diese Anlagen, die als City-Light-Poster-Vitrinen (CLP) bezeichnet werden, gehören werbetechnisch
zum Typ hinterleuchtete Werbeträger. In Leipzig sind gegenwärtig ca. 300 Stadtinformationsanlagen (SIA) und ca. 160 ausgelagerte Werbeträger (AWT) aus den FGU im öffentlichen Straßenraum anzutreffen. Die SIA-Anlagen dienen nicht nur der kommerziellen Werbung, sondern präsentieren auch Kulturwerbung und Stadtinformationen mittels Stadtplänen.
13
Eine Minimierung der Standortanzahl kann mit dem geplanten Zulassen der Wechslertechnik vorgenommen werden. Dies ermöglicht es, Werbestandorte für die Zukunft zu
straffen und punktuell eine Entlastung des öffentlichen Raumes zu erreichen. Hinsichtlich
der Einnahmesituation wird eingeschätzt, dass mind. 300 Werbeträger für ein gewinnbringendes Entgelt erforderlich sind.
Um die aus planungsrechtlicher Sicht erforderliche Verbindung zwischen FGU und dem
dazugehörigen Werbeträger herzustellen, wird in Zukunft einer Aufstellung dieser Werbeflächen nur im unmittelbaren Umfeld der Haltestelle zugestimmt. Die Auslagerung sollte
grundsätzlich die Ausnahme sein.
Alle diese Werbeträger müssen die folgenden Designvorgaben erfüllen:
–
freistehend als Einzelanlage oder integriert in Fahrgastunterstände
–
im Zusammenhang mit Fahrgastunterständen auch als ausgelagerter Werbeträger
(aber nur im Haltestellenbereich) möglich
–
Betreibung mit Wechslervorrichtung möglich
–
Wechslervorrichtungen müssen geräuschlos arbeiten, Lärmbelästigungen sind auszuschließen
–
Sockel und Werbevitrine in gleicher Breite; kein Breitenversatz innerhalb der Werbeanlage
–
die Tiefe von Sockel und Postervitrine sind konstruktiv auf das notwendige Mindestmaß beschränkt
–
indirekte, blendfreie und gleichmäßige Hinterleuchtung der Gesamtansichtsfläche
(keine hell-dunkel-Flecken)
1.3.1
Digitale City-Light-Poster-Vitrinen
Eine gesonderte Form stellen wiederum die digitalen City-Light-Poster-Vitrinen (dCLP)
dar. Bisher sind in der Leipziger Innenstadt sieben Anlagen dieser neuen modernen Werbeform auf Grundlage eines 2 1/2-jährigen Testprojekts errichtet worden. Das äußere Erscheinungsbild soll denen der City-Light-Poster-Vitrinen entsprechen.
14
Auch für diese Anlagen werden im Rahmen der Evaluierung des Testprojektes die Rahmenbedingungen für die Werbebotschaften noch abschließend festgelegt. Vorläufig wird
analog der digitalen Großflächen von folgenden Anforderungen ausgegangen:
–
bis zu sechs verschiedene Werbebotschaften (Slots) auf einer Werbeanlage
–
Werbebotschaften in Form von animierten Plakaten, keine komplexen und sich
überlagernden Bewegungsvorgänge bzw. Filmsequenzen
–
keine animierten Motivwechsel
–
Rhythmus der Motivwechsel von mind. neun Sekunden
–
für den Verkehrsteilnehmer blendfreie Darbietung
–
die Helligkeit ist an die Umgebungshelligkeit anzupassen
–
keine Audiofunktionen
Zu beachten ist, dass diese Werbeform im Innenstadtbereich weiteren Regularien unterliegt, wie Einschränkungen bei der Höhe der Werbeträger, Übertragung der Werbeinformation per Datenfunk, einheitliche Dach- und Sockelkonstruktion sowie einer Farbgebung
in Eisenglimmer DB 703.
Auf Grund der aufmerksamkeitshaschenden Wirkung digitaler Anlagen wird hinsichtlich
der Stadtgestaltung empfohlen, die Anzahl von digitalen City-Light-Poster-Vitrinen vorerst
auf zwei Stück pro Fußgängerzone zu begrenzen. Mit Blick auf das laufende Testprojekt,
für das vier Anlagen pro Fußgängerzone errichtet wurden, sollte auch eine Evaluation hinsichtlich der Dichte digitaler Anlagen im Stadtzentrum erfolgen.
Bereits jetzt kann eingeschätzt werden, dass der Rhythmus der Motivwechsel auf mind.
neun Sekunden erhöht werden muss, um die Werbebotschaft überhaupt wahrnehmen zu
können. Gleichfalls ist eine genauere Definition erforderlich, welcher Interpretationsspielraum für ein animiertes Bild akzeptabel ist. Schon jetzt spricht aus Sicht der Verkehrssicherheit vieles dafür, die punktuell eingeblendeten Filmsequenzen auf Grund ihrer ablenkenden Wirkung in Zukunft auszuschließen.
1.4 Stadtmöbel
Im Rahmen einer Werbekonzession besteht in begrenztem Umfang die Möglichkeit, ein
Kontingent an Stadtmöbeln mit der Werbekonzession der Stadt zu verknüpfen. Voraussetzung ist, dass diese Zusatzleistung der Werbekonzession wirtschaftlich untergeordnet ist.
In den bis 2016 laufenden Konzessionsverträgen hatte die Stadt Leipzig für den Zeitraum
15
der Konzession die Errichtung und Betreibung für 654 Fahrgastunterständen (FGU) mit
und ohne Werbung und 17 Toilettenanlagen vergeben.
1.5 Fahrgastunterstände
Nicht jede der 1340 Haltestellen kann in der Zukunft aus Gründen der Finanzierbarkeit mit
einem FGU ausgestattet werden. Oftmals gibt die Örtlichkeit eine Aufstellung nicht her
oder die Einsteigerzahlen sind zu gering.
Mit nachfolgenden Bewertungskriterien konnte in Zusammenarbeit mit den Leipziger Verkehrsbetrieben eine Rang- und Reihenfolge zur Realisierung von Fahrgastunterständen
erarbeitet werden. Neben der Haltestellennutzung (Kriterium Einsteigerzahl) ist auch entscheidend, ob es sich um eine Stadtbahnhaltestelle handelt, die einen wichtigen Verkehrsknoten- bzw. Umsteigepunkt darstellt, ob dieser barrierefrei ausgebaut ist und ob die Örtlichkeit alternative Unterstellmöglichkeiten bietet. Zudem wird in den geringer besiedelten
Randbereichen der Stadt, hier insbesondere in den Ortsteilen, darauf geachtet, dass künftig wenigstens 50 % aller Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden.
Auf dieser Grundlage liegt eine abschließende Handlungsempfehlung für das gesamte
Stadtgebiet vor. Dabei wird dem Ziel entsprochen, eine objektive, dem ÖPNV und der Gebietsstruktur gerecht werdende Planung von FGU für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Aus dieser städtischen Analyse geht hervor, dass FGU an bis zu 864 Haltestellen benötigt werden. Für die Zukunft ist darüber hinaus mit einer Zunahme von Haltestellen zu
rechnen. Daher könnte sich die Anzahl auf 900 FGU erhöhen.
Für die Neubeschaffung von FGUs schlägt das Werbekonzept vor, dass sich Design und
die Ausstattung am bisherigen FGU-Bestand zu orientieren haben. Für das gesamte
Stadtgebiet soll es – anstelle der jetzt vorhandenen zwei Modelle – zukünftig nur noch ein
Modell geben, wobei zwischen zwei Ausführungen – mit Werbeträger oder ohne Werbeträger – gewählt werden kann. Diese müssen aus einem Typ bestehen. Der FGU soll
sachlich-modern sowie transparent gestaltet sein, um in verschiedenen stadträumlichen
und städtebaulichen Situationen einsetzbar zu sein. Auf Grund des vielerorts architektonisch hochwertigen Umfeldes und mit Blick auf die Haltbarkeit des Unterstandes soll der
FGU-Typ aus hochwertigen und hochwertig verarbeiteten Materialien bestehen.
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Folgende gestalterische Qualitätsanforderungen soll das zukünftige FGU-Modell vorweisen:
–
Flachdach ohne erkennbare Neigung, keine Bögen oder Kuppeln
–
unter Beachtung der Vandalismussicherheit möglichst reduzierte Anzahl an Tragelementen im Wand- und Dachbereich; keine vertikalen Tragelemente in der Rückwand (ausgenommen Eckpfosten) sowie keine in der Wartefläche aufgehenden
Dachstützen, d.h. keine freistehenden Pfeiler oder Pfosten im Bereich der Aufenthaltsflächen für Fahrgäste
–
auf das statisch Notwendige dimensionierte Tragkonstruktion, Pfosten eckig oder
rund möglich
–
FGU mit Werbeträger müssen die Abmessungen in der Grundfläche von ca. 4,00 m
x 1,60 m aufweisen; eine City-Light-Poster-Vitrine im Seiten- oder Wandbereich
aufweisen sowie weitere Ausstattungselemente wie Infovitrine, Stadtwappen, Beleuchtung und Bank beinhalten
–
FGU ohne Werbeträger müssen die Abmessungen in der Grundfläche von ca. 3,00
m x 1,60 m betragen und eine Bank beinhalten
–
Farbe Unterseite Dachkonstruktion RAL 075 92 05
–
Farbe: Eisenglimmer DB 703
Unter Beachtung der unterschiedlichen räumlichen Haltestellengegebenheiten muss der
FGU-Typ im Baukastensystem modifizierbar sein, z.B. Verlängerung, Anpassung der Seitenscheiben etc. Das Dach sollte keine erhöhten Neigungswinkel im vorderen Bereich des
Fahrgastunterstandes aufweisen, da in der Vergangenheit diese Dachform gerade bei Regen zu vielen Beschwerden durch die Fahrgäste führte.
1.5.1
Toiletten
Im Stadtgebiet werden heute 17 Toiletten durch die Firma Wall GmbH im Rahmen der bis
zum 30.06.2019 laufenden Werbeverträge als Zusatzleistung für die Stadt Leipzig betrieben.
Mit Blick auf die erforderliche Neuausschreibung, wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Werbekonzeptes der Bedarf überprüft. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass dieser
weiter gestiegen ist. Insbesondere in denen der Erholung und der Freizeitgestaltung
dienenden Parkanlagen sowie auf den P&R-Plätzen werden von Einwohnern und
17
Besuchern der Stadt öffentliche Toiletten erwartet. In Folge eines gestiegenen
Mobilitätsbedürfnisses und mit Blick auf die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen wurden
die Forderungen aufgegriffen, und im Werbekonzept eine Erhöhung der Anzahl bzw.
Veränderung der Standorte öffentlicher Toiletten als zeitgemäßen Servicestandard
berücksichtigt.
Die Toilettenanlagen müssen vandalismussicher und gleichermaßen funktional in der
Benutzung für alle Gruppen der Bevölkerung sein.
Für folgende 18 Standorte ist der Bedarf an einer öffentlichen Toilette ermittelt worden:
Vorhandene und zu erhaltende Standorte:
–
Schillerstraße
–
Siegfriedstraße
–
Martin-Luther-Ring
–
Goethestraße
–
Wilhelm-Liebknecht-Platz
–
Riemannstraße
–
Elisabethstraße
–
Augustusplatz
–
Stuttgarter Allee
–
Clara-Zetkin-Park
neue Standorte in Parkanlagen:
–
Friedenspark (Duft- und Tastgarten)
–
Johannapark
–
Arthur-Brettschneider-Park
–
Palmengarten
neue Standorte P&R-Plätze:
–
Neue Messe
–
Völkerschlachtdenkmal
18
–
Schönauer Ring
–
Lausen
Öffentliche Toilettenanlagen sollen folgende funktionale und gestalterische Anforderungen
erfüllen:
–
1-Raum-Toilette
–
wünschenswert ist ein ovaler Grundriss in Anlehnung an die Bestandsanlagen, ansonsten platzsparende Variante
–
möglichst ungegliederte bzw. wenig gegliederte, minimalistische Fassadenansichtflächen
–
ggf. Qualitätsunterschiede beim Fassadenmaterial für Standorte im Stadtzentrum
und im übrigen Stadtgebiet
–
im Falle der Zulässigkeit einer Werbeanlage ist diese baulich in die Fassade des
Toilettengebäudes zu integrieren
Ausstattungselemente:
–
Barrierefreie Kabine (Unisex)
–
Einhaltung der DIN 18040-1 und DIN 18024
–
Euro-Schlüssel – Behindertengerecht
–
Türöffnung von außen /automatisch
–
Notrufdrücker
–
Geldkassette und Geldkartenverwendung
–
vandalismussichere Armaturen
–
Wickeltisch
–
mind. eine tägliche Reinigung oder automatische Reinigung nach jeder Benutzung
Der Einbau von Werbeflächen an den Toiletten ist möglich, wenn andere Belange nicht
berührt werden.
19
1.6 Werbeuhren
In Leipzig sind unterschiedliche Formen und Designausführungen bei den Uhrenmodellen
festzustellen.
Das vorliegende Werbekonzept strebt an, dass zukünftig alle Werbeuhren erkennbar einer
Designfamilie zuzuordnen sind und durch Merkmale, wie Farbe Eisenglimmer DB 703,
Gestaltung des Ziffernblattes, filigrane und schlanke Anmutung vereinheitlicht werden.
Eine historisierende Gestaltung wird ausgeschlossen. Durch ein sachliches Erscheinungsbild sollen sich die Uhren sowohl in der Innenstadt als auch im restlichen Stadtgebiet gestalterisch einfügen und als attraktive Service- und Werbeanlage wahrgenommen werden.
Die Uhren im Stadtgebiet unterliegen dabei folgender Charakteristika:
–
4-seitiger Uhrenkorpus aus abgerundeten Metallprofilen mit den Abmaßen von
1,14 m x 1,14 m, Werbeflächen und Ziffernblatt hinterleuchtet
–
4-seitiger Werbekorpus aus abgerundeten Metallprofilen mit den Abmaßen von
1,64 m x 1,14 m, Werbeflächen und Ziffernblatt hinterleuchtet
–
Metallstandrohr mit Durchmesser von 0,19 m
–
leichte Fuge zwischen Uhrenkorpus und Werbekorpus
Die Uhrenstandorte am Zoo, Eingang Pfaffendorfer Straße, und in der Grimmaischen
Straße werden auf Grund der baulichen Sonderform gesondert betrachtet. Für diesen Uhrentypus wird der Werbekorpus mit einer Größe von 3 m x 1 m beibehalten. Eine Anpassung an die Designfamilie reduziert sich in diesen Fällen auf den Austausch des Ziffernblattes und die geänderte Farbgestaltung.
1.7 Hinweisanlagen
Die Kandelaberwerbung dient der Firmenwegweisung und berücksichtigt in der freien Gestaltung der Werbefläche das für das Unternehmen typische, werbewirksame Corporate
Design. Auf Grund dessen ist Kandelaberwerbung auch als Werbeanlage einzustufen. Die
Hotelwegweisung erfüllt nicht die Kriterien einer Werbeanlage gem. SächsBO, sondern
stellt eine reine Hinweisbeschilderung dar. Trotzdem soll sie im Rahmen dieses Werbekonzeptes behandelt werden, da es sich in der Vergangenheit bewährt hat, eine einheitliche Gestaltung durchzusetzen, die die Wiedererkennbarkeit im öffentlichen Raum erleich20
tert und unterstützend bei der Orientierung wirkt. Des Weiteren hat sich auch die Vergabe
der Hotelwegweisung im Rahmen einer Werbekonzession als nachhaltige Lösung bewährt, weil dadurch am besten das einheitliche Auftreten, die Unterhaltung und das effiziente Controlling gewährleistet werden kann.
1.7.1
Kandelaberwegweisung
Die Stadt hat dieses System an Stadtbeleuchtungsmasten 1999 als Wegeleitsystem zusammen mit der damaligen DSR Deutsche Städte Reclame, heute DSM Deutsche Städte
Medien GmbH, entwickelt. Damit sollte eine zusätzliche und niederschwellige Werbemöglichkeit für kleine und mittelständige Unternehmen geschaffen werden, um dieser Zielgruppe attraktive Werbemöglichkeiten im Kleinformat anzubieten. Gleichzeitig sollte damit
verkehrssteuernd auf den Wirtschaftsverkehr eingewirkt werden, indem der Suchverkehr
auf ein Minimum gesenkt wird.
Kandelaberwerbung trägt als niederschwelliges Werbeformat überdies dazu bei, dass
Wildwerbung zurückgedrängt wird.
Als Informationsgehalt der Kandelaberwerbung steht der Hinweis auf den Ort der Leistungserbringung in Form von Richtungspfeilen oder Entfernungsangaben in Metern im
Vordergrund der Darstellung. Es ist nicht gestattet, Kandelaberwerbung für Produktwerbung bzw. für Eigenwerbung des Konzessionärs zu nutzen.
Die Kandelaberwerbung wurde seit 1999 sehr gut von den Unternehmen angenommen
und fügt sich auf Grund der geringen Größe von 0,5 m² gut in den Straßenraum ein. Aus
den Erfahrungswerten der letzten Jahre mussten Einschränkungen für die Nutzung definiert werden, die gleichzeitig für die Prüfung der einzelnen Standorte heranzuziehen sind,
wie:
–
Die Kandelaberwerbung darf nur in Richtung zum Unternehmen genutzt werden
und nicht im Widerspruch zur StVO und den damit angeordneten Verkehrszeichen
stehen.
–
Eine Anbringung im Kreuzungsbereich oder vor einer Lichtsignalanlage ist nicht zulässig.
–
Die Kandelaberwerbung darf nicht in das Lichtraumprofil der Fahrbahn hineinragen.
21
–
Bei Anbringung einer Kandelaberwerbung an einem Radweg oder kombinierten
Geh- und Radweg muss ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 m zwischen Rahmenunterkante und Bodenprofil eingehalten werden.
Das Kandelaber-Werbesystem ist in Anbauverbotszonen bzw. Verknüpfungsbereichen
nicht nutzbar, wie:
–
außerhalb von Erschließungsbereichen
–
im Innenstadtbereich und dem Promenadenring, bestehend aus Tröndlinring,
Willy-Brandt-Platz, Georgiring, Roßplatz, Martin-Luther-Ring, Dittrichring und
Goerdelerring
–
in allgemeinen und reinen Wohngebieten
–
in denkmalgeschützten Bereichen sowie in Park- und Grünanlagen erfolgt eine
standortbezogene Einzelfallentscheidung
–
grundsätzlich ist das Kandelaber-Werbesystem nur an jedem zweiten Stadtbeleuchtungsmast zulässig
–
das Kandelaber-Werbesystem dient als unterstützende Wegweisung zum Unternehmen in einem Umkreis von max. 3 km; erfolgt keine Belegung des Rahmens,
muss dieser abgebaut werden
–
die Hotelwegweisung über das Kandelaber-Werbesystem nicht zulässig
Gestaltungsvorgaben:
–
Befestigung an Stadtbeleuchtungsmasten; Befestigung mittels alufarbener Rohrschellen o.Ä.
–
Rahmenkonstruktion aus Metall in der Farbe Eisenglimmer DB 702
–
Format Hochkant in der einheitlichen Standardgröße 0,50 m x 1,00 m
–
eine Beschädigung der Farbbeschichtung und des Korrosionsschutzes des Mastes
ist auszuschließen
–
Informationsgehalte in Form von Firmenlogos bzw. Firmennamen mit Richtungsund ggf. Entfernungsangabe sind zulässig
22
1.7.2
Hotelwegweisung
Leipzig ist ein Anziehungspunkt für viele Touristen. Für Übernachtungsgäste, die mit
Auto/Bus anreisen, steht seit den 90er Jahren eine Hotelwegweisung zur Verfügung, die
als unterstützende Wegweisung dient. Somit dient die Hotelwegweisung nicht der individuellen Werbung für den jeweiligen Hotelbetrieb, sondern ist ausdrücklich eine Wegweisung
in einem verbindlich einheitlichen Erscheinungsbild. Das vorhandene System ist diesen
Bedingungen im Wesentlichen gerecht geworden, soll aber im Rahmen der Umsetzung
dieses Werbekonzeptes hinsichtlich Typologie und Farbton “aufgefrischt“ werden.
Daher sind die folgenden Gestaltungsvorgaben umzusetzen:
–
–
–
–
–
–
–
1.7.3
das Wegweisungssystem besteht allein aus dem Schilderkörper ohne Mast; es
benötigt keine eigene Aufstellvorrichtung
die Befestigung ist nur an Stadtbeleuchtungsmasten der Stadt Leipzig zulässig; der
Wegweiser muss so angebracht werden, dass eine Beschädigung der
Farbbeschichtung und des Korrosionsschutzes des Mastes ausgeschlossen wird;
das Schild ist jeweils mittig zum Stadtbeleuchtungsmast zu befestigen
pro Standort/Stadtbeleuchtungsmast sind max. drei (3) Wegweiser zulässig
analog Bestand ist das Schild mit Hotelname und Richtungspfeil zu beschriften; nur
die Vorderseite des Wegweisers ist nutzbar
eine grundsätzliche Abkehr von der grünen Farbgestaltung der Wegweiser ist nicht
möglich, da das städtische Leitsystem an der Stadtgrenze dem Besucher das
Hotelsystem als grüne Beschilderung ankündigt. Die Hintergrundfarbe muss daher
in Grün RAL 6024 (bei Projektierung C100M0Y90K0) gehalten sein und die
Schriftfarbe in Weiß
die Schilder müssen einheitlich rechteckig sein; als Standardgröße wird 250 mm x
800 mm festgelegt
es ist eine (1) serifenlose Linear-Antiqua Schrift nach DIN 1451 zu verwenden. Die
Schriftgröße muss von der Fahrbahn aus gut lesbar sein. Es wird eine einzeilige
Beschriftung festgelegt
Firmenwegweiser
In der Vergangenheit nahm die Wildwerbung in den Gewerbegebieten immer mehr zu.
Aus diesem Grund wurden für die Gewerbegebiete Firmenwegweiser entwickelt, die den
Firmen eine Möglichkeit der Darstellung, über die Kandelaberwerbung hinaus, ermöglicht.
Die Stadt hat sich in der Vergangenheit und für die Zukunft für das Kandelabersystem an
Stadtbeleuchtungsmasten im Stadtgebiet entschieden. Aus diesem Grund bedarf es bei
23
der Firmenwegweisung einer separaten Aufstellvorrichtung. Um die übermäßige Häufung
der Anlagen einzudämmen, sind daher nur Firmenwegweiser an den Zufahrtsstraßen in
die jeweiligen Gewerbegebiete zulässig, sogenannte Gewerbehinweisanlagen, die sich
durch eine Bündelung von Werbekunden auf einer Anlage auszeichnen. Innerhalb des
Gebietes kann auf die jeweilige Kandelaberwerbung ausgewichen werden, falls Bedarf für
weitere Wegweisung besteht.
Die Firmenwegweiser unterliegen dabei einem einheitlichen Gestaltungskonzept, dass folgende Eckpunkte beinhaltet:
–
Standorte sind an den Zufahrtsstraßen zum Gewerbegebiet bzw. am Anfang vom
Gewerbegebiet zu wählen
–
Anbringung der Firmenwegweiser an separat aufgestellten Rohrpfosten
–
die Größe der einzelnen Wegweiser dürfen 0,5 m² nicht überschreiten
–
der oberste Wegweiser muss den Namen des Gewerbegebietes ausweisen; darunter folgen nur Firmenhinweisschilder der im Gebiet ansässigen Firmen
–
der Inhalt der Schilder hat sich auf die Richtungsfindung und den Firmennamen
bzw. Firmenlogo zu beschränken
–
das Layout und die Farbgestaltung des Leitsystems erfolgt nach den Vorgaben der
Stadt
Die Standorte unterliegen einer Einzelfallprüfung nach Straßen-, Bau- und Planungsrecht.
1.8 Überspanner
Straßenüberspannende Werbung, im Folgenden Überspanner genannt, ist in der Leipziger Innenstadt traditionell im Zusammenhang mit dem Messebetrieb nachweisbar. In der
Nachwendezeit wurden von ehemals 12 Standorten noch 5 bewirtschaftet. Die Nachfrage
hat sich seither auf diesem Niveau stabilisiert. Überspanner gehören insbesondere bei
Großveranstaltungen, wie Märkten und Stadtfesten, zum festen Werbeportfolio der Veranstalter.
Mit dem folgenden Konzept soll die Sicherung des Stadtbildes, der Umfang und der Inhalt
straßenüberspannender Werbung geregelt werden. Das Konzept bezieht sich auf den
dem Allgemeingebrauch gewidmeten öffentlichen Raum der Innenstadt innerhalb des Promenadenringes.
24
Überspanner können im Stadtzentrum an ausgewählten Standorten ausschließlich als
Veranstaltungs- und Aktionswerbung für kulturelle Aktivitäten, Messen, Tagungen, politische, kirchliche, sportliche Veranstaltungen und Festschmuck genutzt werden.
Bei Veranstaltungswerbung darf ein flächenmäßig und optisch untergeordneter Anteil für
Sponsorenwerbung genutzt werden (25 % der Fläche).
Des Weiteren sind Überspanner als Hinweis auf die in der Nähe gelegenen Stätten der
Leistung in Passagen und Gassen zulässig im Zusammenhang mit folgenden Verkaufsaktionen:
–
Ladeneröffnung
–
Räumungs-, Jubiläumsverkäufe
–
Sommer-, Winterschlussverkäufe
Dies gilt nicht für die Standorte Nikolaistraße*1 (zwischen 42 u. 59) und Neumarkt* (Einmündung zur Schillerstraße). Diese Standorte können nur als Entre in das dahinterliegende Straßen- und Gassennetz ausschließlich mit Veranstaltungswerbung ohne jegliche Hinweiswerbung beworben werden.
Rein kommerzielle (Produkt)Werbung ist an allen Standorten nicht zulässig. In den Antragsunterlagen zur Standortgenehmigung ist deshalb der Inhalt vom Antragsteller anzugeben.
Überspanner sind an folgenden Standorten (Anlage 2) mit baulich vorhandenen Halteösen
zulässig:
–
zwischen Petersstraße 13 und 18
–
zwischen Hainstraße 3 und 4
–
im Neumarkt zwischen den Adressen Schillerstraße 3 und 4*
–
zwischen Nikolaistraße 42 und 55
–
zwischen Nikolaistraße 42 und 59*
Überspanner sind als temporäre Anlage im Sinne von Aktions- und Veranstaltungswerbung auf die Dauer der Veranstaltung bzw. der Aktion, aber maximal auf 4 Wochen
(Ladeneröffnung, Räumungs-, Jubiläumsverkäufe, Sommer-, Winterschlussverkäufe) begrenzt.
1
vgl. Standortkonzept Überspanner – Anlage 2
25
Alle Standorte dürfen jeweils mit einer (1) Etage versehen werden. Die Länge des Überspanners richtet sich nach der Breite des Straßenraums abzüglich eines Fassadenabstandes von beidseitig je mind. 2,00 m. Die Höhe darf max. 1,00 m betragen. Als Haltevorrichtung sind filigrane Seilabspannungen zu verwenden, die den sicherheitstechnischen Anforderungen im öffentlichen Raum genügen.
Hinsichtlich der Durchfahrtshöhen sind die Bestimmungen der DIN 14090 bzw. des Anhang H der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern vom 12.04.2012 einzuhalten. Es ist an allen Standorten
eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m zu gewährleisten.
1.9 Zusammenfassung
Mit diesem Werbekonzept liegt der Stadt ein Konzept vor, das im Rahmen der Neuausschreibung von Werbekonzessionen im öffentlichen Raum Anwendung finden soll. Es ist
mit dem Werbekonzept gelungen, für alle Werbeanlagen im öffentlichen Raum, eine umfassende beschriebene Darstellung aller zukünftiger Werbeanlagen vorzugeben. Durch
die zum Teil Werbearten übergreifende Festlegung gelingt es, die Zugehörigkeit zu einer
Werbefamilie herzustellen und damit ein wichtiges Erkennungsmerkmal für Werbeanlagen
im öffentlichen Raum zu schaffen. Gleichfalls wird durch die Aufstellung der Kriterien für
Werbeanlagen umfassend der städtebaulichen Typologie und dem architektonischen Baustil der Stadt Rechnung getragen. Durch die Beachtung der neuen Generation von Werbeanlagen im Konzept wird auch die zukünftige Entwicklung von Werbeanlagen bereits zum
gegenwärtigen Zeitpunkt berücksichtigt.
Anlagen
Anlage 1:
Bildmaterial
Anlage 2:
Standortübersicht Überspanner
Anlage 3:
Erklärung der Formate
26
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.1 Litfaßsäulen:
1.1.1.1 Allgemeinstelle
1.1.1.2 Ganzstelle
1
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.1.1.3 Halbsäule
1.1.1.4 Kultursäule
2
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.1.2 Hinterleuchtete Säulen
1.2 Großflächen im 18/1 Format
1.2.1 Hinterleuchtete Großflächen
Wall GmbH
3
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
Ströer GmbH
1.2.2 Beleuchtete Großflächen auf Monofuß
Ströer GmbH - City-Star-Anlage
4
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.2.3 Beleuchtete und unbeleuchtete Großflächen
unbeleuchtete Großfläche
beleuchtete Großfläche
5
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.2.4 Digitale Großflächen
1.3 Werbeanlagen im 4/1 Format
Stadtinformationsanlage (SIA)
6
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
ausgelagerter Werbeträger aus Fahrgastunterstand (AWT)
1.3.1 Digitale City-Light-Poster-Vitrinen
7
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.4 Stadtmöbel
1.4.1 Fahrgastunterstände
8
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.4.2 Toiletten
Augustusplatz
Goethestraße
9
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.5 Werbeuhren
Grimmaische Straße
10
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.6 Hinweisanlagen
1.6.1 Kandelaberwegweisung
1.6.2 Hotelwegweisung
11
15.05.2017
Werbekonzept – Anlage 1
Übersicht
1.6.3 Firmenwegweiser
1.7 Überspanner
Nikolaistraße
12
15.05.2017
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Anlage 3 - Erklärung der Formate
15.05.2017
Der Ursprung aller Formate ist das A 1- DIN Format.
Daraus ergibt sich folgende Übersicht:
Werbeformate
Größe der Plakate
in cm
Größe
in m²
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59,4 x 84,1
0,5
A0
84,1 x 118,9
1
4/1
119 x 168
2
6/1
119 x 252
4
8/1
119 x 336
4
18/1
356 x 252
9
Somit können 18 Plakate im A 1-Format auf einer Großflächenwand 18/1 geklebt
werden.
1