Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1298242.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
07.08.17, 12:00
Aktualisiert
29.09.17, 14:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04628
Status: öffentlich
Eingereicht von
Sandy Bednarski
Betreff:
Antwort auf die Einwohneranfrage VI-EF-04428-AW-01/Schulsozialarbeiterstellen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
in Ihrer oben aufgeführten Antwort verweisen Sie auf einen sozialindikativen Schlüssel,
welcher als Grundlage für Schulsozialarbeit benannt wird und bei welchem bspw. die 9.
Schule und die Schule Böhlitz-Ehrenberg im Ranking keine Notwenigkeit für
Schulsozialarbeit aufweisen. Weiterhin benennen Sie als „Unterstützungssystem“ für die
betreffenden Schulen „Ganztagsangebote und Schulbibliotheken/ Leseräume“ – über beides
verfügen die 9. Schule und die Schule Böhlitz-Ehrenberg NICHT.
Die Stadträte haben ganz offensichtlich am 01.02.2017 den Bedarf von Schulsozialarbeit an
diesen beiden Schulen (und auch an den anderen Schulen für welche ein Schulsozialarbeiter
„einstimmig angenommen“ wurde) erkannt und deshalb einen Beschluss diesbezüglich
gefasst.
Ich frage daher:
1. Wie erklären Sie – innerhalb einer Demokratie – das Aushebeln/ Nicht-Umsetzen eines
demokratisch gefassten Stadtratsbeschlusses?
2. Welche Unterstützung erfahren Schulen, wie die 9. und die Schule Böhlitz-Ehrenberg
durch die Stadt Leipzig bis Ihnen ein Schulsozialarbeiter zur Verfügung steht? (da diese
eben NICHT über die von Ihnen vorgeschlagenen „Unterstützungssysteme“, wie
Ganztagsangebote oder Schulbibliotheken verfügen)
3. Wird Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen NUR dann erfolgen, wenn der Freistaat
Sachsen diese finanzielle bezuschusst?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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