Daten
Kommune
Leipzig
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1283053.pdf
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185 kB
Erstellt
24.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03976-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Flächenvorsorge für innovative Konzepte kostengünstigen Wohnungsbaus
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
21.08.2017
29.08.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒
☒
Alternativvorschlag zu 2 und 3
☐ Sachstandsbericht
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
zu 1
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1: Ablehnung, da Verwaltungshandeln
Beschlusspunkte 2 und 3: Alternativvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Auswahl geeigneter Flächen für den
kostengünstigen Wohnungsneubau darauf zu achten, dass
- die soziale Durchmischung eines Quartiers unterstützt und eine örtliche
Konzentration sozialer Problemlagen vermieden werden,
- eine Bebauung in angemessener Dichte die Integration ins Quartier ermöglicht,
- die infrastrukturellen Kosten und Folgekosten möglichst gering sind,
- die Erreichbarkeit mit dem schienengebundenen ÖPNV gegeben ist.
2. Über den Umfang und die Inanspruchnahme von Wohnbauflächen wird regelmäßig
im Monitoringbericht Wohnen berichtet.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
Zu Beschlusspunkt 1 des Antrags:
Der Beschlusspunkt 1 des Antrags wird abgelehnt, da die planerische Verfügbarbarmachung
von Flächen und die Vorbereitung der Veräußerung städtischer Grundstücke nach Konzept
bereits Verwaltungshandeln darstellen.
Die Stadtverwaltung kümmert sich auf Grundlage des Baugesetzbuches und des
Wohnungspolitischen Konzeptes intensiv um das planerische Verfügbarmachen von
Wohnbauflächen. Ein großer Teil der Vorhaben wird dabei nach § 34 BauGB genehmigt,
aber im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden auch Wohnbauvorhaben durch
Bebauungspläne und große Gebietsentwicklungsprozesse vorbereitet.
Ein ausreichendes neues Wohnungsangebot kann sich dämpfend auf die Mietenentwicklung
auswirken. Darüber hinaus kann kostengünstigeres Bauen durch weitere Maßnahmen
unterstützt werden (z.B. Stellplatzsatzung). Dabei sind jedoch die kommunalen
Handlungsspielräume auf Grund bundesrechtlicher Regelungen begrenzt.
Ein alleiniges „planerisches Verfügbarmachen“ von Wohnbauflächen im Sinne des Antrages
und eine Minimierung der Kosten, die durch die Stadt beeinflussbar sind, führt nicht
automatisch dazu, dass kostengünstiger Wohnungsneubau für Schwellenhaushalte entsteht,
da sich Kostenvorteile für den Bauherren nicht immer und nicht komplett in günstigeren Kaufund Mietpreisen niederschlagen. Deshalb sieht die Verwaltung die soziale
Wohnungsbauförderung als einen weiteren zentralen Baustein für neue Wohnungen zu
günstigeren Mieten. Hierfür sowie für bezahlbares Wohnen werden Konzeptveräußerungen
kommunaler Grundstücke vorbereitet.
Der Sachstand im Einzelnen stellt sich wie folgt dar:
Planerisches Verfügbarmachen von Flächen
Die im § 34 BauGB eröffneten Ermessensspielräume werden schon heute genutzt, um
Wohnungsbauvorhaben an geeigneten Standorten zügig realisieren zu können. Es ist davon
auszugehen, dass über drei Viertel der Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau in den
vergangenen Jahren an Standorten realisiert, die nach § 34 BauGB beurteilt wurden.
Darüber hinaus wird über Bebauungspläne Planungsrecht für neue Wohnbauvorhaben
vorbereitet. Es befinden sich regelmäßig 60 bis 70 B-Pläne im Verfahren (nicht nur für den
Wohnungsbau), wobei der Größe und Komplexität der Pläne zunimmt. 2017 wird mit
Bebauungsplänen Baurecht im Bereich der ehemaligen Kasernengelände in Möckern
(Heeresbäckerei, Werk Motor), in der Katzstraße in Probstheida, auf dem Areal des früheren
Krystallpalastes in Zentrum-Ost und im Wiesenblumenweg in Holzhausen geschaffen. Als
dritter Baustein wird an den Standorten Hauptbahnhof Westseite, Freiladebahnhof
Eutritzscher Straße und Bayerischer Bahnhof die Revitalisierung großer Bahnbrachen als
urbane Stadtquartiere vorbereitet.
Zur langfristigen Sicherung eines ausreichenden Wohnbauflächenpotenzials wird außerdem
bis 2018 der STEP Wohnbauflächen fortgeschrieben. Hierbei werden Flächen auf ihre
Eignung als Wohnbaufläche hin überprüft und in einer gesamtstädtischen Strategie im
Hinblick auf ihre Inanspruchnahme (Art der Bebauung, zeitliche Einordnung u. a.) priorisiert.
Abschließend sei in Bezug auf die Begründung des Antrages noch auf die Rolle des FNP
hingewiesen. Eine andersweitige FNP-Darstellung steht einer Bebaubarkeit mit Wohnungen
nach § 34 BauGB rechtlich nicht entgegen. Andererseits ersetzt die Darstellung als
Wohnbaufläche im FNP nicht die Erarbeitung eines B-Planes, wenn eine Bebaubarkeit nach
§ 34 BauGB nicht gegeben ist
Insofern stellt die planerische Verfügbarmachung von Flächen bereits Verwaltungshandeln
dar.
Nutzung der Wohnungsbauförderung im Freistaat Sachsen
3/6
Als Begründung des Antrags wird die Notwendigkeit der Unterstützung von
Schwellenhaushalten angegeben, für die es „kreativer Formen kostengünstigen
Wohnungsbaus bedarf“. Frei finanzierter Wohnungsbau findet aufgrund der Leipziger
Marktverhältnisse allerdings auch bei kostensparendem Bauen im hochpreisigen Segment
statt. Nur durch soziale Wohnungsbauförderung kann für Schwellenhaushalte bezahlbarer
Wohnraum im Wohnungsneubau mit einer Fördermiete von 6,50 €/m² entstehen. Die zur
Umsetzung der sozialen Wohnungsbauförderung (Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum) notwendige kommunale Konzeption (VI-DS-03384NF-01) wurde von der Ratsversammlung am 12.04.2017 beschlossen. Am 18.04.2017 erhielt
die Stadt Leipzig den positiven Förderbescheid.
Die Unterstützung von Schwellenhaushalten durch soziale Wohnungsbauförderung stellt
daher Verwaltungshandeln dar.
Veräußerung nach Konzept
Entsprechend der Ratsbeschlüsse „Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2015“ (VI-DS-1475-NF-002) und „Betroffenen- und Interessenbeteiligung an
der Erarbeitung von Sozialkriterien“ (A-00058/14) soll für verschiedene innovative Konzepte
(Belegungsrechte mit Mietpreisbindung, Abgabe an Baugruppen, Schaffung bezahlbarer
Kleinstwohnungen mit max 40 m²), die den sozialen Wohnungsbau fördern, künftig die
Konzeptveräußerung angewandt werden, um bevorzugt Erbbaurechte auszugeben. In einer
Arbeitsgruppe aus Stadträten und Verwaltung werden die Kriterien und das Verfahren dafür
vorbereitet. In einer Veranstaltung am 3. April 2017 wurden mögliche Kriterien öffentlich
unter Beteiligung der Interessensgruppen diskutiert.
Darauf aufbauend werden derzeit zwei Vorlagen vorbereitet, die sowohl Veräußerungen
nach Konzept in Verbindung mit sozialer Wohnungsbauförderung als auch für Baugruppen
beinhalten. Beide Vorlagen unterstützen damit kostengünstigen Wohnungsbau, die
Schaffung bezahlbarer Wohnungen und leisten damit einen Beitrag zur Unterstützung von
Schwellenhaushalten.
Die Verwaltung stellt in Abstimmung mit der o.g. Arbeitsgruppe geeignete Grundstücke
bereit, auf denen sozialer Wohnungsbau möglich ist und wo eine soziale Durchmischung
gefördert wird.
Die Unterstützung von Schwellenhaushalten durch Konzeptveräußerungen kommunaler
Grundstücke stellt daher Verwaltungshandeln dar.
Vermarktung städtischer Grundstücke
Neben der oben angeführten vorgesehenen Veräußerung von Grundstücken nach Konzept
wird zum Thema „Vermarktung städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau“ auf den
Verwaltungsstandpunkt zum im Verfahren befindlichen Antrag „Offene Bebauungspläne
umsetzen“ (VI-DS-03581-VSP) verwiesen. Mit dem Alternativvorschlag werden
Verfahrensvorschläge zur zügigen Aktivierung städtischer Grundstücke für den individuellen
Wohnungsbau für die B-Pläne Nr. 132.1 "Thomas-Müntzer-Siedlung", Nr. 132.2 "Rehbacher
Straße", Nr. 9.1 "An der Neubauernsiedlung" und Nr. 327 "Lange Trift/Nordseite"
unterbreitet.
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 des Antrags:
Kriterien zur Auswahl geeigneter Flächen
Im Antrag werden drei Kriterien benannt, die bei der Auswahl geeigneter Flächen für
kostengünstigen Wohnungsbau zu berücksichtigen sind. Diese werden bereits heute
grundsätzlich von der Verwaltung berücksichtigt, aber in der Ausführung etwas anders als im
Antrag dargestellt gehandhabt. Die Intention des Antragstellers aufgreifend, werden folgende
Kriterien vorgeschlagen, die bei der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans (STEP)
Wohnbauflächen berücksichtigt werden:
a) „soziale Durchmischung eines Quartiers unterstützen und örtliche Konzentration sozialer
Problemlagen vermeiden“:
4/6
Die soziale Durchmischung von Quartieren ist ein wichtiger Baustein im
Wohnungspolitischen Konzept (Leitlinie 4). Darauf richtet sich das Handeln der Verwaltung in
vielen Bereichen der Stadterneuerung und Planung aus. Auch bei der geplanten
Konzeptveräußerung sollen Grundstücke so ausgewählt werden, dass sie die
Durchmischung von Stadtteilen unterstützen.
Bei der Entwicklung großer neuer Stadtquartiere wirkt die Stadtverwaltung darauf hin, das
sich der Vorhabenträger verpflichtet , mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungsbau
zu errichten. So wurde beispielsweise im städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des
Quartiers „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ vereinbart, dass der
Vorhabenträger 30 % der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche sozialen
Wohnungsbau gemäß der geltenden Förderrichtlinie zu errichten (VI-DS-03364 vom
12.04.2017). Damit wird insbesondere bei der Entwicklung größerer Quartiere ein wichtiger
Beitrag zur sozialen Mischung geleistet.
Im Antrag wird im Detail vorgeschlagen, dass keine Flächen in Ortsteilen mit einem Anteil
von 25 % SGB II-Leistungsempfängern an der Wohnbevölkerung für kostengünstigen
Wohnungsbau bereitgestellt werden. Diese Quote wird seitens der Verwaltung als nicht
zielführend erachtet. Geförderter Wohnungsneubau wird bei einer Kostenmiete von 10,00
€/m² (nettokalt) zu einer Fördermiete von 6,50 €/m² (nettokalt) führen, ungeförderter
kostengünstiger Wohnungsbau sogar von schätzungsweise mehr als 8 €/m². Dies liegt
deutlich über den derzeit geltenden angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (je
nach Haushaltsgröße 4,51 – 4,72 €/m² (nettokalt)), die für SGB II-Leistungsempfänger als
angemessene Miete übernommen werden. Das entstehende Angebot an gefördertem
Wohnungsbau richtet sich an Haushalte mit geringem bis mittleren Erwerbseinkommen
(Schwellenhaushalte), die die Fördermiete von 6,50 €/m² aufbringen können und wollen.
Insofern führt der Bau von gefördertem Wohnraum nicht zu einer Zunahme von SGB IILeistungsempfängern in den Quartieren. Daher wird die im Antrag vorgeschlagene Quote
von der Verwaltung abgelehnt.
b) “Integration neuer Wohnbauflächen in angemessener Dichte in das umgebende Quartier“:
Auch wenn der Schwerpunkt des aktuellen Wohnungsneubaus auf
Nachverdichtungsprojekten nach § 34 BauGB liegt, erfordert das Wachstum und die daraus
resultierende Wohnungsnachfrage auch die Entwicklung größerer neuer Standorte wie die
Kasernengelände in Gohlis/Möckern und die ehemaligen Bahnflächen rund um die
Innenstadt. Bei diesen Entwicklungsgebieten ist auf eine entsprechende Nutzungsmischung
und gute Integration in das bestehende Umfeld zu achten. Darüber hinaus geht es um eine
Mischung von Wohnformen, um das angesprochene Dominieren zu verhindern. Dies
umfasst auch die angestrebte Verpflichtung der Vorhabenträger bei der Entwicklung neuer
Stadtquartiere wie z.B. dem Quartier „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher
Straße“, geförderten Wohnungsbau zu errichten, um eine soziale Mischung in diesen
Gebieten zu ermöglichen und der Nachfrage nach mittelpreisigem Wohnraum gerecht zu
werden.
Insofern entspricht das Verwaltungshandeln der Intention des Antrags.
c) „Berücksichigung infrastruktureller Kosten und Folgekosten“:
Um kostensparendes Bauen zu unterstützen, sind bei der Auswahl von Wohnbauflächen
deren Kosten und Folgekosten der Infrastruktur zu berücksichtigen. Flächen sollen so
ausgewählt werden, dass Erschließungskosten, die ggf. vom Vorhabenträger auf die
späteren Nutzer umgelegt werden, möglichst gering sind. Darüber hinaus sollen auch
Infrastrukturfolgekosten, die über die Infrastrukturbetreiber auf die Leipzigerinnen und
Leipziger umgelegt werden, Berücksichtigung finden.
d Erreichbarkeit mit ÖPNV ist gegeben:
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept wurde beschlossen:
Im Interesse einer verkehrsvermeidenden Stadtentwicklung und einer wirtschaftlichen
Betreibung des öffentlichen Verkehrsnetzes sind für den Geschosswohnungsbau
Flächen zu entwickeln, die sich im fußläufigen Einzugsbereich der Haltestellen des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs befinden (Straßenbahn: 300 Meter,
S-Bahn: 500 Meter).
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Die mögliche städtebauliche Dichte steigt in Abhängigkeit zur Erschließungsqualität
(Liniendichte/Taktfrequenz).
Dies wird aktuell entsprechend in der Stadtplanung angewandt und soll auch im neuen STEP
Wohnbauflächenkonzept ein zentrales Merkmal bei der Auswahl geeigneter
Wohnbauflächen bilden.
Berichterstattung im Monitoringbericht Wohnen
Über den Umfang und die Inanspruchnahme von Wohnbauflächen wird regelmäßig im
Monitoringbericht Wohnen berichtet.
6/6