Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286083.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
22.08.17, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04019-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Mülltrennung an Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
31.08.2017
05.09.2017
06.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Das notwendige Finanzvolumen für die Ausstattung mit Behältern zur Mülltrennung in jedem
Klassenzimmer an allen Schulen wird seitens der Stadt Leipzig evaluiert um einen validen
Kostenrahmen für diese Ausstattung zu ermitteln. Liegt dieser vor, wird über Optionen zur
Finanzierung entschieden. Die Ausstattung mit Behältern zur Mülltrennung ist aus dem
Schulbudget zu finanzieren.
Begründung:
Mülltrennung an Bildungseinrichtungen der Stadt Leipzig ist bereits in verschiedener Hinsicht
etabliert. Dies betrifft insbesondere die Abfallfraktionen der Leichtverpackungen und Papier
sowie des Restabfalls. Bioabfall wird im Rahmen des Möglichen mit gesammelt. Durch die
Schulhausmeister erfolgen regelmäßige Kontrollen des Restmüllvolumens. Diese dienen der
Überprüfung einer korrekten Mülltrennung durch die Reinigungsfirmen. An verschiedenen
Bildungseinrichtungen gibt es Projekte, in deren Rahmen Papier gesammelt und einem
Verwerter übergeben wird.
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Derzeit ist nicht gewährleistet, dass jedes Klassenzimmer mit Behältern zur Mülltrennung
ausgestattet ist. Bei Schulneubauten wird diese Ausstattung vorgesehen, allerdings nicht für
Biomüll. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass keine tägliche Leerung der Behälter
erfolgt und längeres Stehen von Biomüllbehältern im Klassenraum unerwünschte Folgen für
Hygiene und Gesundheit haben könnte. Das vergleichsweise geringe Volumen an Biomüll
wird über den Restmüll mit entsorgt. Die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit solchen
Behältern erfolgt in der Verantwortung der Schulleiter/-innen und muss aus dem Schulbudget
finanziert werden.
Hinweise:
In pädagogischer Hinsicht wird das Thema Mülltrennung bereits in Kindertagesstätten
berücksichtigt. Grundlage ist hier der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für
pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten. Mülltrennung (Abfallreduzierung,
Abfalltrennung und -verwertung) ist Bestandteil des Sächsischen Lehrplans und in den
Klassenstufen 1/2 als Lernbereich mit Wahlpflichtcharakter im Sachkundeunterricht Thema.
Mülltrennung wird auch in den weiterführenden Schulen immer wieder in verschiedenen
Kontexten und Fächern (Biologie, Gemeinschaftskunde) thematisiert. Alle Schulen in Leipzig
sind bereits mit den für eine umweltgerechte Mülltrennung notwendigen Abfallbehältern
ausgestattet.
Der Schulträger hat bereits im Jahr 2006 die Schulen aufgefordert, Abfälle zu vermeiden
bzw. auf eine konsequente sortenreine Trennung der Abfälle hinzuwirken. Weiterführende
Informationen dazu erhielten die Schulen per Rundschreiben Nr. 14/2006. Dieses
Rundschreiben wurde bis dato nicht aufgehoben.
Im Rahmen des Umweltwettbewerbes der Schulen der Stadt Leipzig wurden und werden
Schulen mit dem Umweltpreis unter anderem dafür ausgezeichnet, dass Sie sich für
Abfallvermeidung und -trennung in ihrer Schule einsetzen.
Im Zuge der bestehenden Kooperation zwischen Schulträger und Sächsischer
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, wird die Abteilung Bildung das Thema Mülltrennung
an den Schulen in den regelmäßig stattfindender Austauschen mit den Verantwortlichen des
inhaltlichen Schulbereiches beraten.
Auch der Eigenbetrieb Stadtreinigung hält speziell für Kinder und Jugendliche
zugeschnittene Abfall- und Umweltbildungsangebote vor.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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