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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1298041.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
02.08.17, 12:00
Aktualisiert
03.04.18, 16:38

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04613 Status: öffentlich Eingereicht von Annette Schaller-Kötitz Betreff: Flüchtlingswohnungen Arno-Nitzsche-Straße Höhe Nr. 37 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.08.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, in der Arno-Nitzsche-Straße werden derzeit Wohnungen für Flüchtlinge errichtet. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich jedoch um eine gewerbliche Baufläche. Die Nutzung von Flächen als Wohnraum in einem Gewerbegebiet ist jedoch nur zulässig, wenn es sich um Wohnungen handelt, die im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet genutzt werden. Dies ist bei der geplanten Wohnnutzung nicht der Fall. Welche rechtliche Grundlage besteht zur Errichtung der Wohngebäude in einem Gebiet, dass gemäß Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist? Wird der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert? Meiner Kenntnis nach sind in diesem Gebiet erheblich Schallemissionen der Stadtwerke vorhanden. Wurde dies bei der Standortwahl berücksichtigt? 1/1