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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299190.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:08

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04651 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Jugendherberge am Auensee – dem Verfall preisgegeben? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Seit einigen Jahren steht die ehemalige Auenschänke und Jugendherberge am Auensee verlassen und leer. Bereits im vergangenen Jahr wurde uns in einer Stadtratsanfrage mitgeteilt, dass das Objekt im Dezember 2014 im Amtsblatt zur Vergabe in Erbbaurecht ausgeschrieben wurde, daraus 14 Gebote eingingen und konkrete Verhandlungen mit dem Höchstbietenden, der eine Zusammenarbeit mit dem Parkeisenbahn Auensee e. V. plante, aufgenommen wurden. Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollten die Eckpunkte für den Erbbaurechtsvertrag geklärt werden, um sicherzugehen, dass sich sein geplantes Vorhaben dem Auenseegebiet anpasst und noch eine Nutzungserlaubnis erteilt werden kann. Trotz dessen kam es bisher augenscheinlich nicht zur Verpachtung des Objektes, die Situation vor Ort ist bis heute unverändert, das Haus dem weiteren Verfall preisgegeben. Wie in der Antwort besagter Anfrage aus 2016 ausgeführt, gestaltet sich durch die Lage des Objektes die Nutzung als schwierig. Der Zugang zum Grundstück ist für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt. Be- und Entladungen könne der zukünftige Erbbaurechtsnehmer, wenn überhaupt, nur mit Sondergenehmigung durchführen. Wir fragen daher an: 1. Warum kam der im Stadtrat im Juli 2016 angekündigte Erbbaurechtsvertrag mit dem Höchstbieter nicht zustande und wurden daraus folgend Gespräche mit den nachfolgenden Bietern gesucht? 2. In welchem Sinne wurde die damalige Bauvoranfrage beschieden und welche Folgen hatte dies für das geplante Vorhaben? 3. Gibt es darüber hinaus technische oder andere Probleme, die der dort geplanten oder anderweitigen Nutzung im Wege stehen - wenn ja, welche? 1/2 Anlagen: 2/2