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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263172.pdf
Größe
534 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04004 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Beendigung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) in kommunaler Trägerschaft zum 31.12.2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Wirtschaft und Arbeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule BA Eigenbetrieb Engelsdorf Migrantenbeirat Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Die gemäß Ratsbeschluss VI-DS-02408 vom 21.09.2016 im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG) beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) eingerichteten 100 Arbeitsgelegenheiten in kommunaler Trägerschaft werden zum 31.12.2017 beendet. 3. Der Oberbürgermeister wird in den Gremien des Jobcenters Leipzig darauf hinwirken, dass die geschaffenen Strukturen und das Knowhow im KEE für die Zielgruppe der anerkannten Asylbewerber/-innen im SGB II im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigungsmaßnahmen ab 2018 weiterhin genutzt wird. . 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage „VI-DS-4004 - Begründung“ Anlage: • „VI-DS-4004 - Begründung“ 3/3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung ...............................................................................................................................1 2. FIM – Zugangs- und Teilnahmevoraussetzungen ........................................................................1 3. Sachstand FIM in kommunaler Trägerschaft ................................................................................2 3.1 Inhaltliche Planung / Projektvorbereitung ...............................................................................2 3.2 Zahlen, Daten, Fakten im Rahmen des Zuweisungsverfahrens .............................................2 3.3 Finanzielle Situation ................................................................................................................5 4. Prognose zum Teilnehmerpotential / Zuweisungshemmnisse......................................................6 5. Fazit ..............................................................................................................................................7 1. Vorbemerkung Im Jahr 2015 stieg die Anzahl der neuen Asylbewerber/-innen auch in Leipzig gegenüber den Vorjahren deutlich an (Jahr 2012 – 370 Personen / Jahr 2015 – über 4.320 Personen). Daher war es notwendig, für diesen Personenkreis geeignete Beschäftigungsangebote anzubieten, um den Integrationsprozess möglichst frühzeitig beginnen zu können. Zum damaligen Zeitpunkt stand ausschließlich die Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG als niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung. Mit der Beschlussfassung zum Integrationsgesetz am 06.08.2016 wurden im Leistungsrecht des AsylbLG neu unter § 5a die sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) eingerichtet.1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziale (BMAS) stellte zu diesem Zeitpunkt jährlich Fördermittel für bis zu 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bis Ende 2020 bereit. Für Anbieter dieser Maßnahmen gab es neue Förderkonditionen, die über den bisherigen Maßnahmepauschalen lagen (u.a. Sachkostenzuschuss in Höhe von 250 EUR/Teilnehmer/Monat. Mit den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen soll die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt frühzeitig durch niedrigschwellige Angebote unterstützt werden. Die Aufgabe der verpflichtenden Zuweisung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsangebot in Beschäftigung war eine neue Aufgabe für das Sozialamt. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, welcher Personenkreis mit diesem Instrument im Ergebnis erreicht werden könnte. Damals ging das Sozialamt davon aus, dass ca. 3.170 Personen aus dem AsylbLG subsidiär für eine AGH-FIM in Frage kommen. Eine Prüfung der individuellen Voraussetzungen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Das inhaltliche Konzept zur Umsetzung von FIM in kommunaler Trägerschaft beim KEE wurde von der Ratsversammlung am 21.09.2016 als Teil der Vorlage zu den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen in Leipzig beschlossen (vgl. VI-DS-02408). 2. FIM – Zugangs- und Teilnahmevoraussetzungen Gefördert werden Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Das gilt nicht für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a Asylgesetz (AsylG) kommen sowie 1 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden. 1 Leistungsberechtigte, die geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig sind. § 5a Absatz 2 AsylbLG verlangt zudem die Zumutbarkeit der Tätigkeiten entsprechend § 11 Absatz 4 SGB XII. Nicht zugewiesen werden sollen im Rahmen des Auswahlermessens insbesondere Asylsuchende, über deren Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig entschieden wird. Darüber hinaus haben weiterführende Integrationsmaßnahmen Vorrang. 3. Sachstand FIM in kommunaler Trägerschaft 3.1 Inhaltliche Planung / Projektvorbereitung Nachdem am 14.10.2016 die Teilnehmerzahl und die Eintrittsdaten vom Sozialamt festgelegt wurden (50 Zuweisungen zum 01.12.2016 und weitere 50 Zuweisungen zum 01.01.2017), konnte der KEE die Projektplanung aktiv beginnen und die Maßnahmen über das Referat für Beschäftigungspolitik bei der Agentur für Arbeit Leipzig beantragen. Verfahrensabsprachen mit dem Operativen Service der Bundesagentur für Arbeit in Leipzig, als bewilligende Behörde, fanden dabei durchgängig, verbunden mit einer schnellen Rückmeldequote, statt. Zusätzlich wurden die Einsatzortplanungen, die Angebote der Integrationsberater sowie Schlechtwettervarianten mit einer Stundenuntersetzung erarbeitet. Darüber hinaus wurden Mindeststandards und „Interne Kontrollsysteme (IKS)“ für eine maximale Ergebnisqualität entwickelt. Parallel hat der KEE das ehemalige Firmengebäude in der Engelsdorfer Straße 319 wie in der Drucksache VI-DS-02408 beschlossen, angemietet und saniert. Es stehen dort vier Schulungsräume, Einzel- und Gruppenberatungsplätze zur Verfügung. Zudem erfolgte die Auswahl und Einstellung von fünf Anleitern sowie zwei Integrationsberaterinnen und Sprachtrainern im KEE. 3.2 Zahlen, Daten, Fakten im Rahmen des Zuweisungsverfahrens Bisher erfolgten fünf umfangreiche Zuweisungszyklen von potentiellen Teilnehmer/-innen durch das Sozialamt. Anzahl der Zuweisungen Anzahl der Maßnahme Antritte Zahl der nicht rechtswirksamer Zuweisungen 58 Zuweisungen zum 01.12.2016 28 20 63 Zuweisungen zum 01.01.2017 34 32 66 Zuweisungen zum 01.02.2017 13 43 93 Zuweisungen zum 01.03.2017 19 21 115 Zuweisungen zum 01.06.2017 18 23 112 139 395 Zuweisungen im Zeitraum 2 144 Personen fehlten ohne Begründung Im Zeitraum vom Dezember 2016 bis Juni 2017 haben 112 Zugewiesene einen Teilnehmervertrag unterzeichnet. Geflüchtete aus 22 Nationen wurden der Maßnahme zugewiesen. Fehlzuweisungen (entsprechen nicht oder nicht mehr den Zuweisungsvoraussetzungen für FIM) liegen bspw. vor, wenn sich die/der Zugewiesene bereits im Rechtskreis SGB II befindet, vor Maßnahmestart eine Ablehnung des Asylantrages vorliegt, keine Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden bzw. ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Der KEE hat versucht, die Gründe der Nichtteilnahme an der Maßnahme zu eruieren. Bei 221 der 395 zugewiesenen Teilnehmer/-innen konnten Gründe benannt werden. Diese sind in der nachfolgenden Grafik abgebildet. Abb. 1: Darstellung der dem KEE bekannten Gründe für eine Nichtteilnahme an FIM Der KEE hat zudem die schulische Bildung anhand der Aussagen der Teilnehmenden erfasst (Stand 06/2017). Nachweise konnte keiner der Teilnehmenden beibringen, da keine Unterlagen vorhanden waren. 3 Abb. 2: Darstellung der Angaben der Teilnehmer zu ihrer Schulbildung Ebenso verhält es sich mit den erhobenen beruflichen Kenntnissen und den vorhandenen Ausbildungen und Studienabschlüssen. Abb. 3: Darstellung der Angaben der Teilnehmenden zu ihrer Berufsbildung und den beruflichen Erfahrungen Die Maßnahme verfügt neben den praktischen "Unratsbeseitigung und Grünflächenpflege" 2 über 2 Arbeitseinsätzen im einen Bildungsanteil Einsatzgebiet von 30 % siehe Beschlussvorlage VI-DS-2408 „Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG)) vom 21.09.2016 4 (Deutschunterricht und integrationsorientier Module). Zum Stand 30.06.2017 wurden folgende Aufwände getätigt:  Stunden Arbeitseinsätze gesamt 1.300  Anzahl der Unterrichtsstunden Sprachförderung 652  Anzahl der Gruppenstunden Anleiter/ Integrationsberater 700  Anzahl Einzelgespräche der Integrationsberater 320 3.3 Finanzielle Situation In der Drucksache VI-DS-02408 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung der Einnahmen aus der Förderung des BMAS in Höhe von 75 TEUR in 2016 bzw. 300 TEUR in 2017 ff. nur in vollem Umfang erfolgen kann, wenn die angebotenen 100 Maßnahmeplätze kontinuierlich mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch das Sozialamt besetzt werden. Seit Mai 2017 existiert zudem eine veränderte Abrechnungsgrundlage gegenüber der Agentur für Arbeit. Abrechenbar sind seither nur noch zugewiesene Asylbewerber/-innen, die mindestens eine Stunde pro Monat in der Maßnahme anwesend sind. Durch das Nichterreichen der unterjährigen Planzahlen von 100 abrechnungsfähigen Teilnehmenden pro Monat entsteht ein monatlicher Ausfall der Fördermittel gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für jeden rechtskräftig zugewiesenen Teilnehmenden, mit einer monatlichen Mindestteilnehmerdauer von einer Stunde, erhält der KEE 250 EUR je Teilnehmer/Monat durch die BA (bei 100 Teilnehmenden maximal 25 TEUR monatlich). Sowohl im Monat Mai 2017 als auch im Monat Juni 2017 sind bereits die ersten Defizite eingetreten (gesamt 24.500 EUR). In der Prognose kalkuliert der KEE im ungünstigsten Fall damit, dass ab Juli 2017 bis einschließlich Dezember 2017 das Maximaldefizit in Höhe von weiteren 150 TEUR (gesamt 174.500 EUR). Hier geht man davon aus, dass auf Grund fehlender Zuweisungen keine zugewiesene Person mehr zur Abrechnung gebracht werden kann (Maximalausfall der Forderungen in Höhe von mtl. 25 TEUR). Die Haushaltssicherung des KEE sieht eine Personalreduzierung von ca. zwei Vollzeitkräften vor (Stundenreduzierung aller Mitarbeiter/-innen und keine Nachbesetzung einer 0,675 VZÄ Stelle). Hierdurch ergeben sich Einsparungen bei den Personalaufwendungen. Betriebsbedingte Kündigungen werden nicht vorgenommen. Zudem kommt es durch die fehlenden Teilnehmer/innen zu Minderaufwendungen bei den Sachkosten. Darüber hinaus werden im Zeitraum Januar bis Juni 2017 nicht ausgegebene Erträge zur Deckung des Defizits verwendet. Weitere nicht gedeckte Aufwendungen kompensiert der KEE einerseits durch andere Sparten im Jahresverlauf und im ungünstigsten Fall durch eine Rücklagenentnahme des KEE (bzw. Mittelweiterleitung aus dem Gewinnvortrag). Hierüber wird es eine endgültige Entscheidung mit der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 voraussichtlich im September 2017 geben. Nach Aussage der Betriebsleitung des KEE besteht aktuell aus städtischer Sicht kein Handlungsbedarf. Die Liquidität und die wirtschaftliche Situation des KEE sind durch die schnellen Gegensteuerungsmaßnahmen als gesichert anzunehmen. 5 4. Prognose zum Teilnehmerpotential / Zuweisungshemmnisse Eine gesicherte Prognose, wie viele Personen in Leipzig in 2017 den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zugewiesen werden können, kann aus folgenden Gründen nicht getroffen werden: a) Fehlende Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Freistaates Sachsen über die Zuweisungen von Geflüchteten in 2017 Beide Behörden geben seit 2016 keine Prognosen über Ankunfts- oder Zuweisungszahlen. Bis Ende Juni 2017 wurden 497 Personen neu in Leipzig aufgenommen. Entwicklungen in 2018 sind deshalb ebenso wenig vorhersehbar. b) Unbekannte Familienstrukturen der neu zugewiesenen Personen In FIM können nur Personen über 18 Jahren zugewiesen werden, die nicht in Integrationskurse gehen oder durch Kinderbetreuungsaufgaben gebunden sind. Die neu der Stadt Leipzig zugewiesenen Personen können sowohl Einzelpersonen sein als auch Familien mit und ohne Kinder(n). Über die Familienstruktur der Asylbewerber/-innen gibt es ebenfalls keine Planungsangaben oder zahlen. c) Nationalitäten der neu zugewiesenen Personen Asylbewerber/-innen, die aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote stammen (derzeit 5 Staaten), haben unmittelbar einen Anspruch auf einen Integrationskurs, der gegenüber den FIM vorrangig ist. Rund 40 % der in 2017 neu nach Leipzig zugewiesenen Asylbewerber/-innen waren sofort integrationskursberechtigt. d) Verkürzung der Dauer der Asylverfahren beim BAMF In FIM können nur Personen zugewiesen werden, die über eine Gestattung verfügen. Durch den Ausbau der Kapazitäten des BAMF hat sich die Bearbeitungszeit der neu in Sachsen ankommenden Asylbewerber/-innen auf durchschnittlich 1,7 Monate3 verkürzt. In diese Zeit fällt auch die Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung (mindestens 10 Tage), so dass nur kurz nach der Zuweisung an die Stadt Leipzig eine Verpflichtung der Asylbewerber/-innen in die FIM möglich ist. Mit einer Anerkennung als Asylberechtigte(r) erfolgt der Wechsel in den Rechtskreis des SGB. Bei einer Ablehnung des Asylantrages und dem Wechsel in den Status der Duldung oder den Erhalt anderer zur Ausreise verpflichtender Titel liegen keine Voraussetzungen für FIM mehr vor. Diese Teilnehmenden sind sofort abzuberufen. e) Fehlende Transparenz über Sprachkursteilnahmen Neben den Integrationskursen gibt es weitere Angebote zum Spracherwerb bzw. der schulischen/beruflichen Bildung, die vorrangig gegenüber einer FIM-Teilnahme sind. Auch besteht nach einer Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme (bisher) keine Datenbank oder ein Überblick, welche verpflichteten Personen tatsächlich bei einem Träger einen Integrationskurs besuchen (Träger und Umfang des Kurses, Schulzeiten). So können trotz vorheriger Prüfung der Zugangs3 Rundschreiben des SSG zum Lenkungsausschuss Asyl und Integration am 9.6.2017. 6 voraussetzungen nach der Zuweisung noch Teilnehmer/-innen aus dem Pool der FIM-Teilnehmenden herausfallen. Durch eine Verfahrensänderung im BAMF- Ankunftszentrum Leipzig erfolgt seit Ende Juni 2017 zudem eine konsequentere Zusteuerung der integrationskursberechtigten Asylbewerber/-innen in die Integrationskurse (Sprachprüfungen im BAMF, Zuweisung zu Kursträgern). Dem Sozialamt sollen für die verpflichteten Teilnehmer/-innen zu den Integrationskursen Informationen gegeben werden, ob die/der Teilnehmende zu Sprachtest und Sprachkurs erschienen ist. Wenn dies nicht erfolgt, hat das Sozialamt zu sanktionieren. Durch diese Veränderung ist von einer höheren Kursinanspruchnahme durch die berechtigten Personen auszugehen. Diese Personen stehen nicht als Teilnehmer/-in der FIM zur Verfügung. Neben diesen benannten Hauptschwierigkeiten, welche die Zuweisung in FIM erschweren, zeigten sich in der Vergangenheit die folgenden Verfahrensschwierigkeiten: - Überschneidungen zwischen Zuweisungen (Postlauf) und dem Eingang von Entscheidungen in Asylverfahren der zugewiesenen Teilnehmer/-innen; - Veränderungen im Besuch von vorrangigen Integrations- oder Bildungsangeboten, wenn sich die Zeitpunkte der Zuweisungen und des jeweiligen Maßnahmebeginns überschneiden. 5. Fazit Die vom KEE bisher durchgeführten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen mit einem Bildungsanteil vom 30 Prozent sind ein erster Schritt, die teilnehmenden Asylbewerber/-innen mittels niedrigschwelliger Angebote an den Arbeitsmarkt heranzuführen, berufliche Anschlussperspektiven zur erarbeiten und die Beschäftigungsfähigkeit festzustellen. Die Teilnehmenden lernen die Logik des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes in Deutschland kennen. Gleichzeitig leisten sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag zum Gemeinwohl. Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4 dargestellten Entwicklung, insbesondere:  dem Rückgang der Anzahl von Asylbewerberinnen und (Leistungsberechtigte nach AsylbLG: 30.06.16: 4.881 / 31.05.2017: 3.407),  einer bundesweiten Beschleunigung der Asylverfahren und Erweiterung von vorrangigen Angeboten des Spracherwerbs und der beruflichen Förderung, insbesondere der BAMF-Integrationskurse,  der nicht vorhandenen Prognosen zur Anzahl der zu erwartenden Asylbewerber/-innen und  der defizitären FIM-Projektförderung Asylbewerbern wird vorgeschlagen, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen beim KEE zum 31.12.2017 zu beenden. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen des KEE ist zu prüfen, inwieweit die geschaffenen Strukturen und das Knowhow im KEE für diese Zielgruppe im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigungsmaßnahmen ab 2018 weiter genutzt werden kann. 7