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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1284595.pdf
Größe
326 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 20:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04404 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 23.08.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.444.612,98 € entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2016 nach 2017 wird bestätigt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2017 1.444.612.98 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründungstext Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen 2/2 Seite 1 _________________________________________________________________________________ Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016 1. Ausgangslage Mit der Jahresabschlussverfügung 2016 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben. Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe Budgets des Ergebnishaushaltes nach 2017 übertragen werden. Unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet wird. Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO – Doppik. Darin heißt es: „Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“ (2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. (3) Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Bei der Bildung von Haushaltsresten ist zu beachten, dass die Übertragung den entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist. Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/ Schmidt Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr, welche aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht notwendig ist. Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen sollte unter der Prämisse erfolgen, dass nur die Haushaltsansätze zu beantragen waren, denen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen. Alle darüber hinaus zur Übertragung beantragten Haushaltsansätze wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen seitens der Stadtkämmerei nicht bestätigt. In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die Jahresrechnung 2016 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen für die Folgejahre. 2. Übertragung von Ergebnishaushalt Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Im Haushaltsplan 2016 wurde mit dem § 6 der Haushaltssatzung die Übertragbarkeit der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen der Budgets im Ergebnishaushalt unter der Voraussetzung beschlossen, dass das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2016 Seite 2 _________________________________________________________________________________ Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt nicht gefährdet sind. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag durch den jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich. Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem positiven Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem Überschuss für das Rechnungsergebnis 2016 ausgegangen, so dass die Übertragung unter den o.g. Voraussetzungen möglich ist. Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt: davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM) davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung) 1.444.612,98 € 676.607,31 € 768.005,67 € In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt. 3. Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2016 Im Ergebnishaushalt werden 1.444.612,98 € von den im Jahr 2016 nicht verbrauchten Aufwendungen in das Jahr 2017 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in 2016 erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2017 in gleicher Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr 2016 ein Überschuss, welcher im Jahr 2017 zur Deckung des dort entstehenden Fehlbetrages eingesetzt werden würde. Anlage: Anlage 1 Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Seite 1 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart 2 Kostenart Beschreibung 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel 20 Hauptamt 10_111_ZW 4431 2000 Summe Budget 10_111_ZW Sachverständigen- und 1.100.11.1.2.01.01 Gutachteraufwendungen Organisationsangelegenheiten 2.716.150,00 1.920.073,14 40.000,00 1. Organisationsuntersuchung Stadtentwicklung: 20.000 € Die extern zu vergebende Organisationsuntersuchung wurde im vergangenen Jahr entsprechend vorbereitet, konnte jedoch aufgrund erforderlicher Abstimmung auf höchster Verwaltungsebene nicht mehr begonnen werden. Darüber hinaus wurde Anfang diesen Jahres der Auftrag erteilt, zusätzlich eine ebenfalls extern durchzuführende Voruntersuchung zu initiieren. Insofern ist es erforderlich, zumindest einen Teil der bereits in 2016 geplanten Mittel in das HH Jahr 2017 zu übertragen, da eine vollständige Finanzierung aus den Mitteln des HH Jahres 2017 aufgrund weiterer Aufgabenstellungen nicht möglich ist. 2. Open Data: 20.000 € Im Rahmen der Umsetzung von Open Data wurden bereits bei der Angebotserstellung zwei Themen benannt, welche in 2016 durch den IT- Dienstleister nicht mehr realisiert werden konnten. Die Umsetzung ist jedoch dringend erforderlich, um eine weitere Standardisierung des Open Data-Portals voranzutreiben und den Nutzern eine Möglichkeit der Visualisierung der Daten zu ermöglichen. Es handelt sich bei der Standardisierung um die Integration von Pflichtfeldern in den CKAN-Metadatenkatalog, zur einheitlichen Metadatenpflege und -anzeige sowie um eine Komponente zur Visualisierung von Karten bzw. Koordinaten. 40.000,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: Seite 2 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart 2 Kostenart Beschreibung 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Personalamt 11_111_ZW 44310800 öfftl. Bekanntmachungen 1.100.11.1.2.02.10 Personalwirtschaft 56.662,22 31.895,80 19.000,00 In 2016 wurden rund 19.000 € des vorhandenen Budgets für Stellenausschreibungen nicht genutzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es in 2017 einen deutlichen Mehraufwand innerhalb dieser Budgetposition geben wird. Dies hat an erste Stelle damit etwas zu tun, dass in 2017 aufgrund altersbedingter Abgänge eine Vielzahl von Stellen neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen. Um hierfür geeignete Bewerber zu motivieren, sich zu bewerben, ist es zwingend erforderlich in den entsprechenden Fachzeitschriften und überregionalen Tageszeiten auszuschreiben. Bereits mit zwei überregionalen Anzeigenschaltungen wären die 19.000 € ausgeschöpft. Das Personalamt hat für 2017 keinen erhöhten Aufwand für diese Budgetposition beantragt und ist zur Sicherung der Leistungen auf die Übertragung dieser Position in 2017 angewiesen. Ferner wird in der Zukunft vermehrt auf Personalberater zurückgegriffen werden müssen, da diese mittels Direktansprache potentielle Bewerber andere Zugänge zu möglichen Interessenten für eine ausgeschriebene Stelle generieren können. Hierfür hat das Personalamt ebenfalls keinen Mehrbedarf für 2017/2018 zur Haushaltsplanung eingereicht. Daher wird das Personalamt hierfür gesonderte Anträge zur Genehmigung einreichen 0,00 11_111_ZW 44319200 sonst. 1.100.11.1.2.02.10 Geschäftsaufwendunge n Personalwirtschaft 32.123,35 57,62 22.000,00 In 2016 wurden dem Personalamt Mittel als Haushaltsausgaberest aus 2015 übertragen. Leider war es jedoch ab dem tatsächlichen Zeitpunkt der Mittelübertragung (29. August 2016) nicht möglich, diese Gelder adäquat zu verwenden. Dem Personalamt steht für das Projekt „modernes Personalmanagement“ im Rahmen des Gesamtvorhabens moderne Verwaltung kein separates Budget zur Verfügung. Um das Projekt jedoch erfolgreich zu bearbeiten, sind dringende finanzielle Mittel nötig. Diese sollen u.a. dazu genutzt werden, externe Beratungsleistungen einzukaufen, um das Personalmanagement der Stadt zu modernisieren. Es ist leider nicht möglich aus anderen Budgetpositionen Gelder hierfür zu verwenden, da die Budgets des Personalamtes äußerst knapp bemessen sind und allenfalls dazu dienen, einen Status-Quo der Personalarbeit aufrechtzuerhalten. Es ist jedoch die Aufgabe der neuen Amtsleiterin, genau diesen zu verlassen und neue Wege zu beschreiten. Letztlich leitet sich diese Anforderung bereits aus dem Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters ab. 0,00 19.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 22.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Seite 3 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 11_111_ZW Kostenart Kostenart Beschreibung 3 2 42619160 KR Ausbildung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 1.100.11.1.2.02.52 5 Ausbildung Summe Budget 11_111_ZW 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 554.650,00 471.141,92 2.382.734,24 2.265.305,89 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 117.428,35 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 10.000,00 Mit der Vorlage VI-DS-01617-DS-001 "Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig" wurde am 11.11.2015 im Stadtrat eine umfängliche Erweiterung der Ausbildungskapazität für den Verwaltungsbereich für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis 2018/2019 beschlossen. Für das Ausbildungsjahr 2016/2017 wurde in diesem Zusammenhang für 10 zusätzlich Ausbildungsplätze 10.000 € geplant. Diese Mittel wurden nicht in Anspruch genommen, da es in Zusammenarbeit mit den Fachämtern und Eigenbetrieben gelungen ist, die Ausbildungsplätze mit in den Fachämtern vorhandenem Mobiliar einzurichten. Dies war im Zeitpunkt der Erarbeitung der Vorlage nicht vorhersehbar. Dies zeichnete sich erst im September/Oktober 2016 ab. Die Übertragung dieser 10.000 € in den Ergebnishaushalt 2017 wird beantragt, um die Schulungsräume, welche sowohl für die berufliche Ausbildung als auch für die Fortbildung der Beschäftigten intensiv genutzt werden, neu auszustatten. Angeschafft werden sollen ergonomische Bürostühle für den PC-Schulungsraum (die vorhandenen sind nicht nur nicht ergonomisch sondern ca. 20 Jahre alt, zum Teil defekt und verschlissen). Durch die umfängliche Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden wird dieser noch viel stärker beansprucht. Zudem sollen Flipcharts und Pinnwände angeschafft werden, die vorhandenen sind verschlissen und auch teilweise defekt. 0,00 10.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 51.000,00 0,00 51.000,00 -4.261,04 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt RESQUE Plus 16.356,92 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt RESQUE Plus 12.095,88 21.706,90 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt Integration durch Qualifizuierung 23.699,76 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt Integration durch Qualifizuierung 45.406,66 24.460,43 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt RESQUE 2.0 -532,67 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt RESQUE 2.0 23.927,76 1.654,19 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel aus RL integrative maßnahmen (SMG) 1.955,71 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel aus RL integrative maßnahmen (SMG) 3.609,90 85.040,20 0,00 -4.261,04 Im Innenauftag stehen insgesamt nur noch 12.095,88 € zur Verfügung 4.261,04 Referat für Migration und Integration 18_111_ZW 40121000 42719270 18_111_ZW 40121000 18_111_ZW 42719270 18_111_ZW 40121000 18_111_ZW 42719270 18_111_ZW 40121000 18_111_ZW 42719270 Summe Budget 18_111_ZW Personalaufwendungen KR Aufwendungen 101811120001 Projekt RESQUE Plus 0,00 4.261,04 101811120001 Projekt RESQUE Plus 17.397,53 1.040,61 Personalaufwendungen KR Aufwendungen 101811120002 Projekt Integration durch Qualifikation Projekt Integration durch Qualifikation 17.397,53 80.750,00 5.301,65 59.043,10 43.723,27 20.023,51 Personalaufwendungen KR Aufwendungen 101811120003 Projekt RESQUE 2.0 124.473,27 48.000,00 79.066,61 23.539,57 101811120003 Projekt RESQUE 2.0 22.400,00 22.932,67 Personalaufwendungen KR Aufwendungen 101811120004 Koordinationskraft Integration Koordinationskraft Integration 70.400,00 41.520,00 46.472,24 39.865,81 2.690,08 734,37 44.210,08 256.480,88 40.600,18 171.440,68 101811120002 101811120004 85.040,20 12.095,88 12.095,88 21.706,90 0,00 0,00 23.699,76 0,00 45.406,66 23.927,76 0,00 0,00 532,67 Im Innenauftag stehen insgesamt nur noch 23.927,76 € zur Verfügung -532,67 23.927,76 1.654,19 0,00 0,00 1.955,71 0,00 3.609,90 85.040,20 0,00 0,00 Seite 4 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit Kostenart 1 2 Kostenart Beschreibung 3 PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Kulturamt 41_252_1ZW 42531000 Erwerb bewegl Gegenst 1.100.25.2.0.01.01 bis 410 EUR Sammeln, Bewahren, Forschen, Dok 4.700,00 1.934,06 2.765,94 Mittel sind vorgesehen für Geräte und Ausstattungen im Bereich Sammlung, Restaurierung und Ausstellungen, davon konnte 2016 nicht voll Gebrauch gemacht werden, da die Maßnahmen sehr umfangreich sind. Dies betrifft v.a. Gegenstände für Sammlungsaufbewahrung und Umrüstungen. 0,00 41_252_1ZW 42719250 KR Aufwendungen f. Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.02.01 Dauerausstellungen 80.755,29 75.951,13 4.804,16 Betr. die 1x järl. Stattfindende Grassimesse,Mittel sind mit 50.000Eur im HHPlan, dazu kommen 30.755,29 Euro aus Sponsoring und Teilnahmegebühren. Diese Mittel sind zweckgebunden für diese Veranstaltung zu verwenden. Die zu übertragenden Mittel dienen nun der Vorbereitung der Folgeveranstaltung Grassimesse 2017. 4.804,16 41_252_1ZW 42719260 KR Aufwendungen für Ausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.01 Dauerausstellungen 91.227,63 73.765,53 13.673,56 Fortführung der Ausstellung zur Reformation in der Dauerausstellung, Fortführung der Gestaltungsleistungen in der Dauerausstellung, weitere Leistungen zur Beleuchtung und Präsentation der Kunstobjekte in der Dauerausstellung 0,00 2.137.129,80 2.118.729,46 Zuschüsse an übrige Bereiche 1.100.25.4.0.01.02.14 Die Villa - Lessingstraße 60.000,00 0,00 Summe Budget 41_252_1ZW 41_254_ZW 43180000 Summe Budget 41_254_ZW 9.552.151,68 9.470.371,72 41_262_ZW 42719200 Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 1.100.26.2.0.02.06 allgemein 38.146,59 238,61 41_262_ZW 42719250 KR Aufwendungen für Veranstaltungen 1.100.26.2.0.04.06 Freizeitaktivitäten der Alumnen 77.611,35 56.879,11 19.904.598,13 19.807.112,40 sonst. Verwaltungsaufwand 1.100.25.2.0.03.02.05 Sonderausstellung Neubau 153.000,00 99.085,68 1.344.013,79 1.322.298,22 UH der Grundstück/ baul. Anlagen 1.100.28.1.0.01.04 Bewirtsch.kosten verm. Objekte Summe Budget 41_262_ZW 41_252_3ZW Stadtgeschichtliches Museum 42719900 Summe Budget 41_252_3ZW 41_UH 42111000 Summe Budget 41_UH 585.136,00 547.636,00 18.400,34 21.243,66 60.000,00 Investive Verstärkungsmittel mit Bewilligungsbescheid v. 22.02.2016 Bewilligungszeitraum bis 30.06.2017 81.779,96 60.000,00 97.485,73 35.546,59 Mehrerträge aus den Auftritten des Thomanerchors sind entsprechend Zweckbindungsvermerk für die Herstellung und Lizensierung des Imagefilmes "Der Thomanerchor Leipzig" zu verwenden. 20.732,24 Weiterhin sind die Mehrerträge aus Eintrittsgeldern entsprechend Zweckbindungsvermerk für Aufwendungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten der Alumnen zu verwenden. 56.278,83 21.715,57 16.000,00 Die Mittel werden für den Rücktransport der Sonderausstellung „Duckomenta“ und für die Weiterführung der gestalterischen Arbeiten an der Sonderausstellung „Architektur“ benötigt 16.000,00 37.500,00 33.398,56 Investive Verstärkungsmittel mit Bewilligungsbescheid v. 22.02.2016 Bewilligungszeitraum bis 30.06.2017 33.398,56 4.804,16 60.000,00 2.765,94 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Darüber hinaus stehen im Budget insgesamt nicht mehr ausreichende Mittel zur Verfügung. 0,00 13.673,56 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Darüber hinaus stehen im Budget insgesamt nicht mehr ausreichende Mittel zur Verfügung. 16.439,50 60.000,00 35.546,59 0,00 20.732,24 0,00 56.278,83 0,00 0,00 16.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 33.398,56 16.000,00 0,00 33.398,56 0,00 Seite 5 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit Kostenart 1 Kostenart Beschreibung 3 2 PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Amt für Jugend, Familie und Bildung 51_3650_ZW verschiedene verschiedene 1.100.36.5.0.01.01.13 Hortbudget Summe Budget 51_3650_ZW 51_UH2 42119000 51_UH2 42119000 51_UH2 42119000 Summe Budget 51_UH2 727.549,30 704.335,14 23.214,16 727.549,30 704.335,14 23.214,16 Unterhaltung der 1.100.21.5.1.01.14 davon Rückstellungen aus 2015 für Teilmaßnahme Unterhaltung der 1.100.21.7.1.01.02 Grundstücke/ baul. (65) 94. Schule Teilmaßnahme: Sanierung Äußere Hülle 100.000,00 -50.127,93 0,00 28.920,92 100.000,00 21.207,01 F.-A.-Brockhaus-Schule 445.100,00 51.388,98 393.711,02 davon Rückstellungen aus 2015 für Teilmaßnahme Teilmaßnahme: Teilmodernisierung Sporthalle -103.999,40 76.553,24 27.446,16 Unterhaltung der 1.100.22.1.5.01.04 Grundstücke/ baul. (65) Johann-HeinrichPestalozzi-Schule 90.000,00 0,00 90.000,00 davon Rückstellungen aus 2015 für Maßnahme Maßnahme: Sanitär -189.487,75 -49.281,91 140.205,84 291.484,92 107.581,23 772.570,03 23.214,16 Den Horten der kommunalen Schulen der Stadt Leipzig werden ausgewählte sächliche Aufwendungen als Hortbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr 2016 wurde eine Pauschale pro Hortkind von 46 € veranschlagt, die im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2017/2018 auf den Prüfstand gestellt und ggf. geändert werden sollten. Aufgrund der Haushaltssperre wurde das Hortbudget zu 50 % gesperrt, daher konnten den Einrichtungen die erforderlichen jährlichen Aufwendungen zur Abdeckung des Spiel- und Beschäftigungsmaterials, der Ersatzbeschaffung von Mobiliar, Büromaterial usw. nicht in voller Höhe, gemäß Anzahl der Hortkinder, zur Verfügung gestellt werden. Erst im Oktober 2016 wurde das Hortbudget 100 % freigegeben, allerdings wurde an einer Sperre von 50.000 € festgehalten. Den Einrichtungen war es nicht mehr möglich, eine fristgerechte Beauftragung von Leistungen bis 31.12.2016 auszulösen. Damit konnten die ausgereichten Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden. 23.214,16 0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung 21.207,01 wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, da sonst die Deckung der Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. MN ist bei VwV Investkraft Budget Bund im 7.0001517 PSPE nur JS 2017 0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, umd die Gesamtfinanzierung zu sichern. Die Übertragung von Mitteln aus 2015 als Rückstellung wegen unterlassener Instandhaltung konnte in 2016 nicht vollständig abgearbeitet werden. Eine Zweitbeantragung als Rückstellung 27.446,16 ist laut Haushaltsgesetzgebung nicht gegeben. Die Mittel stehen aber als geförderte Maßnahme bereit und werden zur Maßnahmerealisierung dringend benötigt. 23.214,16 23.214,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, um die Gesamtfinanzierung zu sichern. 140.205,84 Die Übertragung von Mitteln aus 2015 als Rückstellung wegen unterlassener Instandhaltung konnte in 2016 nicht vollständig abgearbeitet werden. Eine Zweitbeantragung als Rückstellung ist laut Haushaltsgesetzgebung nicht gegeben. Die Mittel stehen aber als geförderte Maßnahme bereit und werden zur Maßnahmerealisierung dringend benötigt. 0,00 188.859,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die nicht beanspruchten 21.207,01 Rückstellungen aus 2015 sind ertragswirksam aufzulösen und stehen dem Budget dann nicht mehr 0,00 Die nicht beanspruchten Rückstellungen aus 2015 sind ertragswirksam aufzulösen und stehen dem Budget dann nicht mehr zur Verfügung. Unabhängig davon konnten für die Maßnahme in 2017 27.446,16 zusätzliche Fördermittel vereinnahmt werden. Mit Bereitstellung dieser mittels Bewilligung unechter Deckungsfähigkeit ist die Finanzierung der Maßnahme bis zur Fertigstellung gesichert. 0,00 Die nicht beanspruchten Rückstellungen aus 2015 sind ertragswirksam aufzulösen und 140.205,84 stehen dem Budget dann nicht mehr zur Verfügung. Insofern die Sicherstellung der Maßnahme in 2017 innerhalb des Budgets der baulichen Unterhaltung nicht gewährleistert werden kann, ist eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage zu erstellen. 188.859,01 Seite 6 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart 2 Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag 3 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Amt für Sport 52_424_ZW 42114000 bauliche Unterhaltung dezentral 1100424101 Sportstätten/ Sporteinrichtungen Summe Budget 52_424_ZW 10.618.820,88 10.618.820,88 10.465.192,95 10.465.192,95 153.628,93 153.628,93 78.782,75 Maßnahmen im Baubereich, die nicht über eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung übertragbar sind haben sich verzögert und werden erst in 2017 abgerechnet. 78.782,75 - 0,00 78.782,75 Die gesetztlichen Voraussetzungeb der SächsKomHVO-Doppik sind nicht erfüllt. Hier im Detail: § 21 (2): Es liegt kein Übertragbarkeitsvermerk vor. § 21 (3): Bei zweckgebundenen Erträgen stehen Ermächtigungen (Aufwand) unabhängig von einem Übertragbarkeitsvermerk zur Übertragung verfügbar findet keine Anwendung, da keine zweckgeb. Fördermittel für diese Maßnahmen vorliegen. 0,00 78.782,75 0,00 0,00 1.827,52 0,00 35.782,79 0,00 75.168,05 0,00 31.039,83 0,00 7.342,33 0,00 72.906,45 0,00 16.915,60 240.982,57 0,00 0,00 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 64_511_ZW 64_511_ZW 64_511_ZW 64_511_ZW 64_511_ZW 64_511_ZW 64_511_ZW 42711200 42711200 42711200 42711200 42711200 42711200 42711200 64_511_ZW 42711200 Summe Budget 51_UH2 1.100.51.1.1.08 Maßnahmen der Stadterneuerung 106400000100 SDP Innenstadt 106400000118 SSP Leipziger Osten 106400000129 Stadtumbau Ost Aufwertung 106400000130 SSP Leipzig Grünau 106400000150 Fortführung und Abschluss von konsumtiven Einzelmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen; Übertragung ist 1.827,52 erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Programmziele abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Finanzhilfen nachweisen zu 35.782,79 können; in Höhe von 519.451,38 € wurde ein Meldebelege für sonstige Verbindlichkeiten der Bilanzbuchhaltung übergeben (konsumtive , noch nicht abgeschlossene Maßnahmen aus 75.168,05 AZA des HHJahres 2016); es wurden nur die zwingend notwendigen Eigenmittel zur Übertragung beantragt 6.065.546,78 228.635,60 5.836.911,18 0,00 13.008,70 -13.008,70 1.000,00 274.882,25 -273.882,25 0,00 1.168.533,87 -1.168.533,87 72.000,00 868.985,74 -796.985,74 31.039,83 SSP Paunsdorf 0,00 0,00 0,00 7.342,33 106400000203 SOP G.-Schwarz-Str. 0,00 160.085,36 -160.085,36 72.906,45 106400008000 Modellprojekt "Eigentümeraktivierung" 0,00 164.761,29 -164.761,29 16.915,60 6.138.546,78 2.878.892,81 3.259.653,97 240.982,57 Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw. - Seite 7 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit Kostenart 1 Kostenart Beschreibung 3 2 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel 20 19 Vehrkehrs- und Tiefbauamt 66_511_ZW 4271 9270 Summe Budget 66_511_ZW 66_54_ZW 4221 1000 Aufwendungen sonstige Projekte 1.100.51.1.1.06 310,37 156,11 € werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt (Verbesserung der Radverkehrsqualität). Für die Fördermittel in Höhe von 1.006,23 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. 154,26 € Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt (Umgestaltung Dieskaustraße). Für die Fördermittel in Höhe von 10.191,45 € wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. Verkehrsplanung 12.427.888,79 Unterhaltung Infrastruktur 12.372.525,88 55.362,91 NK Sportforum (PP 1 und 2) 66_54_ZW 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.54.1.0.01.09 UH-Straßenbeleuchtung 66_54_ZW 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.54.1.0.01.11 UH-Straßen sonstiges Summe Budget 66_54_ZW 31.165.985,19 29.193.885,12 1.972.100,07 310,37 0,00 310,37 22.086,05 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 198.774,51 € (90%), wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. (P+R Platz Lausen und Messe 3.BA) 310,37 22.086,05 0,00 0,00 28.725,16 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt. Für die Fördermittel für Straßenbeleuchtung in Höhe von 258.526,40 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. 28.725,16 0,00 81.767,25 25.636,80 € werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur Grabensanierung und Erneuerung der Durchlässe in der G.Schumann-Straße benötigt. Für bereits erhaltene aber noch nicht verbrauchte Fördermittel in Höhe von 62.395,89 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. 56.130,45 € werden zur Schlussabrechnung der geförderten Maßnahme Deckenerneuerung Wodanstraße benötigt. 132.578,46 81.767,25 0,00 132.578,46 0,00 15.547,30 0,00 Amt für Stadtgrün und Gewässer Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die Einzelmaßnahmen Zuwendungen mit 100 %-iger Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden in 2013 und 2014 beschieden worden. Aufgrund notwendiger Planungen, Ausschreibungen und Vergaben war die vollständige Umsetzung in den Jahren von 2014 bis 2016 nicht möglich. 67_755_ZW 51114200 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500007 Ersatz Gitter am Flößgen (Ident Nr.9183) 15.547,30 0,00 15.547,30 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500008 160.000,00 14.965,50 145.034,50 145.034,50 Änderungsbescheid v.09.06.16; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 145.034,50 0,00 67_755_ZW 51142000 106775500011 99.000,00 87.162,13 11.837,87 0,00 51142000 95.160,33 0,00 95.160,33 11.837,87 Änderungsbescheid v.10.01.17; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 95.160,33 Änderungsbescheid v.27.07.16; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 11.837,87 67_755_ZW Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 95.160,33 0,00 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500014 190.572,03 164.807,71 25.764,32 25.764,32 Änderungsbescheid v.09.01.17; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 25.764,32 0,00 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500016 Tosbecken Ablaufbauwerk Stauteich Lößn. (Ident Nr.9190) Westdamm Meusdorfer Teich (Ident Nr. 9232) Ersatzneubau Staustufe Kleine Luppe (Ident Nr.9238) Gr.Inselteich-terrasse im Clarapark (Ident Nr. 9187) Sammelmaßn. Svb.Lpz.d.Klein-gärtner (Ident Nr.9259) 474.661,35 0,00 474.661,35 474.661,35 Änderungsbescheid v.30.11.16; Bewillgungszeitraum endet am 30.06.2019 474.661,35 0,00 1.034.941,01 266.935,34 768.005,67 768.005,67 768.005,67 0,00 Summe Budget 67_755_ZW 106775500013 15.547,30 Die Abrechnung der Zuwendung steht noch aus. Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: Seite 8 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart Kostenart Beschreibung 3 2 PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Dezernat IV 924_111_ZW 42711200 bes. Verwaltg. und Betriebsaufwendg. Summe Budget 924_111_ZW Summe Ermächtigungsübertrag gesamt: 1.100.11.1.1.02.24 Dezernat IV 1.489.226,90 1.421.941,53 67.285,37 102.772.838,29 95.034.257,51 7.531.171,26 20.000,00 Im Rahmen des Jubiläums "300. Todestag von G.W.Leibnitz" waren Mittel zur Unterstützung einer künstlerischen Großinstallation vorgesehen. Die Realisierung dieses Projektes ist derzeit nicht sichergestellt. Die Mittel sollen nunmehr für Projekte im Rahmen "500 Jahre Reformation" verwendet werden. 20.000,00 1.815.694,24 0,00 20.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 20.000,00 1.444.612,98 371.081,26