Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1287458.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04366-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz Zinnfigurenmuseum,
Helenenstraße 24
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Abhilfe
☒
nicht abhilfefähig
☐
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☐
Zurückweisung
Kurze Sachverhaltsdarstellung
Der Petent beantragt die Errichtung einiger befestigter Pkw-Stellplätze im
Eingangsbereich des Zinnfigurenmuseums im Torhaus Dölitz.
Entscheidung
Dem Begehren des Petenten kann nicht entsprochen werden.
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Sachverhalt:
Das Halten und Parken wird eindeutig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Demnach ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen auch
ohne Verkehrszeichen unzulässig. So muss beim Parken und Halten immer noch eine
Durchfahrbreite von 3 m für den fließenden Verkehr verbleiben.
Im betroffenen kurzen Stich-Abschnitt der Helenenstraße beträgt die vorhandene
Fahrbahnbreite ca. 3,50 m, so dass auf der Fahrbahn weder gehalten noch geparkt werden
darf, was auch vom Augenschein her bei dieser Breite sofort offensichtlich ist. Auch abseits
der Fahrbahn ist das Parken im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" nicht zulässig,
auch wenn ggf. noch andere Fahrzeuge bereits verbotswidrig im Seitenbereich parken.
Damit stehen den Besuchern des Zinnfigurenmuseums in der Tat keine unmittelbar an das
Torhaus angrenzenden Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Von den Besuchern können jedoch
die ansonsten in der Helenenstraße vor dem Stich zum Torhaus gelegenen Stellflächen im
öffentlichen Straßenraum genutzt werden, es besteht hier eine Entfernung von rd. 100
Metern.
Die Verwaltung, die Flächen neben dem Stich der Helenenstraße befinden sich in der
Fachliegenschaft des ASG, wird zudem noch einmal prüfen, ob und wie eine
Kenntlichmachung notwendig und möglich ist, um deutlich zu machen, dass Parken und
Halten hier nicht gestattet ist.
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