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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1298242.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
07.08.17, 12:00
Aktualisiert
29.09.17, 14:58

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04628 Status: öffentlich Eingereicht von Sandy Bednarski Betreff: Antwort auf die Einwohneranfrage VI-EF-04428-AW-01/Schulsozialarbeiterstellen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgermeister, in Ihrer oben aufgeführten Antwort verweisen Sie auf einen sozialindikativen Schlüssel, welcher als Grundlage für Schulsozialarbeit benannt wird und bei welchem bspw. die 9. Schule und die Schule Böhlitz-Ehrenberg im Ranking keine Notwenigkeit für Schulsozialarbeit aufweisen. Weiterhin benennen Sie als „Unterstützungssystem“ für die betreffenden Schulen „Ganztagsangebote und Schulbibliotheken/ Leseräume“ – über beides verfügen die 9. Schule und die Schule Böhlitz-Ehrenberg NICHT. Die Stadträte haben ganz offensichtlich am 01.02.2017 den Bedarf von Schulsozialarbeit an diesen beiden Schulen (und auch an den anderen Schulen für welche ein Schulsozialarbeiter „einstimmig angenommen“ wurde) erkannt und deshalb einen Beschluss diesbezüglich gefasst. Ich frage daher: 1. Wie erklären Sie – innerhalb einer Demokratie – das Aushebeln/ Nicht-Umsetzen eines demokratisch gefassten Stadtratsbeschlusses? 2. Welche Unterstützung erfahren Schulen, wie die 9. und die Schule Böhlitz-Ehrenberg durch die Stadt Leipzig bis Ihnen ein Schulsozialarbeiter zur Verfügung steht? (da diese eben NICHT über die von Ihnen vorgeschlagenen „Unterstützungssysteme“, wie Ganztagsangebote oder Schulbibliotheken verfügen) 3. Wird Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen NUR dann erfolgen, wenn der Freistaat Sachsen diese finanzielle bezuschusst? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1