Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1298041.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
02.08.17, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 16:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04613
Status: öffentlich
Eingereicht von
Annette Schaller-Kötitz
Betreff:
Flüchtlingswohnungen Arno-Nitzsche-Straße Höhe Nr. 37
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.08.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Arno-Nitzsche-Straße werden derzeit Wohnungen für Flüchtlinge errichtet. Gemäß
Flächennutzungsplan handelt es sich jedoch um eine gewerbliche Baufläche.
Die Nutzung von Flächen als Wohnraum in einem Gewerbegebiet ist jedoch nur zulässig,
wenn es sich um Wohnungen handelt, die im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet genutzt werden.
Dies ist bei der geplanten Wohnnutzung nicht der Fall.
Welche rechtliche Grundlage besteht zur Errichtung der Wohngebäude in einem Gebiet,
dass gemäß Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist?
Wird der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert?
Meiner Kenntnis nach sind in diesem Gebiet erheblich Schallemissionen der Stadtwerke vorhanden.
Wurde dies bei der Standortwahl berücksichtigt?
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