Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1297058.pdf
Größe
36 MB
Erstellt
20.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04579
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum 2. Entwurf des Teilplans Einzelhandel und
Zentrale Orte der Planungsregion Halle
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum 2. Entwurf des
Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie
großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle, welche Trägerin der Regionalplanung in der
Region Halle ist, überarbeitet derzeit ihren Regionalplan, u.a. durch Aufstellung von
Teilplänen. Die Stadt Leipzig ist von den Zielen des Regionalplans hauptsächlich im Hinblick
auf das in der Planungsregion Halle liegende Einkaufszentrum Saalepark (Nova Eventis)
betroffen, durch welches Leipzig Kaufkraftabflüsse erleidet.
Die Stadt Leipzig ist aktuell aufgerufen, zum 2. Entwurf des Teilplans „Zentrale Orte,
Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ Stellung
zu nehmen. Die Stadt Leipzig hatte sich bereits 2016 zum 1. Entwurf des o.g. Teilplans
geäußert und keine Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Gegenüber dem 1. Entwurf wurde u.a. Ziel Z 1 in Kap. 3.1.2.3 gestrichen. Damit entfällt ein
wichtiges Instrument zur Begrenzung bzw. raumverträglichen Steuerung der Entwicklung der
raumordnungswidrigen großflächigen Einzelhandelsstandorte der Nachwendezeit, wie der
Saalepark.
Die aktuelle Verkaufsflächenerweiterung bei Möbel Höffner am Saalepark, zu welcher die
Stadt Leipzig nicht angehört wurde, zeigt, dass es dringend größerer raumordnerischer
Steuerung in diesem Bereich bedarf.
Daher fordert die Stadt Leipzig nachdrücklich die Wiederaufnahme des o.g. Ziels Z 1 in den
vorliegenden Teilplan.
Hinweis: Aufgrund einzuhaltender Beteiligungsfristen wurde der beigefügte Entwurf der
Stellungnahme bereits mit Gremienvorbehalt an die Planungsgemeinschaft Halle gesendet.
Anlagen:
Entwurf Stellungnahme
Karte 2. Entwurf Teilplan EZH/ZO
Auszug aus Text Teilplan EZH/ZO
2/2
Postanschrift: Stadt Leipzig 04092 Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Regionale Planungsgemeinschaft Halle
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
rpgh-01
Unser Zeichen
Telefon/Telefax
-4917/-4930
E-Mail
dezernat6@leipzig.de
Datum
07.2017
2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge
sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle – Stellungnahme der Stadt Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 12.06.2017 erhielt die Stadt Leipzig von der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle den
2. Entwurf des o.g. Teilplans mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hatte mit
Stellungnahme vom 10.06.2016 sich bereits zum 1. Entwurf des o.g. Teilplans geäußert und keine Hinweise
und Bedenken vorgebracht. Zum 2. Entwurf des Teilplans nimmt die Stadt Leipzig wie folgt Stellung:
Hinweis vorab: Diese Stellungnahme wird mit Gremienvorbehalt verschickt.
In dem nunmehr vorliegenden Entwurf sind Ziele und Grundsätze zur Steuerung des Einzelhandels gegenüber
dem 1. Entwurf gestrichen worden. Dies betrifft zum einen den Grundsatz G 8 in Kapitel 3.1.2.2, welcher
regelte, dass die Neuansiedlung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Einzelhandel mit einem
nahversorgungsrelevanten Verkaufsflächenanteil von 400 m² im ländlichen Raum vor seiner Genehmigung
interkommunal und regionalplanerisch abgestimmt werden soll.
Für die Stadt Leipzig noch wichtiger ist die Streichung des ehemaligen Zieles Z 1 in Kapitel 3.1.2.3
Großflächiger Einzelhandel inkl. der ausführlichen Begründung. Dieses Ziel beinhaltete, dass die städtebaulich
nicht integrierten bzw. nicht der zentralörtlichen Versorgungsfunktion eines Zentralen Ortes entsprechenden
Standorte des großflächigen Einzelhandels, u.a. in Günthersdorf/Kötschlitz, Bestandsschutz haben,
Nutzungsänderungen jedoch nicht zulasten von innenstadtrelevanten Sortimenten an innerstädtischen
Standorten erfolgen dürfen und Erweiterungen unzulässig sind.
Diese Zielformulierung bildete einen für den weiteren Umgang mit den Nachwendestandorten des
großflächigen Einzelhandels, u.a. des Saaleparks/Nova Eventis verlässlichen Rahmen, auch für die Stadt
Leipzig, welche durch den Saalepark einschließlich der Möbeleinrichtungshäuser aufgrund des
Kaufkraftabflusses in diesen Bereich in erheblichem Maße beeinträchtigt wird u.a. durch Schwächung der
Zentrenstruktur der Stadt Leipzig.
Die Stadt Leipzig fordert daher, das ehemalige Ziel Z 1 in Kapitel 3.1.2.3 wieder in den Entwurf des o.g.
Teilplans aufzunehmen.
Dass eine landes- und regionalplanerische Steuerung der nicht integrierten großflächigen
Einzelhandelsstandorte dringend erforderlich ist, zeigt nicht zuletzt die aktuelle Verkaufsflächenerweiterung um
10.000 m² von Möbel Höffner am Standort Günthersdorf/Kötzschlitz, welche die Stadt Leipzig nur über
Umwege erfahren hat und keine Möglichkeit hatte, sich zu dieser Erweiterung zu äußern.
Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig
Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de
Umso erstaunlicher ist, dass ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt das Ziel Z 1 aus dem Teilplanentwurf
wieder herausgenommen wird, obwohl dieses Ziel gerade Erweiterungen wie bei Möbel Höffner ggf.
verhindern könnte und – sofern eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 besteht – eine Planungspflicht
auslösen würde. Damit wird ein wichtiges raumordnerisches Steuerungsinstrument aufgegeben.
An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass im Resümee der letzten Jahre es am Standort
Günthersdorf/Kötschlitz nicht gelungen ist, Erweiterungen der Verkaufsflächen raumordnerisch zu steuern.
Hiermit ist erwiesen, dass bereits in der gelebten Rechtspraxis auf die vorhandenen raumordnerischen Ziele
wenig bis keine Rücksicht genommen wird. Aus diesem Grund ist zu befürchten, dass bei Wegfall des im 1.
Entwurf des Teilplans enthaltenen Zieles Z 1 in Kapitel 3.1.2.3 jeglicher Erweiterung der vorhandenen nicht
integrierten raumordnungswidrigen großflächigen Einzelhandelsstandorte Tür und Tor geöffnet wird. Der
Wegfall dieses Ziels ist daher hochbrisant und aus Sicht der Stadt Leipzig nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Mitzeichnung Fr. Meyer-Kayser:
Verteiler:
LDS Leipzig, Fr. Dr. Böhme
IHK Leipzig, Fr. Fleischer
Reg. Planungsstelle, Hr. Prof. Berkner
IHK Halle-Dessau
Stadt Halle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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61.10
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Naumburg Ortsteil Heilbad Bad Kösen
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An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)
Grundzentrum
Darstellung auf der Grundlage der Topographischen Karten: 1:100.000
Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14
© Regionale Planungsgemeinschaft Halle, 2017
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