Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294667.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
15.08.17, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04366-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz Zinnfigurenmuseum,
Helenenstraße 24
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Das Halten und Parken wird eindeutig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Demnach ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen auch
ohne Verkehrszeichen unzulässig. So muss beim Parken und Halten immer noch eine
Durchfahrbreite von 3 m für den fließenden Verkehr verbleiben.
Im betroffenen kurzen Stich-Abschnitt der Helenenstraße beträgt die vorhandene
Fahrbahnbreite ca. 3,50 m, so dass auf der Fahrbahn weder gehalten noch geparkt werden
darf, was auch vom Augenschein her bei dieser Breite sofort offensichtlich ist. Auch abseits
der Fahrbahn ist das Parken im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" nicht zulässig,
auch wenn ggf. noch andere Fahrzeuge bereits verbotswidrig im Seitenbereich parken.
Damit stehen den Besuchern des Zinnfigurenmuseums in der Tat keine unmittelbar an das
Torhaus angrenzenden Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Von den Besuchern können jedoch
die ansonsten in der Helenenstraße vor dem Stich zum Torhaus gelegenen Stellflächen im
öffentlichen Straßenraum genutzt werden, es besteht hier eine Entfernung von rd. 100
Metern.
Die Verwaltung, die Flächen neben dem Stich der Helenenstraße befinden sich in der
Fachliegenschaft des ASG, wird zudem noch einmal prüfen, ob und wie eine
Kenntlichmachung notwendig und möglich ist, um deutlich zu machen, dass Parken und
Halten hier nicht gestattet ist.
Anlage:
-Petition
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