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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1297058.pdf
Größe
36 MB
Erstellt
20.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:03

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04579 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum 2. Entwurf des Teilplans Einzelhandel und Zentrale Orte der Planungsregion Halle Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum 2. Entwurf des Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle, welche Trägerin der Regionalplanung in der Region Halle ist, überarbeitet derzeit ihren Regionalplan, u.a. durch Aufstellung von Teilplänen. Die Stadt Leipzig ist von den Zielen des Regionalplans hauptsächlich im Hinblick auf das in der Planungsregion Halle liegende Einkaufszentrum Saalepark (Nova Eventis) betroffen, durch welches Leipzig Kaufkraftabflüsse erleidet. Die Stadt Leipzig ist aktuell aufgerufen, zum 2. Entwurf des Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ Stellung zu nehmen. Die Stadt Leipzig hatte sich bereits 2016 zum 1. Entwurf des o.g. Teilplans geäußert und keine Hinweise oder Bedenken vorgebracht. Gegenüber dem 1. Entwurf wurde u.a. Ziel Z 1 in Kap. 3.1.2.3 gestrichen. Damit entfällt ein wichtiges Instrument zur Begrenzung bzw. raumverträglichen Steuerung der Entwicklung der raumordnungswidrigen großflächigen Einzelhandelsstandorte der Nachwendezeit, wie der Saalepark. Die aktuelle Verkaufsflächenerweiterung bei Möbel Höffner am Saalepark, zu welcher die Stadt Leipzig nicht angehört wurde, zeigt, dass es dringend größerer raumordnerischer Steuerung in diesem Bereich bedarf. Daher fordert die Stadt Leipzig nachdrücklich die Wiederaufnahme des o.g. Ziels Z 1 in den vorliegenden Teilplan. Hinweis: Aufgrund einzuhaltender Beteiligungsfristen wurde der beigefügte Entwurf der Stellungnahme bereits mit Gremienvorbehalt an die Planungsgemeinschaft Halle gesendet. Anlagen: Entwurf Stellungnahme Karte 2. Entwurf Teilplan EZH/ZO Auszug aus Text Teilplan EZH/ZO 2/2 Postanschrift: Stadt Leipzig  04092 Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Regionale Planungsgemeinschaft Halle An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom rpgh-01 Unser Zeichen Telefon/Telefax -4917/-4930 E-Mail dezernat6@leipzig.de Datum 07.2017 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle – Stellungnahme der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.06.2017 erhielt die Stadt Leipzig von der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle den 2. Entwurf des o.g. Teilplans mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Stadt Leipzig hatte mit Stellungnahme vom 10.06.2016 sich bereits zum 1. Entwurf des o.g. Teilplans geäußert und keine Hinweise und Bedenken vorgebracht. Zum 2. Entwurf des Teilplans nimmt die Stadt Leipzig wie folgt Stellung: Hinweis vorab: Diese Stellungnahme wird mit Gremienvorbehalt verschickt. In dem nunmehr vorliegenden Entwurf sind Ziele und Grundsätze zur Steuerung des Einzelhandels gegenüber dem 1. Entwurf gestrichen worden. Dies betrifft zum einen den Grundsatz G 8 in Kapitel 3.1.2.2, welcher regelte, dass die Neuansiedlung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Einzelhandel mit einem nahversorgungsrelevanten Verkaufsflächenanteil von 400 m² im ländlichen Raum vor seiner Genehmigung interkommunal und regionalplanerisch abgestimmt werden soll. Für die Stadt Leipzig noch wichtiger ist die Streichung des ehemaligen Zieles Z 1 in Kapitel 3.1.2.3 Großflächiger Einzelhandel inkl. der ausführlichen Begründung. Dieses Ziel beinhaltete, dass die städtebaulich nicht integrierten bzw. nicht der zentralörtlichen Versorgungsfunktion eines Zentralen Ortes entsprechenden Standorte des großflächigen Einzelhandels, u.a. in Günthersdorf/Kötschlitz, Bestandsschutz haben, Nutzungsänderungen jedoch nicht zulasten von innenstadtrelevanten Sortimenten an innerstädtischen Standorten erfolgen dürfen und Erweiterungen unzulässig sind. Diese Zielformulierung bildete einen für den weiteren Umgang mit den Nachwendestandorten des großflächigen Einzelhandels, u.a. des Saaleparks/Nova Eventis verlässlichen Rahmen, auch für die Stadt Leipzig, welche durch den Saalepark einschließlich der Möbeleinrichtungshäuser aufgrund des Kaufkraftabflusses in diesen Bereich in erheblichem Maße beeinträchtigt wird u.a. durch Schwächung der Zentrenstruktur der Stadt Leipzig. Die Stadt Leipzig fordert daher, das ehemalige Ziel Z 1 in Kapitel 3.1.2.3 wieder in den Entwurf des o.g. Teilplans aufzunehmen. Dass eine landes- und regionalplanerische Steuerung der nicht integrierten großflächigen Einzelhandelsstandorte dringend erforderlich ist, zeigt nicht zuletzt die aktuelle Verkaufsflächenerweiterung um 10.000 m² von Möbel Höffner am Standort Günthersdorf/Kötzschlitz, welche die Stadt Leipzig nur über Umwege erfahren hat und keine Möglichkeit hatte, sich zu dieser Erweiterung zu äußern. Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de Umso erstaunlicher ist, dass ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt das Ziel Z 1 aus dem Teilplanentwurf wieder herausgenommen wird, obwohl dieses Ziel gerade Erweiterungen wie bei Möbel Höffner ggf. verhindern könnte und – sofern eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 besteht – eine Planungspflicht auslösen würde. Damit wird ein wichtiges raumordnerisches Steuerungsinstrument aufgegeben. An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass im Resümee der letzten Jahre es am Standort Günthersdorf/Kötschlitz nicht gelungen ist, Erweiterungen der Verkaufsflächen raumordnerisch zu steuern. Hiermit ist erwiesen, dass bereits in der gelebten Rechtspraxis auf die vorhandenen raumordnerischen Ziele wenig bis keine Rücksicht genommen wird. Aus diesem Grund ist zu befürchten, dass bei Wegfall des im 1. Entwurf des Teilplans enthaltenen Zieles Z 1 in Kapitel 3.1.2.3 jeglicher Erweiterung der vorhandenen nicht integrierten raumordnungswidrigen großflächigen Einzelhandelsstandorte Tür und Tor geöffnet wird. Der Wegfall dieses Ziels ist daher hochbrisant und aus Sicht der Stadt Leipzig nicht hinnehmbar. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Mitzeichnung Fr. Meyer-Kayser: Verteiler: LDS Leipzig, Fr. Dr. Böhme IHK Leipzig, Fr. Fleischer Reg. Planungsstelle, Hr. Prof. Berkner IHK Halle-Dessau Stadt Halle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 01.11 80 61.10 Seite 2      Hettstedt Wettin-Löbejün Ortsteil Löbejün Gerbstedt Mansfeld Helbra  Lut her st adtEi sl eben Salzmünde  Röblingen am See   Mer sebur g    Mücheln Nebra  Freyburg  Leuna   Bad Dürrenberg Braunsbedra  Lützen Wei ßen f el s Naumbur g Naumburg Ortsteil Heilbad Bad Kösen Gröbers  Bad Lauchstädt Querfurt   Teutschenthal  Bad Bibra Landsberg Hal l e       Osterfeld   Hohenmölsen Stadt Teuchern   Zei t z Droyßig    Sachl i cherTei l pl an Grenze der Planungsregion Halle „Zen t r al eOr t e,Si cher un gun dEn t wi ckl un gder Dasei n svor sor gesowi egr oßf l ächi gerEi n zel han del “ f ürdi ePl an un gsr egi on Hal l e Kar t ogr aphi scheDar st el l un g Maßstab: 1:100.000 Oberzentrum Kilometer 0 5 10 Beschl ossen dur chdi eRegi on al ver samml un g am 23.03.2017 Mittelzentrum Gen ehmi gtdur chdi eober st eLan despl an un gsbehö r de am . ... ... . . . Regi on al ePl an un gsgemei n schaf tHal l e An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale) Grundzentrum Darstellung auf der Grundlage der Topographischen Karten: 1:100.000 Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14 © Regionale Planungsgemeinschaft Halle, 2017 Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigungen nur mit Erlaubnis des Herausgebers. Als Vervielfältigungen gelten z.B. Nachdrucke, Fotokopien, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern.