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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1273045.pdf
Größe
306 kB
Erstellt
27.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:28

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04110 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die zur jahresgerechten Verbuchung notwendigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden gemäß Punkt 4 der Vorlage zur Anmeldung bestätigt. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Deckung des Rückstellungsbedarfs werden in 2016 für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung in Höhe von 1.257.169,55 € bestätigt. 3. Die Deckung erfolgt entsprechend der Übersicht unter Punkt 5 "finanzielle Auswirkungen" der Vorlage. 1/10 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam nein von bis 01.01.16 31.12.16 wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Budgeteinheit: 51_363_ZW, verschieden Sachkonten 1.257.169,55 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/10 Sachverhalt: 1. Einleitung Hilfen zur Erziehung sind ein integraler Bestandteil des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In der Ratsversammlung am 26.10.2016 wurde mit VI-DS-02877 ein Mehrbedarf in 2015 i. H. v. 4,58 Mio. € und für das Jahr 2016 von 16,075 Mio. € beschlossen. Für den Bereich der erzieherischen Hilfen in den Jahren 2015 und 2016 standen folgende Mittel zur Verfügung (Zuschuss): Zuschuss pro Jahr 2015 2016 Planansatz 59.374.000 60.543.000 DS 01991 5.156.000 - DS 02877 4.580.000 15.232.000 Summe 69.110.000 75.775.000 Mit der Erfassung des voraussichtlichen Ist per 30.09.2016 konnte die Einschätzung der voraussichtlichen Kosten aus o. g. Vorlage bestätigt werden. Für die Einschätzung wurden die durchschnittlichen Fallzahlen mit Stand 31.08.2016 in Verbindung mit den durchschnittlichen Fallkosten zu Grunde gelegt. Nach Auswertung des IV. Quartals zum 31.01.2017 kann diese Entwicklung nicht bestätigt werden. Trotz positiver Entwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung muss ein Mehrbedarf für das Jahr 2016 gegenüber der Vorlage VI-DS-02877 i. H. v. 1,815 Mio. € angezeigt werden. Dieser begründet sich vorwiegend in steigenden Fallkosten nur zweier Hilfearten, die im weiteren Verlauf der Vorlage dargestellt werden. 2. Positive Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung Zu konstatieren ist zunächst eine generelle positive Entwicklung der Fallzahlen. Dies zeigt, dass die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Vorlage VI-DS-02877 festgelegt worden sind, greifen und nachweisbar Steuerungswirkung entfaltet haben. Darüber hinaus lassen sich aus der personellen Ausstattung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) sowie des Pflegekinderdienstes positive Ableitungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und damit auf die Entwicklung von Kosten insbesondere kostenintensiver stationärer Hilfen zur Erziehung treffen. So sind beispielsweise die durchschnittlichen Fallzahlen gegenüber der DS 02877 im Jahr 2016 von prognostizierten 2.858 Fällen insgesamt auf 2.803 Fälle gesunken. 3/10 Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfeart gegenüber der VI-DS-02877: Hilfearten Plan 2016 inkl. MB ambulante Hilfen 1.246 teilstationäre 125 Hilfen Pflegestellen 531 stationäre Hilfen 956 ges. HzE - Hilfen 2.858 ges. IST 2016 1.216 Diff. zur DS 02877 -30 116 -9 536 5 935 -21 2.803 -55 Hier kann man in den stationären Hilfen eine positive Entwicklung der Fallzahlen erkennen. Die prognostizierten durchschnittlichen Fallzahlen wurden um 21 Fälle unterschritten. Eine weitere positive Entwicklung ergibt sich auch in den Fallzahlen der ambulanten Hilfen. Hierbei liegen die Fallzahlen bei durchschnittlich 1.216 statt prognostizierten 1.246. Im Bereich der Pflegestellen wurde die prognostizierte Fallzahl um 5 übertroffen und somit noch mehr Kinder, als geplant aus stationären Hilfen in Pflegefamilien vermittelt. Auch hier setzt sich die positive Entwicklung fort. Bei den Inobhutnahmen hat sich die Prognose nahezu bestätigt. In der Personalsituation des ASD war durch leicht sinkende krankheitsbedingte Ausfälle und ein beschleunigtes Besetzungsverfahren unbesetzter Stellen seit 2014 bis zunächst Mitte 2017 eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Hier zeigen sich erste positive Effekte in der Fallzahlentwicklung. Auf der Grundlage des aktuell in der Abstimmung befindlichen „Controlling- und Steuerungskonzept Hilfen zur Erziehung“ wird die personelle Situation und sachliche Ausstattung des ASD an die steigenden Anforderungen fachlicher Steuerung angepasst und weiterentwickelt werden. Im Konzept sind sowohl Steuerungsprozesse personell und fachlich untersetzt als auch begleitend die Entwicklung eines TraineeKonzeptes, die koordinierte Schulung und Qualifizierung von Sozialarbeitern und Führungskräften, sowie die Erarbeitung eines Gesundheitsmanagements für den ASD beschrieben. Auch die personelle Ausstattung im Pflegekinderdienst hat eine positive Entwicklung zur Folge. Die prognostizierten Fallzahlen von 531 im Bereich der Pflegestellen wurden nochmals um 5 übertroffen. Im Januar 2016 bestanden 516 Pflegestellen, im Dezember 2016 lag die Fallzahl bei 555. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Fallzahl für das Jahr 2016 von 536. Im Rahmen der Korrektur des Stellenplans 2017/2018 wurde bestätigt, dass die in 2016 neu geschaffenen Stellen (umA) erhalten bleiben. Mit dem Haushaltsantrag A 0142/17/18 wurde die Einrichtung einer weiteren Stelle im Pflegekinderdienst zum 01.07.2017 beschlossen. Hierdurch wird erwartet, dass der positive Trend im Bereich der Pflegestellen fortgesetzt werden kann und ein Teil der steigenden stationären Fälle in den kostengünstigeren Pflegestellen untergebracht werden kann. Diesem Umstand ist im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 bereits im Haushaltsansatz Rechnung getragen. Die 14-tägige Meldung der Neufälle und Fallbeendigung des ASD an die wirtschaftliche Jugendhilfe und die dort durchgeführte umfangreiche manuelle Auswertung der Daten hat dazu geführt, dass bis zum Ende des III. Quartals die Prognosen in den meisten Hilfearten bestätigt werden konnten. Diese Entwicklung konnte nach Beendigung des IV. Quartals kostenseitig nicht bestätigt werden. In der folgenden Übersicht ist zu erkennen, dass die Entwicklung im IV. Quartal, gerade im Bereich der ambulanten Hilfen, einen enormen Anstieg zu verzeichnen hat. 4/10 Fallzahlentwicklung 2014 bis 2016 ohne umA (Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+) ambulante Hilfen Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 2014 2015 Jahresdurchschnitt Quartal I. 16 II. 16 III. 16 IV. 16 2016 956 1.123 1.178 1.188 1.210 1.286 1.216 97 113 117 121 110 114 116 Pflegestellen 493 511 522 531 540 550 536 stationäre Hilfen 762 870 923 928 933 957 935 2.308 2.617 2.740 2.768 2.793 2.907 2.803 teilstationäre Hilfen Gesamt In der Anlage 1 sind die einzelnen Fallarten mit den durchschnittlichen Fallkosten abweichend zur DS 02877 aufgeführt. 3. Ursachen der Abweichungen zur Mehrbedarfsvorlage DS 02877 Nach dem Buchungsschluss 2016 wurden nach dem 31.01.2017 3.300 Fallakten manuell ausgewertet und dabei festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller noch fehlenden Rechnungen ein Defizit gegenüber VI-DS-02877 besteht. Eine dauerhafte händische Auswertung der Fallakten ist nicht möglich, deshalb müssen die vorhandenen IT-Systeme weiterentwickelt werden. Dazu notwendige Schritte sind durch den Hersteller für den Verlauf des Jahres 2017 avisiert. Auch wurden und werden Excel-basierte Auswertungstools innerhalb der bestehenden Systeme stetig weiterentwickelt, die zu Prognosen führen sollen, die möglichst alle Sachverhalte und Faktoren berücksichtigen. Bestimmte Schwankungen in den Fallzahlen und Kosten können nicht immer vorhergesehen werden, so dass die Prognosen immer ein gewisses Restrisiko bzw. nicht kalkulierbare Komponenten enthalten werden. Der Mehrbedarf für das Jahr 2016 entsteht im Wesentlichen aus vier Sachverhalten, welche im Folgenden dargestellt werden: Mehrbedarf im Bereich der ambulanten Hilfen § 35a Im Bereich der ambulanten Hilfen ist die durchschnittliche Fallzahl gegenüber der DS 02877 um 30 Fälle niedriger. Allerdings sind die durchschnittlichen Kosten insgesamt in der Hilfeart gestiegen. Dies ergibt sich vor allem aus dem Sachverhalt der Eingliederungshilfe/Sonderbetreuung. Hier handelt sich vor allem um Schulbegleitungen, deren Umfang im Hilfeportfolio stetig zunimmt. Zur Sicherung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen wird immer häufiger eine Schulbegleitung als erforderlich erachtet. Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Hilfen. Die Aufgaben und Ziele, der Personenkreis und die Art der Leistungen werden im § 35a, Absatz 2 und 3 im SGB VIII ausgeführt. Grundsätzlich soll der Schulbegleiter die Voraussetzungen gewährleisten, dass das Kind am Unterricht in der Schule teilnehmen kann, die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler ermöglichen und die soziale Teilhabe am Klassengeschehen unterstützen. Insgesamt sanken die prognostizierten Fallzahlen im Bereich § 35a ambulante Hilfen um 6, allerdings stieg die Fallzahl im Bereich der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung um 25 Fälle gegenüber VI-DS-02877. Fallkonstellationen, wie beispielsweise Eingliederungshilfen im Zusammenhang mit Lese-Rechtschreibschwächen (LRS) und/oder 5/10 Dyskalkulie, sind demgegenüber rückläufig und stellen im Gesamtkontext kostenseitig vergleichsweise günstige Hilfen dar. Schulbegleitung sichert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildung, sie stellt dabei jedoch die im Bereich der ambulanten Hilfen teuerste Hilfeart dar. Allein im Zeitraum Juni 2016 bis Dezember 2016 stiegen die Fallzahlen dieser Hilfeform von 130 auf 182 Fälle an. Im Einzelfall entstehen hierdurch Jahreskosten zwischen 29.000 € und 49.000 €, die nahe den Kosten einer stationären Hilfe liegen. Im Rahmen der Prognose wurde hierbei mit einer durchschnittlichen Fallzahlsteigerung gegenüber dem Jahr 2015 von 16 gerechnet. Letztlich stieg die durchschnittliche Fallzahl allerdings um 41. Der steigende Anteil der Schulbegleitung innerhalb der Eingliederungshilfen führte zu einem Anstieg der durchschnittlichen Kosten in diesem Leistungsbereich insgesamt. In der folgenden Darstellung ist die Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen und Fallkosten aufgeführt. Hieraus ist zu erkennen, dass gerade die kostenintensive Hilfeart der Schulbegleitung einen hohen Steigerungsgrad erreicht. Zusätzlich ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass die als Zusatzhilfe zu einer anderen (Haupt-)Hilfe vergebene Schulbegleitung statistisch nicht als eigener Fall im Rahmen der Prognosen in dieser Hilfeart berücksichtigt werden können. Der Fall wird bei der Haupthilfe geführt, die Kosten sind allerdings Bestandteil der Kosten der Sonderbetreuung und schlagen sich in den durchschnittlichen Fallkosten der jeweiligen Hilfeart nieder. Dies betrifft gegenüber VI-DS02877 weitere 44 Fälle. Begründung für die Kostenabweichung § 35a amb. Hilfen gegenüber der Planung 2016 (mit MB) 1. Fallzahlenentwicklung für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung Ø Fallzahlen HzE 2015 Plan mit 2016 MB 2016 Diff. zum Plan m. MB § 35 a ambulant 225 258 252 -6 LRS/Dysk alk ulie 116 133 102 - 31 Einglied./Sonderbetreuung 109 125 150 + 25 Zweithilfen zusätzlich zum Fall in einer anderen Hilfeart* LRS/Dysk alk ulie 8 9 20 + 11 Einglied./Sonderbetreuung 10 12 56 + 44 * Die Kosten der Zweithilfen sind im § 35a amb . enthalten, ohne als Fall sichtb ar zu werden. In der Einglied./Sonderb etreuung sind die Fälle der Schulb egleitung enthalten. 2. Aufwandsentwicklung für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung Aufwendungen im Jahr 2015 Plan mit V-Ist 2016 (vorl. RE) MB 2016 02.02.2017 Diff. zum Plan m. MB in T€ in T€ in T€ § 35 a ambulant 4.669.534 5.435.000 6.076.948 + 641.948 LRS/Dysk alk ulie 428.129 498.311 425.386 - 72.925 4.241.405 4.936.689 5.651.562 + 714.873 2015 Plan mit V-Ist 2016 (vorl. RE) MB 2016 Diff. zum Plan m. MB in T€ in T€ Einglied./Sonderbetreuung 3. Entwicklung der Durchschnittskosten pro Fall Jahresdurchschittskosten pro Fall in T€ § 35 a ambulant LRS/Dysk alk ulie Einglied./Sonderbetreuung 20.753 21.066 24.115 + 3.049 3.691 3.747 4.170 + 424 38.912 39.494 37.677 - 1.816 Die Auswertung der Prüfung der Einzelfallakten ergab, dass zu den in der Statistik 6/10 enthaltenen 252 durchschnittlichen Fällen im Jahr 2016 zusätzliche Kosten für ca. 140 Fälle, welche als Zusatzhilfen zu stationären und teilstationären Hilfen gewährt werden, finanziert wurden. Das bedeutet, dass insgesamt 392 Hilfen mit den Aufwendungen von insgesamt 6.076.948 € finanziert wurden. Die durchschnittlichen Kosten pro Fall und Jahr lägen somit bei 15.502 €. Grund für die Kostensteigerung sind nicht die Kosten pro Fall, sondern die gestiegenen zusätzlichen Hilfen in Höhe von 55 % Zusatzhilfen, welche statistisch nicht als separater Fall abgebildet werden. Hieraus ergeben sich insgesamt für die Hilfen nach §35a ambulant Mehraufwendungen i. H. v. 641.948 €. Im Bereich der ambulanten Hilfen ergeben sich kleinere Verschiebungen der Kosten und Fallzahlen gegenüber der damaligen Prognose, so dass im Bereich der ambulanten Hilfen ein Mehrbedarf gegenüber VI-DS-02877 i. H. v. 614.411 € entsteht. Mehrbedarf im Bereich der Hilfen § 33 – Pflegestellen Im Bereich der Pflegestellen ist eine Steigerung der Fallzahlen um durchschnittlich 5 gegenüber VI-DS-02877 eingetreten. Dies bedeutet, dass mehr Kinder in Pflegefamilien leben und somit nicht mehr in stationären Betreuungsangeboten untergebracht werden müssen. Aus der folgenden Übersicht geht hervor, dass ein Anstieg von im I. Quartal 2016 522 bestehenden Pflegeverhältnisse auf 550 am Ende des Jahres 2016 zu verzeichnen ist. Auch ist erkennbar, dass der Anstieg in der Altersgruppe der 7 bis 14 Jährigen seit Jahresbeginn und auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren besteht, welcher gegenüber der unteren Altersgruppe einen 11 % höheren Kostenanteil pro Fall verursacht und damit zur Kostensteigerung beiträgt. Entwicklung der vergebenen Hilfen nach § 33 und i.V.m. § 41 SGB VIII nach Altersgruppen (ohne umA) (Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+) Pflegestellen Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 2014 2015 Jahresdurchschnitt Quartal I. 16 II. 16 III. 16 IV. 16 2016 0 bis unter 7 Jahre 134 151 149 148 150 156 151 7 bis unter 14 Jahre 239 239 251 261 271 274 264 14 bis unter 18 Jahre 103 108 110 110 105 106 108 17 13 12 12 14 14 13 493 511 522 531 540 550 536 über 18 Jahre Gesamt Im Rahmen der Prognose für VI-DS-02877 wurde von Durchschnittskosten i. H. v. 12.352 € ausgegangen. Zwischenzeitlich muss dieser Betrag auf 13.631 € korrigiert werden. Dies hat zwei Ursachen: Zum Einen werden vermehrt bei der Betreuung der Pflegekinder höhere Betreuungssätze notwendig. Das heißt, es werden teilweise dreifache Sätze für höhere Kosten der Pflege und Erziehung ausgezahlt, da die Pflegekinder einen höheren erzieherischen Bedarf aufweisen. Hinzu kommen außerdem diverse Zusatzleistungen, die sich jeweils in den Fallkosten niederschlagen. Hier ergab die Prüfung der Einzelfallakten, dass 25 % der Fälle über den normalen durchschnittlichen Fallkosten von 1.046 € monatlich (12.552 € im Jahr) liegen und somit die durchschnittlichen Kosten auf 1.148 € monatlich (13.772 € im Jahr) angestiegen sind. Zum anderen wurde durch das händische Aufbereiten der Fallakten festgestellt, dass diverse andere Jugendämter ihre Rechnungen bzgl. der Pflegeverhältnisse an die Stadt Leipzig noch nicht gestellt haben, obgleich deren Kostenerstattungsanspruch seit teilweise mehreren Jahren besteht. Die Stadt Leipzig ist bei der Vollzeitpflege u.a. auch kostenerstattungspflichtig gegenüber anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, wenn die örtliche Zuständigkeit einer Hilfe 7/10 wechselt (z.B. durch Umzug der Eltern des Pflegekindes). Diese Kostenerstattungen sind in den §§ 86 ff. SGB VIII geregelt. Diese Zahlungspflichten werden von anderen Jugendämtern angezeigt und nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen per Kostenanerkenntnis durch die Stadt Leipzig bestätigt. Eine Zahlungspflicht besteht dann jedoch immer bereits ab dem Zeitpunkt des Wechsels der Zuständigkeit nach SGB VIII zur Stadt Leipzig, also auch rückwirkend. Die Finanzierung dieser Fälle ist jedoch jeweils abhängig von der Rechnungslegung der anderen Jugendhilfeträger. Hier ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X anzuwenden. Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X anzuwenden. Das bedeutet, dass der Erstattungsanspruch vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, indem er entstanden ist, verjährt. Vor diesem Hintergrund besteht keine rechtliche Möglichkeit, bei anderen Jugendhilfeträgern zeitnahe Rechnungslegungen zu erzwingen, Aufforderungen zur Rechnungslegung blieben bisher in der Regel ergebnislos. In der Praxis sind daher unterjährig auch Forderungen für mehrere Vorjahre zu finanzieren. In dieser Hilfeart ergeben sich aus den vorgenannten Gründen Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt 747.478 € gegenüber der DS 02877. Zusätzlich wird der Mehrbedarf noch durch folgende Faktoren beeinflusst: Steigerung der durchschnittlichen Fallkosten Die der Prognose zu Grunde liegenden durchschnittlichen Kosten pro Fall wurden durch die Summe der zu diesem Zeitpunkt bekannten Aufwendungen 2015 und einer Kostensteigerung von 1,5 % in den einzelnen PSP-Elementen, dividiert durch die Anzahl der prognostizierten Hilfefälle pro PSP-Element für das Jahr 2016 ermittelt. Die Kostensteigerung (hauptsächlich Personalkostensteigerung) von 1,5 % basierte auf einer Durchschnittssteigerung im Personalkostenbereich durch Tarifsteigerung, da diese im Leistungsentgelt mit einem Anteil von über 80 %, je nach Leistungsart, kostenwirksam wird.Im Laufe des Jahres 2016 erfolgte eine Tarifsteigerung mit Ost-Westanpassung bei den großen Trägern über 2,4 %, welche nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden konnte. Prognostizierte Mehrerträge in DS 02877 Im Rahmen der DS 02877 wurden Mehrerträge für das Jahr 2016 i. H. v. 843.000 € prognostiziert. Die Erträge wurden im Rahmen der Vorlage auf der Grundlage der gestiegenen Erträge des Jahres 2015 kalkuliert. Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass sich die Steigerung der Erträge im Jahr 2016 fortsetzt. Diese trat jedoch nicht in dem prognostizierten Maße ein. Es entstehen nach Ablauf des Jahres 2016 Mindererträge i. H. v. 542.318 € gegenüber der DS 02877 und stellen somit einen Mehrbedarf dar, da sie zur Deckung der Mehraufwendungen entsprechend Beschluss der DS 02877 herangezogen werden sollten und nunmehr nicht vollständig zur Verfügung stehen. 4. Zusammenfassung der kostenseitigen Darstellung Die voraussichtlichen Gesamterträge und -aufwendungen zeigen sich wie folgt: 8/10 Erträge Kostenerstattung HzE Kostenart 32212000 34820000 34840000 - Summe Plan 2.630.000,00 1.750.000,00 20.000,00 4.400.000,00 Ansatz lt. MB VL - 3.160.000,00 - 2.033.000,00 50.000,00 - 5.243.000,00 Abweichung MB zu IST Stand 17.3.17 IST - 3.243.432,24 83.432,24 - 1.439.659,01 593.340,99 17.590,88 32.409,12 - 4.700.682,13 542.317,87 Es ergeben sich gegenüber der DS 02877 Mindererträge i. H. v. 542.317,87 €, die ursprünglich zur Deckung der Mehraufwendungen genutzt werden sollten. Aufwendungen HzE Kostenart teilstationär Pfelgestellen ambulant stationär weitere Leistungen Summe Plan 994.000,00 6.671.000,00 10.953.000,00 43.033.000,00 3.292.000,00 64.943.000,00 Ansatz lt. MB VL 1.364.000,00 6.559.000,00 14.963.000,00 54.146.000,00 3.986.000,00 81.018.000,00 Abweichung MB V-IST 2016 inkl. RS Abweichung zur DS zu Plan u. Verb. 02877 370.000,00 1.431.407,00 67.407,00 112.000,00 7.306.478,00 747.478,00 - 4.010.000,00 15.577.411,00 614.411,00 - 11.113.000,00 53.956.357,00 189.643,00 694.000,00 4.019.206,00 33.206,00 - 16.075.000,00 82.290.859,00 1.272.859,00 Aus dieser Übersicht ergeben sich für das Jahr 2016 Mehraufwendungen gegenüber der DS 02877 i. H. v. 1.272.859 €. Bei der Aufbereitung der Daten für den Jahresabschluss 2016 und der damit im Zusammenhang stehenden händischen Prüfung jeder einzelnen Fallakte ist unter anderem aufgefallen, dass es diverse offene Rechnungen anderer Jugendämter gibt, die in den bisherigen Prognosen nicht enthalten waren. Diese bisher nicht vorliegenden Rechnungen müssen als Rückstellung in den Vorjahren Berücksichtigung finden. Die Sachverhalte treten vor allem im Bereich der Pflegestellen und der stationären Unterbringung auf. Zudem sind im Jahr 2016 Rechnungen anderer Jugendämter beglichen worden, die mehrere Jahre betreffen und nun in den letzten offenen Jahresabschlüsse umgebucht werden müssen. Zum Teil gehen diese Sachverhalte bis in das Jahr 2010 zurück. Hier ist die Entlastung des Jahres 2016 und die Belastung des Vorjahres notwendig. Für das Jahr 2015 entsteht aus vorgenannten Gründen ein Bedarf i. H. v. 1,521 Mio. €, der sich aus Teilrechnungen i. H. v. 952.300 € aus Vorjahren, die im Jahr 2016 eingegangen und verbucht worden und fehlender Rechnungen anderer Jugendämter i. H. v. ca. 568.700 € zusammensetzt, der im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu verbuchen ist. Für den Jahresabschluss 2016 ist die Bildung von Rückstellungen i. H. v. 2.616.541 € und Verbindlichkeiten i. H. v. 804.086 € notwendig. Daraus ergibt sich eine Summe von 3.420.627 €. Es stehen noch Mittel im Bereich der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung. Allerdings reichen diese Mittel nicht zur Bildung der vollständigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus, so dass hier ein Mehrbedarf i. H. v. 1.815.176,87 € inkl. der beschriebenen Mindererträge entsteht. Der Zuschussbedarf in den Jahren 2015-2016 im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung beläuft sich somit auf: Zuschuss pro Jahr 2015 2016 Planansatz 59.374.000 60.543.000 bereits berücksichtigter Mehrbedarf 9.736.000 15.232.000 Summe 69.110.000 75.775.000 erneuter Mehrbedarf 1.521.000 1.815.176 Summe Zuschussbedarf 70.631.000 77.590.176 Eine Bestätigung der Mehraufwendungen in 2016 ist notwendig, da die jeweiligen 9/10 Jahresabschlussbuchungen sonst nicht umsetzbar wären. Da im Jahr 2016 in der Budgeteinheit 51_363_ZW noch Mittel zur Verfügung stehen und weiteres Potential unter anderem durch Aufhebung bestehender Sperren in der Budgeteinheit besteht, beträgt der zur Verbuchung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Jahres 2016 notwendige Mehrbedarf 1.257.169,55 €. Das beschriebene Potential der Budgeteinheit in 2016 stellt sich wie folgt dar: BE 51_363_ZW Potential in BE Aufhebung Sperre 330.137,37 Aufhebung lk. Sperren 1.242,64 Freigabe 100 % 309.559,08 verfügb. Mittel in BE 270.265,18 Buchungen nach 2015 u.VJ 952.253,18 Mehrerträge 300.000,00 Summe 2.163.457,45 Soll Rückstellungen u. Verbindlichkeiten 16 3.420.627,00 1.257.169,55 notw. Deckung 5. Finanzielle Auswirkungen zur Beschlussfassung Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 in der Budgeteinheit 51_363_ZW i. H. v. 1.257.169,55 € sind bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus unten stehenden PSP-Elementen: PSP-Element 1.100.36.7.0.01.05.02 Summe BE 51_367_ZW 1.100.36.5.0.01.01.18 Summe BE 51_365_2ZW 1098600000 Summe Deckung Bezeichnung Erziehungsberatungsstellen Kostenart Bezeichnung 43180000 Zuschüssse üb. B. Kitas öfftl. Träger versch. unterj. Finanz. o. Deckung ErgHH Deckungsmittel 118.975,30 118.975,30 versch. Kostenarten 306.788,59 inkl. Auflösung Sperre 306.788,59 831.405,66 1.257.169,55 Anlage Leistungsbereich erzieherische Hilfen – V-Ist der Aufwendungen BE 363_3ZW Prüfkatalog 10/10 Amt für Jugend, Familie und Bildung Abt. 51.1, 51.3, 51.5 23.03.2017 Leistungsbereich erz ieherische Hilfen - V-Ist der Aufwendungen BE 363_3 ZW ( ohne umA ) Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Sachkonto/ Kostenart PSP-Element Bezeichnung Leistungsparagraphen Plan mit MB 2016 Ø Fälle V-Ist 2016 Ø Kosten Aufw endungen im Jahr pro Fall MB bestätigt Anz. 2015+Steig. in € Diff. zum Plan 2016 1,5% Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3_ZW Ambulant Ø Fälle Diff. zum Pl. mit MB Anz. im Jahr Ø Kosten Diff. zum Pl. mit MB Aufw endungen pro Fall Ist in € 23.03.2017 Diff. zum Plan 2016 mit MB Hz E Summe : 4331 8000 1.100.36.3.2.01.03.02 Betreuung in Notsituationen 4331 8000 1.100.36.3.3.01.01 Aufsuchende syst. Familienhilfe § 27 / Familienprojekte (3) 4331 8000 1.100.36.3.3.01.02 Soziale Gruppenarbeit 1.246 12.009 3 10.700 32.000 - 37.000 3 77 8.179 630.000 + 40.000 70 3.000 - 7.000 § 20 amb. § 29 - 14.963.000 + 4.010.000 1.216 - 30 - 7 12.810 + 802 15.577.411 + 614.411 20.136 + 9.436 60.409 + 28.409 7.875 - 304 551.235 - 78.765 - 959 - 2.041 4331 8000 1.100.36.3.3.01.03 Erziehungsbeistand § 30 146 9.007 1.315.000 + 0 133 - 13 9.002 - 4 1.197.315 - 117.685 4331 8000 1.100.36.3.3.01.04 Soz.-päd. Familienhilfe § 31 694 9.988 6.931.000 + 1.487.000 692 - 2 10.247 + 259 7.090.897 + 159.897 93.000 + 32.000 120.669 + 27.669 11.955 + 11.955 4331 8000 1.100.36.3.3.01.08 int. sozial- pädag. Einzelbetr. § 35 amb. 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.01 Nachbetreuung § 41 Abs. 3 § 41,3 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.03 Erziehungsbeistand § 30 § 41/30 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetreuung § 41/35 amb. amb.§ 35 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 41/35a Junge amb. Vollj. Amb. § 35a 4331 8000 1.100.36.3.4.01.03 1 49 Summe : 15 4331 7700 1.100.36.3.4.01.01.06 Pflegestellen § 33 § 41/33 4332 6200 Summe : 1.100.36.3.2.01.03.01 4332 6200 1.100.36.3.2.01.03.03 Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht § 21 1.100.36.3.3.01.07 Heimerziehung § 34 4332 6200 1.100.36.3.3.01.08 int. soz.- päd. Einzelbetreuung § 35 stat 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.07 Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen § 41/34 + 13 § 41/34 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetr. § Stat. 41/35§stat 35 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 41/35a Junge stat Vollj. stat. § 35a 4332 6200 1.100.36.3.4.01.03 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 35a K/J stat stat. § 35a Weitere Leistungen 4331 6800 Summe : Krankenhilfe 121.000 + 8.000 14 - 1 - 468 7.895 - 172 354.822 - 23.178 1.666 - 23.334 110.536 - 10.464 5.435.000 + 2.460.000 252 - 6 24.115 + 3.050 6.076.948 + 641.948 + 370.000 116 - 9 12.340 + 1.428 1.431.407 + 67.407 1.053.000 293.000 + 393.000 - 23.000 34 81 - 1 - 8 30.922 4.223 + 842 + 930 1.051.339 342.067 - 1.661 + 49.067 18.000 + 0 1 38.001 + 20.001 + 747.478 1 531 12.352 6.559.000 - 112.000 536 + 5 13.631 + 1.279 7.306.478 519 12.552 6.514.000 - 26.000 523 + 4 13.772 + 1.221 7.202.979 + 688.979 12 3.746 45.000 - 86.000 13 + 1 7.961 + 4.215 103.499 + 58.499 956 56.638 54.146.000 + 11.113.000 935 - 21 57.707 + 1.069 53.956.357 - 189.643 53 65.278 3.447.000 - 421.000 54 + 1 63.260 - 2.018 3.416.052 1.000 + 0 776 55.768 43.276.000 + 9.035.000 764 - 12 56.310 + 542 43.021.122 - 254.878 3 63.930 192.000 - 120.000 3 49.689 - 14.241 149.066 - 42.934 36 + 834.000 - § 34, § 13(3), § 20 - 1 1.364.000 Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter § 19 u. Kinder 4332 6200 2 30.080 3.293 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 41/35a Junge teil. Vollj. teilstat. § 35a Stationär 49 + 8.000 21.065 1.100.36.3.4.01.01.09 Summe : + 21.000 25.000 10.912 4331 7600 § 33 7.241 378.000 35 89 Erziehung in Tagesgruppe § 32 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 35a K/J teil. teilstat. § 35a Vollzeitpflege Minderjährige - 258 1.100.36.3.3.01.05 1.100.36.3.4.01.03 1.100.36.3.3.01.06 8.068 1 - 2.000 125 4331 7600 4331 7600 Pflegestellen 7.709 3 Eingliederungshilfe f. seel. Beh. § 35a K/J amb. amb. § 35a Teilstationär 4331 7700 - - - - 30.948 - 1.000 44.180 1.590.000 31 - 5 49.292 + 5.112 1.528.059 13.000 - 13.000 1 - 1 21.057 + 8.057 20 45.172 903.000 + 170.000 17 - 3 45.215 + 42 768.647 - 134.353 66 71.581 4.724.000 + 1.628.000 65 - 1 77.729 + 6.147 3.986.000 + 694.000 2 - - - 61.941 5.052.355 + 328.355 4.019.205 + 33.205 § 40 183.000 - 17.000 220.145 + 37.145 4332 6100 1.100.36.3.4.01.02 Inobhutnahme v. Kind/Jugdl. § 42 3.767.000 + 698.000 3.763.337 - 3.663 4318 0000 1.100.36.3.3.01 SPRINT-Sprachmittler für ASD § 27 - SPRINT 13.000 - 5.000 13.234 4431 2000 Sachverständigenkosten 23.000 + 19.000 21.134 - 1.866 4441 3200 Ausgleich von SchadensfällenAusgl. Schäden - 1.000 1.356 + 1.356 82.290.858 + 1.272.858 Sachverst.Kost. Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3_ZW Gesamt: - Erträge Sachkonto/ - 2.858 28.348 81.018.000 + 16.075.000 2.803 - 55 29.358 + 1.010 + 234 im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Bezeichnung Kostenart AO-Soll Diff. zum AO-Soll Diff. zum Prog. 2016 Plan 2016 2016 Plan 2016 EUR mit MB EUR Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3_ZW HzE 3221 2000 Kostenbeiträge stat./teilstat. nach SGB VIII 3.160.000 3482 0000 3484 0000 Kostenerst./-umlage von Gemeiden Ertr.Kostenerst./-umlagen (Arztkosten) 2.033.000 50.000 HzE ges.: Zuschuss HzE BE 363_3_ZW: 3.243.432 + 530.000 + 283.000 + 30.000 1.439.659 17.591 - 83.432 + 593.341 + 32.409 5.243.000 + 843.000 4.700.682 + 542.318 75.775.000 + 15.232.000 77.590.176 + 1.815.176 82.290.858 4.700.682 77.590.176 + 1.272.858 - 542.318 + 1.815.176 1.521.000 79.111.176 + 3.336.176 BE 363_3 Plan+MB Aufw. 81.018.000 Ertrag 5.243.000 Zuschuss 75.775.000 BE 363_3 V-Ist Aufw. Ertrag Zuschuss Zusätzlich Rechnungen/Kostenserst. and. JÄ für 2015/Vj.: Gesamt MB HzE: Seite 10 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1