Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1282604.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03732-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Lückenschließung Fußweg Zweinaundorfer Straße (stadtauswärts rechts- von
Quittenweg bis Grundstückanfang Kirche Zweinaundorf) (OR 0053/ 17/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
29.08.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf kurzfristige Realisierung kann nicht bestätigt werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (öffentliche Auslegung) des
Bebauungsplans Nr. E-215 "Wohngebiet Zweinaundorfer Straße", 1. Änderung wurden auch
Hinweise zu einem Neubau eines Geh-/Radweges auf der Südseite der Zweinanundorfer
Straße vorgetragen. Diese konnten im Rahmen der Abwägung zum B-Plan nicht
berücksichtigt werden. Der Satzungsbeschluss wurde von der Ratsversammlung am
21.05.2014 gefasst (RBV-2080/14).
Im Abschnitt zwischen dem Quittenweg und dem Grundstücksanfang Kirche ist auf der
nördlichen Seite der Zweinaundorfer Straße ein Gehweg vorhanden. Für die Herstellung des
stadtwärtigen Gehweges wäre als Voraussetzung die Änderung des B-Planes und
Grunderwerb erforderlich. Eine Realisierung dieses südlichen Gehwegabschnittes ist nur
langfristig möglich. Für die Planung, den Grunderwerb und die Realisierung können
gegenwärtig keine finanziellen Mittel eingeordnet werden, aus diesem Grund muss der
Antrag abgelehnt werden.
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