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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1287458.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:51

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04366-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung ☐ Abhilfe ☒ nicht abhilfefähig ☐ Berücksichtigung ☐ Veranlassung näher bez. Maßnahmen ☐ Material ☐ Zurückweisung Kurze Sachverhaltsdarstellung Der Petent beantragt die Errichtung einiger befestigter Pkw-Stellplätze im Eingangsbereich des Zinnfigurenmuseums im Torhaus Dölitz. Entscheidung Dem Begehren des Petenten kann nicht entsprochen werden. 1/2 Sachverhalt: Das Halten und Parken wird eindeutig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen auch ohne Verkehrszeichen unzulässig. So muss beim Parken und Halten immer noch eine Durchfahrbreite von 3 m für den fließenden Verkehr verbleiben. Im betroffenen kurzen Stich-Abschnitt der Helenenstraße beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite ca. 3,50 m, so dass auf der Fahrbahn weder gehalten noch geparkt werden darf, was auch vom Augenschein her bei dieser Breite sofort offensichtlich ist. Auch abseits der Fahrbahn ist das Parken im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" nicht zulässig, auch wenn ggf. noch andere Fahrzeuge bereits verbotswidrig im Seitenbereich parken. Damit stehen den Besuchern des Zinnfigurenmuseums in der Tat keine unmittelbar an das Torhaus angrenzenden Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Von den Besuchern können jedoch die ansonsten in der Helenenstraße vor dem Stich zum Torhaus gelegenen Stellflächen im öffentlichen Straßenraum genutzt werden, es besteht hier eine Entfernung von rd. 100 Metern. Die Verwaltung, die Flächen neben dem Stich der Helenenstraße befinden sich in der Fachliegenschaft des ASG, wird zudem noch einmal prüfen, ob und wie eine Kenntlichmachung notwendig und möglich ist, um deutlich zu machen, dass Parken und Halten hier nicht gestattet ist. 2/2