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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1294667.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 12:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04366-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Das Halten und Parken wird eindeutig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen auch ohne Verkehrszeichen unzulässig. So muss beim Parken und Halten immer noch eine Durchfahrbreite von 3 m für den fließenden Verkehr verbleiben. Im betroffenen kurzen Stich-Abschnitt der Helenenstraße beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite ca. 3,50 m, so dass auf der Fahrbahn weder gehalten noch geparkt werden darf, was auch vom Augenschein her bei dieser Breite sofort offensichtlich ist. Auch abseits der Fahrbahn ist das Parken im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" nicht zulässig, auch wenn ggf. noch andere Fahrzeuge bereits verbotswidrig im Seitenbereich parken. Damit stehen den Besuchern des Zinnfigurenmuseums in der Tat keine unmittelbar an das Torhaus angrenzenden Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Von den Besuchern können jedoch die ansonsten in der Helenenstraße vor dem Stich zum Torhaus gelegenen Stellflächen im öffentlichen Straßenraum genutzt werden, es besteht hier eine Entfernung von rd. 100 Metern. Die Verwaltung, die Flächen neben dem Stich der Helenenstraße befinden sich in der Fachliegenschaft des ASG, wird zudem noch einmal prüfen, ob und wie eine Kenntlichmachung notwendig und möglich ist, um deutlich zu machen, dass Parken und Halten hier nicht gestattet ist. Anlage: -Petition 2/2