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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273286.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.08.17, 09:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03693-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: "Kultursensible Pflege" und Angebote der Seniorenhilfe ausbauen (A 0104/17) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Seniorenbeirat Ratsversammlung 31.08.2017 14.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadt Leipzig erarbeitet im Rahmen der Sozialplanung eine Konzeption 'Kultursensible offene Seniorenarbeit'. Begründung: In der Sozial- bzw. Altenhilfeplanung wird der Begriff 'kultursensibel' zumeist im Zusammenhang mit älteren Menschen mit Migrationshintergrund verwendet. 'Kultursensibel' ist jedoch nicht nur auf den Migrationshintergrund bezogen, sondern betrifft im weiteren Sinn auch ältere pflegebedürftige Menschen, ältere Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit nicht heterosexueller Lebensweise. Die Stadt Leipzig ist zuständig für die Förderung offener Angebote der Seniorenarbeit (vgl. Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen) sowie für die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen der Seniorenarbeit (Sozialplanung bzw. Altenhilfeplanung). Der engere Bereich der Pflege nach dem SGB XI zählt zwar nicht zu den kommunalen Aufgaben – hier liegt die Planungs- und 1/4 Steuerungsverantwortung bei den Pflegekassen. Bei einem kultursensiblen Ansatz ist jedoch die Schnittstelle der offenen Seniorenarbeit zur Pflegebedürftigkeit als einer grundlegenden Lebenssituation für ältere Menschen zu beachten. Insofern sollen die Erfahrungen und Ergebnisse des anteilig durch den Freistaat Sachsen geförderten, zeitlich begrenzten Projekts zur Pflegevernetzung (Laufzeit 2016 bis 2018, vgl. Beschlussvorlage VI-DS-02234) in das zu erstellende Konzept eingebunden werden. Kultursensible offene Seniorenarbeit wird in der Stadt Leipzig in unterschiedlichen Zusammenhängen vereinzelt bereits umgesetzt. Seit 2015 förderte das Sozialamt z. B. verstärkt interkulturelle Begegnungsangebote in der offenen Seniorenarbeit. Unter anderem werden damit verschiedene Maßnahmen des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig umgesetzt. Zahlreiche Träger der Seniorenarbeit realisieren bereits entsprechende Projekte, wie z. B. der Bürgerverein Messemagistrale e.V., das Netzwerk älterer Frauen e.V. , das Seniorenhaus Selbsthilfe Leipzig-Plagwitz e.V. und das Seniorenbüro Nord (Träger Geyserhaus e.V.). 1 Das Konzept 'Kultursensible offene Seniorenarbeit' soll die einzelnen Projekte in einem Gesamtkonzept zusammenführen und weitere Zielgruppen, wie pflegebedürftige ältere Menschen oder ältere Menschen mit Behinderungen, aufnehmen. Ziel ist es einerseits, einen Gesamtüberblick für die Stadt Leipzig zu erhalten und andererseits zur Verstetigung der Arbeit der Träger beizutragen. Bei der Erarbeitung des Konzepts werden übergreifende Planungs- und Umsetzungsprozesse von Maßnahmen in Leipzig berücksichtigt, wie z. B. das integrierte Stadtentwicklungskonzept, der Teilhabeplan oder das Gesamtkonzept zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Kosten Für die Erarbeitung der Konzeption ‚Kultursensible offene Seniorenarbeit‘ sollen Mittel in Höhe von 50.000 Euro im Haushalt eingestellt werden. Diese werden im Jahr 2018 für eine externe Beauftragung (z.B. im Rahmen eines Honorar- oder Werkvertrages nach der DA 10/2014) zur Erstellung der Konzeption verwendet. Die Beauftragung eines Externen ist erforderlich, da die vorhandenen personellen Ressourcen in der Sozialplanung die Konzeption nicht zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben erarbeiten können. 1Vgl. Maßnahme 4.0 „Die sozialen Dienstleistungen, wie auch Jugend- und Bildungseinrichtungen in den Stadtteilen in städtischer Trägerschaft werden stärker als bisher interkulturell ausgerichtet und es wird geprüft, inwieweit über Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern und Ausschreibungen dies auch bei ihnen angeregt und umgesetzt werden kann.“ 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.2018 31.12.2018 50.000,00 1.100.33.1.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 4/4