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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1271333.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
24.04.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 15:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03911-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Kultur FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 15.08.2017 18.08.2017 21.08.2017 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht x Alternativvorschlag Beschlussvorschlag: 1. Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsräumen für bildende Künstler/-innen sowie Kreativschaffender wird unter dem Handlungsschwerpunkt 1 als Punkt 7a in die Maßnahmeplanung 2016 – 2020 zur Kulturentwicklungsplanung aufgenommen. 2. Die Stadt Leipzig prüft laufend, ob Liegenschaften, über die die Stadt verfügt, für Künstler/innen sowie Kreativschaffende geeignet sind und unter welchen Bedingungen eine Nutzung möglich ist. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/6 Sachverhalt: Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsräumen für bildende Künstler/-innen sowie kulturell Kreativer sind im Zusammenhang mit den generellen Bemühungen um Arbeits- und Ausstellungsräume für Kultur- und Kreativschaffende in Leipzig zu sehen. Bildende Künstler/-innen sind ein Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine Anfrage bei der Künstlersozialkasse (KSK) ergab, dass in der Stadt Leipzig 1.107 bildende Künstler/-innen bei der KSK gemeldet sind. Zählt man die Region um Leipzig herum, ungefähr in den Grenzen des Kulturraumes Leipziger Raum, hinzu, leben und arbeiten in der Stadt und der Region Leipzig ca. 1.500 bildende Künstler/-innen. Dazu kommen jährlich Absolventen der Hochschule für Grafik und Buchkunst. Der Kulturwirtschaftsbericht Sachsen (2008) konstatiert, dass der Kunstmarkt zu den kleinen Teilbereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft gehört. In wirtschaftlicher Hinsicht erreichen alle einzelnen Gruppen des Kunstmarktes nur relativ bescheidene Durchschnittsumsätze. Der Kulturwirtschaftsbericht konstatiert aber auch, dass der sächsische Kunstmarkt in der internationalen Wahrnehmung momentan der bekannteste Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat ist. Hervorgehoben wird, dass die guten Standortfaktoren wie geringe Mieten und niedrige Lebenshaltungskosten positiv auf die Akteure vor Ort wirken. Die große Mehrheit der bildenden Künstler/-innen befindet sich in einer ungesicherten ökonomischen Lage. Der Kulturwirtschaftsbericht Sachsen verweist darauf, dass Absolventen der Kunsthochschulen oftmals mit schwierigen Erwerbschancen und Markteintrittsproblemen umzugehen haben. Dies sei jedoch weniger ein sächsisches Problem als ein Strukturmerkmal der Kultur- und Kreativwirtschaft. Umso wichtiger sei aber die Anerkennung selbstorganisierter Netzwerke, deren Stützung und Stabilisierung die Marktbedingungen nachhaltig festigen könnten. Ob sich Künstler/-innen tatsächlich am Kunstmarkt etablieren können, ist also von vielen fördernden Faktoren und Umständen abhängig. Die meisten der Berufskünstler/-innen leben von ca. 850 bis 1000 € verfügbaren Einkommen monatlich. Ihre Arbeit basiert nicht auf finanziellen Anreizen, sondern auf dem Wunsch, schöpferisch tätig zu sein. Dafür nehmen Künstler/-innen ökonomische Abstriche in Kauf. Den meisten Künstler/-innen ist es wichtig, in einem Atelier zu arbeiten, in die lokale Kunstszene integriert zu sein und einen Anschluss an ein interessiertes Publikum zu finden. Das Atelier ist in der Regel Schnittstelle für Arbeit, Präsentation und Austausch. Ein bezahlbares Atelier ist Kernvoraussetzung für die berufliche Existenz nahezu aller Künstlerinnen und Künstler. Auch im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (2007) wird betont, dass preiswerte Wohn-, Arbeits- und Ausstellungsräume ein wesentlicher kultur- und kreativwirtschaftlicher Ansiedlungsfaktor sind - neben dem vorhandenen öffentlichen kulturellen Angebot und den bestehenden Kulturwirtschaftsunternehmen einer Region. Bisherige Maßnahmen der Verwaltung und aktuelle Aktivitäten Aufgrund des dynamischen Bevölkerungswachstums und der steigenden Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Gewerbe wird in Leipzig das Angebot an preiswerten, geeigneten Atelier- und Wohnräumen sowie alternativen Projekträumen auch für Kultur- und Kreativschaffende geringer. Die Stadt Leipzig hat bereits eine Reihe von wirksamen Maßnahmen ergriffen, insbesondere auch bei der Vermittlung und Suche von Räumen zur Nutzung für Ateliers. Dabei hat sie mit unterschiedlichen Partnern zusammengearbeitet. 3/6 Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Dezernat Wirtschaft und Arbeit für die Medien- und Kreativwirtschaft federführend und unterstützt Kreative, die unternehmerisch tätig sind. Die Clusterarbeit des Teams Medien- und Kreativwirtschaft ist darauf ausgerichtet, Entwicklungsbedingungen für wirtschaftliche relevante Unternehmen zu schaffen. In dieses Raster passen bildende Künstler/-innen in der Regel nicht. Aus diesem Grund ist vor allem die Kulturverwaltung bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für bildende Künstler/innen aktiv. Im Rahmen eines Atelierförderprogrammes standen freischaffenden bildenden Künstler/innen in Leipzig bis 2006 in vom Kulturamt angemieteten Räumen der ehemaligen Werkzeugfabrik Pittler-Tornos, 40 Räume (insgesamt 1.055 qm) zu einem subventionierten Mietpreis zur Verfügung. Diese Räume waren für zehn Jahre von 1996 bis 2006 von der Stadt angemietet. Es handelte sich um Räume für Ateliers und Lager. Weiterhin hatte das Kulturamt in einer ehemaligen Mineralwasserfabrik bei Kitzen, dem Wunderbrunnen, 4 Ateliers inklusive Wohnräumen auf 333 qm angemietet und Künstler/innen zu einer kostengünstigen Untermiete überlassen. Der Mietvertrag der Stadt lief von 1994 bis 2004. Das Budget des Kulturamtes betrug im Durchschnitt jährlich 66.000 EUR für beide Atelierhäuser. Trotz des erfolgreichen Verlaufs der Modellprojekte konnten beide Mietverträge aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht verlängert werden. Mit den Vermietern wurde aber verhandelt, dass die Künstler die Räume weiter zu günstigen Bedingungen nutzen können. Die Mehrzahl der Mieter sind in den Ateliers in der Pittlerstraße verblieben und haben neue Verträge mit dem Vermieter abgeschlossen. Im Kulturamt hatte danach die Nachfrage nach Atelierräumen stark abgenommen. In der Regel gab es nur noch ein bis zwei Anfragen pro Jahr. Eine akute Situation ergab sich 2012, als kurzfristig 150 Künstler/innen die bei privaten Anbietern gemieteten Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee 64 und in der Pittlerstraße 26 gekündigt worden waren. Sie suchten nach preisgünstigen Atelierräumen und baten die Stadtverwaltung um Hilfe. Das Kulturamt wurde in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und dem Bund Bildender Künstler Leipzig e. V. (BBKL) aktiv und prüfte zusammen mit den betroffenen Künstlern diverse städtische und private Liegenschaften. Die meisten Ateliers konnten daraufhin im Gebäudekomplex Franz-Flemming-Straße 43/45 bezogen werden. Aktuell befinden sich dort 40 Ateliers. Bezieht man einen gewissen Fluktuationsfaktor während des Zeitraumes von 2013 bis 2015 ein, kann man von der direkten Betreuung von über 60 Künstler/-innen durch den BBKL in dieser Immobilie ausgehen. In einer neuen und fruchtbaren Kooperation mit HausHalten e. V. werden derzeit Arbeitsräume auch in der Franz-Flemming-Str. 9 und 15 angeboten. Die MDL Consulting hat Anfang 2014 die ehemalige Metallwarenfabrik von Emil Hänsel (Dietzold-Werke) in der Franz-Flemming-Str. 9 gekauft und vermietet diese im Rahmen alternativer Projekte. Mitte 2014 erwarb die MDL Consulting zwei weitere Gebäude in der Franz-Flemming-Straße, die im Laufe des Jahres 2015 ebenfalls als künstlerische Produktionsstätten vermietet und genutzt werden. Dabei werden Einheiten zwischen 85 und 800 m² vergeben, die je nach Bedarf auch noch kleinteiliger gestaltet werden können. Damit entwickelt sich die Franz-Flemming-Straße zu einem wichtigen Atelierstandort. Unterstützt wird dies vom BBKL, der dort langfristig eine „Ateliermeile“ entwickeln will. Im Leipziger Norden ist es z.B. der Kunstort MONOPOL in der Haferkornstraße 15. Hier werden durch die Verwaltungsgesellschaft „Kunstwerk Leipzig“ Werkstätten und Ateliers von 50 bis 500 m² vermietet. Der BBKL ist mit seinen rund 220 Mitgliedern aus allen Bereichen der bildenden Kunst die größte Künstlervereinigung in der Stadt Leipzig und im Leipziger Raum. Er versteht sich als 4/6 Anlaufstelle für alle bildenden Künstler/-innen und Absolvent/-innen, also auch für Nichtmitglieder, in berufsrelevanten Fragen und im Besonderen bei der Ateliervermittlung. Der Verein agiert seit 2013 im Auftrag des Kulturamtes als Ansprechpartner und Berater bei der Ateliersuche. Die institutionelle Förderung des BBKL wurde in diesem Zusammenhang um 20.000 EUR erhöht. Der BBKL übernimmt vermittelnde und verwaltende Tätigkeiten und pflegt eine Übersicht über verfügbare Ateliers mit Adressen, Preisen und Ansprechpartnern, die ständig aktualisiert wird und auf der Internetseite des Vereins abrufbar ist (http://www.bbkl.org/ siehe unter Atelier-Raum-Liste). Darin sind auch Angebote privater Atelieranbieter enthalten. Der Verein arbeitet am Aufbau eines aktiven und nachhaltigen Netzwerkes von Atelieranbietern und informiert sich über aktuelle Entwicklungen und Planungen auf diesem Gebiet. Über den BBKL wird allen Atelieranbietern eine intensive Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet. Zu den Aufgaben des BBKL gehören weiter die umfassende Beratung der Interessent/innen, die Besichtigung möglicher Atelierräume, Beratung bei der Einrichtung von Ateliers im Rahmen der Künstlerselbstverwaltung sowie das Abwickeln der Mietverträge bis hin zur Übergabe der Atelierräume. Bei Fragen oder Probleme seitens der Mieter/-innen, standen und stehen Vereinsmitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Unterstützt von Stadtteilentwickler/-innen und Quartiersmanager/-innen wurden und werden durch den BBKL neue Nutzungskonzepte für bisher vernachlässigte Immobilien entwickelt und umgesetzt, in deren Mittelpunkt u.a. arbeitende bzw. ausstellende Künstler/-innen stehen. Diese sorgen meist als Avantgarde für die bisher fehlenden Impulse, wenn es um eine Wiederbelebung von Stadtgebieten geht. Geplante Maßnahmen Die Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/-innen ist vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt von großer Bedeutung. Es müssen deshalb Maßnahmen eingeleitet werden, durch die langfristig nutzbare Räume für Kreativschaffende entstehen. Dabei sollen auch Modelle aus anderen Städten herangezogen werden. Das Dezernat Kultur prüft deshalb laufend in enger Zusammenarbeit mit den Dezernaten Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft und Arbeit, ob Liegenschaften, über die die Stadt verfügt, für kulturelle Nutzungen geeignet sind und unter welchen Bedingungen diese durch Künstler/-innen sowie Kreativschaffende genutzt werden können. Dabei wird auch geprüft, ob Atelierräume auch in Gewerbebauten geschaffen bzw. angeboten werden können. Dabei sollen als Kooperationspartner Vereine einbezogen werden. Das Netzwerk Leipziger Freiheit fördert zum Beispiel kooperatives Bauen und Wohnen in Leipzig und kann auch eine geeignete Anlaufstelle für Kreativschaffende sein, um im Rahmen von Baugemeinschaften bezahlbare Wohn- und Atelierräume zu entwickeln. Auch Fragen nach alternativen Fördermaßnahmen bei der Selbstorganisation von Künstler/innen müssen in diesem Zusammenhang eruiert werden. Sollten die Prüfungen des stadteigenen Immobilienbestandes ergeben, dass sich Liegenschaften, deren Fachamtszuständigkeit dem Liegenschaftsamt obliegt, zur Nutzung durch Künstler/-innen + Kreativschaffende eignen, kann eine Vermietung und/oder Veräußerung nur gegen Entgeltzahlungen in ortsüblicher Höhe bzw. im Veräußerungsfall gegen Zahlung des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes erfolgen. Im Leipziger Osten gibt es mit der „Alten Feuerwache“ in der Gregor-Fuchs-Straße eine Immobilie, die derzeit ungenutzt ist. Das Konzept einer Wiedernutzbarmachung wird aktiv 5/6 von der IG Ostwache vorangetrieben. Es zielt darauf ab, Raum für Gewerbe, Kultur und Soziales, immer in Bezug auf die Nachbarschaft, zu schaffen. Eine gemeinsame Internetplattform für die Raumsuche aller Kreativschaffenden ist ein weiteres Beispiel für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Es soll eine Datenbank zur Selbsteintragung der Immobilieneigentümer (sowohl kommunale Eigentümer als auch Private) erstellt werden. Wie im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-03853 dargelegt, gibt es bereits clusterbezogene Webseiten und Flächendatenbanken, auf die aufgebaut werden kann. Der Immobilienservice Immosis durch einem Leerstandsmelder für Kreativschaffende erweitert werden (https://www.wirtschaftsregion-leipzig-halle.de/index.php/gewerbeflaechen.html). Dazu sind Anpassungen der Plattform erforderlich. Beachtet werden müssen dabei die Marktkonformität gegenüber Maklern und anderen Anbietern von Immobilien (vgl. Beschlussvorschläge 1, 2, 4 des Antrags Nr. VI-A-03911). Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll auf eine Ausgewogenheit in den Quartieren geachtet und Räume für kreative Entwicklungen gesichert werden. Deshalb ist eine dezernatsübergreifende Kooperation notwendig, um die Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu sichern. Es sollen Potenziale innerhalb der Stadtverwaltung untersucht sowie in Kooperation mit externen Partnern Möglichkeiten erkundet und gemeinsame Aktivitäten vereinbart werden. Zuständig sind vor allem Ämter der Dezernate VII, IV und VI. Erläuterung Alternativvorschlag Der Stadtrat hat am 08.02.2017 die Vorlage VI-DS-03500 „Maßnahmen zum Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 – 2020“ zur Kenntnis genommen. Der erste Handlungsschwerpunkt ist die „Ausgewogene, quartiersnahe Verteilung der kulturellen Angebote und Infrastruktur über die Gesamtstadt und Sicherung von Stadträumen für Kunst und Kultur“. Dort soll unter Punkt 7a die „Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsräumen für bildende Künstler/-innen sowie kulturell Kreativer“ aufgenommen werden, um der Relevanz des Themas innerhalb der kulturpolitischen Entwicklung der Stadt zu entsprechen. Der Fachausschuss Kultur erhält damit jährlich eine Information über die Aktivitäten (vgl. Beschlussvorschläge 1 und 4 des Antrags Nr. VI-A-03911). Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Ateliers in Leipzig anzumieten. Darüber hinaus wird laufend geprüft, ob Liegenschaften, über die die Stadt verfügt, durch Künstler/-innen und Kreativschaffende genutzt werden können. 6/6 X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: