Daten
Kommune
Leipzig
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1271333.pdf
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124 kB
Erstellt
24.04.17, 12:00
Aktualisiert
05.09.17, 15:26
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Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03911-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für
bildende Künstler/innen in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Kultur
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
15.08.2017
18.08.2017
21.08.2017
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
x Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsräumen für bildende
Künstler/-innen sowie Kreativschaffender wird unter dem Handlungsschwerpunkt 1 als Punkt
7a in die Maßnahmeplanung 2016 – 2020 zur Kulturentwicklungsplanung aufgenommen.
2. Die Stadt Leipzig prüft laufend, ob Liegenschaften, über die die Stadt verfügt, für
Künstler/innen sowie Kreativschaffende geeignet sind und unter welchen Bedingungen eine
Nutzung möglich ist.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsräumen für bildende
Künstler/-innen sowie kulturell Kreativer sind im Zusammenhang mit den generellen
Bemühungen um Arbeits- und Ausstellungsräume für Kultur- und Kreativschaffende in
Leipzig zu sehen. Bildende Künstler/-innen sind ein Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Eine Anfrage bei der Künstlersozialkasse (KSK) ergab, dass in der Stadt Leipzig 1.107
bildende Künstler/-innen bei der KSK gemeldet sind. Zählt man die Region um Leipzig
herum, ungefähr in den Grenzen des Kulturraumes Leipziger Raum, hinzu, leben und
arbeiten in der Stadt und der Region Leipzig ca. 1.500 bildende Künstler/-innen. Dazu
kommen jährlich Absolventen der Hochschule für Grafik und Buchkunst.
Der Kulturwirtschaftsbericht Sachsen (2008) konstatiert, dass der Kunstmarkt zu den kleinen
Teilbereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft gehört. In wirtschaftlicher Hinsicht erreichen
alle einzelnen Gruppen des Kunstmarktes nur relativ bescheidene Durchschnittsumsätze.
Der Kulturwirtschaftsbericht konstatiert aber auch, dass der sächsische Kunstmarkt in der
internationalen Wahrnehmung momentan der bekannteste Bereich der Kultur- und
Kreativwirtschaft im Freistaat ist. Hervorgehoben wird, dass die guten Standortfaktoren wie
geringe Mieten und niedrige Lebenshaltungskosten positiv auf die Akteure vor Ort wirken.
Die große Mehrheit der bildenden Künstler/-innen befindet sich in einer ungesicherten
ökonomischen Lage. Der Kulturwirtschaftsbericht Sachsen verweist darauf, dass
Absolventen der Kunsthochschulen oftmals mit schwierigen Erwerbschancen und
Markteintrittsproblemen umzugehen haben. Dies sei jedoch weniger ein sächsisches
Problem als ein Strukturmerkmal der Kultur- und Kreativwirtschaft. Umso wichtiger sei aber
die Anerkennung selbstorganisierter Netzwerke, deren Stützung und Stabilisierung die
Marktbedingungen nachhaltig festigen könnten.
Ob sich Künstler/-innen tatsächlich am Kunstmarkt etablieren können, ist also von vielen
fördernden Faktoren und Umständen abhängig.
Die meisten der Berufskünstler/-innen leben von ca. 850 bis 1000 € verfügbaren Einkommen
monatlich. Ihre Arbeit basiert nicht auf finanziellen Anreizen, sondern auf dem Wunsch,
schöpferisch tätig zu sein. Dafür nehmen Künstler/-innen ökonomische Abstriche in Kauf.
Den meisten Künstler/-innen ist es wichtig, in einem Atelier zu arbeiten, in die lokale
Kunstszene integriert zu sein und einen Anschluss an ein interessiertes Publikum zu finden.
Das Atelier ist in der Regel Schnittstelle für Arbeit, Präsentation und Austausch. Ein
bezahlbares Atelier ist Kernvoraussetzung für die berufliche Existenz nahezu aller
Künstlerinnen und Künstler. Auch im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ (2007) wird betont, dass preiswerte Wohn-, Arbeits- und Ausstellungsräume
ein wesentlicher kultur- und kreativwirtschaftlicher Ansiedlungsfaktor sind - neben dem
vorhandenen öffentlichen kulturellen Angebot und den bestehenden Kulturwirtschaftsunternehmen einer Region.
Bisherige Maßnahmen der Verwaltung und aktuelle Aktivitäten
Aufgrund des dynamischen Bevölkerungswachstums und der steigenden Nachfrage nach
Flächen für Wohnen und Gewerbe wird in Leipzig das Angebot an preiswerten, geeigneten
Atelier- und Wohnräumen sowie alternativen Projekträumen auch für Kultur- und
Kreativschaffende geringer. Die Stadt Leipzig hat bereits eine Reihe von wirksamen
Maßnahmen ergriffen, insbesondere auch bei der Vermittlung und Suche von Räumen zur
Nutzung für Ateliers. Dabei hat sie mit unterschiedlichen Partnern zusammengearbeitet.
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Innerhalb der Stadtverwaltung ist das Dezernat Wirtschaft und Arbeit für die Medien- und
Kreativwirtschaft federführend und unterstützt Kreative, die unternehmerisch tätig sind. Die
Clusterarbeit des Teams Medien- und Kreativwirtschaft ist darauf ausgerichtet,
Entwicklungsbedingungen für wirtschaftliche relevante Unternehmen zu schaffen.
In dieses Raster passen bildende Künstler/-innen in der Regel nicht. Aus diesem Grund ist
vor allem die Kulturverwaltung bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für bildende
Künstler/innen aktiv.
Im Rahmen eines Atelierförderprogrammes standen freischaffenden bildenden Künstler/innen in Leipzig bis 2006 in vom Kulturamt angemieteten Räumen der ehemaligen
Werkzeugfabrik Pittler-Tornos, 40 Räume (insgesamt 1.055 qm) zu einem subventionierten
Mietpreis zur Verfügung. Diese Räume waren für zehn Jahre von 1996 bis 2006 von der
Stadt angemietet. Es handelte sich um Räume für Ateliers und Lager.
Weiterhin hatte das Kulturamt in einer ehemaligen Mineralwasserfabrik bei Kitzen, dem
Wunderbrunnen, 4 Ateliers inklusive Wohnräumen auf 333 qm angemietet und Künstler/innen zu einer kostengünstigen Untermiete überlassen. Der Mietvertrag der Stadt lief von
1994 bis 2004.
Das Budget des Kulturamtes betrug im Durchschnitt jährlich 66.000 EUR für beide
Atelierhäuser. Trotz des erfolgreichen Verlaufs der Modellprojekte konnten beide
Mietverträge aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht verlängert werden. Mit den
Vermietern wurde aber verhandelt, dass die Künstler die Räume weiter zu günstigen
Bedingungen nutzen können. Die Mehrzahl der Mieter sind in den Ateliers in der Pittlerstraße
verblieben und haben neue Verträge mit dem Vermieter abgeschlossen. Im Kulturamt hatte
danach die Nachfrage nach Atelierräumen stark abgenommen. In der Regel gab es nur noch
ein bis zwei Anfragen pro Jahr.
Eine akute Situation ergab sich 2012, als kurzfristig 150 Künstler/innen die bei privaten
Anbietern gemieteten Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee 64 und in der Pittlerstraße 26
gekündigt worden waren. Sie suchten nach preisgünstigen Atelierräumen und baten die
Stadtverwaltung um Hilfe. Das Kulturamt wurde in Zusammenarbeit mit dem
Liegenschaftsamt und dem Bund Bildender Künstler Leipzig e. V. (BBKL) aktiv und prüfte
zusammen mit den betroffenen Künstlern diverse städtische und private Liegenschaften. Die
meisten Ateliers konnten daraufhin im Gebäudekomplex Franz-Flemming-Straße 43/45
bezogen werden. Aktuell befinden sich dort 40 Ateliers. Bezieht man einen gewissen
Fluktuationsfaktor während des Zeitraumes von 2013 bis 2015 ein, kann man von der
direkten Betreuung von über 60 Künstler/-innen durch den BBKL in dieser Immobilie
ausgehen.
In einer neuen und fruchtbaren Kooperation mit HausHalten e. V. werden derzeit
Arbeitsräume auch in der Franz-Flemming-Str. 9 und 15 angeboten. Die MDL Consulting hat
Anfang 2014 die ehemalige Metallwarenfabrik von Emil Hänsel (Dietzold-Werke) in der
Franz-Flemming-Str. 9 gekauft und vermietet diese im Rahmen alternativer Projekte. Mitte
2014 erwarb die MDL Consulting zwei weitere Gebäude in der Franz-Flemming-Straße, die
im Laufe des Jahres 2015 ebenfalls als künstlerische Produktionsstätten vermietet und
genutzt werden. Dabei werden Einheiten zwischen 85 und 800 m² vergeben, die je nach
Bedarf auch noch kleinteiliger gestaltet werden können.
Damit entwickelt sich die Franz-Flemming-Straße zu einem wichtigen Atelierstandort.
Unterstützt wird dies vom BBKL, der dort langfristig eine „Ateliermeile“ entwickeln will.
Im Leipziger Norden ist es z.B. der Kunstort MONOPOL in der Haferkornstraße 15. Hier
werden durch die Verwaltungsgesellschaft „Kunstwerk Leipzig“ Werkstätten und Ateliers von
50 bis 500 m² vermietet.
Der BBKL ist mit seinen rund 220 Mitgliedern aus allen Bereichen der bildenden Kunst die
größte Künstlervereinigung in der Stadt Leipzig und im Leipziger Raum. Er versteht sich als
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Anlaufstelle für alle bildenden Künstler/-innen und Absolvent/-innen, also auch für
Nichtmitglieder, in berufsrelevanten Fragen und im Besonderen bei der Ateliervermittlung.
Der Verein agiert seit 2013 im Auftrag des Kulturamtes als Ansprechpartner und Berater bei
der Ateliersuche. Die institutionelle Förderung des BBKL wurde in diesem Zusammenhang
um 20.000 EUR erhöht.
Der BBKL übernimmt vermittelnde und verwaltende Tätigkeiten und pflegt eine Übersicht
über verfügbare Ateliers mit Adressen, Preisen und Ansprechpartnern, die ständig
aktualisiert wird und auf der Internetseite des Vereins abrufbar ist (http://www.bbkl.org/ siehe unter Atelier-Raum-Liste). Darin sind auch Angebote privater Atelieranbieter enthalten.
Der Verein arbeitet am Aufbau eines aktiven und nachhaltigen Netzwerkes von
Atelieranbietern und informiert sich über aktuelle Entwicklungen und Planungen auf diesem
Gebiet. Über den BBKL wird allen Atelieranbietern eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
gewährleistet.
Zu den Aufgaben des BBKL gehören weiter die umfassende Beratung der Interessent/innen, die Besichtigung möglicher Atelierräume, Beratung bei der Einrichtung von Ateliers im
Rahmen der Künstlerselbstverwaltung sowie das Abwickeln der Mietverträge bis hin zur
Übergabe der Atelierräume. Bei Fragen oder Probleme seitens der Mieter/-innen, standen
und stehen Vereinsmitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unterstützt von Stadtteilentwickler/-innen und Quartiersmanager/-innen wurden und werden
durch den BBKL neue Nutzungskonzepte für bisher vernachlässigte Immobilien entwickelt
und umgesetzt, in deren Mittelpunkt u.a. arbeitende bzw. ausstellende Künstler/-innen
stehen. Diese sorgen meist als Avantgarde für die bisher fehlenden Impulse, wenn es um
eine Wiederbelebung von Stadtgebieten geht.
Geplante Maßnahmen
Die Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/-innen ist vor dem
Hintergrund der wachsenden Stadt von großer Bedeutung. Es müssen deshalb Maßnahmen
eingeleitet werden, durch die langfristig nutzbare Räume für Kreativschaffende entstehen.
Dabei sollen auch Modelle aus anderen Städten herangezogen werden.
Das Dezernat Kultur prüft deshalb laufend in enger Zusammenarbeit mit den Dezernaten
Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft und Arbeit, ob Liegenschaften, über die die Stadt
verfügt, für kulturelle Nutzungen geeignet sind und unter welchen Bedingungen diese durch
Künstler/-innen sowie Kreativschaffende genutzt werden können.
Dabei wird auch geprüft, ob Atelierräume auch in Gewerbebauten geschaffen bzw.
angeboten werden können. Dabei sollen als Kooperationspartner Vereine einbezogen
werden. Das Netzwerk Leipziger Freiheit fördert zum Beispiel kooperatives Bauen und
Wohnen in Leipzig und kann auch eine geeignete Anlaufstelle für Kreativschaffende sein, um
im Rahmen von Baugemeinschaften bezahlbare Wohn- und Atelierräume zu entwickeln.
Auch Fragen nach alternativen Fördermaßnahmen bei der Selbstorganisation von Künstler/innen müssen in diesem Zusammenhang eruiert werden.
Sollten die Prüfungen des stadteigenen Immobilienbestandes ergeben, dass sich
Liegenschaften, deren Fachamtszuständigkeit dem Liegenschaftsamt obliegt, zur Nutzung
durch Künstler/-innen + Kreativschaffende eignen, kann eine Vermietung und/oder
Veräußerung nur gegen Entgeltzahlungen in ortsüblicher Höhe bzw. im Veräußerungsfall
gegen Zahlung des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes erfolgen.
Im Leipziger Osten gibt es mit der „Alten Feuerwache“ in der Gregor-Fuchs-Straße eine
Immobilie, die derzeit ungenutzt ist. Das Konzept einer Wiedernutzbarmachung wird aktiv
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von der IG Ostwache vorangetrieben. Es zielt darauf ab, Raum für Gewerbe, Kultur und
Soziales, immer in Bezug auf die Nachbarschaft, zu schaffen.
Eine gemeinsame Internetplattform für die Raumsuche aller Kreativschaffenden ist ein
weiteres Beispiel für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Es soll eine Datenbank zur
Selbsteintragung der Immobilieneigentümer (sowohl kommunale Eigentümer als auch
Private) erstellt werden.
Wie im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-03853 dargelegt, gibt es bereits
clusterbezogene Webseiten und Flächendatenbanken, auf die aufgebaut werden kann. Der
Immobilienservice Immosis durch einem Leerstandsmelder für Kreativschaffende erweitert
werden (https://www.wirtschaftsregion-leipzig-halle.de/index.php/gewerbeflaechen.html).
Dazu sind Anpassungen der Plattform erforderlich. Beachtet werden müssen dabei die
Marktkonformität gegenüber Maklern und anderen Anbietern von Immobilien (vgl.
Beschlussvorschläge 1, 2, 4 des Antrags Nr. VI-A-03911).
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll auf eine Ausgewogenheit in den
Quartieren geachtet und Räume für kreative Entwicklungen gesichert werden.
Deshalb ist eine dezernatsübergreifende Kooperation notwendig, um die
Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu sichern. Es sollen Potenziale
innerhalb der Stadtverwaltung untersucht sowie in Kooperation mit externen Partnern
Möglichkeiten erkundet und gemeinsame Aktivitäten vereinbart werden. Zuständig sind vor
allem Ämter der Dezernate VII, IV und VI.
Erläuterung Alternativvorschlag
Der Stadtrat hat am 08.02.2017 die Vorlage VI-DS-03500 „Maßnahmen zum
Kulturentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2016 – 2020“ zur Kenntnis genommen. Der erste
Handlungsschwerpunkt ist die „Ausgewogene, quartiersnahe Verteilung der kulturellen
Angebote und Infrastruktur über die Gesamtstadt und Sicherung von Stadträumen für Kunst
und Kultur“.
Dort soll unter Punkt 7a die „Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Sicherung von
Arbeitsräumen für bildende Künstler/-innen sowie kulturell Kreativer“ aufgenommen werden,
um der Relevanz des Themas innerhalb der kulturpolitischen Entwicklung der Stadt zu
entsprechen. Der Fachausschuss Kultur erhält damit jährlich eine Information über die
Aktivitäten (vgl. Beschlussvorschläge 1 und 4 des Antrags Nr. VI-A-03911).
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Ateliers in Leipzig anzumieten. Darüber hinaus wird
laufend geprüft, ob Liegenschaften, über die die Stadt verfügt, durch Künstler/-innen und
Kreativschaffende genutzt werden können.
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X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: