Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1299223.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:09

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04656 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu? Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 schriftliche Beantwortung Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat jüngst durch ein Urteil den Weg für Fahrverbote von dieselbetriebenen Fahrzeugen frei gemacht. Hierzu fragen wir: 1. In welchem Umfang werden dieselbetriebene Fahrzeuge a. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder Tochterunternehmen gehalten, b. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten, c. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten, d. von der Stadtreinigung Leipzig gehalten, e. von der Abfalllogistik Leipzig gehalten, f. von den Eigenbetrieben Kultur gehalten, g. von der Stadt Leipzig (Stadtverwaltung ohne Eigenbetriebe) gehalten, h. von den Leipziger Wasserwerken (Kommunale Wasserwerk Leipzig GmbH) sowie Tochterunternehmen gehalten, i. von den Leipziger Stadtwerken (Stadtwerke Leipzig GmbH) sowie deutschen Tochterunternehmen gehalten, j. von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) oder Tochterunternehmen gehalten? Bitte die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge nach Euro-IV-Norm und schlechter, Euro V und Euro VI getrennt ausweisen. 1/2 2/2