Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1299915.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.08.17, 12:00
Aktualisiert
19.09.17, 16:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04664
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Baurecht auf dem Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-Heinze-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Wiederholt wurde in den vergangenen Wochen in der Presse und gegenüber Stadträten
kommuniziert, dass das mit Starkbäumen bewaldete Grundstück Leopoldstraße 1 Südseite/
Ecke Wolfgang-Heinze-Straße nach Weiterveräußerung von einem Investor nach Angaben
des Baudezernates mit 4 - bis 5-geschossigen Wohngebäuden in Blockrandbebauung
bebaut werden soll. Gleichzeitig wird in der Regionalpresse ein Foto mit der Freifläche des
"Herderparks" südlich der Herderstraße zwischen Biedermannstraße und Wolfgang-HeinzeStraße als zu bebauendes Grundstück dargestellt. Am 8. März 2017 beschloss die
Ratsversammlung die nachträglich geheilte Sanierungssatzung „Leipzig/Connewitz –
Biedermannstraße“ vom 14.11.1990 erneut. Danach sind in dem zum Quartier 5
gehörenden Grundstück ein 4-geschossiges Gebäude mit Sozialwohnungen in
Blockrandbebauung und ein 2-geschossiges Hinterhaus zulässig. Unabhängig davon
greifen inzwischen die Regelungen des Waldgesetzes für schützenswerten Baumbestand.
Die im Volksmund als „Herderpark“ bezeichnete, mindestens 30 m breite, Grünfläche südlich
der Herderstraße zwischen Wolfgang-Heinze- und Biedermannstraße ist im Quartier 3 des
Sanierungsgebietes als Grünplatz mit Kinderspielbereichen differenziert nach Altersgruppen
definiert und auch auf diversen Stadtplänen, einschließlich der Karte „Amtlicher Stadtplan
Leipzig“, klar als Grünfläche erkennbar dargestellt.
Deshalb fragen wir:
1. Wurde für das betreffende Grundstück eine Bauvoranfrage oder bereits ein Antrag
auf Baugenehmigung gestellt?
2. Inwieweit greift auf dem mit Starkbäumen bewaldetem Grundstück Leopoldstraße 1
das Waldgesetz, da es sich um einen dichten Bewuchs von Laubbäumen mit
größerem Baumdurchmesser handelt?
3. In welcher Weise ist das unzweifelhaft als Grünfläche gewidmete Areal südlich der
Herderstraße zwischen Wolfgang-Heinze- und Biedermannstraße mit der
Zweckbindung gesichert?
4. In welchen Bereichen wurden welche baulichen Maßnahmen innerhalb des
Sanierungsgebietes mit Fördermitteln und städtischen Mitteln sowie mit Mitteln aus
Sanierungsausgleichszahlungen finanziert?
5. Wie gedenkt die Stadtverwaltung innerhalb des zukünftig hochverdichteten,
vorwiegend als „allgemeines Wohngebiet“ gewidmeten Stadtquartiers ausreichend
1/2
öffentliche Räume mit Grün-, Spiel- und Sportflächen für unterschiedliche
Altersgruppen zu sichern und neu zu schaffen?
Anlagen:
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