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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296999.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04576 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Verstöße gegen die Umweltzone Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit mündliche Beantwortung Sachverhalt: Die Stickstoffdioxidbelastung wird hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht. Der Umweltindikatorenbericht der Stadt Leipzig zeigt, dass die Stickstoffdioxidemissionen in Leipzig zwar über Jahre rückläufig waren, seit 2015 aber wieder stiegen und über dem Grenzwert von 40 µg/m3 pro Jahr liegen. Das Umweltqualitätsziel von 20 µg/m3 wurde bis heute nicht erreicht. Der Jahresmittelwert für krebserregenden Ruß überschreitet durchgehend den Grenzwert. Auch hier ist das Umweltqualitätsziel in Höhe von 0,8 µg/m3 nicht erreicht. Auch die Feinstaubbelastungen sind zwar sinkend, jedoch konnte das Umweltqualitätsziel von kleiner als 50 µg/m3 nicht erreicht werden. Nicht zuletzt der Diesel-Abgasskandal hat die Debatte um zusätzliche Möglichkeiten für die Kommune, durch restriktive Maßnahmen für eine bessere Luft zu sorgen, befeuert. Für Herbst wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, wonach, je nach Urteilsspruch, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, ggf. auch bereits nach geltender Rechtslage, möglich sind. In Leipzig wurde trotz Umweltzone in 2016 der Grenzwert für die Belastung durch Stickstofffdioxid an den Stationen Mitte und Lützner Straße überschritten. Gegen Dieselautos, deren tatsächliche Abgaswerte die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreiten, hat die Kommune keine Handhabe. Aber auch wenn die Kommune sicherlich hier neue Möglichkeiten braucht, helfen diese auch nur, wenn ihre Einhaltung kontrolliert wird. Daher fragen wir zu den bestehenden Regelungen an: 1. Wie wird die Einhaltung der geltenden Umweltzone kontrolliert und würde eine Intensivierung der Kontrollen einen positiven Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung haben? 2. Wie viele Verstöße gegen die Umweltzone wurden in 2015 und 2016 geahndet und wie hoch war die Gesamtsumme an Bußgeld, welches in diesen Jahren durch die Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Umweltzone eingenommen wurde? 3. Welche generellen Konsequenzen zieht die Stadt Leipzig aus dem „Dieselgate“ der deutschen Automobilindustrie und welche konkreten Maßnahmen schlussfolgert sie hieraus für die Leipziger Verkehrspolitik mit Blick auf die Gesundheit der Leipzigerinnen und Leipziger? Wie beurteilt die Stadtverwaltung Fahrverbote für (bestimmte) Diesel-Fahrzeuge vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Belastung in Leipzig durch Stickstoffdioxid? 4. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wird die Stadt Leipzig noch in diesem Jahr 2017 umsetzen, um ihrer Schutzpflicht gegenüber den Leipzigerinnen und Leipzigern ausreichend nachzukommen? 1/2 2/2