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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299202.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
09.09.17, 15:40

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04653 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Sachstand Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig" und Klageverfahren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Am 17. Juni 2015 beschloss die Ratsversammlung die Stellungnahme der Stadt Leipzig gegen die Abänderung des Rahmenbetriebsplans “Kiessandtagebau Zitzschen“ sowie durch einen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass im Fall einer Bewilligung des Antrages auf Änderung des Raumordnungsverfahrens durch das Oberbergamt die Einleitung einer Sammelklage gegen diese Entscheidung gemeinsam mit den umliegenden betroffenen Kommunen geprüft wird oder die Stadt Leipzig einer solchen Klage beitritt. In der ablehnenden Stellungnahme brachte die Stadt Leipzig deutliche Vorbehalte zum Ausdruck aufgrund: – erheblicher Bedenken und Zweifel an Raumverträglichkeit des Vorhabens aufgrund von – Lärm- und Staubemissionen mit besonderem Schutzerfordernis der Firma ARS Altmann – Vorbelastung des Raumes mit anderen Tagebauen – Belastung des Straßennetzes – unwiederbringlicher Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche – besonderes Schutzerfordernis des Bodens Das Oberbergamt hat im vergangenen Jahr zwar die geplante Erweiterung des Kiesabbaus in Großdalzig abgelehnt, den weiteren Kiesabbau im Bereich Zitzschen jedoch genehmigt. Die Stadt Zwenkau klagt daher mittlerweile in zweiter Instanz gegen den Betriebsplan Trockenabbau gegen den Freistaat. Wir fragen an: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens zur Abänderung des Rahmenbetriebsplanes und welche Änderungen haben sich seit der dazugehörigen Stellungnahme der Stadt Leipzig ergeben? 2. Welche Auswirkungen sind bei der derzeit beschiedenen Genehmigung auf die Region sowie auf das Gebiet der Stadt Leipzig, insbesondere auf Knautnaundorf, im Vergleich zu den in der ablehnenden Stellungnahme der Stadt Leipzig geschilderten Auswirkungen zu erwarten? 1/2 3. Ist die Stadt im Sinne des Stadtratsbeschlusses der Klage der Stadt Zwenkau beigetreten oder hat eine Sammelklage eingeleitet? 4. Welche Schritte hat die Stadt Leipzig hinsichtlich einer rechtlichen Anfechtung der Entscheidung des Sächsischen Oberbergamtes unternommen und welche werden noch folgen? Anlagen: 2/2