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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1286083.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 15:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04019-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Mülltrennung an Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Umwelt und Ordnung BA Stadtreinigung Ratsversammlung 31.08.2017 05.09.2017 06.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Das notwendige Finanzvolumen für die Ausstattung mit Behältern zur Mülltrennung in jedem Klassenzimmer an allen Schulen wird seitens der Stadt Leipzig evaluiert um einen validen Kostenrahmen für diese Ausstattung zu ermitteln. Liegt dieser vor, wird über Optionen zur Finanzierung entschieden. Die Ausstattung mit Behältern zur Mülltrennung ist aus dem Schulbudget zu finanzieren. Begründung: Mülltrennung an Bildungseinrichtungen der Stadt Leipzig ist bereits in verschiedener Hinsicht etabliert. Dies betrifft insbesondere die Abfallfraktionen der Leichtverpackungen und Papier sowie des Restabfalls. Bioabfall wird im Rahmen des Möglichen mit gesammelt. Durch die Schulhausmeister erfolgen regelmäßige Kontrollen des Restmüllvolumens. Diese dienen der Überprüfung einer korrekten Mülltrennung durch die Reinigungsfirmen. An verschiedenen Bildungseinrichtungen gibt es Projekte, in deren Rahmen Papier gesammelt und einem Verwerter übergeben wird. 1/4 Derzeit ist nicht gewährleistet, dass jedes Klassenzimmer mit Behältern zur Mülltrennung ausgestattet ist. Bei Schulneubauten wird diese Ausstattung vorgesehen, allerdings nicht für Biomüll. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass keine tägliche Leerung der Behälter erfolgt und längeres Stehen von Biomüllbehältern im Klassenraum unerwünschte Folgen für Hygiene und Gesundheit haben könnte. Das vergleichsweise geringe Volumen an Biomüll wird über den Restmüll mit entsorgt. Die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit solchen Behältern erfolgt in der Verantwortung der Schulleiter/-innen und muss aus dem Schulbudget finanziert werden. Hinweise: In pädagogischer Hinsicht wird das Thema Mülltrennung bereits in Kindertagesstätten berücksichtigt. Grundlage ist hier der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten. Mülltrennung (Abfallreduzierung, Abfalltrennung und -verwertung) ist Bestandteil des Sächsischen Lehrplans und in den Klassenstufen 1/2 als Lernbereich mit Wahlpflichtcharakter im Sachkundeunterricht Thema. Mülltrennung wird auch in den weiterführenden Schulen immer wieder in verschiedenen Kontexten und Fächern (Biologie, Gemeinschaftskunde) thematisiert. Alle Schulen in Leipzig sind bereits mit den für eine umweltgerechte Mülltrennung notwendigen Abfallbehältern ausgestattet. Der Schulträger hat bereits im Jahr 2006 die Schulen aufgefordert, Abfälle zu vermeiden bzw. auf eine konsequente sortenreine Trennung der Abfälle hinzuwirken. Weiterführende Informationen dazu erhielten die Schulen per Rundschreiben Nr. 14/2006. Dieses Rundschreiben wurde bis dato nicht aufgehoben. Im Rahmen des Umweltwettbewerbes der Schulen der Stadt Leipzig wurden und werden Schulen mit dem Umweltpreis unter anderem dafür ausgezeichnet, dass Sie sich für Abfallvermeidung und -trennung in ihrer Schule einsetzen. Im Zuge der bestehenden Kooperation zwischen Schulträger und Sächsischer Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, wird die Abteilung Bildung das Thema Mülltrennung an den Schulen in den regelmäßig stattfindender Austauschen mit den Verantwortlichen des inhaltlichen Schulbereiches beraten. Auch der Eigenbetrieb Stadtreinigung hält speziell für Kinder und Jugendliche zugeschnittene Abfall- und Umweltbildungsangebote vor. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 4/4