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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299915.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.08.17, 12:00
Aktualisiert
19.09.17, 16:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04664 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Baurecht auf dem Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-Heinze-Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Wiederholt wurde in den vergangenen Wochen in der Presse und gegenüber Stadträten kommuniziert, dass das mit Starkbäumen bewaldete Grundstück Leopoldstraße 1 Südseite/ Ecke Wolfgang-Heinze-Straße nach Weiterveräußerung von einem Investor nach Angaben des Baudezernates mit 4 - bis 5-geschossigen Wohngebäuden in Blockrandbebauung bebaut werden soll. Gleichzeitig wird in der Regionalpresse ein Foto mit der Freifläche des "Herderparks" südlich der Herderstraße zwischen Biedermannstraße und Wolfgang-HeinzeStraße als zu bebauendes Grundstück dargestellt. Am 8. März 2017 beschloss die Ratsversammlung die nachträglich geheilte Sanierungssatzung „Leipzig/Connewitz – Biedermannstraße“ vom 14.11.1990 erneut. Danach sind in dem zum Quartier 5 gehörenden Grundstück ein 4-geschossiges Gebäude mit Sozialwohnungen in Blockrandbebauung und ein 2-geschossiges Hinterhaus zulässig. Unabhängig davon greifen inzwischen die Regelungen des Waldgesetzes für schützenswerten Baumbestand. Die im Volksmund als „Herderpark“ bezeichnete, mindestens 30 m breite, Grünfläche südlich der Herderstraße zwischen Wolfgang-Heinze- und Biedermannstraße ist im Quartier 3 des Sanierungsgebietes als Grünplatz mit Kinderspielbereichen differenziert nach Altersgruppen definiert und auch auf diversen Stadtplänen, einschließlich der Karte „Amtlicher Stadtplan Leipzig“, klar als Grünfläche erkennbar dargestellt. Deshalb fragen wir: 1. Wurde für das betreffende Grundstück eine Bauvoranfrage oder bereits ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt? 2. Inwieweit greift auf dem mit Starkbäumen bewaldetem Grundstück Leopoldstraße 1 das Waldgesetz, da es sich um einen dichten Bewuchs von Laubbäumen mit größerem Baumdurchmesser handelt? 3. In welcher Weise ist das unzweifelhaft als Grünfläche gewidmete Areal südlich der Herderstraße zwischen Wolfgang-Heinze- und Biedermannstraße mit der Zweckbindung gesichert? 4. In welchen Bereichen wurden welche baulichen Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes mit Fördermitteln und städtischen Mitteln sowie mit Mitteln aus Sanierungsausgleichszahlungen finanziert? 5. Wie gedenkt die Stadtverwaltung innerhalb des zukünftig hochverdichteten, vorwiegend als „allgemeines Wohngebiet“ gewidmeten Stadtquartiers ausreichend 1/2 öffentliche Räume mit Grün-, Spiel- und Sportflächen für unterschiedliche Altersgruppen zu sichern und neu zu schaffen? Anlagen: 2/2