Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296999.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
19.07.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04576
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Verstöße gegen die Umweltzone
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Stickstoffdioxidbelastung wird hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht. Der
Umweltindikatorenbericht der Stadt Leipzig zeigt, dass die Stickstoffdioxidemissionen in
Leipzig zwar über Jahre rückläufig waren, seit 2015 aber wieder stiegen und über dem
Grenzwert von 40 µg/m3 pro Jahr liegen. Das Umweltqualitätsziel von 20 µg/m3 wurde bis
heute nicht erreicht.
Der Jahresmittelwert für krebserregenden Ruß überschreitet durchgehend den Grenzwert.
Auch hier ist das Umweltqualitätsziel in Höhe von 0,8 µg/m3 nicht erreicht. Auch die
Feinstaubbelastungen sind zwar sinkend, jedoch konnte das Umweltqualitätsziel von kleiner
als 50 µg/m3 nicht erreicht werden.
Nicht zuletzt der Diesel-Abgasskandal hat die Debatte um zusätzliche Möglichkeiten für die
Kommune, durch restriktive Maßnahmen für eine bessere Luft zu sorgen, befeuert.
Für Herbst wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, wonach, je nach
Urteilsspruch, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, ggf. auch bereits nach geltender
Rechtslage, möglich sind.
In Leipzig wurde trotz Umweltzone in 2016 der Grenzwert für die Belastung durch
Stickstofffdioxid an den Stationen Mitte und Lützner Straße überschritten. Gegen
Dieselautos, deren tatsächliche Abgaswerte die gesetzlichen Vorgaben deutlich
überschreiten, hat die Kommune keine Handhabe. Aber auch wenn die Kommune sicherlich
hier neue Möglichkeiten braucht, helfen diese auch nur, wenn ihre Einhaltung kontrolliert
wird.
Daher fragen wir zu den bestehenden Regelungen an:
1. Wie wird die Einhaltung der geltenden Umweltzone kontrolliert und würde eine
Intensivierung der Kontrollen einen positiven Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung haben?
2. Wie viele Verstöße gegen die Umweltzone wurden in 2015 und 2016 geahndet und wie
hoch war die Gesamtsumme an Bußgeld, welches in diesen Jahren durch die Ahndung von
Verstößen gegen die Bestimmungen der Umweltzone eingenommen wurde?
3. Welche generellen Konsequenzen zieht die Stadt Leipzig aus dem „Dieselgate“ der
deutschen Automobilindustrie und welche konkreten Maßnahmen schlussfolgert sie hieraus
für die Leipziger Verkehrspolitik mit Blick auf die Gesundheit der Leipzigerinnen und
Leipziger? Wie beurteilt die Stadtverwaltung Fahrverbote für (bestimmte) Diesel-Fahrzeuge
vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Belastung in Leipzig durch Stickstoffdioxid?
4. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplans wird die Stadt Leipzig noch in diesem Jahr
2017 umsetzen, um ihrer Schutzpflicht gegenüber den Leipzigerinnen und Leipzigern
ausreichend nachzukommen?
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