Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1279782.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
17.05.17, 12:00
Aktualisiert
01.08.17, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04106-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Petition zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die dringend notwendige
Sanierung des Schönauer Parks
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig
☐
Abhilfe
☐
nicht abhilfefähig
☒
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☐
Zurückweisung
Beschlussvorschlag:
Der Schönauer Park wird in den nächsten Jahren weiter saniert und seiner Bedeutung entsprechend
als schöne, gut nutzbare Grünfläche erhalten.
1/2
Sachverhalt:
Der Schönauer Park ist eine wichtige öffentliche Grünanlage in Grünau.
Teilbereiche wie der Spielplatz und der Eingangsbereich aus Richtung Wohnkomplex 5.1
wurden erst vor wenigen Jahren erneuert. Die Zugängigkeit aus dem Bereich der Schönauer
Lachen wurde mit einer Treppe deutlich verbessert.
Im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten wird seine Qualität weiterhin gesichert.
Das Wegenetz wird schrittweise und zustandsabhängig instandgesetzt.
Die Verkehrssicherheit bleibt auch weiterhin gesichert; absterbende Gehölze in der Nähe der
Wege und Funktionsflächen werden weiterhin beseitigt. Im Inneren von Gehölzbeständen
verbleibt teilweise auch Totholz - dies im Interesse der vielen Tierarten, die davon profitieren.
Gerade auch die gelungene Balance zwischen intensiveren Zonen und naturnahen
Bereichen macht den Reiz dieses Parks aus.
Durch Baumspenden ist es auch weiterhin für alle interessierten Bürger möglich, die
Nachpflanzungen zu fördern.
Am Teich werden regelmäßig die Böschungen und Abschnitte des Röhrichts gemäht und die
Wasserfläche beräumt. Dabei werden auch die Naturschutzaspekte berücksichtigt. Eine
Sanierung ist mittelfristig nicht vorgesehen, da dies vorrangig an Gewässern mit Bedeutung
für den Hochwasserschutz, an Teichen mit hoher wasserwirtschaftlicher Priorität und bei der
Abwehr von Gefahren für Leib und Leben durchgeführt wird.
Der Schönauer Park wird also weiterhin als Bürgerpark erhalten bleiben und die günstige
Infrastruktur für das Schönauer Parkfest bieten.
Anlagen:
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