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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1282604.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
23.05.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03732-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Lückenschließung Fußweg Zweinaundorfer Straße (stadtauswärts rechts- von Quittenweg bis Grundstückanfang Kirche Zweinaundorf) (OR 0053/ 17/18) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 29.08.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag auf kurzfristige Realisierung kann nicht bestätigt werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplans Nr. E-215 "Wohngebiet Zweinaundorfer Straße", 1. Änderung wurden auch Hinweise zu einem Neubau eines Geh-/Radweges auf der Südseite der Zweinanundorfer Straße vorgetragen. Diese konnten im Rahmen der Abwägung zum B-Plan nicht berücksichtigt werden. Der Satzungsbeschluss wurde von der Ratsversammlung am 21.05.2014 gefasst (RBV-2080/14). Im Abschnitt zwischen dem Quittenweg und dem Grundstücksanfang Kirche ist auf der nördlichen Seite der Zweinaundorfer Straße ein Gehweg vorhanden. Für die Herstellung des stadtwärtigen Gehweges wäre als Voraussetzung die Änderung des B-Planes und Grunderwerb erforderlich. Eine Realisierung dieses südlichen Gehwegabschnittes ist nur langfristig möglich. Für die Planung, den Grunderwerb und die Realisierung können gegenwärtig keine finanziellen Mittel eingeordnet werden, aus diesem Grund muss der Antrag abgelehnt werden. 3/3