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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1300425.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04367-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 386 "Wohngebiet östlich Kaninchensteig", Stadtbezirk Südwest, Ortsteil KnautkleebergKnauthain Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Möglichkeiten einer Sportplatzerweiterung mit den Beteiligten (Eigentümer, Verein, Ämter,..) erörtert und im Ergebnis wird ein Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Der Einreicher der Petition fordert den Oberbürgermeister auf, im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ zu prüfen, ob neben der Anpflanzung von Bäumen und der Errichtung öffentlicher Spielgeräte auch eine zusätzliche Sportfläche (Fussball-Kleinfeld) sowie weitere Nutzungen in Verantwortung des Sportvereins KSC 1864 Leipzig e.V. in das Plangebiet des Bebauungsplanes eingeordnet werden können. Die vom Einreicher der Petition geforderte Erweiterung der Sportanlage erfordert zunächst die Klärung grundlegender Rahmenbedingungen: Bislang sieht das städtebauliche Konzept die Realisierung notwendiger naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet vor. Mit der Einordnung einer Sportfläche wäre dies im erforderlichen Umfang voraussichtlich nicht möglich. Dem Investor müssten dann von der Stadt Leipzig hierfür alternative Flächen angeboten werden. Bislang erfolgte die Gebietsentwicklung unter der Maßgabe, dass für die Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft keine zusätzlichen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch zu nehmen sind. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig. Voraussetzung dieser vom Petenten angestrebten Entwicklung wäre daher zumindest eine Vereinbarung über einen entsprechenden Grundstücksverkehr zwischen dem Investor und der Stadt. Eine Kostenbeteiligung des Investors an der Herstellung einer Vereinssportanlage über einen städtebaulichen Vertrag wird nicht möglich sein, da auf der Grundlage eines solchen Vertrages entsprechend § 12 BauGB nur die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen vereinbart werden können, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen, die Voraussetzung oder Folge eines geplanten Vorhabens sind. Die Erweiterung einer Vereinssportanlage ist aber nicht Folge der Entwicklung dieses kleinen Baugebietes mit ca. 20 Einfamilienhäusern. Es ist also mit dem Verein zu konkretisieren, ob und wie eine Finanzierung der Sportplatzerweiterung und der dadurch erzeugten Kosten bewältigt werden kann. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wäre dann die Vereinbarkeit der angestrebten Entwicklung mit dem bestehenden Umfeld zu überprüfen. Das berührt im Wesentlichen Fragen - der mit der Erweiterung der bestehenden Sportanlagen im Zusammenhang stehenden Lärmimmissionen auf die angrenzenden und geplanten Wohnbebauungen sowie - zur Ermittlung und Bewertung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft sowie sonstige bauplanungsrechtlich relevante Fragen . Insgesamt wären im Planverfahren letztlich alle die Planungsinhalte beeinflussenden privaten und öffentlichen Belange in die Abwägung einzustellen. 2/3 Anlage: - Petition 3/3 VI-P-04367 Einreicher: Herr Jacob Petition zur „Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain, eingereicht durch den Beauftragten des Vorstands des KSC 1864 Leipzig e.V. Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain, neben der Anpflanzung von Bäumen und der Errichtung öffentlicher Spielgeräte auch die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportfläche Albersdorfer Straße um ein Kleinspielfeld sowie weitere Nutzungen in Verantwortung des Sportvereins KSC 1864 Leipzig e.V. Begründung: Der KSC 1864 Leipzig e.V. (Vereinsregister-Nr. 268, AG Leipzig), Albersdorfer Str. 17, 04249 Leipzig, verfügt mittlerweile über 420 Mitglieder. Der KSC 1864 Leipzig e.V. bietet mit seinem Angebot an Sport- und Trainingsmöglichkeiten im Rahmen seiner Vereinstätigkeit den Jugendlichen und Kindern die Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und gemeinschaftlichen Entwicklung. Somit ist der KSC Leipzig 1864 Leipzig e.V. im Ortsteil eine wichtige soziale Institution. Insbesondere die Abteilung Fußball ist mit über 320 Mitgliedern, davon mehr als 150 Kindern und Jugendlichen, besonders stark vertreten und bereits seit längerer Zeit hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Sportflächen an der Albersdorfer Straße und in der Erikenstraße in LeipzigHartmannsdorf an seine Grenzen geraten. Vielfach müssen sport- und insbesondere fußballinteressierte Kinder und Jugendliche abgewiesen werden, da keine weiteren Trainingszeiten auf den verfügbaren Sportplätzen möglich sind. Für den Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain ist zukünftig ein Bevölkerungswachstum zu erwarten. Verschiedene aktuelle Bebauungsplanverfahren (B-Plan Nr. 425 und Erweiterung Thomas-Müntzer Siedlung) sowie diverse Lückenbebauungen zeigen eine zusätzliche Entstehung von ca. 400 Wohneinheiten auf. Unter der Annahme einer Familiengröße von 3 ? 4 Personen wird sich eine Erhöhung der Bevölkerungszahl um ca. 1.400 Personen ergeben. Bei einer Annahme von 1,5 Kinder pro Wohneinheit ist mit ca. 600 Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Für diese Kinder ist die entsprechende soziale Infrastruktur, unter anderem auch Spielplätze, Freizeitmöglichkeiten und Sportplätze im Ortsteil zu schaffen. Mit dem vB-Plan Nr. 386 ergibt sich die Möglichkeit, in unmittelbarer Nachbarschaft bislang landwirtschaftlich genutztes Land nicht nur für Wohnen, sondern auch für den Sport nutzbar zu machen. Neben dem vorhandenen Sportplatz ist laut des Aufstellungsbeschlusses ein Park im Sinne einer Streuobstwiese mit Spielgeräten für die öffentliche Nutzung vorgesehen, damit auch der Bauherr seine Ausgleichsmaßnahmen direkt auch vor Ort erbringen kann. Aus unserer Sicht wäre dies auch durch die Errichtung eines Fußball-Kleinfeldes möglich. Hinsichtlich der Größe würde ein Fußballfeld die beabsichtigte Querung zwischen Kaninchensteig und Hubertusstraße, sowie die Möglichkeit, eine geringere Parkfläche inkl. öffentlicher Spielgeräte zu errichten, auch weiterhin ermöglichen. Denkbar ist, dass sich der Investor an der Errichtung des Fußballplatzes in dem Sinne beteiligt, wie er es auch bei der Errichtung des Parks tun würde. Jedoch könnte das Sportgelände anschließend an die Stadt Leipzig bzw. dem Verein zur Pflege übertragen werden, sodass der Vorhabenträger von zukünftigen Pflegebelastungen befreit wäre. In jedem Fall sollte sich die Stadt Leipzig im Sinne der Kinder und Jugendlichen des äußeren Südwestens bemühen, die einmalige Chance auf eine Flächenerweiterung des Sportvereins nicht untätig verstreichen zu lassen. Die wachsende Stadt mit den jährlich zunehmenden Zahlen von sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen muss auch mit einer wachsenden Zahl an Sportflächen auf den immens gestiegenen Bedarf und Nutzerdruck reagieren.