Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1294859.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
12.03.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. -03888-ÄA-01-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017
bis 2021 durch die Branddirektion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Alternativvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird um einen fünften Beschlusspunkt, dass die Funktionsstärke mit
82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2010 bis 2015
fortgeschrieben wird, ergänzt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
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Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage VI-DS-03888 wurde die „3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021“ durch die Verwaltung zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes berücksichtigt alle vorangegangenen Beschlüsse zur Brandschutzbedarfsplanung und konzentriert
sich inhaltlich auf die Themen, die sich gegenüber der vorangegangenen 2. Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2010 bis 2015 ändern und durch Beschluss der
Ratsversammlung fortgeschrieben werden sollen. Themen, die Verwaltungshandeln
darstellen und in der Vergangenheit dennoch in den Brandschutzbedarfsplänen festgehalten
wurden, werden nicht mehr aufgeführt.
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes folgt insbesondere dem finanziellen
Handlungsspielraum der Doppel-Haushaltsplanung 2017/2018 und der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2021 mit einem Zuschuss von jährlich 5,5 Mio. € (insgesamt 27,5 Mio. EUR
bis 2021) zur Deckung der finanziellen Bedarfe für eine leistungsfähige Feuerwehr der Stadt
Leipzig. Durch die Akquise von Zuwendungen steigt das Ausgabeniveau auf ca. 48,0 Mio.
EUR, dem höchsten Ausgabeniveau für die Branddirektion in den letzten Jahren, an.
Im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen wurde die Beschlussvorlage in der
2. Lesung des Fachausschusses Umwelt und Ordnung am 12. Juni 2017 auf Antrag der
CDU- Fraktion im Verfahren angehalten. Zur Vorlage wurde durch die CDU-Fraktion der
Änderungsantrag VI-DS-03888-ÄA-01 eingebracht. Diesem Änderungsantrag liegt wegen
der verwendeten Terminologie offensichtlich der letzte Entwurf der 3. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes aus dem I. Quartal 2016 vor.
Änderungsanträge
zu 1.: „Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2017 – 2021 wird als Arbeitspapier zur Kenntnis genommen und an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückverweisen.“
Wird abgelehnt. Zur Begründung wird auf die Gründe zu den einzelnen Sachverhalten in
der Ziffer 3 a) bis 3 g) des ÄÄ verwiesen.
zu 2.: „Die überarbeitete Endfassung der 3. Fortschreibung wird bis 30.09.2017 in den Stadtrat eingebracht.“
Wird abgelehnt. Zur Begründung wird ebenfalls auf die Gründe zu den einzeln aufgeführten
Sachverhalten in der Ziffer 3 a) bis 3 g) des ÄÄ verwiesen.
zu 3.: Gegenstand dieser Überarbeitung sollen insbesondere folgende Sachverhalte sein:
a) „Konsequenzen aus der Wachstumsdynamik der Stadt, die bereits bis 2021 wirksam
werden“
wird abgelehnt, da sich die Konsequenzen insbesondere in den aufgeführten Investitionsvorhaben für Technik und Bau in den Tabellen 4, 5 und 6 zeigen, aber auch im
Stellenplan 2017/2018, über den im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung der Stadtrat bereits beschlossen hat, berücksichtigt wurden.
b) Festlegung der notwendigen Personalstruktur der Berufsfeuerwehr durch:
Aktuelle Berechnung Personaleinsatzfaktor
wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln
Funktionsstärke
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wird zugestimmt obwohl die Funktionsstärke aus der 2. Fortschreibung unverändert fortgeschrieben wird
Stellenbedarf sowie mittelfristige Stellenentwicklung im Einsatzdienst
wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln
und
Festlegung eines Stärke- und Funktionskonzept für die Freiwillige Feuerwehr
wird abgelehnt, da bereits Verwaltungshandeln
c) Einbeziehung der für den Brandschutz notwendigen Back-Office-Bereiche der
Branddirektion
wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln
d) Investitionskonzept Bau mit Entscheidungen zum Neubau Feuerwache Nord und zum
4. BA des FTAZ/ Feuerwehrzentrum
wird mit dem Hinweis, diese Investitionen ab der Doppelhaushaltsplanung 2021/2022
zu prüfen, abgelehnt
e) Notwendigkeit eines Sirenenwarn- und Informationssystem und daraus resultierende
Schlussfolgerungen
wird abgelehnt, da das kein Bestandteil von Brandschutzbedarfsplänen als Aufgabe
der örtlichen Brandschutzbehörde nach § 6 SächsBRKG ist und der Warnung- und
Informationspflicht nach § 36 SächsBRKG durch die Stadt Leipzig mit anderen
Medien nachgekommen wird
f) Budget zur Umsetzung der Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr
Leipzig über 2018 hinaus
wird abgelehnt, da mit Beschlussvorlage VI-DS-0269 der Ratsversammlung vom
17. November 2016 bereits Verwaltungshandeln
g) Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren an Werktagen mittels
Besetzung geeigneter Stellen der Stadtverwaltung, einschließlich Eigenbetriebe
durch Angehörig der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig
wird abgelehnt, da bereits Verwaltungshandeln
Begründung:
zu 3a)
Konsequenzen aus der Wachstumsdynamik in der Brandschutzbedarfsplanung betreffen:
- das zu erwartende Einsatzgeschehen für die Feuerwehren,
- das zu erwartende Einsatzgeschehen für den Rettungsdienst in der Feuerwehr,
- die Integrierte Regionalleitstelle und
- die anderen Fachabteilungen der Branddirektion in unterschiedlichem Maße.
Zum Einsatzgeschehen für die Feuerwehren
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes greift die Wachstumsdynamik im
Abschnitt 7 zur Thematik Einsatzgeschehen auf. In der Tabelle 8 ist ein prognostiziertes
Einsatzgeschehen dargestellt. Bezogen auf den Zeitraum 2021 kann unter Berücksichtigung
eines tatsächlich eintretenden Bevölkerungszuwachses das Einsatzgeschehen um
ca. 900 Einsätze pro Jahr zunehmen (Prognose).
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Das würde einer Einsatzerhöhung um ca. 3 Einsätze pro Tag bei 22 Freiwilligen und
6 Berufsfeuerwachen entsprechen, was die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Leipzig
keinesfalls „überfordert“.
Die Einsatzauswertung des Jahres 2016, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung der
3. Fort-schreibung noch nicht vorlag, zeigt, dass in 2016 das Einsatzgeschehen mit 6.030
Gesamt-einsätzen, darunter 2.054 Einsätze zur Brandbekämpfung und 3.976 Einsätze zur
Tech-nischen Hilfeleistung trotz eines anhaltendenden Bevölkerungswachstum erstmals
wieder rückläufig war und damit etwa das Niveau des Jahres 2014 erreichte.
Es können also, trotz Bevölkerungszuwachs in den letzten Jahren noch keine signifikanten
Entwicklungen auf das Einsatzgeschehen mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr Leipzig festgestellt werden. Gerade deshalb soll auf der Ebene der statistischen
Bezirke eine kleingliedrige statistische Beobachtung etabliert werden, damit die erforderlichen Kenntnisse über das zeitliche Auftreten, die Art und die Häufigkeit der Einsätze mit
Auswirkungen auf das Schutzziel vorliegen aus denen sich dann gesicherte Ableitungen für
Standorte, Ausrüstung und Funktionen der Feuerwehr (Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr)
auf der Basis von Wissen und nicht von Prognosen treffen lassen!
Zum Einsatzgeschehen für den Rettungsdienst in der Feuerwehr
Die Berufsfeuerwehr wirkt als ein Leistungserbringer neben anderen Leistungserbringern im
öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst mit. Im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst ist bereits
eine Einsatzzunahme für alle Leistungserbringer festzustellen. Es wird, vor allem auch weil
Leipzig ein medizinisches Oberzentrum ist, eine weitere Zunahme in den kommenden
Jahren flächendeckend erwartet.
Als Konsequenz daraus wurde erstmals in einem Brandschutzbedarfsplan auch die zwingende Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln der Berufsfeuerwehr bestehend aus Spezialfahrzeugen und medizinischer Ausstattung bis 2021 abgeleitet. (s. BSBPL Abschnitt 6.5,
Tabelle 6) Der erforderliche Ausführungsbeschluss (Beschlussvorlage VI-DS-03631) wurde
am 21. Juni 2017 in der Ratsversammlung gefasst.
Darüber ist in der mittelfristigen Finanzplanung eine Haushaltsvorsorge getroffen, die
sicherstellt, dass bei einer möglichen Leistungserweiterung im Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr die dann notwendigen durch die Kostenträger des Rettungsdienstes refinanzierten
Investitionen getätigt werden können.
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Zur Integrierten Regionalleitstelle
In der Integrierten Regionalleitstelle wirken sich die Entwicklungen im Einsatzgeschehen auf
die erforderliche Anzahl von Disponenten aus. Bevor irgendein Einsatzmittel der Feuerwehr
oder des Rettungsdienstes zum Einsatzort fährt, muss jeder Einsatz disponiert werden. Im
Rahmen der Doppelhaushaltsplanung 2017/2018 und somit der Stellenplanung wurden zehn
(10) bis zum 31. Dezember 2016 befristete Stellen für Disponenten unbefristet fortgeschrieben und je zwei (2) weitere Stellen für Disponenten, also 14 Stellen für Disponenten
insgesamt, in den Stellenplan 2017 und 2018 aufgenommen, über den der Stadtrat im
Rahmen des Doppelhaushaltes beschlossen hat.
Zu den anderen Fachabteilungen der Branddirektion
Zu den Konsequenzen in den anderen Fachabteilungen wird auf den Stellenplan des
Doppelhaushaltes 2017/2018, in dem weitere 5,13 Stellen aufgenommen wurden, verwiesen.
Damit wird sehr deutlich, dass der Wachstumsdynamik bereits im Doppelhaushalt
2017/2018 mit 19,13 Stellen in der Branddirektion entsprochen wird.
Auf diese Thematik wurde in der Ämterpräsentation im Fachausschuss Umwelt und Ordnung
am 4. Oktober 2016 zur Vorstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 explizit eingegangen.
Weitere Konsequenzen zum künftigen Stellenplan werden im Rahmen der kommenden
Haushalts- und somit Stellenplanung 2019/2020 betrachtet.
zu 3b) Personaleinsatzfaktor (PEF)
Der Personaleinsatzfaktor ist ein Quotient aus den Termen Jahresfunktionsstunden als Dividend und Nettojahresverfügbarkeit als Divisor.
PEF= (T x S x F) / (W x A)
T= Besetzungstage (365)
S= tägliche Besetzungsstunden (24)
F= Einsatzfunktion n=1
W= Wochenarbeitszeit
A= Nettojahresanwesenheitswochen
Bis zum 31. Dezember 2013 wurde im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst auf der Grundlage der Sächsischen Arbeitszeitverordnung und einer durch die Beamten abgegebenen
Individualerklärung, abweichend von der EU Arbeitszeitverordnung, eine Wochenarbeitszeit
von 52 Stunden geleistet. Die Individualerklärungen wurden durch die Beamten mit dem Ziel,
nicht über die EU-zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst zu verrichten,
widerrufen. Am 17. September 2014 hat die Ratsversammlung beschlossen (DS-00002/14),
die Wochenarbeitszeit ab 1. Januar 2015 auf 50 und ab 1. Januar 2016 auf die zulässigen 48
Stunden abzusenken. Auf den PEF wirkte sich das dahingehend aus, dass er ab 1. Januar
2016 auf 4,79 angestiegen war. Bei 82 zu besetzenden Funktionen in der Berufsfeuerwehr
errechnen sich damit 393 Stellen.
Der aktuelle PEF von 4,79 wurde im Jahr 2016 auch zur Berechnung der Stellen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst für den Stellenplan 2017/2018 im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung herangezogen.
Der PEF wurde nach Abschluss des ersten Jahres mit einer Wochenarbeitszeit von
48 Stunden im I. Quartal 2017 überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich aufgrund
der sich ändernden Variabel „Ausgleich für Werkfeiertage“ im Faktor Nettojahresanwesenheitswochen ein mit 4,69 günstigerer PEF für das Jahr 2017 errechnet, woraus sich
385 Stellen errechnen. Hingegen würde sich wegen des höheren „Ausgleiches für
Werkfeiertage“ im Jahr 2018 ein PEF von 4,76 ergeben, woraus sich 390 Stellen errechnen.
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Das zeigt, dass der Personaleinsatzfaktor keine Konstante sondern ein variabler Wert ist. Im
Rahmen der zweijährigen Doppelhaushalts- und damit einhergehender Stellenplanung zur
Ermittlung der Stellenbedarfe findet somit immer ein aktuell errechneter PEF zur Ermittlung
der erforderlichen Stellen im Rahmen des Verwaltungshandelns Anwendung.
zu 3b) Funktionsstärke
Die Funktionsstärke von 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
ist bedarfsgerecht und wird fortgeschrieben, weshalb keine explizite Erwähnung in der 3.
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan erfolgte. Es wird aber, damit diesbezüglich keine
Unklarheiten bestehen, die Angabe der Funktionsstärke von 82 Funktionen in einem fünften
Beschlusspunkt ergänzt.
zu 3b) Stellenplan
Über den Stellenplan entscheidet die Ratsversammlung im Rahmen der Haushaltsplanung.
Für den Doppelhaushalt 2017/2018 fand die Beschlussfassung zum Stellenplan statt. Auf die
Auswirkungen im Stellenplan im Doppelhaushalt 2017/2018 wurde in der Ämterpräsentation
im Fachausschuss Umwelt und Ordnung am 4. Oktober 2016 explizit eingegangen.
Auswirkungen und Anpassungen auf künftige Stellenpläne werden im Rahmen der künftigen
Haushalts- und Stellenplanaufstellung betrachtet.
zu 3b) Stärke- und Funktionskonzept der Freiwilligen Feuerwehr
Das Stärke- und Funktionskonzept ergibt sich aus dem aktuellen Ratsbeschluss RBV 1423/12 „Konzeption der Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Die zusammengefasste Mindeststärke wurde mit 442 und die Höchststärke mit 652 Mitgliedern beschlossen. In der Anlage 1 der 3. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 ist die
zusammengefasste Entwicklung seit 2010 dargestellt.
Insgesamt ist, entgegen dem Trend in der Fläche, keine rückläufige Entwicklung festzustellen. Nimmt man den erreichten Mitgliederstand des Jahres 2015 als Bezug, dann liegt die
Mitgliedsstärke mit 193 Angehörigen sehr deutlich über der Mindeststärke von 442 Mitgliedern.
Die Ratsversammlung hatte am 17. November 2016 mit der Beschlussvorlage VI-DS-0269
beschlossen, dass das Zusatzbudget von jährlich 100 T€ bis 2018 fortgeschrieben wird und
im Jahr 2018 eine Evaluierung durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung
2019/2020 vorzulegen ist. In diesem Kontext wird auch das Stärke- und Funktionskonzept
evaluiert.
zu 3c) Einbeziehung der Back-Office-Bereich
Der Organisationsaufbau der Branddirektion ist laufendes Geschäft der Verwaltung und wird
durch Dienstanweisungen des Oberbürgermeisters abschließend geregelt.
zu 3d) Investitionskonzept Bau mit Entscheidungen zum Neubau der Feuerwache Nord
Eine Verlagerung der Berufsfeuerwache Nord wurde geprüft und wird derzeit nicht primär für
erforderlich angesehen.
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Eine Verlagerung der Berufsfeuerwache Nord wie in einem früheren Entwurf zur
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes angedacht, würde die Einsatzbereiche der
Freiwilligen Feuerwehr Lindenthal komplett und der Freiwilligen Feuerwehr Lützschena
partiell betreffen.
Mit den Ortswehrleitern wurde die Situation gründlich mit dem Ergebnis erörtert, dass beide
Freiwillige Feuerwehren, die langjährig und zuverlässig eine Einsatzbereitschaft rund um die
Uhr sicherstellten, auch weiterhin die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr in diesen Gebieten
sicherstellen können. Würden deren Einsatzbereiche durch eine in deren Nähe neu
stationierte Berufsfeuerwehr abgedeckt, hätte das negative Folgen auf die Einsatzbereitschaft, ggf. Motivation der Mitglieder und ggf. auf den weiteren Fortbestand dieser
Freiwilligen Feuerwehren.
Im Porschewerk wurde zwischenzeitlich eine Werkfeuerwehr, die sich zu einer „anerkannten
Werkfeuerwehr“ entwickelt, errichtet. Gemäß Errichtungserlass wird auch der Schutz von
Teilen außerhalb des Werksgeländes im s. g. Erstangriff gesichert. Die Feuerwehr Leipzig
unterstützt auf Anforderung die Werkfeuerwehr Porsche abstimmungsgemäß.
Prioritär hingegen wird statt der Errichtung einer neuen Berufsfeuerwache Nord die
Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, wo durch das zeitlich befristete Programm
„Brücken in die Zukunft“ erhebliche Zuwendungen bis 2020 zur Verfügung stehen, angesehen. Ohne das Programm würde sonst der Investitionshaushalt der Branddirektion für
ca. vier (4) Jahre keine weiteren Investitionen zulassen. Die Komplettsanierung der
Hauptfeuerwache mit der strategisch günstigen, zentralen Lage trägt damit ganz wesentlich
zur dauerhaften Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Leipzig bei und trägt somit besonders der
Wachstumsdynamik auch nachhaltig Rechnung.
zu 3d) 4. BA des FTAZ/ Feuerwehrzentrum (Trainings- und Konditionierungshalle und
Brandübungscontainer)
Mit Beschluss der Ratsversammlung zur DS-00006/14 wurde der "Planungsbeschluss für
den Neubau des Feuerwehrzentrums Leipzig, 2. bis 4. Bauabschnitt, Gerhard-Ellrodt-Straße
29, 04249 Leipzig", DS-00006/14, bis zur Leistungsphase 3 mit Planungsleistungen in Höhe
von 580 T€ gefasst. Gegenstand waren das Verwaltungsgebäude, das Werkstattgebäude
einschließlich des Schlauchtrocknungs-/Übungsturms, die Außenanlagen des 2. und 3.
Bauabschnittes sowie „als Option“ ein 4. Bauabschnitt mit einer Trainings- und
Konditionierungshalle (TKH). Die Realisierung/Errichtung des 4. Bauabschnittes wurde nur
als Option in Abhängigkeit der für das Gesamtvorhaben zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel angesehen.
Der Erwerb des Brandübungscontainers in Höhe von > 100 T€ war in der Vergangenheit kein
Gegenstand einer Vorlage. Aus Budgetgründen wurde der 4. BA nach der LP 3 bereits ab
2014 nicht weiter verfolgt! Es gibt keine weitergehende Beschlusslage mit einer daraus
resultierenden mittelfristigen Haushaltsplanung zur Errichtung der TKH und Anschaffung
eines Brandübungscontainers. Die Realbrandausbildung ist dadurch nicht gefährdet. Die
Realbrandausbildung wird seit 2012 auf vertraglicher Basis am Flughafen Halle/Leipzig
durchgeführt. Darüber hinaus wird aktuell untersucht, ob sich im Rahmen der kommunalen
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Leipzig eine weitere Möglichkeit zur Nutzung des dort
befindlichen Brandübungscontainers ergeben kann.
zu 3e) Sirenenwarn- und Informationssystem
Brandschutzbedarfspläne werden auf der Grundlage von § 6 des Sächsischen Brandschutz-,
Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes von den örtlichen Brandschutzbehörden
erstellt.
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Die Warnung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen ist nach § 7 Absatz 1 Ziffer
15 Aufgabe der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katstrophenschutzbehörde im
Katastrophenfall und ist damit formal nicht Bestandteil von Brandschutzbedarfsplänen.
Moderne Warnstrategien setzen heute auf modulare Systeme, bei denen unterschiedliche
Warneinrichtungen und Dienste zentral angesteuert werden. Diesem Ansatz folgend wird zur
Warnung der Bevölkerung das „Modulare Warnsystem – MoWaS“ durch den Bund betrieben.
Dieses System erlaubt die Übertragung von Warninformationen an unterschiedliche Warnmedien und Warnmittel. Dieses modulare Warnsystem nutzt auch die Stadt Leipzig mit der
im Freistaat Sachsen empfohlen WarnApp „NINA“.
Noch vor wenigen Jahren waren Sirenen alternativlos hinsichtlich ihres Weckeffektes, um die
Bevölkerung bei unvermittelt eingetretenen Gefahrenlagen zu warnen. Zunehmend entwickeln sich aber auch andere Systeme, die diese Funktionalität ebenfalls bieten, wie zum
Beispiel Warn-Applikationen und Digitalradio-Dienste. Diese sind ebenfalls in MoWaS integriert bzw. integrierbar, so dass MoWaS als multikanalfähiges Warnsystem heute und in Zukunft alle grundlegenden Anforderungen erfüllt.
Die Warnkonzeption der Stadt Leipzig umfasst weiterhin neben dem Einsatz von Lautsprecherdurchsagen von Einsatzmitteln aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auch Fahrgastinformationssysteme der LVB und der DB AG. Eine wichtige
Rolle zur Warnung und Information der Bevölkerung spielt das Internet. Hierzu steht
demnächst ein Verfahren zur Verfügung, dass sofort über die Internetseite der Stadt Leipzig
Warninformationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht werden können. Rege genutzt
werden von der Bevölkerung in derartigen Situationen auch die Twitter- und FacebookAccounts der Stadt Leipzig, wie sich das bei der Hochwasserkatastrophe 2013 zeigte.
Um mit einem entsprechenden Weckeffekt speziell vor Hochwassergefahren zu warnen, hat
die Stadt Leipzig im Oktober 2015 ein SMS-Warnsystem eingeführt, für das sich die Bürger
kostenfrei registrieren lassen können. Damit steht der Stadt Leipzig eine breite Palette an
Möglichkeiten zur Verfügung, den gesetzlichen Warn- und vor allem Informationsauftrag umfassend und zielgerichtet zu erfüllen.
zu 3f) Budget zur Umsetzung der Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig
über 2018 hinaus
Gemäß Ratsbeschluss RBV 1423/12 wird der Freiwilligen Feuerwehr ein Budget von jährlich
100.000 EUR im Ergebnishaushalt bis 2015 zur Verfügung gestellt.
Die Ratsversammlung hatte am 17. November 2016 mit der Beschlussvorlage VI-DS-0269
beschlossen, dass das Zusatzbudget bis 2018 fortgeschrieben wird und im Jahr 2018 eine
Evaluierung durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 vorzulegen ist. Damit ist ein entsprechender Arbeitsauftrag bereits formuliert.
zu 3g) Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren an Werktagen mittels
Besetzung geeigneter Stellen der Stadtverwaltung
Mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leipzig – 2. Fortschreibung 2010 – 2015 wurde
die Unterstützung von Bewerbungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr auf geeignete Stellen in der Stadtverwaltung (Bauhöfe, Hausmeister etc.) beschlossen.
Aktuell sind 11 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Bauhöfen beschäftigt. Weitere Beschäftigungsverhältnisse liegen auch im Ordnungsamt und im Hauptamt vor. Über freie,
geeignete, zur Ausschreibung stehende Stellen wird die Branddirektion und werden auch die
Ortsvorsteher informiert. Diese Informationen werden unverzüglich an die Freiwilligen
Feuerwehren weitergeleitet. Die Stellenausschreibungen begrenzen sich nicht mehr nur auf
Stellen in den Bauhöfen, sondern erfassten auch das Amt für Gebäudemanagement, das
Ordnungsamt sowie das Amt für Sport.
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Aktuell sind zum 1. Oktober 2017 drei Stellen für den Bauhof Wiederitzsch/Lindenthal und
Engelsdorf/Mölkau ausgeschrieben. U. a. diese Stellenausschreibungen sind mit „Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr wünschenswert“ ergänzt. Das zeigt, dass
es ein fest etabliertes Verfahren gibt auch weiterhin die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen
Feuerwehr durch Einstellung geeigneter Bewerber in die Stadtverwaltung zu unterstützen.
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