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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1295038.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. -03888-ÄA-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Alternativvorschlag: Die Beschlussvorlage wird um einen fünften Beschlusspunkt, dass die Funktionsstärke mit 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2010 bis 2015 fortgeschrieben wird, ergänzt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/5 Sachverhalt: Mit der Beschlussvorlage VI-DS-03888 wurde die „3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021“ durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes berücksichtigt alle vorangegangenen Beschlüsse zur Brandschutzbedarfsplanung und konzentriert sich inhaltlich auf die Themen, die sich gegenüber der vorangegangenen 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2010 bis 2015 ändern und durch Beschluss der Ratsversammlung fortgeschrieben werden sollen. Themen, die Verwaltungshandeln darstellen und in der Vergangenheit dennoch in den Brandschutzbedarfsplänen festgehalten wurden, werden nicht mehr aufgeführt. Änderungsantrag: Die Beschlussvorlage ist inhaltlich unter einem Punkt 5 mit einem detaillierten strukturiertem Personalkonzept mit:      Personalentwicklungskonzept Festschreibung einer täglichen Funktionsstärke (Anzahl der Funktionsstellen) Aktueller Berechnung und Festlegung des zukünftigen Personaleinsatzfaktor unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Ausfallzeiten einem Aus- und Weiterbildungskonzeptes mit detaillierter Ausbildungsstellenfestschreibung an der Landesfeuerwehrschule Sachsen unter besonderer Berücksichtigung des personellen Nachwuchses (Auszubildende) und einer Erarbeitung eines Personalstärke- und Ausbildungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leipzig zu ergänzen, wird, bis auf die Festschreibung der aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 bis 2015 ermittelten 82 Funktionsstellen mittels eines ergänzenden fünften Beschlusspunktes in der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, wegen Verwaltungshandelns abgelehnt. Begründung: Zum Personalentwicklungskonzept Personalentwicklungskonzepte sind Bestandteil der Personalwirtschaft innerhalb einer Organisation. Sie beinhalten mehr als die reine quantitative Besetzung von Stellen. Dass im Stellenplan vorhandene Stellen auch qualitativ besetzt werden, bestimmt sich über die Arbeitsplatzbeschreibungen und den darin definierten Anforderungen, die wiederum im Stellenausschreibungsverfahren allen potentiellen Bewerbern zur Verfügung stehen. Personalentwicklung unter Nutzung von Instrumenten wie zum Beispiel Durchführen von Potentialanalysen, Durchführung und Auswertung von Mitarbeitergesprächen, Berücksichtigung des dienstlichen Beurteilungswesens sind intern, betreffen die Beschäftigten und stellen somit in Anwendung der Führungsleitlinien der Stadt Leipzig Verwaltungshandeln dar. Zur Festschreibung einer täglichen Funktionsstärke Die Funktionsstärke von 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan ist bedarfsgerecht und wird fortgeschrieben, weshalb keine explizite Erwähnung in der 3. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan erfolgte. 3/5 Es wird aber, damit diesbezüglich keine Unklarheiten bestehen, die Angabe der Funktionsstärke von 82 Funktionen in einem fünften Beschlusspunkt ergänzt. Zur aktuellen Berechnung und Festlegung des zukünftigen Personaleinsatzfaktors (PEF) unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Ausfallzeiten Der Personaleinsatzfaktor ist ein Quotient aus den Termen Jahresfunktionsstunden als Dividend und Nettojahresverfügbarkeit als Divisor. PEF= (T x S x F) / (W x A) T= Besetzungstage (365) S= tägliche Besetzungsstunden (24) F= Einsatzfunktion n=1 W= Wochenarbeitszeit A= Nettojahresanwesenheitswochen Bis zum 31. Dezember 2013 wurde im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst auf der Grundlage der Sächsischen Arbeitszeitverordnung und einer durch die Beamten abgegebenen Individualerklärung, abweichend von der EU Arbeitszeitverordnung, eine Wochenarbeitszeit von 52 Stunden geleistet. Die Individualerklärungen wurden durch die Beamten mit dem Ziel, nicht über die EU-zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst zu verrichten, widerrufen. Am 17. September 2014 hat die Ratsversammlung beschlossen (DS-00002/14), die Wochenarbeitszeit ab 1. Januar 2015 auf 50 und ab 1. Januar 2016 auf die zulässigen 48 Stunden abzusenken. Auf den PEF wirkte sich das dahingehend aus, dass er ab 1. Januar 2016 auf 4,79 angestiegen war. Bei 82 zu besetzenden Funktionen in der Berufsfeuerwehr errechnen sich damit 393 Stellen. Der aktuelle PEF von 4,79 wurde im Jahr 2016 auch zur Berechnung der Stellen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst für den Stellenplan 2017/2018 im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung herangezogen. Der PEF wurde nach Abschluss des ersten Jahres mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im I. Quartal 2017 überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich aufgrund der sich ändernden Variabel „Ausgleich für Werkfeiertage“ im Faktor Nettojahresanwesenheitswochen ein mit 4,69 günstigerer PEF für das Jahr 2017 errechnet, woraus sich 385 Stellen errechnen. Hingegen würde sich wegen des höheren „Ausgleiches für Werkfeiertage“ im Jahr 2018 ein PEF von 4,76 ergeben, woraus sich 390 Stellen errechnen. Das zeigt, dass der Personaleinsatzfaktor keine Konstante sondern ein variabler Wert ist. Im Rahmen der zweijährigen Doppelhaushalts- und damit einhergehender Stellenplanung zur Ermittlung der Stellenbedarfe findet somit immer ein aktuell errechneter PEF zur Ermittlung der erforderlichen Stellen im Rahmen des Verwaltungshandelns Anwendung. Zum Aus- und Weiterbildungskonzept mit detaillierter Ausbildungsstellenfestschreibung an der Landesfeuerwehrschule Sachsen unter besonderer Berücksichtigung des personellen Nachwuchses Die Planung und Beantragung von Lehrgangsplätzen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen für die Ausbildung von Brandmeistern sowie Brandoberinspektoren erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsam mit dem Personalamt ermittelten Bedarfes. Eine detaillierte Festschreibung der Ausbildungsstellen für den Geltungszeitraum der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist nicht möglich und auch nicht zielführend. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass der tatsächliche jährliche Bedarf, insbesondere aufgrund von ungeplantem Ausscheiden von Bediensteten, einer 4/5 regel-mäßigen Veränderung unterliegt und angepasst werden muss. Durch die Branddirektion erfolgt dazu gegenüber der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren eine Vorplanung der Ausbildungsplätze, die dann entsprechend dem tatsächlichen Bedarf jährlich für das Folgejahr präzisiert wird. Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Fortbildung der Bediensteten der Berufsfeuerwehr und der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt in den Feuerwachen und den Ortsfeuerwehren eine Ermittlung des Bedarfes, der dann jährlich an die Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule gemeldet und von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule unter Berücksichtigung der sachsenweiten Bedarfe bestätigt wird. Auch diese Anzahl an Lehrgangsplätzen lässt sich nicht über einen längeren Zeitraum festschreiben, da jedes Jahr ein Abgleich zwischen dem Lehrgangsangebot und dem ermittelten Bedarf erfolgt und erst danach über die konkrete Lehrgangsteilnahme entschieden wird. Zum Stärke- und Funktionskonzept der Freiwilligen Feuerwehr Das Stärke- und Funktionskonzept ergibt sich aus dem aktuellen Ratsbeschluss RBV 1423/12 „Konzeption der Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Die zusammengefasste Mindeststärke wurde mit 442 und die Höchststärke mit 652 Mitgliedern beschlossen. In der Anlage 1 der 3. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 ist die zusammengefasste Entwicklung seit 2010 dargestellt. Insgesamt ist, entgegen dem Trend in der Fläche, keine rückläufige Entwicklung festzustellen. Nimmt man den erreichten Mitgliederstand des Jahres 2015 als Bezug, dann liegt die Mitgliedsstärke mit 193 Angehörigen sehr deutlich über der Mindeststärke von 442 Mitgliedern. Die Ratsversammlung hatte am 17. November 2016 mit der Beschlussvorlage VI-DS-0269 beschlossen, dass das Zusatzbudget von jährlich 100 T€ bis 2018 fortgeschrieben wird und im Jahr 2018 eine Evaluierung durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 vorzulegen ist. In diesem Kontext wird auch das Stärke- und Funktionskonzept evaluiert. 5/5