Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300425.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04367-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 386
"Wohngebiet östlich Kaninchensteig", Stadtbezirk Südwest, Ortsteil KnautkleebergKnauthain
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten einer Sportplatzerweiterung
mit den Beteiligten (Eigentümer, Verein, Ämter,..) erörtert und im Ergebnis wird ein
Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Der Einreicher der Petition fordert den Oberbürgermeister auf, im Rahmen der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ zu
prüfen, ob neben der Anpflanzung von Bäumen und der Errichtung öffentlicher Spielgeräte
auch eine zusätzliche Sportfläche (Fussball-Kleinfeld) sowie weitere Nutzungen in
Verantwortung des Sportvereins KSC 1864 Leipzig e.V. in das Plangebiet des
Bebauungsplanes eingeordnet werden können.
Die vom Einreicher der Petition geforderte Erweiterung der Sportanlage erfordert zunächst
die Klärung grundlegender Rahmenbedingungen:
Bislang sieht das städtebauliche Konzept die Realisierung notwendiger naturschutzfachlicher
Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet vor. Mit der Einordnung einer Sportfläche wäre
dies im erforderlichen Umfang voraussichtlich nicht möglich. Dem Investor müssten dann
von der Stadt Leipzig hierfür alternative Flächen angeboten werden. Bislang erfolgte die
Gebietsentwicklung unter der Maßgabe, dass für die Kompensation der Eingriffe in Natur
und Landschaft keine zusätzlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch zu
nehmen sind.
Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Voraussetzung dieser vom
Petenten angestrebten Entwicklung wäre daher zumindest eine Vereinbarung über einen
entsprechenden Grundstücksverkehr zwischen dem Investor und der Stadt.
Eine Kostenbeteiligung des Investors an der Herstellung einer Vereinssportanlage über
einen städtebaulichen Vertrag wird nicht möglich sein, da auf der Grundlage eines solchen
Vertrages entsprechend § 12 BauGB nur die Übernahme von Kosten oder sonstigen
Aufwendungen vereinbart werden können, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen
entstehen, die Voraussetzung oder Folge eines geplanten Vorhabens sind. Die Erweiterung
einer Vereinssportanlage ist aber nicht Folge der Entwicklung dieses kleinen Baugebietes
mit ca. 20 Einfamilienhäusern. Es ist also mit dem Verein zu konkretisieren, ob und wie eine
Finanzierung der Sportplatzerweiterung und der dadurch erzeugten Kosten bewältigt werden
kann.
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wäre dann die Vereinbarkeit der angestrebten
Entwicklung mit dem bestehenden Umfeld zu überprüfen. Das berührt im Wesentlichen
Fragen
- der mit der Erweiterung der bestehenden Sportanlagen im Zusammenhang stehenden
Lärmimmissionen auf die angrenzenden und geplanten Wohnbebauungen sowie
- zur Ermittlung und Bewertung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur- und
Landschaft sowie sonstige bauplanungsrechtlich relevante Fragen .
Insgesamt wären im Planverfahren letztlich alle die Planungsinhalte beeinflussenden
privaten und öffentlichen Belange in die Abwägung einzustellen.
2/3
Anlage:
- Petition
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VI-P-04367
Einreicher: Herr Jacob
Petition zur „Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, Stadtbezirk Südwest,
Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain, eingereicht durch den Beauftragten des Vorstands des
KSC 1864 Leipzig e.V.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386
„Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain,
neben der Anpflanzung von Bäumen und der Errichtung öffentlicher Spielgeräte auch die
Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportfläche Albersdorfer Straße um ein Kleinspielfeld sowie
weitere Nutzungen in Verantwortung des Sportvereins KSC 1864 Leipzig e.V.
Begründung:
Der KSC 1864 Leipzig e.V. (Vereinsregister-Nr. 268, AG Leipzig), Albersdorfer Str. 17, 04249
Leipzig, verfügt mittlerweile über 420 Mitglieder. Der KSC 1864 Leipzig e.V. bietet mit seinem
Angebot an Sport- und Trainingsmöglichkeiten im Rahmen seiner Vereinstätigkeit den
Jugendlichen und Kindern die Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und gemeinschaftlichen
Entwicklung. Somit ist der KSC Leipzig 1864 Leipzig e.V. im Ortsteil eine wichtige soziale
Institution.
Insbesondere die Abteilung Fußball ist mit über 320 Mitgliedern, davon mehr als 150 Kindern und
Jugendlichen, besonders stark vertreten und bereits seit längerer Zeit hinsichtlich der zur
Verfügung stehenden Sportflächen an der Albersdorfer Straße und in der Erikenstraße in LeipzigHartmannsdorf an seine Grenzen geraten. Vielfach müssen sport- und insbesondere
fußballinteressierte Kinder und Jugendliche abgewiesen werden, da keine weiteren Trainingszeiten
auf den verfügbaren Sportplätzen möglich sind.
Für den Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain ist zukünftig ein Bevölkerungswachstum zu erwarten.
Verschiedene aktuelle Bebauungsplanverfahren (B-Plan Nr. 425 und Erweiterung Thomas-Müntzer
Siedlung) sowie diverse Lückenbebauungen zeigen eine zusätzliche Entstehung von ca. 400
Wohneinheiten auf. Unter der Annahme einer Familiengröße von 3 ? 4 Personen wird sich eine
Erhöhung der Bevölkerungszahl um ca. 1.400 Personen ergeben. Bei einer Annahme von 1,5
Kinder pro Wohneinheit ist mit ca. 600 Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Für diese Kinder ist
die entsprechende soziale Infrastruktur, unter anderem auch Spielplätze, Freizeitmöglichkeiten und
Sportplätze im Ortsteil zu schaffen.
Mit dem vB-Plan Nr. 386 ergibt sich die Möglichkeit, in unmittelbarer Nachbarschaft bislang
landwirtschaftlich genutztes Land nicht nur für Wohnen, sondern auch für den Sport nutzbar zu
machen. Neben dem vorhandenen Sportplatz ist laut des Aufstellungsbeschlusses ein Park im
Sinne einer Streuobstwiese mit Spielgeräten für die öffentliche Nutzung vorgesehen, damit auch
der Bauherr seine Ausgleichsmaßnahmen direkt auch vor Ort erbringen kann. Aus unserer Sicht
wäre dies auch durch die Errichtung eines Fußball-Kleinfeldes möglich. Hinsichtlich der Größe
würde ein Fußballfeld die beabsichtigte Querung zwischen Kaninchensteig und Hubertusstraße,
sowie die Möglichkeit, eine geringere Parkfläche inkl. öffentlicher Spielgeräte zu errichten, auch
weiterhin ermöglichen.
Denkbar ist, dass sich der Investor an der Errichtung des Fußballplatzes in dem Sinne beteiligt,
wie er es auch bei der Errichtung des Parks tun würde. Jedoch könnte das Sportgelände
anschließend an die Stadt Leipzig bzw. dem Verein zur Pflege übertragen werden, sodass der
Vorhabenträger von zukünftigen Pflegebelastungen befreit wäre.
In jedem Fall sollte sich die Stadt Leipzig im Sinne der Kinder und Jugendlichen des äußeren
Südwestens bemühen, die einmalige Chance auf eine Flächenerweiterung des Sportvereins nicht
untätig verstreichen zu lassen. Die wachsende Stadt mit den jährlich zunehmenden Zahlen von
sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen muss auch mit einer wachsenden Zahl an
Sportflächen auf den immens gestiegenen Bedarf und Nutzerdruck reagieren.