Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1273286.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
10.08.17, 09:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03693-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
"Kultursensible Pflege" und Angebote der Seniorenhilfe ausbauen (A 0104/17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Seniorenbeirat
Ratsversammlung
31.08.2017
14.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadt Leipzig erarbeitet im Rahmen der Sozialplanung eine Konzeption 'Kultursensible
offene Seniorenarbeit'.
Begründung:
In der Sozial- bzw. Altenhilfeplanung wird der Begriff 'kultursensibel' zumeist im
Zusammenhang mit älteren Menschen mit Migrationshintergrund verwendet. 'Kultursensibel'
ist jedoch nicht nur auf den Migrationshintergrund bezogen, sondern betrifft im weiteren Sinn
auch ältere pflegebedürftige Menschen, ältere Menschen mit Behinderungen und ältere
Menschen mit nicht heterosexueller Lebensweise.
Die Stadt Leipzig ist zuständig für die Förderung offener Angebote der Seniorenarbeit (vgl.
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen) sowie für die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen der
Seniorenarbeit (Sozialplanung bzw. Altenhilfeplanung). Der engere Bereich der Pflege nach
dem SGB XI zählt zwar nicht zu den kommunalen Aufgaben – hier liegt die Planungs- und
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Steuerungsverantwortung bei den Pflegekassen. Bei einem kultursensiblen Ansatz ist jedoch
die Schnittstelle der offenen Seniorenarbeit zur Pflegebedürftigkeit als einer grundlegenden
Lebenssituation für ältere Menschen zu beachten. Insofern sollen die Erfahrungen und
Ergebnisse des anteilig durch den Freistaat Sachsen geförderten, zeitlich begrenzten
Projekts zur Pflegevernetzung (Laufzeit 2016 bis 2018, vgl. Beschlussvorlage VI-DS-02234)
in das zu erstellende Konzept eingebunden werden.
Kultursensible offene Seniorenarbeit wird in der Stadt Leipzig in unterschiedlichen
Zusammenhängen vereinzelt bereits umgesetzt. Seit 2015 förderte das Sozialamt z. B.
verstärkt interkulturelle Begegnungsangebote in der offenen Seniorenarbeit. Unter anderem
werden damit verschiedene Maßnahmen des Gesamtkonzepts zur Integration der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig umgesetzt. Zahlreiche Träger der Seniorenarbeit
realisieren bereits entsprechende Projekte, wie z. B. der Bürgerverein Messemagistrale e.V.,
das Netzwerk älterer Frauen e.V. , das Seniorenhaus Selbsthilfe Leipzig-Plagwitz e.V. und
das Seniorenbüro Nord (Träger Geyserhaus e.V.).
1
Das Konzept 'Kultursensible offene Seniorenarbeit' soll die einzelnen Projekte in einem
Gesamtkonzept zusammenführen und weitere Zielgruppen, wie pflegebedürftige ältere
Menschen oder ältere Menschen mit Behinderungen, aufnehmen. Ziel ist es einerseits, einen
Gesamtüberblick für die Stadt Leipzig zu erhalten und andererseits zur Verstetigung der
Arbeit der Träger beizutragen. Bei der Erarbeitung des Konzepts werden übergreifende
Planungs- und Umsetzungsprozesse von Maßnahmen in Leipzig berücksichtigt, wie z. B.
das integrierte Stadtentwicklungskonzept, der Teilhabeplan oder das Gesamtkonzept zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Kosten
Für die Erarbeitung der Konzeption ‚Kultursensible offene Seniorenarbeit‘ sollen Mittel in
Höhe von 50.000 Euro im Haushalt eingestellt werden. Diese werden im Jahr 2018 für eine
externe Beauftragung (z.B. im Rahmen eines Honorar- oder Werkvertrages nach der DA
10/2014) zur Erstellung der Konzeption verwendet.
Die Beauftragung eines Externen ist erforderlich, da die vorhandenen personellen
Ressourcen in der Sozialplanung die Konzeption nicht zusätzlich zu den bestehenden
Aufgaben erarbeiten können.
1Vgl. Maßnahme 4.0 „Die sozialen Dienstleistungen, wie auch Jugend- und Bildungseinrichtungen in den Stadtteilen in städtischer
Trägerschaft werden stärker als bisher interkulturell ausgerichtet und es wird geprüft, inwieweit über Leistungsvereinbarungen mit freien
Trägern und Ausschreibungen dies auch bei ihnen angeregt und umgesetzt werden kann.“
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2018
31.12.2018
50.000,00
1.100.33.1.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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4/4