Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1295038.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
07.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. -03888-ÄA-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Leipzig für die Jahre 2017
bis 2021 durch die Branddirektion
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Alternativvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird um einen fünften Beschlusspunkt, dass die Funktionsstärke mit
82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2010 bis 2015
fortgeschrieben wird, ergänzt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage VI-DS-03888 wurde die „3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021“ durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes berücksichtigt alle vorangegangenen Beschlüsse zur Brandschutzbedarfsplanung und konzentriert
sich inhaltlich auf die Themen, die sich gegenüber der vorangegangenen 2. Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2010 bis 2015 ändern und durch Beschluss der
Ratsversammlung fortgeschrieben werden sollen. Themen, die Verwaltungshandeln darstellen und in der Vergangenheit dennoch in den Brandschutzbedarfsplänen festgehalten
wurden, werden nicht mehr aufgeführt.
Änderungsantrag:
Die Beschlussvorlage ist inhaltlich unter einem Punkt 5 mit einem detaillierten strukturiertem
Personalkonzept mit:
Personalentwicklungskonzept
Festschreibung einer täglichen Funktionsstärke (Anzahl der Funktionsstellen)
Aktueller Berechnung und Festlegung des zukünftigen Personaleinsatzfaktor unter
Berücksichtigung von Urlaubs- und Ausfallzeiten
einem Aus- und Weiterbildungskonzeptes mit detaillierter Ausbildungsstellenfestschreibung an der Landesfeuerwehrschule Sachsen unter besonderer
Berücksichtigung des personellen Nachwuchses (Auszubildende) und
einer Erarbeitung eines Personalstärke- und Ausbildungskonzept für die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Leipzig
zu ergänzen, wird, bis auf die Festschreibung der aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 bis 2015 ermittelten 82 Funktionsstellen mittels eines ergänzenden fünften Beschlusspunktes in der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes,
wegen Verwaltungshandelns abgelehnt.
Begründung:
Zum Personalentwicklungskonzept
Personalentwicklungskonzepte sind Bestandteil der Personalwirtschaft innerhalb einer Organisation. Sie beinhalten mehr als die reine quantitative Besetzung von Stellen. Dass im
Stellenplan vorhandene Stellen auch qualitativ besetzt werden, bestimmt sich über die
Arbeitsplatzbeschreibungen und den darin definierten Anforderungen, die wiederum im
Stellenausschreibungsverfahren allen potentiellen Bewerbern zur Verfügung stehen. Personalentwicklung unter Nutzung von Instrumenten wie zum Beispiel Durchführen von Potentialanalysen, Durchführung und Auswertung von Mitarbeitergesprächen, Berücksichtigung
des dienstlichen Beurteilungswesens sind intern, betreffen die Beschäftigten und stellen
somit in Anwendung der Führungsleitlinien der Stadt Leipzig Verwaltungshandeln dar.
Zur Festschreibung einer täglichen Funktionsstärke
Die Funktionsstärke von 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
ist bedarfsgerecht und wird fortgeschrieben, weshalb keine explizite Erwähnung in der
3. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan erfolgte.
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Es wird aber, damit diesbezüglich keine Unklarheiten bestehen, die Angabe der
Funktionsstärke von 82 Funktionen in einem fünften Beschlusspunkt ergänzt.
Zur aktuellen Berechnung und Festlegung des zukünftigen Personaleinsatzfaktors (PEF)
unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Ausfallzeiten
Der Personaleinsatzfaktor ist ein Quotient aus den Termen Jahresfunktionsstunden als
Dividend und Nettojahresverfügbarkeit als Divisor.
PEF= (T x S x F) / (W x A)
T= Besetzungstage (365)
S= tägliche Besetzungsstunden (24)
F= Einsatzfunktion n=1
W= Wochenarbeitszeit
A= Nettojahresanwesenheitswochen
Bis zum 31. Dezember 2013 wurde im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst auf der Grundlage der Sächsischen Arbeitszeitverordnung und einer durch die Beamten abgegebenen
Individualerklärung, abweichend von der EU Arbeitszeitverordnung, eine Wochenarbeitszeit
von 52 Stunden geleistet. Die Individualerklärungen wurden durch die Beamten mit dem Ziel,
nicht über die EU-zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinaus Dienst zu verrichten,
widerrufen.
Am 17. September 2014 hat die Ratsversammlung beschlossen (DS-00002/14), die
Wochenarbeitszeit ab 1. Januar 2015 auf 50 und ab 1. Januar 2016 auf die zulässigen 48
Stunden abzusenken. Auf den PEF wirkte sich das dahingehend aus, dass er ab 1. Januar
2016 auf 4,79 angestiegen war. Bei 82 zu besetzenden Funktionen in der Berufsfeuerwehr
errechnen sich damit 393 Stellen.
Der aktuelle PEF von 4,79 wurde im Jahr 2016 auch zur Berechnung der Stellen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst für den Stellenplan 2017/2018 im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung herangezogen. Der PEF wurde nach Abschluss des ersten Jahres mit
einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im I. Quartal 2017 überprüft. Die Überprüfung hat
ergeben, dass sich aufgrund der sich ändernden Variabel „Ausgleich für Werkfeiertage“ im
Faktor Nettojahresanwesenheitswochen ein mit 4,69 günstigerer PEF für das Jahr 2017
errechnet, woraus sich 385 Stellen errechnen. Hingegen würde sich wegen des höheren
„Ausgleiches für Werkfeiertage“ im Jahr 2018 ein PEF von 4,76 ergeben, woraus sich 390
Stellen errechnen.
Das zeigt, dass der Personaleinsatzfaktor keine Konstante sondern ein variabler Wert ist. Im
Rahmen der zweijährigen Doppelhaushalts- und damit einhergehender Stellenplanung zur
Ermittlung der Stellenbedarfe findet somit immer ein aktuell errechneter PEF zur Ermittlung
der erforderlichen Stellen im Rahmen des Verwaltungshandelns Anwendung.
Zum Aus- und Weiterbildungskonzept mit detaillierter Ausbildungsstellenfestschreibung an
der Landesfeuerwehrschule Sachsen unter besonderer Berücksichtigung des personellen
Nachwuchses
Die Planung und Beantragung von Lehrgangsplätzen an der Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule Sachsen für die Ausbildung von Brandmeistern sowie Brandoberinspektoren erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsam mit dem Personalamt
ermittelten Bedarfes.
Eine detaillierte Festschreibung der Ausbildungsstellen für den Geltungszeitraum der
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist nicht möglich und auch nicht
zielführend. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass der tatsächliche jährliche
Bedarf, insbesondere aufgrund von ungeplantem Ausscheiden von Bediensteten, einer
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regel-mäßigen Veränderung unterliegt und angepasst werden muss. Durch die
Branddirektion erfolgt dazu gegenüber der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren eine Vorplanung der Ausbildungsplätze, die dann entsprechend dem tatsächlichen Bedarf jährlich für das Folgejahr präzisiert wird.
Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Fortbildung der Bediensteten der Berufsfeuerwehr und der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt in den Feuerwachen und den
Ortsfeuerwehren eine Ermittlung des Bedarfes, der dann jährlich an die Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule gemeldet und von der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule unter Berücksichtigung der sachsenweiten Bedarfe bestätigt wird. Auch diese
Anzahl an Lehrgangsplätzen lässt sich nicht über einen längeren Zeitraum festschreiben, da
jedes Jahr ein Abgleich zwischen dem Lehrgangsangebot und dem ermittelten Bedarf erfolgt
und erst danach über die konkrete Lehrgangsteilnahme entschieden wird.
Zum Stärke- und Funktionskonzept der Freiwilligen Feuerwehr
Das Stärke- und Funktionskonzept ergibt sich aus dem aktuellen Ratsbeschluss RBV 1423/12 „Konzeption der Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Die zusammengefasste Mindeststärke wurde mit 442 und die Höchststärke mit 652 Mitgliedern beschlossen. In der Anlage 1 der 3. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 ist die
zusammengefasste Entwicklung seit 2010 dargestellt.
Insgesamt ist, entgegen dem Trend in der Fläche, keine rückläufige Entwicklung festzustellen. Nimmt man den erreichten Mitgliederstand des Jahres 2015 als Bezug, dann liegt
die Mitgliedsstärke mit 193 Angehörigen sehr deutlich über der Mindeststärke von 442
Mitgliedern.
Die Ratsversammlung hatte am 17. November 2016 mit der Beschlussvorlage VI-DS-0269
beschlossen, dass das Zusatzbudget von jährlich 100 T€ bis 2018 fortgeschrieben wird und
im Jahr 2018 eine Evaluierung durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung
2019/2020 vorzulegen ist. In diesem Kontext wird auch das Stärke- und Funktionskonzept
evaluiert.
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