Daten
Kommune
Leipzig
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1284595.pdf
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326 kB
Erstellt
01.06.17, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 20:04
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04404
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
23.08.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in
Höhe von 1.444.612,98 € entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr
2016 nach 2017 wird bestätigt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2017
1.444.612.98
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründungstext
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen
2/2
Seite 1
_________________________________________________________________________________
Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016
1. Ausgangslage
Mit der Jahresabschlussverfügung 2016 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur
Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben.
Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2016
entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe Budgets des Ergebnishaushaltes
nach 2017 übertragen werden.
Unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach
§ 21 SächsKomHVO-Doppik nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis nicht
gefährdet wird.
Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO
– Doppik. Darin heißt es:
„Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“
(2)
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder
teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres verfügbar.
(3)
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen
zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden
Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung
der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.
Bei der Bildung von Haushaltsresten ist zu beachten, dass die Übertragung den
entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der
Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist.
Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/
Schmidt Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr,
welche aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht
notwendig ist.
Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen sollte unter der Prämisse erfolgen, dass nur
die Haushaltsansätze zu beantragen waren, denen zweckgebundene Erträge
gegenüberstehen. Alle darüber hinaus zur Übertragung beantragten Haushaltsansätze
wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen seitens der Stadtkämmerei nicht
bestätigt.
In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die
Jahresrechnung 2016 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen
für die Folgejahre.
2. Übertragung von
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
eines
Budgets
in
Folgejahre
im
Im Haushaltsplan 2016 wurde mit dem § 6 der Haushaltssatzung die Übertragbarkeit der
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen der Budgets im Ergebnishaushalt unter der
Voraussetzung beschlossen, dass das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2016
Seite 2
_________________________________________________________________________________
Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt
nicht gefährdet sind. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag durch den jeweiligen
Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus
sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich.
Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem
positiven Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem
Überschuss für das Rechnungsergebnis 2016 ausgegangen, so dass die Übertragung unter
den o.g. Voraussetzungen möglich ist.
Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt:
davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM)
davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung)
1.444.612,98 €
676.607,31 €
768.005,67 €
In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt.
3. Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2016
Im Ergebnishaushalt werden 1.444.612,98 € von den im Jahr 2016 nicht verbrauchten
Aufwendungen in das Jahr 2017 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in
2016 erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2017
in gleicher Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr
2016 ein Überschuss, welcher im Jahr 2017 zur Deckung des dort entstehenden
Fehlbetrages eingesetzt werden würde.
Anlage:
Anlage 1
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Seite 1
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
2
Kostenart
Beschreibung
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
20
Hauptamt
10_111_ZW
4431 2000
Summe Budget 10_111_ZW
Sachverständigen- und 1.100.11.1.2.01.01
Gutachteraufwendungen
Organisationsangelegenheiten
2.716.150,00
1.920.073,14
40.000,00 1. Organisationsuntersuchung Stadtentwicklung: 20.000 €
Die extern zu vergebende Organisationsuntersuchung wurde
im vergangenen Jahr entsprechend vorbereitet, konnte jedoch
aufgrund erforderlicher Abstimmung auf höchster
Verwaltungsebene nicht mehr begonnen werden. Darüber
hinaus wurde Anfang diesen Jahres der Auftrag erteilt,
zusätzlich eine ebenfalls extern durchzuführende
Voruntersuchung zu initiieren. Insofern ist es erforderlich,
zumindest einen Teil der bereits in 2016 geplanten Mittel in das
HH Jahr 2017 zu übertragen, da eine vollständige Finanzierung
aus den Mitteln des HH Jahres 2017 aufgrund weiterer
Aufgabenstellungen nicht möglich ist.
2. Open Data: 20.000 €
Im Rahmen der Umsetzung von Open Data wurden bereits bei
der Angebotserstellung zwei Themen benannt, welche in 2016
durch den IT- Dienstleister nicht mehr realisiert werden
konnten.
Die Umsetzung ist jedoch dringend erforderlich, um eine
weitere Standardisierung des Open Data-Portals
voranzutreiben und den Nutzern eine Möglichkeit der
Visualisierung der Daten zu ermöglichen.
Es handelt sich bei der Standardisierung um die Integration
von Pflichtfeldern in den CKAN-Metadatenkatalog, zur
einheitlichen Metadatenpflege und -anzeige sowie um eine
Komponente zur Visualisierung von Karten bzw. Koordinaten.
40.000,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
Seite 2
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
2
Kostenart
Beschreibung
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
Personalamt
11_111_ZW
44310800
öfftl. Bekanntmachungen
1.100.11.1.2.02.10
Personalwirtschaft
56.662,22
31.895,80
19.000,00 In 2016 wurden rund 19.000 € des vorhandenen Budgets für
Stellenausschreibungen nicht genutzt. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass es in 2017 einen deutlichen Mehraufwand
innerhalb dieser Budgetposition geben wird. Dies hat an erste
Stelle damit etwas zu tun, dass in 2017 aufgrund
altersbedingter Abgänge eine Vielzahl von Stellen neu
ausgeschrieben und besetzt werden müssen. Um hierfür
geeignete Bewerber zu motivieren, sich zu bewerben, ist es
zwingend erforderlich in den entsprechenden Fachzeitschriften
und überregionalen Tageszeiten auszuschreiben. Bereits mit
zwei überregionalen Anzeigenschaltungen wären die 19.000 €
ausgeschöpft. Das Personalamt hat für 2017 keinen erhöhten
Aufwand für diese Budgetposition beantragt und ist zur
Sicherung der Leistungen auf die Übertragung dieser Position
in 2017 angewiesen. Ferner wird in der Zukunft vermehrt auf
Personalberater zurückgegriffen werden müssen, da diese
mittels Direktansprache potentielle Bewerber andere Zugänge
zu möglichen Interessenten für eine ausgeschriebene Stelle
generieren können. Hierfür hat das Personalamt ebenfalls
keinen Mehrbedarf für 2017/2018 zur Haushaltsplanung
eingereicht. Daher wird das Personalamt hierfür gesonderte
Anträge zur Genehmigung einreichen
0,00
11_111_ZW
44319200
sonst.
1.100.11.1.2.02.10
Geschäftsaufwendunge
n
Personalwirtschaft
32.123,35
57,62
22.000,00 In
2016
wurden
dem
Personalamt
Mittel
als
Haushaltsausgaberest aus 2015 übertragen. Leider war es
jedoch ab dem tatsächlichen Zeitpunkt der Mittelübertragung
(29. August 2016) nicht möglich, diese Gelder adäquat zu
verwenden. Dem Personalamt steht für das Projekt „modernes
Personalmanagement“ im Rahmen des Gesamtvorhabens
moderne Verwaltung kein separates Budget zur Verfügung. Um
das Projekt jedoch erfolgreich zu bearbeiten, sind dringende
finanzielle Mittel nötig. Diese sollen u.a. dazu genutzt werden,
externe
Beratungsleistungen
einzukaufen,
um
das
Personalmanagement der Stadt zu modernisieren. Es ist leider
nicht möglich aus anderen Budgetpositionen Gelder hierfür zu
verwenden, da die Budgets des Personalamtes äußerst knapp
bemessen sind und allenfalls dazu dienen, einen Status-Quo
der Personalarbeit aufrechtzuerhalten. Es ist jedoch die
Aufgabe der neuen Amtsleiterin, genau diesen zu verlassen
und neue Wege zu beschreiten. Letztlich leitet sich diese
Anforderung bereits aus dem Arbeitsprogramm 2020 des
Oberbürgermeisters ab.
0,00
19.000,00
Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber.
22.000,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber.
Seite 3
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
11_111_ZW
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
3
2
42619160
KR Ausbildung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
1.100.11.1.2.02.52
5
Ausbildung
Summe Budget 11_111_ZW
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
554.650,00
471.141,92
2.382.734,24
2.265.305,89
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
117.428,35
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
10.000,00 Mit der Vorlage VI-DS-01617-DS-001 "Berufliche Ausbildung
der Stadt Leipzig" wurde am 11.11.2015 im Stadtrat eine
umfängliche Erweiterung der Ausbildungskapazität für den
Verwaltungsbereich für die Ausbildungsjahre 2015/2016 bis
2018/2019 beschlossen. Für das Ausbildungsjahr 2016/2017
wurde in diesem Zusammenhang für 10 zusätzlich
Ausbildungsplätze 10.000 € geplant. Diese Mittel wurden nicht
in Anspruch genommen, da es in Zusammenarbeit mit den
Fachämtern
und
Eigenbetrieben
gelungen
ist,
die
Ausbildungsplätze mit in den Fachämtern vorhandenem
Mobiliar einzurichten. Dies war im Zeitpunkt der Erarbeitung
der Vorlage nicht vorhersehbar. Dies zeichnete sich erst im
September/Oktober 2016 ab.
Die Übertragung dieser 10.000 € in den Ergebnishaushalt 2017
wird beantragt, um die Schulungsräume, welche sowohl für die
berufliche Ausbildung als auch für die Fortbildung der
Beschäftigten intensiv genutzt werden, neu auszustatten.
Angeschafft werden sollen ergonomische Bürostühle für den
PC-Schulungsraum (die vorhandenen sind nicht nur nicht
ergonomisch sondern ca. 20 Jahre alt, zum Teil defekt und
verschlissen). Durch die umfängliche Erhöhung der Anzahl der
Auszubildenden wird dieser noch viel stärker beansprucht.
Zudem sollen Flipcharts und Pinnwände angeschafft werden,
die vorhandenen sind verschlissen und auch teilweise defekt.
0,00
10.000,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber.
51.000,00
0,00
51.000,00
-4.261,04 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
RESQUE Plus
16.356,92 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
RESQUE Plus
12.095,88
21.706,90 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
Integration durch Qualifizuierung
23.699,76 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
Integration durch Qualifizuierung
45.406,66
24.460,43 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
RESQUE 2.0
-532,67 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel Projekt
RESQUE 2.0
23.927,76
1.654,19 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel aus RL
integrative maßnahmen (SMG)
1.955,71 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten/Fördermittel aus RL
integrative maßnahmen (SMG)
3.609,90
85.040,20
0,00
-4.261,04 Im Innenauftag stehen insgesamt nur
noch 12.095,88 € zur Verfügung
4.261,04
Referat für Migration und Integration
18_111_ZW
40121000
42719270
18_111_ZW
40121000
18_111_ZW
42719270
18_111_ZW
40121000
18_111_ZW
42719270
18_111_ZW
40121000
18_111_ZW
42719270
Summe Budget 18_111_ZW
Personalaufwendungen
KR Aufwendungen
101811120001
Projekt RESQUE Plus
0,00
4.261,04
101811120001
Projekt RESQUE Plus
17.397,53
1.040,61
Personalaufwendungen
KR Aufwendungen
101811120002
Projekt Integration durch
Qualifikation
Projekt Integration durch
Qualifikation
17.397,53
80.750,00
5.301,65
59.043,10
43.723,27
20.023,51
Personalaufwendungen
KR Aufwendungen
101811120003
Projekt RESQUE 2.0
124.473,27
48.000,00
79.066,61
23.539,57
101811120003
Projekt RESQUE 2.0
22.400,00
22.932,67
Personalaufwendungen
KR Aufwendungen
101811120004
Koordinationskraft
Integration
Koordinationskraft
Integration
70.400,00
41.520,00
46.472,24
39.865,81
2.690,08
734,37
44.210,08
256.480,88
40.600,18
171.440,68
101811120002
101811120004
85.040,20
12.095,88
12.095,88
21.706,90
0,00
0,00
23.699,76
0,00
45.406,66
23.927,76
0,00
0,00
532,67 Im Innenauftag stehen insgesamt nur
noch 23.927,76 € zur Verfügung
-532,67
23.927,76
1.654,19
0,00
0,00
1.955,71
0,00
3.609,90
85.040,20
0,00
0,00
Seite 4
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
Kostenart
1
2
Kostenart
Beschreibung
3
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
Kulturamt
41_252_1ZW
42531000
Erwerb bewegl Gegenst 1.100.25.2.0.01.01
bis 410 EUR
Sammeln, Bewahren,
Forschen, Dok
4.700,00
1.934,06
2.765,94 Mittel sind vorgesehen für Geräte und Ausstattungen im
Bereich Sammlung, Restaurierung und Ausstellungen, davon
konnte 2016 nicht voll Gebrauch gemacht werden, da die
Maßnahmen sehr umfangreich sind. Dies betrifft v.a.
Gegenstände für Sammlungsaufbewahrung und Umrüstungen.
0,00
41_252_1ZW
42719250
KR Aufwendungen f.
Veranstaltungen
1.100.25.2.0.01.02.01
Dauerausstellungen
80.755,29
75.951,13
4.804,16 Betr. die 1x järl. Stattfindende Grassimesse,Mittel sind mit
50.000Eur im HHPlan, dazu kommen 30.755,29 Euro aus
Sponsoring und Teilnahmegebühren. Diese Mittel sind
zweckgebunden für diese Veranstaltung zu verwenden. Die zu
übertragenden Mittel dienen nun der Vorbereitung der
Folgeveranstaltung Grassimesse 2017.
4.804,16
41_252_1ZW
42719260
KR Aufwendungen für
Ausstellungen
1.100.25.2.0.01.02.01
Dauerausstellungen
91.227,63
73.765,53
13.673,56 Fortführung der Ausstellung zur Reformation in der
Dauerausstellung, Fortführung der Gestaltungsleistungen in
der Dauerausstellung, weitere Leistungen zur Beleuchtung und
Präsentation der Kunstobjekte in der Dauerausstellung
0,00
2.137.129,80
2.118.729,46
Zuschüsse an übrige
Bereiche
1.100.25.4.0.01.02.14
Die Villa - Lessingstraße
60.000,00
0,00
Summe Budget 41_252_1ZW
41_254_ZW
43180000
Summe Budget 41_254_ZW
9.552.151,68
9.470.371,72
41_262_ZW
42719200
Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit
1.100.26.2.0.02.06
allgemein
38.146,59
238,61
41_262_ZW
42719250
KR Aufwendungen für
Veranstaltungen
1.100.26.2.0.04.06
Freizeitaktivitäten der
Alumnen
77.611,35
56.879,11
19.904.598,13
19.807.112,40
sonst.
Verwaltungsaufwand
1.100.25.2.0.03.02.05
Sonderausstellung
Neubau
153.000,00
99.085,68
1.344.013,79
1.322.298,22
UH der Grundstück/
baul. Anlagen
1.100.28.1.0.01.04
Bewirtsch.kosten
verm. Objekte
Summe Budget 41_262_ZW
41_252_3ZW
Stadtgeschichtliches Museum
42719900
Summe Budget 41_252_3ZW
41_UH
42111000
Summe Budget 41_UH
585.136,00
547.636,00
18.400,34
21.243,66
60.000,00 Investive Verstärkungsmittel mit Bewilligungsbescheid v.
22.02.2016 Bewilligungszeitraum bis 30.06.2017
81.779,96
60.000,00
97.485,73
35.546,59 Mehrerträge aus den Auftritten des Thomanerchors sind
entsprechend Zweckbindungsvermerk für die Herstellung und
Lizensierung des Imagefilmes "Der Thomanerchor Leipzig" zu
verwenden.
20.732,24 Weiterhin sind die Mehrerträge aus Eintrittsgeldern
entsprechend Zweckbindungsvermerk für Aufwendungen im
Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten der Alumnen zu
verwenden.
56.278,83
21.715,57
16.000,00 Die Mittel werden für den Rücktransport der Sonderausstellung „Duckomenta“ und für die Weiterführung der
gestalterischen Arbeiten an der Sonderausstellung
„Architektur“ benötigt
16.000,00
37.500,00
33.398,56 Investive Verstärkungsmittel mit Bewilligungsbescheid v.
22.02.2016 Bewilligungszeitraum bis 30.06.2017
33.398,56
4.804,16
60.000,00
2.765,94 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber. Darüber hinaus stehen im
Budget insgesamt nicht mehr
ausreichende Mittel zur Verfügung.
0,00
13.673,56 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber. Darüber hinaus stehen im
Budget insgesamt nicht mehr
ausreichende Mittel zur Verfügung.
16.439,50
60.000,00
35.546,59
0,00
20.732,24
0,00
56.278,83
0,00
0,00
16.000,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber.
0,00
33.398,56
16.000,00
0,00
33.398,56
0,00
Seite 5
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
Kostenart
1
Kostenart
Beschreibung
3
2
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
Amt für Jugend, Familie und Bildung
51_3650_ZW
verschiedene verschiedene
1.100.36.5.0.01.01.13
Hortbudget
Summe Budget 51_3650_ZW
51_UH2
42119000
51_UH2
42119000
51_UH2
42119000
Summe Budget 51_UH2
727.549,30
704.335,14
23.214,16
727.549,30
704.335,14
23.214,16
Unterhaltung der
1.100.21.5.1.01.14
davon Rückstellungen
aus 2015 für
Teilmaßnahme
Unterhaltung der
1.100.21.7.1.01.02
Grundstücke/ baul. (65)
94. Schule
Teilmaßnahme:
Sanierung Äußere Hülle
100.000,00
-50.127,93
0,00
28.920,92
100.000,00
21.207,01
F.-A.-Brockhaus-Schule
445.100,00
51.388,98
393.711,02
davon Rückstellungen
aus 2015 für
Teilmaßnahme
Teilmaßnahme:
Teilmodernisierung
Sporthalle
-103.999,40
76.553,24
27.446,16
Unterhaltung der
1.100.22.1.5.01.04
Grundstücke/ baul. (65)
Johann-HeinrichPestalozzi-Schule
90.000,00
0,00
90.000,00
davon Rückstellungen
aus 2015 für
Maßnahme
Maßnahme: Sanitär
-189.487,75
-49.281,91
140.205,84
291.484,92
107.581,23
772.570,03
23.214,16 Den Horten der kommunalen Schulen der Stadt Leipzig werden
ausgewählte sächliche Aufwendungen als Hortbudget zur
eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Im Haushaltsjahr 2016 wurde eine Pauschale pro Hortkind von
46 € veranschlagt, die im Rahmen der Haushaltsberatungen
zum Haushaltsplan 2017/2018 auf den Prüfstand gestellt und
ggf. geändert werden sollten. Aufgrund der Haushaltssperre
wurde das Hortbudget zu 50 % gesperrt, daher konnten den
Einrichtungen die erforderlichen jährlichen Aufwendungen zur
Abdeckung des Spiel- und Beschäftigungsmaterials, der
Ersatzbeschaffung von Mobiliar, Büromaterial usw. nicht in
voller Höhe, gemäß Anzahl der Hortkinder, zur Verfügung
gestellt werden. Erst im Oktober 2016 wurde das Hortbudget
100 % freigegeben, allerdings wurde an einer Sperre von
50.000 € festgehalten. Den Einrichtungen war es nicht mehr
möglich, eine fristgerechte Beauftragung von Leistungen bis
31.12.2016 auszulösen. Damit konnten die ausgereichten
Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden.
23.214,16
0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung
21.207,01 wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, da sonst die
Deckung der Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. MN ist bei
VwV Investkraft Budget Bund im 7.0001517 PSPE nur JS 2017
0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung
wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, umd die
Gesamtfinanzierung zu sichern.
Die Übertragung von Mitteln aus 2015 als Rückstellung wegen
unterlassener Instandhaltung konnte in 2016 nicht vollständig
abgearbeitet werden. Eine Zweitbeantragung als Rückstellung
27.446,16 ist laut Haushaltsgesetzgebung nicht gegeben. Die Mittel
stehen aber als geförderte Maßnahme bereit und werden zur
Maßnahmerealisierung dringend benötigt.
23.214,16
23.214,16
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 Die lfd. Mittel aus dem HJ 2016 werden als Rückstellung
wegen unterlassener Instandhaltung beantragt, um die
Gesamtfinanzierung zu sichern.
140.205,84 Die Übertragung von Mitteln aus 2015 als Rückstellung wegen
unterlassener Instandhaltung konnte in 2016 nicht vollständig
abgearbeitet werden. Eine Zweitbeantragung als Rückstellung
ist laut Haushaltsgesetzgebung nicht gegeben. Die Mittel
stehen aber als geförderte Maßnahme bereit und werden zur
Maßnahmerealisierung dringend benötigt.
0,00
188.859,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 Die nicht beanspruchten
21.207,01 Rückstellungen aus 2015 sind
ertragswirksam aufzulösen und
stehen dem Budget dann nicht mehr
0,00 Die nicht beanspruchten
Rückstellungen aus 2015 sind
ertragswirksam aufzulösen und
stehen dem Budget dann nicht mehr
zur Verfügung. Unabhängig davon
konnten für die Maßnahme in 2017
27.446,16 zusätzliche Fördermittel vereinnahmt
werden. Mit Bereitstellung dieser
mittels Bewilligung unechter
Deckungsfähigkeit ist die
Finanzierung der Maßnahme bis zur
Fertigstellung gesichert.
0,00 Die nicht beanspruchten
Rückstellungen aus 2015 sind
ertragswirksam aufzulösen und
140.205,84 stehen dem Budget dann nicht mehr
zur Verfügung. Insofern die
Sicherstellung der Maßnahme in 2017
innerhalb des Budgets der baulichen
Unterhaltung nicht gewährleistert
werden kann, ist eine entsprechende
Mehrbedarfsvorlage zu erstellen.
188.859,01
Seite 6
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
2
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
3
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
Amt für Sport
52_424_ZW
42114000 bauliche Unterhaltung
dezentral
1100424101 Sportstätten/
Sporteinrichtungen
Summe Budget 52_424_ZW
10.618.820,88
10.618.820,88
10.465.192,95
10.465.192,95
153.628,93
153.628,93
78.782,75 Maßnahmen im Baubereich, die nicht über eine Rückstellung
für unterlassene Instandhaltung übertragbar sind haben sich
verzögert und werden erst in 2017 abgerechnet.
78.782,75
-
0,00
78.782,75 Die gesetztlichen Voraussetzungeb
der SächsKomHVO-Doppik sind nicht
erfüllt.
Hier im Detail:
§ 21 (2): Es liegt kein
Übertragbarkeitsvermerk vor.
§ 21 (3): Bei zweckgebundenen
Erträgen stehen Ermächtigungen
(Aufwand) unabhängig von einem
Übertragbarkeitsvermerk zur
Übertragung verfügbar findet keine
Anwendung, da keine zweckgeb.
Fördermittel für diese Maßnahmen
vorliegen.
0,00
78.782,75
0,00
0,00
1.827,52
0,00
35.782,79
0,00
75.168,05
0,00
31.039,83
0,00
7.342,33
0,00
72.906,45
0,00
16.915,60
240.982,57
0,00
0,00
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
64_511_ZW
64_511_ZW
64_511_ZW
64_511_ZW
64_511_ZW
64_511_ZW
64_511_ZW
42711200
42711200
42711200
42711200
42711200
42711200
42711200
64_511_ZW
42711200
Summe Budget 51_UH2
1.100.51.1.1.08
Maßnahmen der
Stadterneuerung
106400000100
SDP Innenstadt
106400000118
SSP Leipziger Osten
106400000129
Stadtumbau Ost
Aufwertung
106400000130
SSP Leipzig Grünau
106400000150
Fortführung und Abschluss von konsumtiven
Einzelmaßnahmen im Rahmen der bestehenden
Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen; Übertragung ist
1.827,52 erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur Erreichung der
Programmziele abzuschließen und die zweckentsprechende
Verwendung der bereits erhaltenen Finanzhilfen nachweisen zu
35.782,79 können; in Höhe von 519.451,38 € wurde ein Meldebelege für
sonstige Verbindlichkeiten der Bilanzbuchhaltung übergeben
(konsumtive , noch nicht abgeschlossene Maßnahmen aus
75.168,05 AZA des HHJahres 2016); es wurden nur die zwingend
notwendigen Eigenmittel zur Übertragung beantragt
6.065.546,78
228.635,60
5.836.911,18
0,00
13.008,70
-13.008,70
1.000,00
274.882,25
-273.882,25
0,00
1.168.533,87
-1.168.533,87
72.000,00
868.985,74
-796.985,74
31.039,83
SSP Paunsdorf
0,00
0,00
0,00
7.342,33
106400000203
SOP G.-Schwarz-Str.
0,00
160.085,36
-160.085,36
72.906,45
106400008000
Modellprojekt
"Eigentümeraktivierung"
0,00
164.761,29
-164.761,29
16.915,60
6.138.546,78
2.878.892,81
3.259.653,97
240.982,57
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
Besondere Verwaltungsund Betriebsaufw.
-
Seite 7
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
Kostenart
1
Kostenart
Beschreibung
3
2
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
20
19
Vehrkehrs- und Tiefbauamt
66_511_ZW
4271 9270
Summe Budget 66_511_ZW
66_54_ZW
4221 1000
Aufwendungen
sonstige Projekte
1.100.51.1.1.06
310,37 156,11 € werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits
erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt
(Verbesserung der Radverkehrsqualität). Für die Fördermittel in
Höhe von 1.006,23 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit
gebildet. 154,26 € Diese Mittel werden zur Finanzierung des
Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht
verbrauchten Fördermittel benötigt (Umgestaltung
Dieskaustraße). Für die Fördermittel in Höhe von 10.191,45 €
wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
Verkehrsplanung
12.427.888,79
Unterhaltung
Infrastruktur
12.372.525,88
55.362,91
NK Sportforum (PP 1
und 2)
66_54_ZW
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.54.1.0.01.09
UH-Straßenbeleuchtung
66_54_ZW
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.54.1.0.01.11
UH-Straßen sonstiges
Summe Budget 66_54_ZW
31.165.985,19
29.193.885,12
1.972.100,07
310,37
0,00
310,37
22.086,05 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 198.774,51 € (90%),
wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. (P+R Platz
Lausen und Messe 3.BA)
310,37
22.086,05
0,00
0,00
28.725,16 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
benötigt. Für die Fördermittel für Straßenbeleuchtung in Höhe
von 258.526,40 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
28.725,16
0,00
81.767,25 25.636,80 € werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur
Grabensanierung und Erneuerung der Durchlässe in der G.Schumann-Straße benötigt. Für bereits erhaltene aber noch
nicht verbrauchte Fördermittel in Höhe von 62.395,89 €, wurde
eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
56.130,45 € werden zur Schlussabrechnung der geförderten
Maßnahme Deckenerneuerung Wodanstraße benötigt.
132.578,46
81.767,25
0,00
132.578,46
0,00
15.547,30
0,00
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die
Einzelmaßnahmen Zuwendungen mit 100 %-iger Förderung
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Beseitigung
der Hochwasserschäden in 2013 und 2014 beschieden
worden. Aufgrund notwendiger Planungen, Ausschreibungen
und Vergaben war die vollständige Umsetzung in den Jahren
von 2014 bis 2016 nicht möglich.
67_755_ZW
51114200
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500007
Ersatz Gitter am
Flößgen (Ident Nr.9183)
15.547,30
0,00
15.547,30
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500008
160.000,00
14.965,50
145.034,50
145.034,50 Änderungsbescheid v.09.06.16; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
145.034,50
0,00
67_755_ZW
51142000
106775500011
99.000,00
87.162,13
11.837,87
0,00
51142000
95.160,33
0,00
95.160,33
11.837,87 Änderungsbescheid v.10.01.17; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
95.160,33 Änderungsbescheid v.27.07.16; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
11.837,87
67_755_ZW
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
95.160,33
0,00
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500014
190.572,03
164.807,71
25.764,32
25.764,32 Änderungsbescheid v.09.01.17; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
25.764,32
0,00
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500016
Tosbecken
Ablaufbauwerk
Stauteich Lößn. (Ident
Nr.9190)
Westdamm Meusdorfer
Teich (Ident Nr. 9232)
Ersatzneubau Staustufe
Kleine Luppe (Ident
Nr.9238)
Gr.Inselteich-terrasse im
Clarapark (Ident Nr.
9187)
Sammelmaßn.
Svb.Lpz.d.Klein-gärtner
(Ident Nr.9259)
474.661,35
0,00
474.661,35
474.661,35 Änderungsbescheid v.30.11.16; Bewillgungszeitraum endet am
30.06.2019
474.661,35
0,00
1.034.941,01
266.935,34
768.005,67
768.005,67
768.005,67
0,00
Summe Budget 67_755_ZW
106775500013
15.547,30 Die Abrechnung der Zuwendung steht noch aus.
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
Seite 8
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
3
2
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung durch
Kämmerei:
20
Dezernat IV
924_111_ZW
42711200
bes. Verwaltg. und
Betriebsaufwendg.
Summe Budget 924_111_ZW
Summe Ermächtigungsübertrag gesamt:
1.100.11.1.1.02.24
Dezernat IV
1.489.226,90
1.421.941,53
67.285,37
102.772.838,29
95.034.257,51
7.531.171,26
20.000,00 Im Rahmen des Jubiläums "300. Todestag von G.W.Leibnitz"
waren Mittel zur Unterstützung einer künstlerischen
Großinstallation vorgesehen. Die Realisierung dieses Projektes
ist derzeit nicht sichergestellt. Die Mittel sollen nunmehr für
Projekte im Rahmen "500 Jahre Reformation" verwendet
werden.
20.000,00
1.815.694,24
0,00
20.000,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge
gegenüber.
0,00
20.000,00
1.444.612,98
371.081,26